Umweltbericht zum Bebauungsplan 11c ... - Stadt Dillingen
Umweltbericht zum Bebauungsplan 11c ... - Stadt Dillingen
Umweltbericht zum Bebauungsplan 11c ... - Stadt Dillingen
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05.03.2012<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>11c</strong><br />
ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì<br />
in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar<br />
Luftbildausschnitt mit Geltungsbereich
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>11c</strong><br />
ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì<br />
Im Auftrag von:<br />
in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar<br />
Merziger Str. 51<br />
66763 <strong>Dillingen</strong><br />
Bearbeitung:<br />
Lutz Goldammer (Dipl.-Biogeograph)<br />
Birgit Trautmann (Dipl.-Geographin)<br />
Melanie Wagner (Dipl.-Umweltwissenschaftlerin)<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR<br />
Br¸ckenstr. 1, 66625 Nohfelden-Bosen,<br />
Tel. : 0 68 52 / 89 69 833<br />
E-Mail: info@neuland-saar.de<br />
Bosen, Februar 2012<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 2
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
INHALTSANGABE<br />
1 Beschreibung des Vorhabens......................................................................... 5<br />
2 Beschreibung des Plangebietes ..................................................................... 6<br />
3 Untersuchungsumfang .................................................................................... 6<br />
4 Wirkfaktoren des Vorhabens........................................................................... 6<br />
5 ‹bergeordnete landesplanerische Vorgaben ................................................ 7<br />
6 Aktuell geltendes Planungsrecht .................................................................... 9<br />
7 Beschreibung der Umwelt sowie Beschreibung und Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen der Planung ............................................................... 10<br />
7.1 Nutzungskriterien (nach SaarlUVPG Anlage 2)...............................................10<br />
7.2 Qualit‰tskriterien (Schutzg¸ter, nach SaarlUVPG Anlage 2) ........................10<br />
7.2.1 Naturraum und Relief ....................................................................................10<br />
7.2.2 Geologie und Boden......................................................................................11<br />
7.2.3 Wasser..........................................................................................................11<br />
7.2.4 Gel‰ndeklima/Luft .........................................................................................11<br />
7.2.5 Vegetation.....................................................................................................12<br />
7.2.6 Fauna............................................................................................................18<br />
7.2.7 Zusammenfassende faunistische und vegetationskundliche Bewertung........21<br />
7.2.8 Landschafts- und Ortsbild/Erholung ..............................................................22<br />
7.2.9 Menschen (Gesundheit, Emissionen, Immissionen) ......................................22<br />
7.2.10 Kultur- und Sachg¸ter ...................................................................................22<br />
7.3 Schutzkriterien (Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gem‰fl von<br />
Fachgesetzen und Fachpl‰nen).......................................................................23<br />
7.3.1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ..................................................23<br />
7.3.2 Wasserschutzgebiet......................................................................................23<br />
7.3.3 ‹berschwemmungsgebiet .............................................................................23<br />
7.3.4 Sonstige Schutzgebiete.................................................................................23<br />
7.3.5 Spezieller und allgemeiner Arten- und Lebensraumschutz............................24<br />
7.3.6 Gesch¸tze Biotope nach ß 30 BNatSchG......................................................24<br />
8 Bestandsbewertung nach dem Leitfaden Eingriffsbewertung des<br />
Ministeriums f¸r Umwelt................................................................................ 25<br />
9 Prognose ¸ber die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
Nichtdurchf¸hrung der Planung ................................................................... 28<br />
10 Standortalternativen....................................................................................... 28<br />
11 Vermeidungs- und Minimierungsmaflnahmen............................................. 28<br />
12 Kompensationsmaflnahmen.......................................................................... 28<br />
12.1 Beschreibung der Kompensationsmaflnahmen .............................................29<br />
12.2 Zeitliche Abfolge der Kompensationsmaflnahmen ........................................30<br />
12.3 Grundbuchliche Sicherung der Maflnahmen ..................................................30<br />
13 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung.................................................................. 30<br />
14 Nachrichtliche ‹bernahmen gem. ß 9 Abs. 6 BauGB.................................. 30<br />
15 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der<br />
erforderlichen Informationen......................................................................... 31<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 3
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
16 Monitoring (Maflnahmen zur Umwelt¸berwachung) ................................... 31<br />
17 Allgemein verst‰ndliche Zusammenfassung............................................... 31<br />
18 Anhang ............................................................................................................ 33<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Abbildung 1: Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt Umwelt ................................................ 7<br />
Abbildung 2: Landschaftsprogramm ...................................................................................... 8<br />
Abbildung 3: Biotopkartierung III und ABSP .........................................................................17<br />
Abbildung 4: ABSP-Artpool ..................................................................................................21<br />
VERZEICHNIS DER TABELLEN<br />
Tabelle 1: Witterungsbedingungen und Begehungszeiten an den beiden faunistischen<br />
Kartiertagen ........................................................................................................18<br />
Tabelle 2: Bewertung entsprechend Bewertungsblock A (ZTWA).........................................26<br />
Tabelle 3: Bewertung entsprechend Bewertungsblock B (ZTWB).........................................26<br />
Tabelle 4: Bewertung des Ist-Zustands ................................................................................27<br />
Tabelle 5: Pflanzensoziologische Aufnahmen ......................................................................34<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 4
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
1 Beschreibung des Vorhabens<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>-Saar plant im Norden der <strong>Stadt</strong> die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr.<br />
<strong>11c</strong> ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì. Der neue <strong>Bebauungsplan</strong> umfasst die Plangebiete der<br />
rechtskr‰ftigen Bebauungspl‰ne ÑNr. 11 ñ <strong>Dillingen</strong>-Nordì, ìNr. 11a Gewerbegebietì und ÑNr.<br />
11b Katzenschw‰nzì, in denen als Art der baulichen Nutzung jeweils ein Gewerbegebiet<br />
gem. ß 8 BauNV 1968 festgesetzt wurde, kleinere Teilbereiche der Bebauungspl‰ne ÑNr. 12a<br />
- Verl‰ngerte Stettiner Strafleì (Wohngebiet) und ÑNr. 24b - Industriepark Staustufeì sowie<br />
einen unbeplanten Innenbereich. Der geplante <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>11c</strong> ersetzt demnach in<br />
seinem Geltungsbereich und seinen Festssetzungen die Bebauungspl‰ne Nr. 11, 11a und<br />
11b vollst‰ndig sowie in kleineren Randfl‰chen die Bebauungspl‰ne Nr. 12a und 24b inkl.<br />
deren Teil‰nderungen. Die Abgrenzungen der alten Bebauungspl‰ne sind der Planzeichnung<br />
und der Begr¸ndung <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> zu entnehmen.<br />
Innerhalb der Geltungsbereiche der bestehenden Bebauungspl‰ne sowie im unbeplanten Innenbereich<br />
gem‰fl ß 34 BauGB haben sich in der Vergangenheit mehrere groflfl‰chige Einzelhandelsbetriebe<br />
angesiedelt, so dass sich das Gewerbegebiet mittlerweile in grˆfleren<br />
Teilen als Einzelhandelsstandort darstellt, der in direkter Konkurrenz zu dem zentralen Versorgungsbereich<br />
in der Innenstadt steht. Dies f¸hrt dazu, dass in der Innenstadt erste Anzeichen<br />
einer Beeintr‰chtigung der Funktionsf‰higkeit als zentraler Versorgungsbereich zu erkennen<br />
sind. Zudem ist innerhalb des Gewerbegebietes eine Verdr‰ngungstendenz der aktuell<br />
noch vorhandenen typischen gewerblichen Nutzungen durch sich ausbreitende Einzelhandelsnutzungen<br />
zu bef¸rchten (Quelle: Prof. Dr. jur. Willy Spannowsky, Rechtsgutachten<br />
zur Erhaltung und Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereichs in der Innenstadt<br />
von <strong>Dillingen</strong>/Saar). Mit der neuen <strong>Bebauungsplan</strong>ung ist beabsichtigt, <strong>zum</strong> einen die bestehenden<br />
gewerblichen Nutzungen zu sichern und weiterzuentwickeln und <strong>zum</strong> anderen k¸nftigen<br />
Fehlentwicklungen mit einer weiteren Ausbreitung der Einzelhandelsnutzungen <strong>zum</strong><br />
Nachteil der Innenstadt entgegen zu wirken. Dabei sollen die bereits bestehenden Einzelhandelsbetriebe<br />
jedoch erhalten und gesichert und ihnen auch gen¸gend Entwicklungsmˆglichkeiten<br />
geschaffen werden. Durch die Anpassung an die Festlegungen der neuen BauN-<br />
VO soll dar¸ber hinaus ein einheitlicher Rechtsstand f¸r den gesamten Standort geschaffen<br />
werden.<br />
Als Art der baulichen Nutzung wird Gewerbegebiet festgesetzt, daneben werden Fl‰chen f¸r<br />
Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, ˆffentliche<br />
Gr¸nfl‰chen, Straflenverkehrsfl‰chen sowie Fl‰chen f¸r Versorgungsanlagen festgelegt. Die<br />
¸berbaubaren Grundst¸cksfl‰chen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen vorgegeben,<br />
