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Die Hausordnung im Mietshaus und in der<br />
Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
sehr geehrte Mitglieder,<br />
an dieser Stelle möchte ich mich<br />
in der aktuellen Ausgabe des Eigentümerjournals<br />
mit dem ge -<br />
deih l ichen Zusammenleben in<br />
Mehrfamilienhäusern, sei es in<br />
Form von Mietshäusern oder<br />
Wohnungseigentümergemein -<br />
schaften, beschäftigen, da auch<br />
die anwaltliche Praxis zeigt, dass<br />
in diesem Bereich erheblicher Be -<br />
rat ungsbedarf besteht. Ich möchte<br />
Ihnen einige Urteile vorstellen,<br />
de ren Inhalt im täglichen Miteinander<br />
Beachtung finden sollte.<br />
Hintergrund ist, dass teilweise<br />
überhaupt keine Hausordnungen<br />
existent sind und teilweise Hausordnungen<br />
sich nur auf einige<br />
wesentliche Punkte beschränken.<br />
WSW WÄRMESERVICE<br />
Allerdings sollten Hausordnungen<br />
auch nicht zu ausschweifend gestaltet<br />
sein, da die dortigen Regelungen<br />
allesamt einer gerichtlichen<br />
Inhaltskontrolle stand hal -<br />
ten müssen. Oftmals kommt es zu<br />
Streitigkeiten im Rahmen des<br />
nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses,<br />
wenn Kin -<br />
derwagen im Hausflur abgestellt<br />
werden und entsprechendes in<br />
der Hausordnung untersagt ist.<br />
Das in der Hausordnung nor -<br />
mierte Verbot des Abstellens von<br />
Kinderwagen im Hausflur muss<br />
nicht automatisch gelten. Die<br />
Hausgemeinschaft hat das Abstellen<br />
von Kinderwagen im<br />
Haus flur zu akzeptieren, wenn<br />
der Wagen die übrigen Hausbewohner<br />
nur unwesentlich beein-<br />
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V o n F a l l z u F a l l<br />
trächtigt und von den Eltern nur<br />
mit unverhältnismäßig großer<br />
Mühe anderweitig unterzubrin -<br />
gen ist. Nach ständiger Rechtsprechung<br />
rechtfertigen immer<br />
wiederkehrende Verstöße gegen<br />
die Hausordnung eine fristlose<br />
Kündigung, sofern dieser entspre -<br />
chende Abmahnungen vorange -<br />
hen. Es reicht indes nicht aus,<br />
pauschal auf die Störungen einzugehen.<br />
Art, Dauer und Zeitpunkt<br />
des Verstoßes gegen die<br />
Hausordnung sind substantiiert im<br />
Kündigungsschreiben darzulegen.<br />
Nach einer Entscheidung des LG<br />
Stuttgart aus dem Jahre 2006 ist<br />
dies auch dann erforderlich, wenn<br />
es sich um eine Vielzahl von Stö -<br />
rungen handelt. Verstöße gegen<br />
die Hausordnung- wie beispielsweise<br />
ständiges Lärmen oder Gril -<br />
len auf dem Balkon- sind geeig -<br />
net, den Hausfrieden nachhaltig<br />
April 2011 | Eigentümerjournal 5