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Die Hausordnung im Mietshaus und in der<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

sehr geehrte Mitglieder,<br />

an dieser Stelle möchte ich mich<br />

in der aktuellen Ausgabe des Eigentümerjournals<br />

mit dem ge -<br />

deih l ichen Zusammenleben in<br />

Mehrfamilienhäusern, sei es in<br />

Form von Mietshäusern oder<br />

Wohnungseigentümergemein -<br />

schaften, beschäftigen, da auch<br />

die anwaltliche Praxis zeigt, dass<br />

in diesem Bereich erheblicher Be -<br />

rat ungsbedarf besteht. Ich möchte<br />

Ihnen einige Urteile vorstellen,<br />

de ren Inhalt im täglichen Miteinander<br />

Beachtung finden sollte.<br />

Hintergrund ist, dass teilweise<br />

überhaupt keine Hausordnungen<br />

existent sind und teilweise Hausordnungen<br />

sich nur auf einige<br />

wesentliche Punkte beschränken.<br />

WSW WÄRMESERVICE<br />

Allerdings sollten Hausordnungen<br />

auch nicht zu ausschweifend gestaltet<br />

sein, da die dortigen Regelungen<br />

allesamt einer gerichtlichen<br />

Inhaltskontrolle stand hal -<br />

ten müssen. Oftmals kommt es zu<br />

Streitigkeiten im Rahmen des<br />

nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses,<br />

wenn Kin -<br />

derwagen im Hausflur abgestellt<br />

werden und entsprechendes in<br />

der Hausordnung untersagt ist.<br />

Das in der Hausordnung nor -<br />

mierte Verbot des Abstellens von<br />

Kinderwagen im Hausflur muss<br />

nicht automatisch gelten. Die<br />

Hausgemeinschaft hat das Abstellen<br />

von Kinderwagen im<br />

Haus flur zu akzeptieren, wenn<br />

der Wagen die übrigen Hausbewohner<br />

nur unwesentlich beein-<br />

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V o n F a l l z u F a l l<br />

trächtigt und von den Eltern nur<br />

mit unverhältnismäßig großer<br />

Mühe anderweitig unterzubrin -<br />

gen ist. Nach ständiger Rechtsprechung<br />

rechtfertigen immer<br />

wiederkehrende Verstöße gegen<br />

die Hausordnung eine fristlose<br />

Kündigung, sofern dieser entspre -<br />

chende Abmahnungen vorange -<br />

hen. Es reicht indes nicht aus,<br />

pauschal auf die Störungen einzugehen.<br />

Art, Dauer und Zeitpunkt<br />

des Verstoßes gegen die<br />

Hausordnung sind substantiiert im<br />

Kündigungsschreiben darzulegen.<br />

Nach einer Entscheidung des LG<br />

Stuttgart aus dem Jahre 2006 ist<br />

dies auch dann erforderlich, wenn<br />

es sich um eine Vielzahl von Stö -<br />

rungen handelt. Verstöße gegen<br />

die Hausordnung- wie beispielsweise<br />

ständiges Lärmen oder Gril -<br />

len auf dem Balkon- sind geeig -<br />

net, den Hausfrieden nachhaltig<br />

April 2011 | Eigentümerjournal 5

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