wobei die in den alten Bebauungspl‰nen vorgegebenen Baugrenzen und Grundfl‰chenzahlen<br />
(GRZ 0,8) weitestgehend ¸bernommen werden. 1<br />
Detaillierte Beschreibungen der alten Bebauungspl‰ne sind der Planzeichnung und der Begr¸ndung<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es zu entnehmen.<br />
Mit dem Gesetz zur Einf¸hrung der Strategischen Umweltpr¸fung und zur Umsetzung der<br />
Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) vom 29.6.05 und entsprechender Novellierung des BauGB<br />
2007 (zuletzt ge‰ndert am 31.7.2009) ist f¸r das Bauleitverfahren im Rahmen der Umweltpr¸fung<br />
ein <strong>Umweltbericht</strong> Pflicht. Mit der Erarbeitung des <strong>Umweltbericht</strong>es <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong><br />
Nr. <strong>11c</strong> ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì wurde das Planungsb¸ro NEULAND-<br />
SAAR, Bosen beauftragt.<br />
1 Entwurf der Begr¸ndung <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11C ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong> (KernPlan, Stand 25.05.2011)<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 5
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
2 Beschreibung des Plangebietes<br />
Der ca. 41 ha grofle r‰umliche Geltungsbereich wird im Norden durch die Gemeindegrenze<br />
nach Beckingen, im Osten durch die L 347, im S¸den durch die Grundst¸cksgrenzen des<br />
Kauflandmarktes und der Fa. Mˆbel M¸ller und im Westen durch die Bahnlinie inkl. Damm<br />
bzw. die L 174 begrenzt. Die genauen Grenzen sind der Planzeichnung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
sowie dem Bestandsplan des <strong>Umweltbericht</strong>es im Anhang zu entnehmen.<br />
Fast alle ¸berbaubaren Fl‰chen des Geltungsbereiches sind bereits ¸berbaut und groflfl‰chig<br />
versiegelt, in den Randbereichen im Norden und Osten befinden sich gesetzlich gesch¸tzte<br />
Feuchtbiotope, die als Fl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft gesichert werden sollen. Das Gebiet ist infrastrukturell<br />
bereits vˆllig erschlossen.<br />
3 Untersuchungsumfang<br />
Im Rahmen eines fr¸hzeitigen Abstimmungsgespr‰ches mit Vertretern des Landesamtes f¸r<br />
Umweltschutz (LUA) und der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> am 12.5.2011 wurde der Umfang der Umweltpr¸fung/des<br />
<strong>Umweltbericht</strong>es <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren festgelegt. Da im Rahmen des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>verfahrens bis auf eine kleinere Fl‰che nˆrdlich des Kauflandmarktes im<br />
S¸dosten des Geltungsbereiches keine relevanten Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten<br />
sind, sollen im Rahmen der Umweltpr¸fung haupts‰chlich artenschutzrechtliche Belange<br />
gem. BNatSchG bzw. SNG behandelt werden. Dazu soll eine ‹bersichtskartierung des<br />
Gebietes hinsichtlich des Vorkommens besonders gesch¸tzter Artgruppen wie Reptilien<br />
(insbesondere Eidechsen) und Amphibien durchgef¸hrt werden, im direkten Eingriffsbereich<br />
soll das Gebiet auch auf Brutvˆgel hin untersucht werden, um mˆgliche erhebliche Beeintr‰chtigungen<br />
beurteilen und geeignete Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaflnahmen entwickeln<br />
zu kˆnnen.<br />
Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung beschr‰nkt sich auf eine ca. 4400 m grofle, zurzeit unbebaute<br />
Fl‰che nˆrdlich des Kauflandmarktes im S¸dosten des Geltungsbereiches, da nur<br />
hier groflfl‰chigere neue Versiegelungen mˆglich sind. Alle ¸brigen ¸berbaubaren Fl‰chen<br />
des Geltungsbereiches sind bereits ¸berbaut bzw. versiegelt.<br />
Dar¸ber hinaus sollen innerhalb des Geltungsbereiches auf den ˆkologisch hochwertigen<br />
Fl‰chen im Norden und Osten geeignete Kompensationsmaflnamen entwickelt werden.<br />
4 Wirkfaktoren des Vorhabens<br />
Die vorliegende Planung dient der Festschreibung der bestehenden Situation mit dem Erhalt<br />
der bestehenden Nutzungen in einem bereits fast vollst‰ndig bebauten und entsprechend<br />
vorbelasteten Gebiet, das lediglich einer planungsrechtlichen Neuordnung unterzogen wird.<br />
Es wird im Zuge der Planungen nicht zur Neuansiedlung von Betrieben kommen. Lediglich<br />
auf einem maximal ca. 4400 m groflen, aktuell noch unbebauten Gebiet sind neue Versiegelungen<br />
bzw. ‹berbauungen ¸berhaupt noch mˆglich. Die Wirkfaktoren einer solchen Versiegelung<br />
beschr‰nken sich dabei auf die direkte Fl‰cheninanspruchnahme und sind auf den<br />
unmittelbaren Eingriffsbereich beschr‰nkt. Aufgrund des geringen Umfangs mˆglicher Fl‰cheninanspruchnahmen<br />
wird auch zu keinen relevanten Wechselwirkungen zwischen verschiedenen<br />
Wirkfaktoren oder mit anderen Projekten kommen.<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 6
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
5 ‹bergeordnete landesplanerische Vorgaben<br />
F¸r die Bauleitplanung besteht eine Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung und<br />
Landesplanung, d.h. an die in den verschiedenen Landespl‰nen und Landesprogrammen<br />
definierten landesplanerischen Ziele und Leitvorstellungen. Wichtigstes Instrument zur Erf¸llung<br />
der landplanerischen Aufgaben ist der Landesentwicklungsplan, hier im Speziellen der<br />
Teilabschnitt Umwelt. Daneben werden auch die Aussagen des Landschaftsprogramms mit<br />
untersucht.<br />
Auf Grundlage der Darstellungen im Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt Umwelt vom<br />
13.7.2004 handelt es sich bei dem Geltungsbereich bis auf den nordˆstlichen Randbereich,<br />
der als Fl‰che f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft festgelegt werden soll, um ein Vorranggebiet f¸r Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen.<br />
Die geplanten Festlegungen entsprechen dieser Zielvorgabe. Der Geltungsbereich<br />
ist bis auf den nˆrdlichen und nordˆstlichen Randbereich ebenfalls als nachrichtlich<br />
¸bernommene Siedlungsfl‰che ¸berwiegend Wohnen und ¸berwiegend Gewerbe (hier sind<br />
weitere kleine Teilbereiche ausgenommen) dargestellt. In den nˆrdlichen Teil des Geltungsbereiches,<br />
der als Fl‰che f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur<br />
und Landschaft festgelegt werden soll, reicht ein Vorranggebiet f¸r Hochwasserschutz<br />
hinein, der s¸dliche Teil umfasst den Randbereich eines Vorranggebietes f¸r Grundwasserschutz.<br />
(siehe nachfolgende Abbildung)<br />
Abbildung 1: Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt Umwelt<br />
Quelle: Ministerium f¸r Umwelt, Energie und Verkehr, Saarland<br />
Landesentwicklungsplan<br />
-Teilabschnitt Umwelt-<br />
Geltungsbereich<br />
Vorranggebiet-Gewerbe<br />
Vorranggebiet<br />
-Hochwasserschutz<br />
Vorranggebiet<br />
-Grundwasserschutz<br />
Vorranggebiet<br />
-Freiraumschutz<br />
Siedlungsfl‰che,<br />
¸berwiegend Wohnen<br />
Siedlungsfl‰che,<br />
¸berwiegend Gewerbe<br />
Waldfl‰che<br />
Schienenverbindung<br />
Straflenverbindung<br />
0 50 100 200<br />
Meter<br />
Das Planvorhaben, das keine wesentlichen ƒnderungen zu den aktuell vorhandenen Nutzungen<br />
mit sich bringt, entspricht den raumordnerisch vorgegebenen Festlegungen des Landesentwicklungsplans<br />
Umwelt.<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 7<br />
±
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Nach dem aktuellen Landschaftsprogramm des Saarlandes (Juni 2009) gehˆrt der Planungsraum<br />
zu dem Kulturlandschaftsraum ÑIndustrielle <strong>Stadt</strong>landschaften und Bergbaufolgelandschaftenì<br />
und liegt innerhalb des Regionalparks Saar, nicht aber innerhalb einer der Projektr‰ume.<br />
Regionalparks sind dabei informelle Instrumente, das bedeutet, mit ihnen sind<br />
keine restringierenden Wirkungen verbunden.<br />
F¸r den s¸dlichen Teil des Geltungsbereiches ist analog der Darstellung im LEP Umwelt<br />
(Teile eines Vorranggebietes f¸r Grundwasserschutz) ein Wasserschutzgebiet der Zone III<br />
geplant (siehe nachfolgende Abbildung). ÑIn Wasserschutzgebieten sind die Regelungen der<br />
Schutzgebietsverordnung zu beachten, auch dann, wenn die Schutzgebietsausweisung erst<br />
nach dem <strong>Bebauungsplan</strong>satzungbeschlufl erfolgteì (Landschaftsprogramm des Saarlandes).<br />
Auf einem Teil der Fl‰chen des <strong>Bebauungsplan</strong>gebietes, die als Fl‰chen f¸r Maflnahmen<br />
<strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft festgelegt werden sollen,<br />
sind durchl‰ssige, teilweise auch grundwasserbeeinflusste Bˆden mit besonderen Standorteigenschaften<br />
dargestellt, die grˆfltenteils bei Planungen als seltene Bodentypen ber¸cksichtigt<br />
werden sollen (siehe nachfolgende Abbildung). Diese Fl‰chen werden nicht durch<br />
das Planvorhaben beeintr‰chtigt, da hier keine baulichen Nutzungen erlaubt werden.<br />
÷stlich der bestehenden Bebauungen verl‰uft eine vorgeschlagene Siedlungsbegrenzung<br />
aus Sicht des Naturschutzes (siehe nachfolgende Abbildung). Durch die geplante Festsetzung<br />
der Gebiete jenseits dieser Grenze als Fl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege<br />
und Entwicklung von Natur und Landschaft wird dieser Zielvorgabe Rechung getragen.<br />
Abbildung 2: Landschaftsprogramm<br />
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Quelle: Ministerium f¸r Umwelt, Energie und Verkehr, Saarland<br />
Landschaftsprogramm<br />
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Geltungsbereich<br />
Durchl‰ssige Bˆden<br />
Grundwasserbeeinfluflte<br />
Bˆden<br />
Ber¸cksichtigung<br />
seltener Bodentypen<br />
Bˆden mit besonderen<br />
Standorteigenschaften<br />
Sicherung (historisch)<br />
alter Waldstandorte<br />
Kaltluftentstehungsgebiet<br />
mit Siedlungsbezug<br />
Gr¸nz¸ge<br />
Landschaftsschutzgebiet,<br />
Neuordnung<br />
Wasserschutzgebiete,<br />
Planung<br />
Siedlungsbegrenzung aus<br />
Sicht des Naturschutzes<br />
0 100 200<br />
50<br />
Meter<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 8<br />
±
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Die vorgesehene Planung widerspricht insgesamt nicht den raumordnerisch vorgegebenen<br />
Entwicklungszielen und Grunds‰tzen.<br />
6 Aktuell geltendes Planungsrecht<br />
Im aktuell g¸ltigen Fl‰chennutzungsplan von 1977, der sich zurzeit in der Fortschreibung<br />
befindet, ist der ¸berwiegende Teil der Fl‰che als Gewerbegebiet dargestellt. Lediglich der<br />
s¸dlichste Abschnitt (Am Sch¸tzenhof) ist als Gemischte Baufl‰che und Sondergebiet ÑEinkaufenì<br />
dargestellt. Der nˆrdliche Bereich ist als Gr¸nfl‰che mit der Zweckbestimmung<br />
Parkanlage und der nordˆstliche als Fl‰che des Denkmalschutzes dargestellt. Auch im vorliegenden<br />
Entwurf der Fortschreibung des Fl‰chennutzungsplans ist der ¸berwiegende<br />
