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B A S I S P R O S P E K T zum A N G E B O T S P R O G R A M M der ...

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Anlegerinteressen dem nicht entgegenstehen, gemäß den jeweils anwendbaren<br />

Bestimmungen des Börseplatzes an dem die Wertpapiere gehandelt werden,<br />

ausgesetzt werden.<br />

Während <strong>der</strong> Handelsaussetzung können an dem von <strong>der</strong> Handelsaussetzung jeweils<br />

betroffenen geregelten Markt keine Kauf- und Verkaufsaufträge durchgeführt werden.<br />

Nach einer Handelsaussetzung kann <strong>der</strong> Kurs überdies stark vom letzten Kurs<br />

abweichen, wodurch das Risiko besteht, dass sich gewisse Erwartungen im Hinblick<br />

auf die Entwicklung <strong>der</strong> Kauf- und Verkaufskurse nicht erfüllen.<br />

Das österreichische Börsegesetz trifft für Finanzinstrumente, die den Regeln eines<br />

geregelten Marktes nicht mehr entsprechen, nähere Regelungen in § 25b BörseG.<br />

Danach ist für die Aussetzung das Börseunternehmen zuständig, wobei dieses von<br />

Amts wegen o<strong>der</strong> auf Verlangen <strong>der</strong> FMA tätig zu werden hat. Die<br />

Handelsaussetzung geht mit Informations- und Veröffentlichungspflichten an die<br />

jeweils betroffenen Einrichtungen einher (zuständige nationale Aufsichtsbehörden,<br />

Marktbetreiber, Medien).<br />

3.9 Risiken im Zusammenhang mit potenziellen Interessenskonflikten<br />

Konflikte zwischen den Interessen <strong>der</strong> Emittentin und den Interessen <strong>der</strong> Inhaber <strong>der</strong><br />

Wertpapiere können sich aus <strong>der</strong> Funktion <strong>der</strong> Emittentin als Berechnungsstelle<br />

sowie als Zahlstelle ergeben, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich bestimmter im Ermessen <strong>der</strong><br />

Zahlstelle und <strong>der</strong> Berechnungsstelle liegen<strong>der</strong> Bestimmungen und Entscheidungen,<br />

die diese nach Maßgabe <strong>der</strong> Emissionsbedingungen (Annex 1) und <strong>der</strong> Endgültigen<br />

Bedingungen (Annex 2) zu treffen hat und die Auszahlungsbeträge bzw. den<br />

Rückzahlungsbetrag <strong>der</strong> Wertpapiere betreffen. Zusätzlich wird auf die weiteren in<br />

Punkt 3.24 angeführten möglichen Risiken im Zusammenhang mit<br />

Interessenkonflikten verwiesen.<br />

3.10 Risiko von kreditfinanziertem Erwerb von Wertpapieren<br />

Grundsätzlich ist davon abzuraten, dass Anleger zur Finanzierung eines Erwerbs von<br />

unter diesem Basisprospekt begebenen Wertpapieren einen Kredit o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e<br />

Fremdfinanzierung aufnehmen. Es ist nicht sichergestellt, dass die Verpflichtungen<br />

des Anlegers aus <strong>der</strong> aufgenommen Kredit- o<strong>der</strong> sonstigen Fremdfinanzierung durch<br />

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