B A S I S P R O S P E K T zum A N G E B O T S P R O G R A M M der ...
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4.4 Währung <strong>der</strong> Wertpapieremission<br />
Die unter diesem Basisprospekt zu begebenen Wertpapiere lauten auf Euro. Wenn<br />
für die Berechnung des Ausgabebetrages, <strong>der</strong> Zins-, Tilgungs- o<strong>der</strong> sonstigen zu<br />
zahlenden Beträge mehrere Währungen relevant sind (z.B. „Doppelwährungs-<br />
Schuldverschreibungen), werden diese in den Endgültigen Bedingungen angeführt.<br />
4.5 Rang / Einstufung <strong>der</strong> Wertpapiere<br />
Die auf Grundlage dieses Basisprospektes von <strong>der</strong> Emittentin ausgegebenen<br />
Schuldverschreibungen sind untereinan<strong>der</strong> ohne irgendeinen Vorrang gleichgestellt.<br />
Sie begründen direkte, unbedingte, nicht besicherte und nicht nachrangige<br />
Verbindlichkeiten <strong>der</strong> Emittentin und stehen allen an<strong>der</strong>en solchen Verbindlichkeiten<br />
gleich. Siehe <strong>zum</strong> Status <strong>der</strong> Schuldverschreibungen die aufgrund dieses<br />
Basisprospektes ausgegeben werden, auch Punkt 2 <strong>der</strong> Emissionsbedingungen<br />
(Annex 1).<br />
4.6 Rechte, die an die Wertpapiere gebunden sind und Ausübung dieser Rechte<br />
Der Inhalt <strong>der</strong> verbrieften Rechte ergibt sich aus <strong>der</strong> jeweiligen Sammelurkunde<br />
(siehe oben zu Punkt 4.3 Verbriefung) und den zugehörigen Bedingungen. Die<br />
Rechtsausübung ist im Falle von Inhaberschuldverschreibungen grundsätzlich an die<br />
Innehabung des Wertpapiers geknüpft. Die Ausübung und Abrechnung <strong>der</strong> mit den<br />
Wertpapieren verbundenen Rechte (Depotgutschriften) erfolgt gemäß den<br />
Geschäftsbedingungen <strong>der</strong> OeKB als Wertpapiersammelbank (CSD.Austria).<br />
Sämtliche im Zusammenhang mit den Wertpapieren vorzunehmende Gutschriften<br />
(insb. Zinszahlungen, Tilgungszahlungen und Wertpapierbuchungen) erfolgen über<br />
Zwischenschaltung <strong>der</strong> für die jeweiligen Anleger depotführenden Stellen (z.B.<br />
„Hausbank“ des Anlegers) o<strong>der</strong> über die Emittentin selbst.<br />
Werden die Wertpapiere bei einer an<strong>der</strong>en Verwahrstelle als <strong>der</strong> CSD.Austria<br />
verwahrt, wird dies in den Endgültigen Bedingungen unter Nennung dieser<br />
Verwahrstelle angegeben.<br />
Zu Eigentum, Eigentumsübertragung, Inhaberschaft und Drittverwahrung <strong>der</strong><br />
Wertpapiere siehe auch Punkt 2 <strong>der</strong> Emissionsbedingungen (Annex 1).<br />
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