Teil des Geltungsbereiches f¸r die gewerbliche Nutzung, ein kleinerer Teil als Sondergebiet<br />
ÑGroflfl‰chiger Einzelhandelì vorgesehen, d.h. es handelt sich grˆfltenteils um eine Festschreibung<br />
des Status quo. Der nˆrdliche und nordˆstliche Bereich des Geltungsbereiches<br />
ist als Gr¸nfl‰che, die fast vollst‰ndig als gesetzlich gesch¸tztes Biotop dargestellt ist, festgelegt.<br />
Bei der nˆrdlichen Gr¸nfl‰che handelt es sich gleichzeitig um ein ‹berschwemmungsgebiet.<br />
Sowohl die Gewerbe- als auch die Sonderbaufl‰che ist als bodenbelasteter<br />
Altstandort umgrenzt. Durch das Plangebiet ist eine in Ost-West-Richtung verlaufende<br />
Haupt-Verbindungsstrafle geplant 2 .<br />
Die Festsetzungen im Rahmen des in Aufstellung befindlichen <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr. <strong>11c</strong><br />
ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì entsprechen den Darstellungen des derzeit in der Phase der<br />
Aufstellung befindlichen Fl‰chennutzungsplans nicht vollst‰ndig. Der Entwurf des Fl‰chennutzungsplanes<br />
muss daher entsprechend angepasst werden.<br />
Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>11c</strong> umfasst die<br />
rechtskr‰ftigen Bebauungspl‰ne Nr. 11 (23.05.1970), Nr. 11 a und Nr. 11 b (08.03.1977,<br />
Teil‰nderung vom 23.06.1980) und ¸berschneidet sich mit kleinen Randbereichen der Bebauungspl‰ne<br />
Nr. 12 a (25.06.1981) und Nr. 24 b (08.07.1992, Teil‰nderung vom<br />
12.04.2003). Diese alten Bebauungspl‰ne sehen im Geltungsbereich des aktuellen <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Nr. <strong>11c</strong> ¸berwiegend Gewerbefl‰chen vor. Eine im s¸dwestlichen Geltungsbereich<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. 12 a festgelegte Fl‰che f¸r die Forstwirtschaft ist mittlerweile<br />
vollst‰ndig bebaut. Sie wird daher in die neue <strong>Bebauungsplan</strong>ung Nr. <strong>11c</strong> mit integriert und<br />
entsprechend ¸berplant. Der <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 24 b ¸berschneidet sich lediglich mit der<br />
geplanten Querspange (Anschluss Siemensstrafle) mit der neuen <strong>Bebauungsplan</strong>ung Nr.<br />
<strong>11c</strong>. F¸r den vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong> von Relevanz sind vor allem die Festsetzungen,<br />
die im Rahmen des <strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. 11 a (im nˆrdlichen Teil des aktuellen Geltungsbereiches)<br />
gemacht wurden. Der nˆrdliche und nordˆstliche Randbereich wurde als Fl‰che, die<br />
dem Landschaftsschutz unterliegt, und die nordˆstliche Fl‰che zus‰tzlich als Fl‰che, die<br />
dem Denkmalschutz unterliegt (Rˆmische Villa), festgelegt. Beide Schutzgebietskategorien<br />
wurden inzwischen aufgehoben und bestehen aktuell nicht mehr. Im nˆrdlichen Bereich sollen<br />
nach dem alten <strong>Bebauungsplan</strong> B‰ume gepflanzt, im ˆstlichen Bereich B‰ume erhalten<br />
werden. Diese Vorgabe wird durch die Festsetzung beider Gebiete im neuen <strong>Bebauungsplan</strong><br />
als Fl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
¸bernommen.<br />
Detaillierte Beschreibungen des aktuell g¸ltigen Planungsrechtes sowie die grafischen Darstellungen<br />
sind der Begr¸ndung <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> zu entnehmen.<br />
2 Entwurf der Begr¸ndung <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11C ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong> (KERNPLAN, Stand 25.05.2011)<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 9
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
7 Beschreibung der Umwelt sowie Beschreibung und Bewertung<br />
der Umweltauswirkungen der Planung<br />
Da die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s lediglich eine planungsrechtliche Neukonzeptionierung<br />
eines Gebietes mit bereits bestehenden Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen ohne<br />
relevante Eingriffe in Natur und Landschaft vorsieht und lediglich eine sehr kleinfl‰chige Fl‰cheninanspruchnahme<br />
zwischen bereits bestehenden Nutzungen mˆglich ist, sind die potenziellen<br />
Umweltwirkungen des Planvorhabens r‰umlich sehr eng auf einen kleinen Teilbereich<br />
des Geltungsbereiches begrenzt und es stehen bei der Untersuchung der Umweltauswirkungen<br />
des Planvorhabens schwerpunktm‰flig artenschutzrechtliche Belange im Vordergrund.<br />
7.1 Nutzungskriterien (nach SaarlUVPG Anlage 2)<br />
Der Geltungsbereich ist durch bestehende Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen mit den<br />
entsprechenden Infrastrukturen gepr‰gt. Im nˆrdlichen und ˆstlichen Randbereich befindet<br />
sich ein nach ß 30 BNatSchG bzw. SNG gesetzlich gesch¸tztes Feucht-Biotop.<br />
÷stlich grenzt Wald an den Geltungsbereich, s¸dlich und s¸dˆstlich schlieflt Wohnbebauung<br />
an, im Norden und Westen bestehen weitere Gewerbenutzungen.<br />
Es kommt im Zuge des Planvorhabens zu keinen relevanten ƒnderungen des zurzeit bestehenden<br />
Nutzungsmusters.<br />
7.2 Qualit‰tskriterien (Schutzg¸ter, nach SaarlUVPG Anlage 2)<br />
7.2.1 Naturraum und Relief<br />
Der Geltungsbereich liegt in den Naturr‰umen ÑMittleres Saartal-Nordì (197.1) und zu einem<br />
kleineren Anteil im S¸dosten im ÑSaarlouiser Beckenì (197.2). Das ÑMittlere Saartal-Nordì ist<br />
durch seine Lage an der Saar gepr‰gt und durch seine g¸nstige infrastrukturelle Lage sehr<br />
stark durch industrielle und gewerbliche Ansiedlungen ¸berpr‰gt. Das im s¸dˆstlichen Bereich<br />
gelegene Saarlouiser Becken ist aufgrund der Lage im Verdichtungsraum Saarlouis-<br />
<strong>Dillingen</strong> ebenfalls durch Wohn-, Gewerbe- und Industrienutzungen gepr‰gt.<br />
Auf Grund der bestehenden intensiven gewerblichen und Einzelhandels-Nutzungen gehˆrt<br />
der Geltungsbereich nicht zu den Landschaftsteilen, die besonders pr‰gend oder bedeutend<br />
f¸r den Naturraum sind. Eine Ausnahme stellen die beiden gesetzlich gesch¸tzten Biotope<br />
im nˆrdlichen und nordˆstlichen Teil des Geltungsbereiches dar, die aufgrund ihrer ˆkologisch<br />
hochwertigen Ausstattung eine besondere Bedeutung f¸r den Naturraum besitzen. Dieser<br />
Tatsache wird durch die Festlegung dieser Fl‰chen als Fl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong><br />
Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft Rechnung getragen.<br />
Der fast ebene Geltungsbereich liegt auf ca. 175 m ¸ber NN. Das Relief ist durch groflfl‰chige<br />
Bebauung und Versiegelung stark anthropogen ¸berpr‰gt. Pr‰gende Reliefelemente stellen<br />
die Bˆschungen zu den Fl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft im nˆrdlichen und ˆstlichen Geltungsbereich sowie im s¸d-<br />
ˆstlichsten Bereich dar. Durch das Planvorhaben wird es zu keinen Ver‰nderungen des vorhandenen<br />
Reliefs kommen.<br />
Die Beeintr‰chtigungen dieses Schutzgutes werden als sehr gering eingestuft und sind nicht<br />
erheblich.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
7.2.2 Geologie und Boden<br />
Der ¸berwiegende Teil des Geltungsbereiches ist in der Boden¸bersichtskarte als anthropogen<br />
¸berpr‰gter Boden der Siedlungsbereiche dargestellt. Auf einer kleineren, aktuell und<br />
auch zuk¸nftig unbebauten Teilfl‰che im nordwestlichen Geltungsbereich (als Fl‰chen f¸r<br />
Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt)<br />
sind Auebˆden und holoz‰ne Flusssedimente anzutreffen (Bodeneinheit 40). 3<br />
Im gesamten Geltungsbereich sind Altlastenverdachtsfl‰chen bzw. Altablagerungen zu verzeichnen<br />
(genauere Beschreibungen siehe Begr¸ndung <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>).<br />
Baubedingt kommt es hˆchstens im Bereich der als anthropogen ¸berpr‰gten Bˆden mit<br />
stark eingeschr‰nkten Bodenfunktionen zu zus‰tzlichen Versiegelungen. Dadurch kann es<br />
zwar kleinfl‰chig zu einem Verlust offenen belebten Bodens kommen mit einem vollst‰ndigen<br />
Verlust der Bodenfunktionen, da es sich jedoch nicht um nat¸rlich gewachsene Bˆden<br />
handelt, ist die potenzielle Beeintr‰chtigung als sehr gering und nicht erheblich einzustufen.<br />
7.2.3 Wasser<br />
Oberfl‰chenwasser<br />
Im ˆstlichen Teil des Geltungsbereiches befindet sich ein ca. 5700 m grofles Still-Gew‰sser.<br />
Dieses Gew‰sser wird durch das Planvorhaben nicht beeintr‰chtigt, es soll vielmehr im<br />
Rahmen von Kompensationsmaflnahmen ˆkologisch aufgewertet werden.<br />
Grundwasser<br />
Der ¸berwiegende Teil des Geltungsbereiches ist bereits versiegelt und spielt f¸r den Grundwasserhaushalt<br />
keine Rolle.<br />
Da es im Rahmen des Planvorhabens zu keinen zus‰tzlichen grˆfleren Neuversiegelungen<br />
oder Fl‰chenumnutzungen kommen wird, kann eine Beeintr‰chtigung des Grundwassers<br />
ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere f¸r das Vorranggebiet f¸r Grundwasserschutz,<br />
das als Wasserschutzgebiet der Zone III geplant ist, da es hier im Rahmen des Panvorhabens<br />
zu keinerlei Ver‰nderungen kommen wird und es sich bei den bestehenden Einzelhandelsnutzungen<br />
(Mˆbel M¸ller, Kaufland) um keine Grundwasser gef‰hrdenden Nutzungen<br />
handelt.<br />
Die Beeintr‰chtigungen des Schutzgutes Wasser werden als nicht erheblich eingestuft.<br />
7.2.4 Gel‰ndeklima/Luft<br />
Das Planungsgebiet gehˆrt aufgrund der bestehenden Nutzungen und Versiegelungen zu<br />
den gel‰ndeklimatisch belasteten Gebieten. Die mit Wald bestockten unbebauten Fl‰chen im<br />
Norden und Nordosten des Geltungsbereiches gehˆren zu den Frischluft produzierenden<br />
Gebieten, die im dicht besiedelten Bereich bedeutend sind. Diese werden im Rahmen des<br />
Planvorhabens nicht ver‰ndert.<br />
Aufgrund der weitgehenden Beibehaltung der derzeitigen Nutzungen und Versiegelungen<br />
und der hˆchstens kleinfl‰chigen zus‰tzlichen Versiegelungen sind keine erheblichen Ver-<br />
‰nderungen und Beeintr‰chtigungen des Gel‰ndeklimas und auch der lufthygienischen Situation<br />
zu erwarten.<br />
3 LUA-Kartendienst im Internet: Saarl‰ndisches Bodeninformationssystem (Boden¸bersichtskarte,<br />
Quart‰re Ablagerungen, Standorttypisierung und Biotopentwicklungspotenzial, Landwirtschaftliches<br />
Ertragspotenzial)<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
7.2.5 Vegetation<br />
Die Erfassung der Vegetation erfolgte Anfang Juli 2011 (siehe Plan 1: Bestand und Konflikt<br />
im Anhang), die Ergebnisse der pflanzensoziologischen Aufnahmen sind in Tabelle 1 im Anhang<br />
aufgelistet.<br />
Da es sich bei dem ¸berwiegenden Teil des Geltungsbereiches um bereits durch Gewerbe-<br />
und Einzelhandelsnutzungen mit entsprechender Infrastruktur gepr‰gte und fast vollst‰ndig<br />
versiegelte Fl‰chen handelt, die lediglich mit etwas Zierbegr¸nung bzw. Straflenbegleitgr¸n<br />
