Umweltbericht zum Bebauungsplan 11c ... - Stadt Dillingen
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Der Bergmolch ist ein typischer Bewohner gew‰sserreicher W‰lder der Mittelgebirgszone,<br />
als Laichgew‰sser dienen alle Arten stehender Gew‰sser, bevorzugt werden jedoch Gew‰sser<br />
mit ¸ppigem Wasserpflanzenbestand. Er lebt die meiste Zeit aquatisch und kann das<br />
ganze Jahr ¸ber im Wasser angetroffen werden. An Land lebt er in der Regel ganz in der<br />
N‰he seines Laichgew‰ssers, in Gehˆlzen, usw. unter Steinen oder Holzst¸cken versteckt.<br />
Der Bergmolch ist auch im ABSP-Artpool innerhalb des Gebietes aufgef¸hrt (siehe Kapitel<br />
7.2.6.5).<br />
Die Erdkrˆte, die zu den h‰ufigsten europ‰ischen Amphibienarten z‰hlt, besiedelt ein breites<br />
Spektrum von Lebensr‰umen, das von W‰ldern ¸ber halboffene Landschaften aus Wiesen,<br />
Weiden, Hecken, Kleing‰rtneranlagen, Parks, Ruinen, Friedhˆfen bis zu naturnahen G‰rten<br />
im Siedlungsbereich reicht. Als Fortpflanzungsgew‰sser werden mittelgrofle bis grˆflere<br />
Weiher, Teiche, Fischteiche und Seen genutzt.<br />
Der Grasfrosch bevorzugt als Laichgew‰sser in der Regel ausdauernde Stillgew‰sser, die<br />
sowohl eine offene Wasserfl‰che als auch sonnenexponierte Flachwasserzonen aufweisen.<br />
Die meiste Zeit lebt er jedoch terrestrisch und wird oft nur w‰hrend der Paarungszeit oder<br />
gelegentlich <strong>zum</strong> ‹berwintern im Wasser angetroffen. Er bewohnt an Land die verschiedensten<br />
Lebensr‰ume und kann in fast allen feuchten Biotopen angetroffen werden, wobei bodenfeuchte,<br />
k¸hle und schattige Habitate mit einem ausreichenden Deckungsgrad bevorzugt<br />
werden.<br />
Da der Erhalt des Feucht-Gebietes mit den nachgewiesenen Amphibien-Vorkommen im<br />
Rahmen des Planvorhabens als Fl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft gesichert werden soll und dar¸ber hinaus das Gebiet im<br />
Rahmen von Kompensationsmaflnahmen ˆkologisch aufgewertet werden soll, kˆnnen erhebliche<br />
Beeintr‰chtigungen von Amphibien ausgeschlossen werden.<br />
7.2.6.4 Avifauna<br />
W‰hrend der Gel‰ndebegehungen konnten bei den Vˆgeln innerhalb des Geltungsbereiches<br />
mit Amsel, Hausrotschwanz, Zilpzalp, Kohlmeise, Haussperling, Gartengrasm¸cke, Mˆnchsgrasm¸cke,<br />
Goldammer, Rotkehlchen, Buntspecht, Zaunkˆnig, Fitis, Bachstelze, Singdrossel,<br />
Gr¸nfink und Rabenkr‰he ausschliefllich Individuen von h‰ufigen und weit verbreiteten<br />
Arten erfasst werden. Nur einzelne Individuen nutzen das Gebiet auch zu Brutzwecken. Der<br />
Teich im Osten dient auch Nilgans, Bl‰sshuhn und Stockente als Lebensraum. Der im alten<br />
ABSP-Artpool aufgef¸hrte Eisvogel (siehe Kapitel 7.2.6.5) konnte w‰hrend der Gel‰ndebegehungen<br />
nicht beobachtet werden.<br />
Keine der innerhalb des Geltungsbereiches br¸tenden Vogelart gehˆrt zu den gef‰hrdeten<br />
Arten der Roten Listen oder zu den Anhang I - Arten der Vogelschutzrichtlinie. Alle weisen<br />
noch ausreichend grofle Populationen auf. Die als Fl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur<br />
Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehenen Freifl‰chen im Norden und<br />
Osten des Geltungsbereiches besitzen innerhalb des Untersuchungsgebietes die grˆflte, jedoch<br />
auch keine bedeutende Funktion f¸r die Avifauna, alle ¸brigen Gebiete haben keine avifaunistische<br />
Bedeutung. Dies gilt auch f¸r den einzig mˆglichen grˆfleren Eingriffsbereich<br />
nˆrdlich des Kauflandmarktes, in dem weder Gelege noch Baumbruthˆhlen erfasst werden<br />
konnten. Hier konnte lediglich eine Amsel beobachtet werden, die bei einem potenziellen<br />
Verlust dieses Habitates auf andere Lebensr‰ume in der unmittelbaren Umgebung ausweichen<br />
kann.<br />
Insgesamt sind keine vom Planvorhaben ausgehenden erheblichen Beeintr‰chtigungen zu<br />
erwarten, erhebliche Beeintr‰chtigungen der Avifauna kˆnnen ausgeschlossen werden.<br />
7.2.6.5 ABSP-Artpool<br />
Als ˆkologisch hochwertige Arten sind im ABSP-Artpool nˆrdlich des Geltungsbereiches, der<br />
ˆkologisch aufgewertet werden soll, Eisvogel (1988 im Rahmen der alten Biotopkartierung)<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 20