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B A S I S P R O S P E K T zum A N G E B O T S P R O G R A M M der ...

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• die Restlaufzeit <strong>der</strong> Derivativen Nichtdividendenwerte;<br />

• <strong>der</strong> ausstehende Betrag <strong>der</strong> Derivativen Nichtdividendenwerte;<br />

• das Marktzinsniveau;<br />

• die eingeschränkte Liquidität des Sekundärmarktes, die gegebenenfalls trotz<br />

Börsenotierung <strong>der</strong> Derivativen Nichtdividendenwerte dazu führt, dass die Titel vor<br />

Laufzeitende nicht o<strong>der</strong> nur mit erheblichen Kursabschlägen verkauft werden<br />

können, wobei in <strong>der</strong> Regel die Emittentin als einzige Käuferin nicht ausgelaufener<br />

Derivativer Nichtdividendenwerte in Frage kommt;<br />

• Kapitalrückzahlungen sowie Zinszahlungen könnten zu an<strong>der</strong>en Terminen<br />

erfolgen, als vom Anleger erwartet;<br />

• Marktstörungen könnten dazu führen, dass ein Index, auf den die Derivativen<br />

Nichtdividendenwerte beruhen, nicht fortgeführt wird.<br />

3.23 Risiko <strong>der</strong> Marktstörung von Derivativen Nichtdividendenwerten zugrunde<br />

liegenden Basiswerten<br />

Es besteht das Risiko von Marktstörungen mit <strong>der</strong> Folge, dass Basiswerte und<br />

Indizes, die Derivativen Nichtdividendenwerten zugrunde liegen, teilweise o<strong>der</strong><br />

gänzlich nicht fortgeführt werden. Derartige Marktstörungen könnten somit entwe<strong>der</strong><br />

zu einer verzögerten Berechnung des dem Derivativen Nichtdividendenwert zugrunde<br />

liegenden Basiswerts/Index führen bis ein den Endgültigen Bedingungen (Annex 2)<br />

o<strong>der</strong> den Emissionsbedingungen (Annex 1) entsprechen<strong>der</strong> Ersatzbasiswert/Index<br />

gefunden und/o<strong>der</strong> errechnet wurde o<strong>der</strong>, sofern in den Endgültigen Bedingungen<br />

o<strong>der</strong> den Emissionsbedingungen vorgesehen, zu einer vorzeitigen Kündigung des<br />

Derivativen Nichtdividendenwertes, jedoch <strong>zum</strong>indest <strong>zum</strong> Nennwert <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Schuldverschreibung, mangels Vorliegens eines Basiswertes/Index führen.<br />

3.24 Risiko aufgrund möglicher Interessenkonflikte <strong>der</strong> Emittentin<br />

Die Emittentin ist als Kreditinstitut verpflichtet, gemäß den einschlägigen<br />

Rechtsvorschriften des Wertpapieraufsichtsgesetzes angemessene Vorkehrungen zu<br />

treffen, um Interessenkonflikte zwischen ihr selbst, relevanten Personen, vertraglich<br />

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