und kleineren Ruderalbereichen durchsetzt sind, und diese Fl‰chen im Wesentlichen in ihrem<br />
Ausgangszustand erhalten bleiben, wurden die Biotoptypen in Absprache mit dem Landesamt<br />
f¸r Umwelt- und Arbeitsschutz nur im Bereich der im nˆrdlichen und nordˆstlichen<br />
Geltungsbereich gelegenen Fl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft, innerhalb derer Kompensationsmaflnahmen stattfinden sollen,<br />
und im Bereich einer zurzeit unbebauten Fl‰che nˆrdlich des Kauflandmarktes im S¸dosten<br />
des Geltungsbereiches, auf der als einzige Fl‰che groflfl‰chigere neue Versiegelungen<br />
mˆglich sind, erfasst. Die im nˆrdlichen und nordˆstlichen Teil des Geltungsbereichs liegenden<br />
Feuchtgebiete wurden aufgrund der grˆfltenteils sehr schlechten Begehbarkeit infolge<br />
des sumpfigen Gel‰ndes und teilweise starker Verbuschung stellenweise nur von auflen<br />
begutachtet.<br />
7.2.5.1 Eingriffsbereich<br />
Der einzige n‰her zu untersuchende Eingriffsbereich, innerhalb dessen groflfl‰chigere neue<br />
Versiegelungen mˆglich sind, umfasst eine zurzeit unbebaute Fl‰che nˆrdlich des Kauflandmarktes<br />
im S¸dosten des Geltungsbereiches. Dieses Gebiet ist <strong>zum</strong> ¸berwiegenden Teil<br />
mit Gehˆlz bestockt (Konflikt-Nummer 1). Randlich reichen Ruderalfl‰chen (Konflikt-Nummer<br />
2), von denen die s¸dlichen mit Brombeergestr¸pp zugewuchert sind, hinein. Im gesamten<br />
Bereich, verst‰rkt im s¸dlichen, <strong>zum</strong> Kaufland hin ausgerichteten Bereich, stˆflt man auf<br />
kleinere Schuttablagerungen und Hausm¸ll.<br />
Im Gehˆlzbestand (Pflanzensoziologische Aufnahme Nr. 5) ist die Robinie mit geringem<br />
Stammholz die am h‰ufigsten vertretene Baumart, daneben kommen Zitter- und Hybridpappel,<br />
H‰nge-Birke, Feldahorn und Weiden vor. Die relativ dichte Strauchschicht wird vor<br />
allem von Brombeergestr¸pp gebildet, daneben Robinie, Salweide, Feld- und Spitzahorn geringen<br />
Stammholzes sowie etwas Liguster. Die Krautschicht wird aus viel Hain-Rispengras<br />
sowie Ruderal- und Stickstoffzeiger wie Brennnessel, Schˆllkraut, Knoblauchsrauke und<br />
sonstige weit verbreitete Arten wie Echte Nelkenwurz, Stinkender Storchschnabel und M‰nnlicher<br />
Wurmfarn gebildet. (siehe nachfolgendes Foto 1)<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Foto 1: Feldgehˆlz<br />
Auf der ˆstlichen Bˆschung Richtung L 347 (Pflanzensoziologische Aufnahme Nr. 4) ist fast<br />
nur noch die Robinie in der Baumschicht vertreten, in der sehr lichten Strauchschicht kommen<br />
neben Robinie vereinzelt Feldahorn und Schwarzer Holunder neben Brombeergestr¸pp<br />
vor. Die nitrophile Krautschicht wird hier von M‰nnlichem Wurmfarn dominiert, ganz vereinzelt<br />
ist Schˆllkraut, Stinkender Storchschnabel und Echte Nelkenwurz anzutreffen. (siehe<br />
nachfolgendes Foto 2)<br />
Foto 2: Gehˆlzbestand der ˆstlichen Bˆschung<br />
Die zwischen den Gehˆlzbest‰nden eingestreuten, teils groflfl‰chigen Ruderalfluren (Pflanzensoziologische<br />
Aufnahme Nr. 1-3, 6 und 7) sind stark mit Brombeergestr¸pp zugewuchert,<br />
vereinzelt sind Einzelgehˆlze wie Robinien, Schwarzer Holunder, Besenginster, Robinie,<br />
Schneebeere und Feld-Ahorn anzutreffen. Die Artenzusammensetzung der Krautschicht ist<br />
stark reduziert und wird von Brennnessel bzw. dem Neophyt Sp‰te Goldrute dominiert,<br />
daneben auch Quecke und Wiesen-Rispengras, untergemischt Arten der angrenzenden Gehˆlze.<br />
(siehe nachfolgendes Foto 3)<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Foto 3: von Brennnesseln dominierte Ruderalflur<br />
Im ‹bergangsbereich zu den nˆrdlich und s¸dlich angrenzenden Nutzfl‰chen haben die Ruderalfl‰chen<br />
einen deutlichen Ñwiesigenì Charakter mit dominierend Grasarten wie Glatthafer,<br />
Wiesen-Kn‰uelgras, Rotes Strauflgras, Wolliges Honiggras, Weiche und Taube Trespe,<br />
Ausdauerndes Weidelgras, Quecke und Einj‰hriges Rispengras. An Kr‰utern sind in geringeren<br />
Deckungsgraden ubiquit‰r verbreitete Arten der Ruderal- und Unkrautfluren wie Echtes<br />
Seifenkraut, Vogelknˆterich, Schlitzbl‰ttriger Storchschnabel, Kanadische und Sp‰te<br />
Goldrute, Hopfenklee, Weifler Steinklee, Wiesen- und Echtes Labkraut, Spitzwegerich und<br />
Lˆwenzahn vorhanden.<br />
Innerhalb des potenziellen Eingriffsbereiches kommen nur ubiquit‰re Arten vor. Bei allen betroffenen<br />
Biotopen handelt es sich um weit verbreitete Typen mit geringer ˆkologischer Bedeutung.<br />
Die Biotope sind alle stark ruderalisiert. Auch die Gehˆlze sind aus schnell wachsenden<br />
Baumarten geringen bis mittleren Stammholzes zusammengesetzt und stellen wie<br />
die Ruderalfluren Biotope mit geringer ˆkologischer Wertigkeit und leichter Wiederherstellbarkeit<br />
dar. Die Fl‰chen des Eingriffbereiches wurden weder bei der Biotopkartierung III<br />
noch beim Arten- und Biotopschutzprogramm als ˆkologisch besonders hochwertige Biotope<br />
erfasst und auch im ABSP-Artpool werden keine Pflanzen-Arten f¸r das Gebiet oder das n‰here<br />
Umfeld aufgef¸hrt. Die ˆkologische Bedeutung des Standortes f¸r die Vegetation ist gering.<br />
Erhebliche Beeintr‰chtigungen kˆnnen ausgeschlossen werden.<br />
7.2.5.2 Fl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur<br />
und Landschaft mit Kompensationsmaflnahmen<br />
Die beiden im Folgenden beschriebenen Feuchtgebiete sollen im Rahmen von Kompensationsmaflnahmen<br />
ˆkologisch aufgewertet und durch die Festsetzung als Fl‰chen f¸r Maflnahmen<br />
<strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft gesichert werden.<br />
Der nˆrdliche Teil des Geltungsbereiches, der im Wesentlichen die als gesetzlich gesch¸tztes<br />
Biotop GB-6606-09-0108 erfasste Fl‰che umfasst (siehe Ausf¸hrungen weiter hinten),<br />
besteht <strong>zum</strong> ¸berwiegenden Teil aus Schilfrˆhricht, daneben kommen Groflseggenriede und<br />
feuchte Hochstaudenfluren vor. Als Belastung ist das von Westen her verst‰rkte Eindringen<br />
der neophytischen Sp‰ten Goldrute (Solidago gigantea) zu nennen, randlich dringt im Nordosten<br />
Bruchgeb¸sch aus Bruch-, Grau- und ÷hrchenweide sowie vereinzelt Schwarzerle in<br />
das Gebiet vor. ‹ber das Feuchtgebiet verteilt sind immer wieder einzelne junge Weiden und<br />
Schwarzerlen anzutreffen, von einer fl‰chenhaften Verbuschung kann jedoch noch nicht gesprochen<br />
werden (siehe nachfolgendes Foto 4). Im Norden, auflerhalb des Geltungsbereiches,<br />
wurde eine Reihe Hybridpappeln angepflanzt, das Stammholz ist mittlerweile stark. Zu<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
dem s¸dlich anschlieflenden Feuchtgebiet hin haben sich diese Pappeln <strong>zum</strong> Teil ausgebreitet<br />
und sind eingestreut zwischen den Weiden und Erlen zu finden. Parallel zur Grenze des<br />
Geltungsbereiches verl‰uft im Norden ein versumpfter Graben.<br />
Foto 4: das im nˆrdlichen Teil des Geltungsbereichs gelegene<br />
Feuchtgebiet, von Westen aus fotografiert<br />
Zwischen dem Feuchtgebiet und den s¸dlich angrenzenden Gewerbefl‰chen befindet sich<br />
eine gehˆlzbestandene Bˆschung mit vor allem Weide, Birke, Hasel, Traubenkirsche, Blutroter<br />
Hartriegel und Schwarzerle, aber auch anthropogen eingebrachte Hybridpappeln m‰chtigen<br />
Stammholzes und Robinien (siehe Bestandskarte im Anhang). Stellenweise sind zwischen<br />
den Gehˆlzen Ruderalfluren aus vorwiegend Brennnessel und Sp‰te Goldrute eingestreut.<br />
Im Nordosten wird die Vegetation durch einem bodenfeuchten Laubwald mit einem hohen<br />
Anteil standortuntypischer Gehˆlze bestimmt. Neben Weiden, Schwarzerlen und Eschen<br />
kommen hier auch viele Silberpappeln sowie Hybridpappeln vor. Der Unterwuchs setzt sich<br />
vor allem aus Brombeergestr¸pp zusammen.<br />
Nach S¸den nimmt am Ostrand des Geltungsbereiches im Bereich der als gesetzlich gesch¸tztes<br />
Biotop GB-6606-09-0100 erfassten Fl‰che (siehe Ausf¸hrungen weiter hinten) der<br />
Pappel-Anteil des Waldbestandes deutlich ab und die Vegetation geht schliefllich in einen<br />
sumpfigen Erlen-Eschenwald ¸ber, dessen Unterwuchs jedoch bis auf die sehr feuchten bis<br />
nassen Bereiche ebenfalls haupts‰chlich durch Brombeergestr¸pp gebildet wird. Vor allem in<br />
den ˆstlichen Randbereichen zur Strafle hin und an der Bˆschung <strong>zum</strong> westlich anschlieflenden<br />
Gewerbegebiet werden die Standortbedingungen trockener und es ¸berwiegen hier<br />
Arten wie Pappel, Bergahorn, Robinie, Birke und Hasel, immer wieder eingestreut auch<br />
Brombeergestr¸pp und Adlerfarnfluren mit Seggen und anderen Feuchte- und N‰ssezeigern<br />
beigemischt. Im s¸dlichsten Teil der Fl‰che dominiert die Robinie, hier stocken nur noch wenige<br />
Schwarzerlen, Weiden und Eschen.<br />
Das zentrale Gebiet der Fl‰che nimmt ein flacher Teich mit einem vor allem im Norden hohen<br />
Anteil an Verlandungszonen mit Groflseggenbulten ein, randlich dringen verst‰rkt<br />
Schwarzerlen ein (siehe nachfolgendes Foto).<br />
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Foto 5: Teich mit Verlandungszonen und umgebendem Erlen-Sumpfwald<br />
im Osten des Geltungsbereiches<br />
Im Norden geht der Teich in ein Groflseggenried ¸ber, das auf ca. einem Drittel der Fl‰che<br />
deutlich von Adlerfarn durchsetzt ist. Adlerfarn ist ein Indikator f¸r gestˆrte Standorte und<br />
kann sich in kurzer Zeit groflfl‰chig ausbreiten und die typische Vegetation verdr‰ngen. S¸dlich<br />
wird der Teich von einer j¸ngeren Silberpappel-Gruppe begrenzt, an die sich Bereiche<br />
mit Erlen-Sumpfw‰ldern mit einem hohen Weidenanteil und einem inselfˆrmig eingestreuten<br />
Rohrkolbenrˆhricht anschlieflen.<br />
Die beiden in diesem Kapitel beschriebenen Feuchtgebiete im Norden und Nordosten des<br />
Geltungsbereiches sind aufgrund der Gel‰ndebegehungen 2011 als aus vegetationskundlicher<br />
Sicht ˆkologisch hochwertig einzustufen und z‰hlen zu den gesetzlich gesch¸tzten Biotopen.<br />
Die Gebiete zeigen jedoch deutliche Belastungen durch Verbuschungen und im Speziellen<br />
durch das Eindringen standortuntypischer Gehˆlzarten sowie eine Verdr‰ngung der<br />
einheimischen Arten durch die neophytische Sp‰te Goldrute (Solidago gigantea) und eindringenden<br />
Adlerfarn. Dies deckt sich mit den Ergebnissen der Biotopkartierung III und des<br />
Arten- und Biotopschutzprogramms, die ebenfalls beide Fl‰chen als ˆkologisch hochwertige<br />
Biotope erfasst haben:<br />
Der gesamte Bereich ist als ABSP-Fl‰che 6606026 Ñs¸dˆstlich Beckingenì erfasst (siehe<br />
nachfolgende Abbildung 3) und wird als ÑGr‰ben, in der Umgebung ƒcker, Weiden und Pappelforste,<br />
Schwimmblattgesellschaft und Rˆhrichtì beschrieben. Die Fl‰che wurde wegen der<br />
vorkommenden Schwimmblattgesellschaft als ¸berˆrtlich bedeutsam eingestuft mit dem<br />
Entwicklungsziel Unterwasserrasen und Schwimmblattvegetation. Maflnahmenvorschl‰ge<br />
