B A S I S P R O S P E K T zum A N G E B O T S P R O G R A M M der ...
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Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>der</strong> Emittentin sowie <strong>der</strong>en wirtschaftliche Lage<br />
und Aussichten auswirken.<br />
2.13 Gesetzesän<strong>der</strong>ungen, regulatorische Än<strong>der</strong>ungen<br />
Es ist nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft auf die Geschäftstätigkeit <strong>der</strong> Emittentin,<br />
etwa durch Gesetzesän<strong>der</strong>ungen, an<strong>der</strong>e gesetzliche Regelungen als bisher<br />
Anwendung finden. Auch durch Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Verwaltungspraxis o<strong>der</strong> durch<br />
eine geän<strong>der</strong>te Rechtsprechung können sich geän<strong>der</strong>te rechtliche<br />
Rahmenbedingungen für die Emittentin und ihre Geschäftstätigkeit in Österreich, aber<br />
auch in den an<strong>der</strong>en Staaten, in denen die Emittentin tätig ist, ergeben. Dies gilt<br />
insbeson<strong>der</strong>e bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Steuergesetze und <strong>der</strong> steuerlichen<br />
Verwaltungspraxis.<br />
Ferner besteht sowohl national in Österreich aber auch auf EU-Gemeinschaftsebene<br />
und international die Tendenz zu einer stärkeren Regulierung <strong>der</strong> Tätigkeiten von<br />
Banken- und Kreditinstituten und somit auch <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> Emittentin. Aus dieser<br />
verstärkten Regulierung können erheblich höhere Kapital- und Verwaltungskosten als<br />
bisher bei <strong>der</strong> Emittentin entstehen.<br />
Es besteht das Risiko, dass sich Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rechtslage sowie <strong>der</strong><br />
Verwaltungspraxis und Rechtsprechung und die damit einhergehenden rechtlichen<br />
und faktischen Konsequenzen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie<br />
die wirtschaftlichen Aussichten <strong>der</strong> Emittentin erheblich nachteilig auswirken.<br />
2.14 Risiken aufgrund von Basel II<br />
Die Basel Eigenkapitalverordnung („Basel II“) sieht eine weitestgehend neue,<br />
risikoadäquate Berechnung <strong>der</strong> Eigenmittelanfor<strong>der</strong>ungen, die Einführung adäquater<br />
Risikomanagementsysteme, <strong>der</strong>en Überwachung durch Finanzaufsichtsbehörden<br />
sowie Erhöhung <strong>der</strong> Transparenz durch verstärkte Offenlegungspflichten <strong>der</strong> Finanz-<br />
und Kreditinstitute vor.<br />
Aufgrund dieser neuen Vorschriften von Basel II, nach welchen die Emittentin seit<br />
dem ersten Quartal 2008 ihre Eigenmittel für das Kreditrisiko nach dem auf internen<br />
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