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Baubeginn für das Freie Gymnasium - in Naunhof

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Seite 8 <strong>Naunhof</strong>er Nachrichten 28. Oktober 2011<br />

Verfügung: Die oben bezeichnete Straße wird zum beschränkt<br />

öffentlichen Weg abgestuft.<br />

Die Verfügung wird zum 31.12.2011 wirksam.<br />

Diese Verfügung kann zu den üblichen Besuchszeiten im Landratsamt<br />

Landkreis Leipzig, 04552 Borna, Stauffenbergstraße 4,<br />

Haus 7 Zimmer 7.0.5. e<strong>in</strong>gesehen werden<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Umstufungsverfügung kann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats<br />

nach se<strong>in</strong>er Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift<br />

Widerspruch beim Landratsamt Landkreis Leipzig,<br />

Stauffenbergstraße 4, Haus 7, 04552 Borna, zu den Bürgersprechzeiten<br />

e<strong>in</strong>gelegt werden.<br />

Borna, den 23.09.2011<br />

gez. Löscher<br />

Amtsleiter Straßen- und Hochbauamt<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der<br />

Ergänzungssatzung „Siedlerstraße, Fuchsha<strong>in</strong>“<br />

__________________________________________________<br />

Bekanntmachung der Stadt <strong>Naunhof</strong><br />

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs<br />

der Ergänzungssatzung „Siedlerstraße, Fuchsha<strong>in</strong>“<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Naunhof</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er öffentlichen Sitzung<br />

am 29.09.2011 beschlossen, den Entwurf der Ergänzungssatzung<br />

„Siedlerstraße, Fuchsha<strong>in</strong>“ öffentlich auszulegen.<br />

Der Entwurf der Ergänzungssatzung liegt <strong>in</strong> der Zeit<br />

vom 7. November bis 8. Dezember 2011<br />

<strong>in</strong> der Stadtverwaltung <strong>Naunhof</strong>, Markt 1 im Bauamt, Zimmer<br />

3.01 während folgender Zeiten<br />

Montag 9:00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr<br />

Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr<br />

Mittwoch 9:00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr<br />

Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr<br />

Freitag 9:00 – 12:00 Uhr<br />

zu jedermanns E<strong>in</strong>sicht öffentlich aus.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken<br />

und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während<br />

der Dienststunden vorgebracht werden.<br />

<strong>Naunhof</strong>, 19.10.2011<br />

gez. Herrmann<br />

Bürgermeister<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

der öffentlichen Auslegung des Entwurfs<br />

des Bebauungsplanes„Gewerbegebiet<br />

am ehemaligen Wasserwerk Ammelsha<strong>in</strong>“<br />

__________________________________________________<br />

Bekanntmachung der Stadt <strong>Naunhof</strong><br />

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs<br />

des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet<br />

am ehemaligen Wasserwerk Ammelsha<strong>in</strong>“<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Naunhof</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er öffentlichen Sitzung<br />

am 29.09.2011 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes<br />

„Gewerbegebiet am ehemaligen Wasserwerk Ammelsha<strong>in</strong>“<br />

öffentlich auszulegen.<br />

Der Entwurf der Ergänzungssatzung liegt <strong>in</strong> der Zeit<br />

vom 7. November bis 8. Dezember 2011<br />

<strong>in</strong> der Stadtverwaltung <strong>Naunhof</strong>, Markt 1 im Bauamt, Zimmer<br />

3.01 während folgender Zeiten<br />

Montag 9:00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr<br />

Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr<br />

Mittwoch 9:00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr<br />

Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr<br />

Freitag 9:00 – 12:00 Uhr<br />

zu jedermanns E<strong>in</strong>sicht öffentlich aus.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken<br />

und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während<br />

der Dienststunden vorgebracht werden.<br />

<strong>Naunhof</strong>, 19.10.2011<br />

gez. Herrmann<br />

Bürgermeister<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

über den Aufstellungsbeschluss e<strong>in</strong>er<br />

Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB<br />

__________________________________________________<br />

Bekanntmachung der Stadt <strong>Naunhof</strong><br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Naunhof</strong> hat <strong>in</strong> der Sitzung am<br />

29.09.2011 beschlossen, <strong>das</strong>s <strong>für</strong> die Flurstücke 806/4 und<br />

806/5 und teilweise 806/2 der Gemarkung Fuchsha<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Ergänzungssatzung<br />

"Siedlerstraße, Fuchsha<strong>in</strong>" aufgestellt werden<br />

soll.<br />

Es wird folgendes Planziel angestrebt:<br />

Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet<br />

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.<br />

<strong>Naunhof</strong>, den 19.10.2011<br />

gez. Herrmann<br />

Bürgermeister

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