B A S I S P R O S P E K T zum A N G E B O T S P R O G R A M M der ...
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• die Restlaufzeit <strong>der</strong> Derivativen Nichtdividendenwerte;<br />
• <strong>der</strong> ausstehende Betrag <strong>der</strong> Derivativen Nichtdividendenwerte;<br />
• das Marktzinsniveau;<br />
• die eingeschränkte Liquidität des Sekundärmarktes, die gegebenenfalls trotz<br />
Börsenotierung <strong>der</strong> Derivativen Nichtdividendenwerte dazu führt, dass die Titel vor<br />
Laufzeitende nicht o<strong>der</strong> nur mit erheblichen Kursabschlägen verkauft werden<br />
können, wobei in <strong>der</strong> Regel die Emittentin als einzige Käuferin nicht ausgelaufener<br />
Derivativer Nichtdividendenwerte in Frage kommt;<br />
• Kapitalrückzahlungen sowie Zinszahlungen könnten zu an<strong>der</strong>en Terminen<br />
erfolgen, als vom Anleger erwartet;<br />
• Marktstörungen könnten dazu führen, dass ein Index, auf den die Derivativen<br />
Nichtdividendenwerte beruhen, nicht fortgeführt wird.<br />
3.23 Risiko <strong>der</strong> Marktstörung von Derivativen Nichtdividendenwerten zugrunde<br />
liegenden Basiswerten<br />
Es besteht das Risiko von Marktstörungen mit <strong>der</strong> Folge, dass Basiswerte und<br />
Indizes, die Derivativen Nichtdividendenwerten zugrunde liegen, teilweise o<strong>der</strong><br />
gänzlich nicht fortgeführt werden. Derartige Marktstörungen könnten somit entwe<strong>der</strong><br />
zu einer verzögerten Berechnung des dem Derivativen Nichtdividendenwert zugrunde<br />
liegenden Basiswerts/Index führen bis ein den Endgültigen Bedingungen (Annex 2)<br />
o<strong>der</strong> den Emissionsbedingungen (Annex 1) entsprechen<strong>der</strong> Ersatzbasiswert/Index<br />
gefunden und/o<strong>der</strong> errechnet wurde o<strong>der</strong>, sofern in den Endgültigen Bedingungen<br />
o<strong>der</strong> den Emissionsbedingungen vorgesehen, zu einer vorzeitigen Kündigung des<br />
Derivativen Nichtdividendenwertes, jedoch <strong>zum</strong>indest <strong>zum</strong> Nennwert <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Schuldverschreibung, mangels Vorliegens eines Basiswertes/Index führen.<br />
3.24 Risiko aufgrund möglicher Interessenkonflikte <strong>der</strong> Emittentin<br />
Die Emittentin ist als Kreditinstitut verpflichtet, gemäß den einschlägigen<br />
Rechtsvorschriften des Wertpapieraufsichtsgesetzes angemessene Vorkehrungen zu<br />
treffen, um Interessenkonflikte zwischen ihr selbst, relevanten Personen, vertraglich<br />
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