f¸r die Fl‰che sind Ñauf den Stock setzenì, Ñder nat¸rlichen Entwicklung ¸berlassenì, ÑPufferzone<br />
entwickeln (N‰hrstoffeintrag)ì sowie der ÑErhalt besonnter Gew‰sserabschnitteì.<br />
Im ABSP-Artpool (sowohl alt als auch 2005) werden im Geltungsbereich und der n‰heren<br />
Umgebung keine Pflanzenarten aufgef¸hrt.<br />
In der Biotopkartierung III wurden ebenfalls beide Fl‰chen als ˆkologisch hochwertig erfasst<br />
und als gem‰fl ß 30 BNatSchG gesch¸tzte Biotope eingestuft. Es handelt sich hierbei<br />
um die Biotope GB-6606-09-0108 und GB-6606-09-0110 (siehe nachfolgende Abbildung 3).<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Abbildung 3: Biotopkartierung III und ABSP<br />
GB-6606-09-0099<br />
Biotopkartierung III und ABSP<br />
GB-6606-09-0108<br />
GB-6606-09-0100<br />
Quelle: Ministerium f¸r Umwelt, Energie und Verkehr, Saarland<br />
Biotopkartierung III<br />
Geltungsbereich<br />
ABSP-Fl‰che 6606026<br />
ˆffentliche Gr¸nfl‰chen<br />
Fl‰chen f¸r Maflnahmen<br />
<strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege<br />
und Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft<br />
Bei dem GB-6606-09-0108 handelt es sich laut dem vom Zentrum f¸r Biodokumentation zur<br />
Verf¸gung gestellten Report um Feuchte Hochstaudenflur, fl‰chenhaft (35% der Fl‰che) mit<br />
randlich Hybridpappeln, einen Graben mit intakter Fliessgew‰sservegetation (5%), einen<br />
Rˆhrichtbestand hochw¸chsiger Arten (35%) in Form von Schilfrˆhricht mit Glyceria maxima<br />
sowie lokale Waldsimsenbest‰nden, hier werden ebenfalls randlich vorkommende Hybridpappeln<br />
genannt. Des Weiteren wird Bruchgeb¸sch (25%) aufgef¸hrt. Die Ergebnisse der<br />
Offenlandkartierung stimmen demnach bis auf den deutlich hˆheren Anteil an Hochstaudenfluren<br />
mit den Ergebnissen der aktuellen Gel‰ndebegehungen ¸berein. Statt feuchter Hochstaudenfluren<br />
wurden bei den aktuellen Kartierungen auf grˆfleren Fl‰chen Groflseggenriede<br />
kartiert.<br />
Bei dem GB-6606-09-0100 handelt es sich laut dem vom ZfB zur Verf¸gung gestellten Report<br />
bei dem grˆflten Teil der Fl‰che um Erlen-Sumpfwald (45%) mit Erlen, Eschen und<br />
Weiden sowie z.T. standortfremden Arten (Zitterpappel, Hybridpappel,Ö), einen Teich mit<br />
Seggenbulten (Verlandung, 20%) und in einem geringerem Anteil um freie Wasserfl‰chen<br />
(15%). Des Weiteren kommen feuchte Hochstaudenfluren, fl‰chenhaft (10%) und Rˆhrichtbestand<br />
hochw¸chsiger Arten (10%) in Form von Schilf- und Rohrkolben, Glyceria maxima,<br />
z.T. mit Adlerfarn durchsetzt vor.<br />
Die Ergebnisse der eigenen Kartierungen stimmen hier ebenfalls weitestgehend mit denen<br />
der Offenlandkartierung ¸berein. Ein Teil der Fl‰che wurde bei den aktuellen Begehungen<br />
jedoch als mit Adlerfarn durchsetztes Groflseggenried erfasst. Die Abweichung kann hier<br />
eventuell mit der schweren Zug‰nglichkeit begr¸ndet werden oder mit der seit den im Rah-<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
men der Offenlandkartierung durchgef¸hrten Begehungen erfolgten vegetationskundlichen<br />
Ver‰nderungen.<br />
Diese Fl‰chen sollen im Rahmen der Kompensationsmaflnahmen ˆkologisch aufgewertet<br />
werden, erhebliche Beeintr‰chtigungen kˆnnen daher ausgeschlossen werden.<br />
7.2.6 Fauna<br />
In Absprache mit dem Landesamt f¸r Umwelt- und Arbeitschutz wurde eine ‹bersichtskartierung<br />
des Gebietes hinsichtlich des Vorkommens der besonders gesch¸tzten Artgruppen<br />
Reptilien (insbesondere Eidechsen) und Amphibien durchgef¸hrt.<br />
An zwei Begehungstagen mit sehr guten Witterungsbedingungen (28.6.2011 und 6.7.2011)<br />
wurde das gesamte Gebiet des Geltungsbereiches soweit zug‰nglich und soweit es die Gel‰ndebedingungen<br />
erlaubten fl‰chig abgegangen und auf vorkommende Reptilien und Amphibien<br />
sowie Heuschrecken hin untersucht. Daneben erfolgte eine Erfassung der Avifauna,<br />
wobei der unmittelbare potenzielle Eingriffsbereich im S¸dosten des Geltungsbereiches auf<br />
Hˆhlen und Nester potenzieller Brutvˆgel hin untersucht wurde.<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt die Witterungsbedingungen und die Begehungszeiten w‰hrend<br />
der beiden Kartiertage wieder.<br />
Tabelle 1: Witterungsbedingungen und Begehungszeiten an den beiden faunistischen Kartiertagen<br />
Datum Wetter Zeit Dauer in Stunden<br />
28.6.2011 Sonnig; 10% Bewˆlkung; 34 Grad C um 16.30<br />
Uhr, 30 Grad C um 19.30 Uhr; Wind: 0-10 in<br />
15.30-19.30 4 Std. + 2 Std.<br />
Bˆen bis 20 km/h aus SW drehend; sehr heifl;<br />
sehr gute Bedingungen<br />
21.00-23.00<br />
6.7.2011 Heiter; 50 % Bewˆlkung; 22-25 Grad C; Wind:<br />
windstill bis 10 km/h aus SW; sehr gute Bedingungen<br />
11.00-15.00 4 Std.<br />
7.2.6.1 Heuschrecken<br />
Nachweis und Bestimmung der Heuschrecken erfolgten haupts‰chlich akustisch nach Gesang<br />
und bei Bedarf auch optisch.<br />
Innerhalb des r‰umlichen Geltungsbereiches wurden insgesamt 9 verschiedene Heuschreckenarten<br />
nachgewiesen, wobei es sich haupts‰chlich um h‰ufige und sehr h‰ufige, weit<br />
verbreitete Arten handelt. Schwerpunktm‰flig sind dies sehr anspruchslose Arten wie Nachtigall-Grash¸pfer,<br />
Gemeiner Grash¸pfer und Roesels Beiflschrecke, die typisch f¸r Gr¸nfl‰chen<br />
in Siedlungsbereichen sind, daneben aber auch Arten offener, vegetationsfreier Stellen<br />
wie Wege oder trockene Ruderalfl‰chen (Brauner Grash¸pfer), von Brach- und Ruderalfl‰chen<br />
mit niedrigen bis mittelhohen Vegetationsbest‰nden (Grofle Goldschrecke) oder von<br />
(im Gebiet sehr kleinfl‰chigen) Gehˆlzbest‰nden (Gewˆhnliche Strauchschrecke). Das ebenfalls<br />
sehr h‰ufige Gr¸ne Heupferd kommt in allen Biotopen mit vertikalen Strukturen<br />
(Hochstauden, S‰ume, Brachen, Ö) vor. Diese Arten wurden ¸ber das gesamte Gebiet verteilt<br />
erfasst, ¸berall wo geeignete Habitate vorhanden sind.<br />
Mit den beiden w‰rmeliebenden Heuschreckenarten Blaufl¸gelige ÷dlandschrecke und<br />
Blaufl¸gelige Sandschrecke, die offene, vegetationsarme, trockene und stark besonnte Stellen<br />
benˆtigen und schwerpunktm‰flig anthropogene Sekund‰rstandorte wie Schotterfl‰chen,<br />
Halden, Bahnanlagen, u.s.w. besiedeln, wurden jedoch auch zwei im Saarland seltene Arten<br />
erfasst, die auf der deutschlandweiten Roten Liste als gef‰hrdet (Blaufl¸gelige ÷dlandschrecke)<br />
bzw. stark gef‰hrdet (Blaufl¸gelige Sandschrecke) aufgef¸hrt sind und zu den nach<br />
BNatSchG besonders gesch¸tzten Arten gehˆren. Die Blaufl¸gelige ÷dlandschrecke wurde<br />
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im nˆrdlichen Teil des Geltungsbereiches ¸ber das gesamte Gebiet verstreut in geringen Individuendichten<br />
erfasst, entlang des westlichen Bahndamms waren die Bestandsdichten<br />
hoch. An einer Stelle am Bahndamm konnte auch die Blaufl¸gelige Sandschrecke nachgewiesen<br />
werden. (siehe Darstellung der planungsrelevanten Tierarten in Plan 1: Bestand und<br />
Konflikt im Anhang)<br />
Das nachgewiesene Artinventar entspricht der aufgrund der Habitatausstattung und der bestehenden<br />
Nutzungen zu erwartenden Artenzusammensetzung. Dies gilt auch f¸r die beiden<br />
besonders gesch¸tzten Heuschreckenarten Blaufl¸gelige ÷dlandschrecke und Blaufl¸gelige<br />
Sandschrecke, f¸r die solche anthropogenen Sekund‰rstandorte typisch sind.<br />
Der einzig mˆgliche direkte grˆflere Eingriffsbereich mit etwas groflfl‰chigeren potenziellen<br />
neuen Versiegelungen nˆrdlich des Kauflandmarktes im S¸dosten des Geltungsbereiches<br />
spielt f¸r die Heuschrecken keine besondere Rolle, hier wurden lediglich Strauchschrecke<br />
und Gr¸nes Heupferd erfasst.<br />
Da die besiedelten Habitate auch in Zukunft in gleicher oder ‰hnlicher Auspr‰gung innerhalb<br />
des Geltungsbereiches weiter vorhanden sein werden, auch wenn es zu geringf¸gigen Nutzungs‰nderungen<br />
innerhalb der Fl‰che kommen sollte, werden sich die Lebensbedingungen<br />
f¸r diese Arten im Rahmen des Planvorhabens zuk¸nftig nicht ‰ndern. Dies gilt im Besonderen<br />
auch f¸r die von den beiden besonders gesch¸tzten Arten Blaufl¸gelige ÷dlandschrecke<br />
und Blaufl¸gelige Sandschrecke besiedelten Standorte im Bereich des Bahndammes. Erhebliche<br />
Beeintr‰chtigungen kˆnnen ausgeschlossen werden.<br />
7.2.6.2 Reptilien<br />
Bei den Reptilien konnte innerhalb des Geltungsbereiches die w‰rmebed¸rftige, streng gesch¸tzte<br />
Mauereidechse an zwei Stellen auflerhalb des potenziellen Eingriffbereiches nˆrdlich<br />
des Kauflandmarktes, der f¸r Reptilien keine Rolle spielt, nachgewiesen werden. Dabei<br />
handelte es sich <strong>zum</strong> einen um an der Dieselstrafle aufgestellte Pflanzk¸bel mit lichter Bepflanzung<br />
und <strong>zum</strong> anderen um eine sch¸tter bewachsene Ruderalfl‰che mit gelagerten<br />
Holzpaletten und -latten (siehe Darstellung der planungsrelevanten Tierarten in Plan 1: Bestand<br />
und Konflikt im Anhang).<br />
Dies entspricht den typischen Sekund‰r-Lebensr‰umen f¸r Mauereidechsen, die ein Nebeneinander<br />
von vegetationslosen felsen‰hnlichen Strukturen und Vegetation bevorzugen.<br />
Kennzeichnend f¸r deren Lebensraum sind offene, vegetationsfreie und sonnenwarme Stein-<br />
und Felsenfl‰chen mit zahlreichen Unterschlupfen in Form von Fugen und Hohlr‰umen, in<br />
der Mehrzahl anthropogene Sekund‰rstandorte wie unverfugte Trockenmauern, Bahnd‰mme,<br />
Halden, etc.. Im Saarland ist sie ¸berall verbreitet und m‰flig h‰ufig, wobei sie am h‰ufigsten<br />
an Bahnd‰mmen zu Hause ist, entlang derer sie ihr Areal erweitert. Deutschlandweit<br />
steht sie auf der Vorwarnliste.<br />
Die Mauereidechse wird auch bei geringf¸gigen Nutzungs‰nderungen innerhalb des Geltungsbereiches<br />
zuk¸nftig immer geeignete Lebensr‰ume in der n‰heren Umgebung finden,<br />
so dass keine erheblichen Beeintr‰chtigungen prognostiziert werden.<br />
7.2.6.3 Amphibien<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches eignet sich nur der Teich im Osten mit dem umgebenden<br />
Erlen-Eschenwald als Lebens- und Fortpflanzungraum f¸r Amphibien. Der potenziell mˆgliche<br />
Eingriffsbereich nˆrdlich des Kauflandmarktes spielt f¸r Amphibien keine Rolle.<br />
Hier konnten w‰hrend der Gel‰ndebegehungen die im Saarland h‰ufigen und sehr h‰ufigen,<br />
ungef‰hrdeten Arten Bergmolch, Grasfrosch und Erdkrˆte erfasst werden (siehe Darstellung<br />
der planungsrelevanten Tierarten in Plan 1: Bestand und Konflikt im Anhang), die alle zu den<br />
nach BNatSchG besonders gesch¸tzten Arten z‰hlen.<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 19
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Der Bergmolch ist ein typischer Bewohner gew‰sserreicher W‰lder der Mittelgebirgszone,<br />
