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B A S I S P R O S P E K T zum A N G E B O T S P R O G R A M M der ...

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Kapitalgarantie bezieht sich diesfalls nicht auf den Nennbetrag, son<strong>der</strong>n nur auf den<br />

jeweils einbezahlten Betrag.<br />

10. Zahlungen<br />

10.1 Sämtliche Zahlungen erfolgen in Euro. Zahlstelle ist die Emittentin.<br />

10.2 Die Gutschrift <strong>der</strong> Zinsen, Tilgungsbeträge und sonstigen aus den Wertpapieren zu<br />

entrichtenden Zahlungen erfolgt über die jeweilige für den Inhaber <strong>der</strong><br />

Schuldverschreibung depotführende Stelle. Die Gutschrift und Wertstellung von Zins-<br />

und Tilgungsbeträgen kann, wenn die Ermittlung und Berechnung des Betrages Zeit<br />

erfor<strong>der</strong>t, bis spätestens am dritten Geschäftstag nach dem jeweiligen<br />

Fälligkeitstermin erfolgen.<br />

10.3 Jede Zahlung wird auf <strong>der</strong> betreffenden Sammelurkunde mit Unterscheidung<br />

zwischen einer Zahlung von Kapital und einer Zahlung von Zinsen vermerkt.<br />

10.4 Fällt <strong>der</strong> Fälligkeitstag einer Zins- o<strong>der</strong> Tilgungszahlung auf einen Tag, <strong>der</strong> kein<br />

Geschäftstag ist, wird <strong>der</strong> Fälligkeitstag nach einer <strong>der</strong> oben (Punkt 7.3) definierten<br />

Geschäftstag-Konventionen, die in den Endgültigen Bedingungen festgelegt ist,<br />

verschoben. In diesem Fall hat <strong>der</strong> Anleger keinen Anspruch auf Zahlung vor dem<br />

angepassten Fälligkeitstag und ist nicht berechtigt, weitere Zinsen o<strong>der</strong> sonstige<br />

Zahlungen aufgrund dieser Verschiebung zu verlangen.<br />

11. Hinterlegung bei Gericht<br />

Die Emittentin kann fällige, aber nicht behobene Beträge auf Gefahr und Kosten <strong>der</strong><br />

Inhaber <strong>der</strong> Schuldverschreibungen mit schuldbefreien<strong>der</strong> Wirkung bei dem für die<br />

Emittentin zuständigen Gericht hinterlegen, auch wenn sich die Inhaber <strong>der</strong><br />

Schuldverschreibungen nicht in Annahmeverzug befinden. Im Fall <strong>der</strong> Hinterlegung<br />

verlieren die Berechtigten jeden Anspruch aus den Schuldverschreibungen gegen die<br />

Emittentin.<br />

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