B A S I S P R O S P E K T zum A N G E B O T S P R O G R A M M der ...
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3.5 Risiko <strong>der</strong> vorzeitigen Kündigung seitens <strong>der</strong> Emittentin<br />
Soweit dies in den Endgültigen Bedingungen festgelegt wird, ist die Emittentin<br />
berechtigt, die unter diesem Basisprospekt begebenen Wertpapiere vor Ende <strong>der</strong><br />
jeweiligen Laufzeit zu kündigen. Anleger werden darauf hingewiesen, dass die<br />
Endgültigen Bedingungen <strong>der</strong> Schuldverschreibungen <strong>der</strong> Emittentin ein einseitiges<br />
Recht auf eine vorzeitige Kündigung und Rückzahlung gewähren können. Es besteht<br />
das Risiko, dass für die Anleger aus <strong>der</strong> Ausübung des einseitigen Rechts <strong>der</strong><br />
Emittentin, die unter diesem Basisprospekt begebenen Wertpapiere vorzeitig zu<br />
kündigen, erhebliche steuerliche, wirtschaftliche und finanzielle Nachteile resultieren.<br />
Im Fall <strong>der</strong> vorzeitigen Kündigung <strong>der</strong> Wertpapiere erhält <strong>der</strong> Anleger aufgrund <strong>der</strong> für<br />
die unter diesem Basisprospekt begebenen Wertpapiere von <strong>der</strong> Emittentin<br />
abgegebenen Kapitalgarantie zwar den Nennwert des jeweiligen Wertpapiers<br />
(unbeschadet einer allfälligen geringeren Tilgung im Falle von Nullkupon-<br />
Schuldverschreibungen), möglicherweise aber nicht den von ihm gezahlten<br />
Ausgabepreis o<strong>der</strong> Erwerbspreis, sodass <strong>der</strong> Anleger einen Verlust erleiden kann.<br />
Ferner besteht im Fall <strong>der</strong> vorzeitigen Kündigung <strong>der</strong> unter diesem Basisprospekt<br />
begebenen Wertpapiere durch die Emittentin das Risiko, dass <strong>der</strong> Anleger erwartete<br />
zukünftige Erträge und Gewinne nicht realisieren kann.<br />
3.6 Risiko des Nichteintritts erwarteter Zahlungsströme<br />
Die nach diesem Basisprospekt begebenen Wertpapiere gewähren dem Anleger in<br />
<strong>der</strong> Regel zu in den Emissionsbedingungen und den jeweiligen Endgültigen<br />
Bedingungen festgelegten Bedingungen und zu bestimmten Zeitpunkten jeweils in<br />
den Endgültigen Bedingungen festgelegte Zinszahlungen und/o<strong>der</strong><br />
Tilgungszahlungen (Zahlungsströme). Es besteht das Risiko, dass vorgesehene<br />
Zahlungsströme bei Nichteintritt <strong>der</strong> jeweils vereinbarten Bedingungen o<strong>der</strong> bei<br />
Eintritt bestimmter in diesem Basisprospekt genannter Risiken von den tatsächlichen<br />
Zahlungsströmen abweichen. Die Verwirklichung des Zahlungsstromrisikos würde<br />
dazu führen, dass Zinszahlungen ganz o<strong>der</strong> teilweise und/o<strong>der</strong> die Tilgungszahlung<br />
teilweise (Teilverlust) und bei Insolvenz <strong>der</strong> Emittentin auch zur Gänze (Totalverlust)<br />
ausfallen bzw. ausfällt.<br />
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