als Laichgew‰sser dienen alle Arten stehender Gew‰sser, bevorzugt werden jedoch Gew‰sser<br />
mit ¸ppigem Wasserpflanzenbestand. Er lebt die meiste Zeit aquatisch und kann das<br />
ganze Jahr ¸ber im Wasser angetroffen werden. An Land lebt er in der Regel ganz in der<br />
N‰he seines Laichgew‰ssers, in Gehˆlzen, usw. unter Steinen oder Holzst¸cken versteckt.<br />
Der Bergmolch ist auch im ABSP-Artpool innerhalb des Gebietes aufgef¸hrt (siehe Kapitel<br />
7.2.6.5).<br />
Die Erdkrˆte, die zu den h‰ufigsten europ‰ischen Amphibienarten z‰hlt, besiedelt ein breites<br />
Spektrum von Lebensr‰umen, das von W‰ldern ¸ber halboffene Landschaften aus Wiesen,<br />
Weiden, Hecken, Kleing‰rtneranlagen, Parks, Ruinen, Friedhˆfen bis zu naturnahen G‰rten<br />
im Siedlungsbereich reicht. Als Fortpflanzungsgew‰sser werden mittelgrofle bis grˆflere<br />
Weiher, Teiche, Fischteiche und Seen genutzt.<br />
Der Grasfrosch bevorzugt als Laichgew‰sser in der Regel ausdauernde Stillgew‰sser, die<br />
sowohl eine offene Wasserfl‰che als auch sonnenexponierte Flachwasserzonen aufweisen.<br />
Die meiste Zeit lebt er jedoch terrestrisch und wird oft nur w‰hrend der Paarungszeit oder<br />
gelegentlich <strong>zum</strong> ‹berwintern im Wasser angetroffen. Er bewohnt an Land die verschiedensten<br />
Lebensr‰ume und kann in fast allen feuchten Biotopen angetroffen werden, wobei bodenfeuchte,<br />
k¸hle und schattige Habitate mit einem ausreichenden Deckungsgrad bevorzugt<br />
werden.<br />
Da der Erhalt des Feucht-Gebietes mit den nachgewiesenen Amphibien-Vorkommen im<br />
Rahmen des Planvorhabens als Fl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft gesichert werden soll und dar¸ber hinaus das Gebiet im<br />
Rahmen von Kompensationsmaflnahmen ˆkologisch aufgewertet werden soll, kˆnnen erhebliche<br />
Beeintr‰chtigungen von Amphibien ausgeschlossen werden.<br />
7.2.6.4 Avifauna<br />
W‰hrend der Gel‰ndebegehungen konnten bei den Vˆgeln innerhalb des Geltungsbereiches<br />
mit Amsel, Hausrotschwanz, Zilpzalp, Kohlmeise, Haussperling, Gartengrasm¸cke, Mˆnchsgrasm¸cke,<br />
Goldammer, Rotkehlchen, Buntspecht, Zaunkˆnig, Fitis, Bachstelze, Singdrossel,<br />
Gr¸nfink und Rabenkr‰he ausschliefllich Individuen von h‰ufigen und weit verbreiteten<br />
Arten erfasst werden. Nur einzelne Individuen nutzen das Gebiet auch zu Brutzwecken. Der<br />
Teich im Osten dient auch Nilgans, Bl‰sshuhn und Stockente als Lebensraum. Der im alten<br />
ABSP-Artpool aufgef¸hrte Eisvogel (siehe Kapitel 7.2.6.5) konnte w‰hrend der Gel‰ndebegehungen<br />
nicht beobachtet werden.<br />
Keine der innerhalb des Geltungsbereiches br¸tenden Vogelart gehˆrt zu den gef‰hrdeten<br />
Arten der Roten Listen oder zu den Anhang I - Arten der Vogelschutzrichtlinie. Alle weisen<br />
noch ausreichend grofle Populationen auf. Die als Fl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur<br />
Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehenen Freifl‰chen im Norden und<br />
Osten des Geltungsbereiches besitzen innerhalb des Untersuchungsgebietes die grˆflte, jedoch<br />
auch keine bedeutende Funktion f¸r die Avifauna, alle ¸brigen Gebiete haben keine avifaunistische<br />
Bedeutung. Dies gilt auch f¸r den einzig mˆglichen grˆfleren Eingriffsbereich<br />
nˆrdlich des Kauflandmarktes, in dem weder Gelege noch Baumbruthˆhlen erfasst werden<br />
konnten. Hier konnte lediglich eine Amsel beobachtet werden, die bei einem potenziellen<br />
Verlust dieses Habitates auf andere Lebensr‰ume in der unmittelbaren Umgebung ausweichen<br />
kann.<br />
Insgesamt sind keine vom Planvorhaben ausgehenden erheblichen Beeintr‰chtigungen zu<br />
erwarten, erhebliche Beeintr‰chtigungen der Avifauna kˆnnen ausgeschlossen werden.<br />
7.2.6.5 ABSP-Artpool<br />
Als ˆkologisch hochwertige Arten sind im ABSP-Artpool nˆrdlich des Geltungsbereiches, der<br />
ˆkologisch aufgewertet werden soll, Eisvogel (1988 im Rahmen der alten Biotopkartierung)<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 20
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
aufgef¸hrt, im nordˆstlichen Teil, in dem ebenfalls Kompensationsmaflnahmen durchgef¸hrt<br />
werden sollen, Bergmolch (1977, Datei Maas/Gerstner) und mehrere Laufk‰ferarten Bembidion<br />
fasciolatum und B. elongatum, Anthracus consputus, Platynus livens und Dyschirius politus<br />
(1996 Eisinger). Im neuen ABSP-Artpool 2005 sind im Gebiet des Geltungsbereiches<br />
und der n‰heren Umgebung keine Arten mehr dargestellt (siehe nachfolgende Abbildung).<br />
Der Eisvogel konnte im Rahmen der aktuellen Kartierungen nicht mehr erfasst werden, vom<br />
Bergmolch existieren innerhalb der Feuchtgebiete immer noch Populationen (siehe oben).<br />
Abbildung 4: ABSP-Artpool<br />
Eisvogel Eisvogel<br />
ABSP-Artpool<br />
Bergmolch<br />
verschiedene Laufk‰fer<br />
Quelle: Ministerium f¸r Umwelt, Energie und Verkehr, Saarland<br />
Geltungsbereich<br />
ABSP-Artpool<br />
÷ffentliche Gr¸nfl‰che<br />
Fl‰chen f¸r Maflnahmen<br />
<strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege<br />
und Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft<br />
7.2.7 Zusammenfassende faunistische und vegetationskundliche Bewertung<br />
Die faunistische und vegetationskundliche Bedeutung der innerhalb des Geltungsbereiches<br />
gelegenen ¸berbaubaren Fl‰chen ist sehr gering. Die als Fl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong><br />
Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehenen Fl‰chen besitzen<br />
aufgrund des Vorkommens gesetzlich gesch¸tzter Feuchtbiotope und des entsprechenden<br />
floristischen und faunistischen Artinventars eine hohe ˆkologische Bedeutung. Die Bereiche<br />
entlang des Bahndamms sind aufgrund des Vorkommens von Blaufl¸geliger ÷dlandschrecke<br />
und Blaufl¸geliger Sandschrecke ˆkologisch bedeutsam, werden jedoch im Rahmen<br />
des Planvorhabens nicht erheblich beeintr‰chtigt.<br />
Der Geltungsbereich weist deutliche Vorbelastungen auf. Durch die Lage in einem Gewerbegebiet<br />
mit einem sehr hohen Anteil an Versiegelungen, die <strong>Stadt</strong>n‰he, die Schadstoffbelastung<br />
der Bˆden, die Lage zwischen den mittel bis stark befahrenen Straflen L 347 und L<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 21
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
174 (ehemalige B 51; Gesamtverkehr DTV: 8030 KFZ/24h, Z‰hlstation 0090 an der L 347<br />
und 10610 KFZ/24h, Z‰hlstation 0297 an der L 147) 4 sowie die vorbeif¸hrende Bahntrasse<br />
hat der grˆflte Teil des Geltungsbereiches insgesamt eine geringe Lebensraumbedeutung<br />
f¸r Tiere und Pflanzen. Eine Ausnahme stellen die ˆkologisch hochwertigen Fl‰chen mit gesetzlich<br />
gesch¸tzten Feuchtbiotopen dar, die im Rahmen von Kompensationsmaflnahmen<br />
ˆkologisch aufgewertet werden sollen. Der einzig mˆgliche Eingriffsbereich hat eine geringe<br />
floristische und faunistische Bedeutung.<br />
Die Beeintr‰chtigungen dieses Schutzgutes sind insgesamt nicht erheblich.<br />
7.2.8 Landschafts- und Ortsbild/Erholung<br />
Das Landschafts- und Ortsbild des Geltungsbereiches wird gepr‰gt durch die bestehenden<br />
gewerblichen und Einzelhandelsnutzungen mit den entsprechenden Infrastruktureinrichtungen<br />
und die <strong>Stadt</strong>randlage von <strong>Dillingen</strong>. An das Gewerbegebiet angrenzende Waldfl‰che<br />
lockern das Bild einer industriell gepr‰gten Landschaft etwas auf.<br />
Der Eindruck des Landschaftsbildes ist sehr naturfern und stark anthropogen ¸berpr‰gt bei<br />
gleichzeitig starker L‰rmbelastung durch das Gewerbegebiet und die vorbeif¸hrenden Straflen<br />
sowie die Bahntrasse. Die nˆrdlich und ˆstlich gelegenen Feuchtbiotope sind nicht zug‰nglich<br />
und f¸r die ÷ffentlichkeit nicht einsehbar und haben somit keine Erlebnisqualit‰t.<br />
Das Plangebiet und das unmittelbare Umfeld wird dem entsprechend nicht f¸r Erholungszwecke<br />
genutzt.<br />
Die Bedeutung des Geltungsbereiches f¸r das Landschaftsbild und die Erholung ist auf<br />
Grund der bestehenden Vorbelastungen sehr gering bei geringer Empfindlichkeit gegen¸ber<br />
potenziellen Beeintr‰chtigungen. Da die Erstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es haupts‰chlich die<br />
Festschreibung der Bestandssituation beinhaltet, wird das Erscheinungsbild des Geltungsbereiches<br />
im Rahmen des Planvorhabens nicht erheblich ver‰ndert. Die sehr kleinr‰umige, potenziell<br />
neu versiegelte Fl‰che im s¸dˆstlichen Geltungsbereich bringt keine augenscheinliche<br />
Ver‰nderung oder gar Beeintr‰chtigung des Landschaftsbildes mit sich.<br />
Die Umweltauswirkungen f¸r dieses Schutzgut sind sehr gering und nicht erheblich.<br />
7.2.9 Menschen (Gesundheit, Emissionen, Immissionen)<br />
In der strategischen L‰rmkartierung gehˆrt knapp die H‰lfte des Geltungsbereiches (der<br />
nˆrdliche und westliche Bereich) zu dem von der A 8 ausgehenden Betroffenheitsgebiet.<br />
Da die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s lediglich eine planungsrechtliche Neukonzeptionierung<br />
eines Gebietes mit bereits bestehenden Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen beinhaltet<br />
ohne relevante zus‰tzliche Nutzungen mit entsprechenden Emissionen, wird sich die<br />
bestehende Situation im Groflen und Ganzen nicht ‰ndern, so dass von dem Planvorhaben<br />
keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen f¸r das Schutzgut Mensch ausgehen.<br />
7.2.10 Kultur- und Sachg¸ter<br />
Im Untersuchungsgebiet sind nach aktuellem Kenntnisstand weder Denkmale, Denkmalensembles,<br />
Bodendenkmale oder Gebiete bzw. Objekte, die als arch‰ologisch oder geschichtlich<br />
bedeutsam eingestuft sind, bekannt. Vom Planvorhaben sind auch keine anderen Kultur-<br />
oder sonstigen Sachg¸ter betroffen.<br />
Im alten <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11a und im aktuell g¸ltigen Fl‰chennutzungsplan wird ein Teil<br />
der nordˆstlichen Fl‰che des Geltungsbereiches, der als Fl‰che f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong><br />
Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt und erhalten werden<br />
soll, als Fl‰che, die dem Denkmalschutz unterliegt (Rˆmische Villa), dargestellt. Diese<br />
4 Verkehrsmengenkarte des Saarlandes, 2005<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 22
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Schutzgebietskategorie wurde inzwischen jedoch aufgehoben und besteht aktuell nicht<br />
mehr.<br />
Es sind f¸r das Schutzgut ÑKultur- und Sachg¸terì keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.<br />
7.3 Schutzkriterien (Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gem‰fl<br />
von Fachgesetzen und Fachpl‰nen)<br />
7.3.1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
Durch das Planvorhaben werden keine Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung beeintr‰chtigt.<br />
