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B A S I S P R O S P E K T zum A N G E B O T S P R O G R A M M der ...

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leiben soll, wird dies in den Endgültigen Bedingungen angegeben (Punkt B.10<br />

Annex 2).<br />

Sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, können die unter diesem<br />

Basisprospekt zu begebenden Wertpapiere grundsätzlich von jedem Anleger<br />

erworben werden.<br />

5.2.2 Verfahren zur Meldung des den Zeichnern zugeteilten Betrages<br />

Es ist für die unter diesem Basisprospekt zu begebenden Wertpapiere kein<br />

beson<strong>der</strong>es Verfahren vorgesehen, mit dem die Anleger über die Zuteilung von unter<br />

diesem Basisprospekt zu begebenden Wertpapieren geson<strong>der</strong>t informiert werden.<br />

Der Anleger erhält im Fall einer Zuteilung von unter diesem Basisprospekt<br />

begebenen Wertpapieren eine Wertpapierabrechnung über die Zuteilung <strong>der</strong><br />

Wertpapiere von seiner depotführenden Bank.<br />

5.3 Preisfestsetzung<br />

Für die unter diesem Basisprospekt zu begebenden Wertpapiere wird <strong>der</strong><br />

Ausgabepreis (bei Einmalemissionen) bzw. <strong>der</strong> Erstausgabepreis (bei<br />

Daueremissionen) unmittelbar vor Beginn <strong>der</strong> Angebots- o<strong>der</strong> Zeichnungsfrist o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Laufzeit <strong>der</strong> jeweiligen Emission festgelegt und in die Endgültigen Bedingungen<br />

aufgenommen. Bei Daueremissionen legt die Emittentin in Abhängigkeit <strong>der</strong><br />

jeweiligen Lage auf den Finanz- und Kapitalmärkten laufend angepasste<br />

Ausgabekurse/-preise fest. Werden (Erst-)Ausgabekurse/-preise durch eine Formel<br />

berechnet, wird diese in den Endgültigen Bedingungen (Punkt A.5 Annex 2)<br />

angeführt. Zusätzlich <strong>zum</strong> jeweils festgelegten (Erst-)Ausgabekurs/-preis können für<br />

den Anleger unterschiedliche Nebenkosten anfallen, wie etwa Aufschläge,<br />

Provisionen, Spesen, Kosten Dritter, etc. Zu produktbezogenen steuerlichen<br />

Informationen siehe Abschnitt G dieses Basisprospektes.<br />

5.4 Platzierung und Übernahme (Un<strong>der</strong>writing)<br />

5.4.1 Koordinatoren und Platzeure<br />

Für die unter diesem Basisprospekt zu begebenden Wertpapiere ist kein Koordinator<br />

für einen Teil o<strong>der</strong> alle Emissionen vorgesehen. Es ist grundsätzlich beabsichtigt,<br />

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