Das n‰chstgelegene Natura 2000-Gebiet befindet sich in ca. 600 m Entfernung<br />
auflerhalb des Einwirkungsbereiches des Planvorhabens. Es handelt sich hierbei um das<br />
Vogelschutzgebiet 6606-310 ÑRastgebiete im mittleren Saartalì. Auf Grund der ausreichend<br />
groflen Entfernung kann eine Beeintr‰chtigung ausgeschlossen werden.<br />
7.3.2 Wasserschutzgebiet<br />
Der Geltungsbereich befindet sich <strong>zum</strong> grˆflten Teil auflerhalb eines geplanten oder festgesetzten<br />
Wasserschutzgebietes F¸r den s¸dˆstlichen Geltungsbereich, der im Landesentwicklungsplan<br />
Umwelt als Vorranggebiet f¸r Grundwasserschutz festgelegt ist (siehe<br />
Abbildung 1, Kapitel 5), ist jedoch eine Ausweisung als Wasserschutzgebiet, Schutzzone III<br />
vorgesehen (ÑHaienbachtal, <strong>Dillingen</strong>ì). Eine formale Unterschutzstellung ist bisher allerdings<br />
nicht erfolgt. Da der <strong>Bebauungsplan</strong> in diesem Bereich keine Nutzungs‰nderung vorsieht<br />
wird eine Gef‰hrdung des Grundwassers und des geplanten Wasserschutzgebietes infolge<br />
des Planvorhabens ausgeschlossen. Dem Grundwasserschutz muss jedoch bei allen zuk¸nftigen<br />
Planungen und Maflnahmen in diesem Bereich in besonderem Mafle Rechnung<br />
getragen werden.<br />
7.3.3 ‹berschwemmungsgebiet<br />
Es ist im Rahmen der Verordnung betreffend die vorl‰ufige Anordnung der Anwendung des<br />
ß 80 SWG f¸r die beabsichtigte Festsetzung eines ‹berschwemmungsgebietes an der Saar<br />
(Abschnitt B) im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (Verordnung vom 18.10.2007) im nˆrdlichen Teil<br />
des Geltungsbereiches gem‰fl ß 78 WHG vorl‰ufig ein ‹berschwemmungsgebiet der Saar<br />
HQ 100 festgesetzt. Dieses vorl‰ufig festgesetzte ‹berschwemmungsgebiet wird nachrichtlich<br />
in den <strong>Bebauungsplan</strong> ¸bernommen. Die r‰umliche Lage ist im Bestandsplan des <strong>Umweltbericht</strong>es<br />
im Anhang sowie in der Planzeichnung des <strong>Bebauungsplan</strong>es dargestellt. Im<br />
ˆstlichen Teil des Geltungsbereiches ist zus‰tzlich ein ‹berschwemmungsgebiet Saar HQ<br />
200 vorgesehen, auf das im <strong>Bebauungsplan</strong> hingewiesen wird. (siehe Planzeichnung und<br />
Begr¸ndung <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>)<br />
Da beide geplanten ‹berschwemmungsgebiete auflerhalb der ¸berbaubaren Bereiche des<br />
Geltungsbereiches liegen, ist eine Beeintr‰chtigung auszuschlieflen.<br />
7.3.4 Sonstige Schutzgebiete<br />
Es sind aktuell innerhalb des Untersuchungsgebietes keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiete,<br />
Gesch¸tzte Landschaftsbestandteile, Naturdenkm‰ler, Naturparks, Nationalparks<br />
oder Biosph‰renreservate ausgewiesen. Der Geltungsbereich liegt auch nicht<br />
innerhalb eines nach ß 6 Abs. 1 des Saarl‰ndischen Naturschutzgesetzes gesch¸tzten unzerschnittenen<br />
Raumes. Nˆrdlich an den Geltungsbereich schlieflt unmittelbar der Naturpark<br />
Saar-Hunsr¸ck an und ˆstlich auf der gegen¸berliegenden Straflenseite der L 347 befindet<br />
sich ein Landschaftsschutzgebiet. Beide Gebiete werden aufgrund der sich nicht generell<br />
‰ndernden Nutzung des Geltungsbereiches nicht erheblich beeintr‰chtigt werden.<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 23
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Eine Beeintr‰chtigung von Schutzgebieten durch das Planvorhaben wird auf Grund der Entfernung<br />
und der weitgehend gleich bleibenden Nutzung ausgeschlossen.<br />
7.3.5 Spezieller und allgemeiner Arten- und Lebensraumschutz<br />
In der Eingriffsregelung sind gem. ßß 19 und 44 des BNatSchG streng und besonders gesch¸tzte<br />
Arten in besonderem Mafle zu ber¸cksichtigen, d.h. es muss gepr¸ft werden, ob<br />
durch das Planvorhaben besonders gesch¸tzte Arten oder nat¸rliche Lebensr‰ume im Sinne<br />
des Umweltschadensgesetzes erheblich gestˆrt oder gesch‰digt werden kˆnnen bzw. ob ein<br />
Verbotstatbestand nach ß 44 des Bundesnaturschutzgesetzes f¸r besonders gesch¸tzte und<br />
bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten vorliegt.<br />
Im nˆrdlichen und ˆstlichen Geltungsbereich befinden sich feuchte Hochstaudenfluren,<br />
Schilfrˆhrichte, Groflseggenriede, Erlensumpfw‰lder sowie ein Gew‰sser mit Verlandungszonen,<br />
die <strong>zum</strong>indest teilweise zu den FFH-Lebensraumtypen gehˆren. Mit der Mauereidechse<br />
wurde eine streng gesch¸tzte Tierart innerhalb des Geltungsbereiches nachgewiesen,<br />
mit z. B. Blaufl¸geliger ÷dlandschrecke, Blaufl¸geliger Sandschrecke, Bergmolch, Grasfrosch<br />
und Erdkrˆte kommen besonders gesch¸tzte Tierarten innerhalb des Geltungsbereiches<br />
vor. Dies gilt auch f¸r alle nachgewiesenen Vogelarten, da alle europ‰ischen Singvˆgel<br />
zu den besonders gesch¸tzten Tierarten z‰hlen.<br />
Die innerhalb des Geltungsbereiches vorkommenden besonders gesch¸tzten Arten werden<br />
jedoch auf Grund der weitgehenden Beibehaltung der derzeitigen Nutzungen und der vorkommenden<br />
Habitate, dem nur sehr kleinfl‰chigen potenziellen Eingriffsort ohne Bedeutung<br />
f¸r die besonders gesch¸tzten und streng gesch¸tzten Arten, der ausreichend groflen Populationen<br />
aller nachgewiesener besonders gesch¸tzter Arten (alle nachgewiesenen Arten sind<br />
h‰ufig und weit verbreitet) und des Vorhandenseins ausreichend grofler ‰hnlicher Lebensr‰ume<br />
im n‰heren und weiteren Umfeld, auf die im Bedarfsfall ausgewichen werden kann,<br />
weder direkt noch indirekt durch das Planvorhaben erheblich beeintr‰chtig. Erhebliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf streng und besonders gesch¸tzte Arten kˆnnen insgesamt<br />
ausgeschlossen werden. Eine genauere artenschutzrechtliche Pr¸fung ist nicht erforderlich.<br />
Es wird daher hiermit eine Haftungsfreistellung f¸r Sch‰den an bestimmten Arten und<br />
nat¸rlichen Lebensr‰umen nach ß 19 des Bundesnaturschutzgesetzes beantragt.<br />
Im Rahmen von Kompensationsmaflnahmen (siehe Kapitel 12) werden die ˆkologisch<br />
hochwertigsten Biotope innerhalb des Geltungsbereiches ˆkologisch aufgewertet und damit<br />
auch die Standortbedingungen f¸r die dort lebenden besonders gesch¸tzten Arten verbessert.<br />
Die Erhaltung der Fl‰chen wird durch die Festsetzung als Fl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong><br />
Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft gesichert.<br />
Da der einzig mˆgliche grˆflere Eingriffsbereich nˆrdlich des Kauflandmarktes im S¸dosten<br />
des Geltungsbereiches mit einem Gehˆlz bestanden ist, das potenziell als Gelege f¸r Vˆgel<br />
dienen kˆnnte, ist hier der nach ß 39 BNatSchG festgelegte allgemeine Schutz wild lebender<br />
Pflanzen und Tiere zu beachten. Nach ß 39 (5) Punkt 2 BNatSchG ist es verboten, ÑB‰ume,<br />
die auflerhalb des Waldes, von Kur<strong>zum</strong>triebsplantagen oder g‰rtnerisch genutzten Grundfl‰chen<br />
stehen, Hecken, lebende Z‰une, Geb¸sche und andere Gehˆlze in der Zeit vom 1.<br />
M‰rz bis <strong>zum</strong> 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzenì.<br />
7.3.6 Gesch¸tze Biotope nach ß 30 BNatSchG<br />
Im Geltungsbereich befinden sich die beiden gem‰fl ß 30 BNatSchG gesch¸tzten Biotope<br />
GB-6606-09-0108 und GB-6606-09-0100 (Beschreibung siehe oben, Kapitel 7.2.5.2).<br />
Die gem‰fl ß 30 BNatSchG gesch¸tzten Biotope werden durch den geplanten <strong>Bebauungsplan</strong><br />
in ihrem Bestand nicht gef‰hrdet, sondern vielmehr durch geeignete Kompensationsmaflnahmen<br />
(siehe Kapitel 12) in ihrem Fortbestand gest‰rkt und aufgewertet.<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 24
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
8 Bestandsbewertung nach dem Leitfaden Eingriffsbewertung<br />
des Ministeriums f¸r Umwelt<br />
Die Bestandsbewertung und die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung beschr‰nkt sich auf die ca.<br />
4400 m grofle, zurzeit unbebaute Fl‰che nˆrdlich des Kauflandmarktes im S¸dosten des<br />
Geltungsbereiches, da nur hier groflfl‰chigere neue Versiegelungen mˆglich sind. Alle ¸brigen<br />
¸berbaubaren Fl‰chen des Geltungsbereiches sind bereits ¸berbaut bzw. versiegelt. Die<br />
laufenden Nummern in Tabelle 2 sind mit den Konfliktnummern im beigef¸gten Plan ÑBestand<br />
und Konfliktì identisch und wurden in Kapitel 7.2.5 ÑVegetationì genauer beschrieben.<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 25
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Tabelle 2: Bewertung entsprechend Bewertungsblock A (ZTWA)<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Erfassungseinheit<br />
Biotopwert<br />
Bewertungsblock A ZTWA<br />
Klartext Nummer I II III IV V VI<br />
Auspr‰gung der<br />
Vegetation<br />
ÑRote Listeì-Arten<br />
Pflanzen<br />
Auspr‰gung der<br />
Tierwelt<br />
2<br />
ÑRote<br />
Listeì-<br />
Arten<br />
Tiere*<br />
SchichtenstrukturMaturit‰t<br />
1 Heu-<br />
Vˆgel schrecken<br />
1<br />
Sonstiges Geb¸sch (Gehˆlzbestand<br />
mit Robine)<br />
1.8.3 27 0,2 - 0,2 0,2 - 0,6 0,6 0,4<br />
2 Ruderalflur 6.6 15 0,2 - 0,2 0,2 - - 0,4 0,3<br />
* Rote Liste: Bei der Einstufung der Rote Liste - Tierarten wird ein Brut- oder Quartier-Nachweis vorausgesetzt.<br />
Tabelle 3: Bewertung entsprechend Bewertungsblock B (ZTWB)<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Erfassungseinheit<br />
Biotopwert<br />
Klartext Nummer I<br />
Stickstoffzahl<br />
nach Ellenberg<br />
II<br />
Belastung von auflen<br />
1 2 3<br />
Verkehr LandGewirtwerbeschaft und Industrie<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 26<br />
Bewertungsblock B ZTWB<br />
III IV<br />
Auswir-<br />
kungen<br />
von<br />
Freizeit/<br />
Erholung <br />
H‰ufigkeit<br />
im<br />
Naturraum*<br />
V<br />
Bedeutung f¸r Naturg¸ter<br />
1 2 3<br />
Boden Oberfl‰Grundchenwasserwasser 1<br />
Sonstiges Geb¸sch (Gehˆlzbestand<br />
mit Robine)<br />
1.8.3 27 0,2 - - 0,2 - - 0,4 - 0,4 0,3<br />
2 Ruderalflur 6.6 15 0,4 - - 0,2 - - 0,4 - 0,4 0,4<br />
* Auspr‰gung entspricht nicht den Kriterien der Biotopkartierung
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Tabelle 4: Bewertung des Ist-Zustands<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Erfassungseinheit<br />
Biotopwert<br />
Zustands(-teil)wert<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 27<br />
Fl‰chenwert<br />
(m )<br />
÷W/<br />
m<br />
÷kologischer<br />
Wert<br />
Bewertungsfaktor <br />
÷kologischer<br />
Wert<br />
(gesamt)<br />
Klartext Nummer BW ZTW A ZTW B ZW FW ÷W BF ÷W<br />
1 Sonstiges Geb¸sch (Gehˆlzbestand mit Robine) 1.8.3 27 0,4 0,3 0,4 3360 10,8 36288 - 36288<br />
2 Ruderalflur 6.6 15 0,3 0,4 0,4 1050 6 6300 - 6300<br />
Summe 4410 42588 42588<br />
Es ergibt sich ein ˆkologischer Wert von 42.588 ˆkologischen Werteinheiten.
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
9 Prognose ¸ber die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
Nichtdurchf¸hrung der Planung<br />
Es ist zu erwarten, dass die Fl‰che bei Nichtdurchf¸hrung des Planvorhabens weiterhin der<br />
Sukzession mit einer Zunahme der standortuntypischen Gehˆlzarten und einer immer st‰rkeren<br />
Verbuschung sowie einer zunehmenden Verdr‰ngung der einheimischen Arten durch die neophytische<br />
Sp‰te Goldrute (Solidago gigantea) unterliegt.<br />
10 Standortalternativen<br />
Da die vorliegende Planung den Erhalt und die planungsrechtlichen Neukonzeptionierung eines<br />
Gebietes mit bereits bestehenden Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen <strong>zum</strong> Ziel hat und<br />
keine Neuansiedlungen beinhaltet, bedarf es keiner Pr¸fung von Standortalternativen.<br />
11 Vermeidungs- und Minimierungsmaflnahmen<br />
Die Vermeidungs- und Minimierungsmaflnahmen haben die Aufgabe, potenzielle Konflikte zu<br />
vermeiden bzw. die Auswirkungen der geplanten Maflnahme, bezogen auf s‰mtliche Umweltschutzg¸ter,<br />
zu reduzieren.<br />
Grundwasserschutz<br />
� Im s¸dlichen Teil des Geltungsbereiches, in dem die Ausweisung eines Wasserschutzgebiets,<br />
Schutzzone III vorgesehen ist, muss bei allen zuk¸nftigen Planungen und Maflnahmen<br />
dem Grundwasserschutz in besonderem Mafle Rechnung getragen werden.<br />
Bodenschutz<br />
� Alle Bodenarbeiten sind nach DIN 18915 5 (schonender Umgang mit Oberboden) durchzuf¸hren.<br />
Anfallende Verdr‰ngungs- und ‹berschussmassen sind, soweit sie nicht vor Ort<br />
eingebaut werden, ordnungsgem‰fl weiterzubehandeln und abzufahren. Eine Einplanierung<br />
im Baufeld ist unzul‰ssig.<br />
� Bei Bodenarbeiten ist auf eventuell vorzufindende Bodenverunreinigungen (Altlasten) zu<br />
achten<br />
Artenschutz<br />
� Gehˆlzbest‰nde sind auflerhalb der Hauptbrutzeit der Vˆgel (1. M‰rz bis 30. September),<br />
d.h. in den Herbst- und Winterzeiten zu roden.<br />
12 Kompensationsmaflnahmen<br />
Bei einem fr¸hzeitigen Abstimmungsgespr‰ch mit dem LUA wurden als Kompensationsmaflnahmen<br />
Pflegemaflnahmen im Bereich der Feuchtgebiete im nˆrdlichen und ˆstlichen Teil des<br />
Geltungsbereiches vereinbart.<br />
In der gesamten nˆrdlichen Fl‰che hat sich der Neophyt Sp‰te Goldrute, auf der nordˆstlichen<br />
Verlandungsfl‰che mit Groflseggenried Adlerfarn unerw¸nscht ausgebreitet. Da ein effektives<br />
Zur¸ckdr‰ngen dieser Arten nur mit regelm‰fliger mehrj‰hriger Mahd, am besten zweimal pro<br />
Jahr oder Beweidung mˆglich w‰re, wobei der Boden nicht verletzt werden darf, um die vegetative<br />
Vermehrung nicht zu beschleunigen, scheint eine Bek‰mpfung am Standort schwierig und<br />
5 DIN 18915: Vegetationstechnik im Landschaftsbau ñ Bodenarbeiten.<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 28
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
in Hinblick auf den Aufwand und die entstehenden Kosten nicht rentabel 6 , 7 . Die Kompensationsmaflnahmen<br />
haben daher <strong>zum</strong> Ziel, <strong>zum</strong> einen den Verbuschungstendenzen innerhalb der<br />
Feuchtgebiete entgegen zu wirken und <strong>zum</strong> anderen die standortfremden Gehˆlze innerhalb<br />
des Gebietes zur¸ckzudr‰ngen.<br />
Die Kompensationsmaflnahmen werden ¸ber gr¸nordnerische Festsetzungen festgelegt.<br />
12.1 Beschreibung der Kompensationsmaflnahmen<br />
Die im Folgenden beschriebenen Kompensationsmaflnahmen werden gem‰fl ß 9 Abs. 1 Nr. 20<br />
BauGB festgesetzt:<br />
Ausgleichsmaflnahme 1: Freihaltung der offenen Fl‰chen der Feuchtgebiete vor Verbuschungen<br />
Um der beginnenden Verbuschung der Feuchtgebiete im nˆrdlichen und nordˆstlichen Teil des<br />
Geltungsbereiches entgegen zu wirken sind bis auf einzelne Gehˆlze, die als Sitzwarte f¸r Vˆgel<br />
dienen kˆnnen, innerhalb der offenen Fl‰chen mit Rˆhrichten, Groflseggenrieden und<br />
feuchten bis nassen Hochstaudenfluren sowie im Bereich des vordringenden Pappel-<br />
Jungwuches im Norden alle Gehˆlze zu entfernen und von der Fl‰che zu bringen (Abgrenzungen<br />
siehe Maflnahmenplan im Anhang). Dies gilt insbesondere f¸r alle standortfremden Gehˆlze<br />
wie Hybridpappeln, die ohne Ausnahme zu entfernen sind. Zur dauerhaften Offenhaltung<br />
des Feuchtgebietes ist danach die Fl‰che alle 5 Jahre zu m‰hen und das Mahdgut von der Fl‰che<br />
zu entfernen. Auf die Verwendung von D¸ngemittel aller Art sowie Herbiziden ist zu verzichten.<br />
Der Umbruch der Fl‰che ist unzul‰ssig. Aufgrund der feuchten bis nassen Standortbedingungen<br />
sind s‰mtliche Pflegemaflnahmen ausschliefllich bei Frost und gefrorenem Boden<br />
durchzuf¸hren. Bei der Mahd muss der Maschineneinsatz an die Standortbedingungen angepasst<br />
werden, indem nicht zu schwere Technik (Traktoren, Kreiselm‰her) sowie vegetationsschonende<br />
M‰hger‰te wie beispielsweise Balkenm‰her verwendet werden, um <strong>zum</strong> einen eine<br />
Bodenverdichtung der wasserges‰ttigten Bˆden und <strong>zum</strong> anderen eine Vegetationszerstˆrung,<br />
die das unerw¸nschte Vordringen von Goldrute, Adlerfarn, Brombeerverbuschung, etc. beg¸nstigen<br />
w¸rde, zu vermeiden.<br />
Ausgleichsmaflnahme 2: Freihaltung des Teiches vor Verbuschung und Verlandung<br />
Um einer Verbuschung und Verlandung des Teiches im Nordosten des Geltungsbereiches entgegen<br />
zu wirken sind alle innerhalb der Wasserfl‰che vorkommenden Gehˆlze zu entfernen<br />
und von der Fl‰che zu bringen. Die Maflnahme ist ausschliefllich bei Frost und gefrorener Wasserfl‰che<br />
mit an die nassen Bedingungen angepasstem Maschineneinsatz (siehe oben) durchzuf¸hren.<br />
Ausgleichsmaflnahme 3: Vergrˆflerung der offenen Wasserfl‰che des Teiches und<br />
Schaffung zus‰tzlicher besonnter Gew‰sserabschnitte<br />
Zur Vergrˆflerung der offenen Wasserfl‰che und Schaffung zus‰tzlicher besonnter Gew‰sserabschnitte<br />
durch eine Freistellung des Ufersaums sind auf einem Streifen von 5 m die Ufergehˆlze<br />
des Teiches inkl. des nˆrdlichen Verlandungsbereiches zu entfernen bzw. zur¸ck zu<br />
schneiden mit Entfernung des Holzes von der Fl‰che (Abgrenzungen siehe Maflnahmenplan im<br />
Anhang). Die Maflnahme ist ausschliefllich bei Frost und gefrorenem Boden durchzuf¸hren.<br />
Ausgleichsmaflnahme 4: Entfernung der Silberpappelreihe s¸dlich des Teiches<br />
Die Silberpappelreihe s¸dlich des Teiches ist vollst‰ndig zu entfernen. Die Maflnahme ist ausschliefllich<br />
bei Frost und gefrorenem Boden durchzuf¸hren.<br />
6 www.floraweb.de/neoflora/handbuch/solidagogigantea.html<br />
7 M. BORONCZYK, A. HAHNE, K. HESS, B. RAU (2005): Problempflanze Adlerfarn: Die Auswirkungen auf die<br />
Artenvielfalt und verschiedene Strategien zur Bek‰mpfung, Pulsatilla, Heft 8, S. 33-39<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 29
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Begr¸ndung: Durch die Pflegemaflnahmen mit dem Entfernen standortuntypischer Gehˆlzarten,<br />
dem Zur¸ckdr‰ngen der aufgekommenen Verbuschungen sowie der Freistellung der offenen<br />
Wasserfl‰chen mit der Schaffung zus‰tzlicher besonnter Gew‰sserabschnitte wird eine ˆkologische<br />
Aufwertung der Feuchtgebiete erreicht. Die Maflnahmen werden sich positiv auf Libellen,<br />
Amphibien und die Unterwasservegetation auswirken.<br />
12.2 Zeitliche Abfolge der Kompensationsmaflnahmen<br />
Die beschriebenen Kompensationsmaflnahmen m¸ssen sp‰testens 2 Jahre nach In-Kraft-<br />
Treten des <strong>Bebauungsplan</strong>es umgesetzt sein. Der Abschluss der landschaftspflegerischen<br />
Maflnahmen ist dem Landesamt f¸r Umwelt- und Arbeitsschutz anzuzeigen. Diese nehmen die<br />
Maflnahmen ab.<br />
12.3 Grundbuchliche Sicherung der Maflnahmen<br />
Die Kompensationsmaflnahmen sind als Grunddienstbarkeit f¸r Zwecke des Naturschutzes einzutragen<br />
und ihre Durchf¸hrung f¸r einen Zeitraum von 20 Jahren zu gew‰hrleisten.<br />
13 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung<br />
Es wird bei der Eingriffsbewertung von einer Vollversiegelung ausgegangen, so dass im Rahmen<br />
des Planvorhabens von einem ˆkologischen Defizit von 42.588 ˆkologischen Werteinheiten<br />
ausgegangen wird, das ausgeglichen werden muss (vergleiche Kapitel 8: Bestandsbewertung).<br />
Die im vorangegangenen Kapitel beschriebenen Kompensationsmaflnahmen umfassen folgende<br />
Fl‰chen:<br />
A1: ca. 11.570 m<br />
A2: ca. 5690 m<br />
A3: ca. 2150 m<br />
A4: ca. 150 m<br />
ca. 19.560 m<br />
Wenn f¸r die Kompensationsmaflnahmen eine Aufwertung von 2,5 ÷W/m angesetzt wird, ergibt<br />
sich eine ˆkologische Kompensation von 48.900 ÷W. Damit kann das durch das Planvorhaben<br />
entstehende ˆkologische Defizit von 42.588 ˆkologischen Werteinheiten vollst‰ndig<br />
ausgeglichen werden.<br />
Daher wird hiermit der Antrag auf Genehmigungserteilung zur Durchf¸hrung des Planvorhabens<br />
gestellt.<br />
Langfristig bietet sich das Gebiet als Fl‰che f¸r weitere Maflnahmen zur ˆkologischen Aufwertung<br />
an. Dies bezieht sich vor allem auf das Entfernen der standortfremden Gehˆlze auf der<br />
gesamten Fl‰che, wobei das infolge dessen verst‰rkte Vordringen von Adlerfarn, Goldrute,<br />
Brombeere und Brennnessel zu beachten ist und ein geeignetes Pflegekonzept entwickelt werden<br />
muss.<br />
14 Nachrichtliche ‹bernahmen gem. ß 9 Abs. 6 BauGB<br />
Wasserschutzgebiet<br />
Im s¸dlichen Teil des Geltungsbereiches ist die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes der<br />
Schutzzone III (ÑHaienbachtal, <strong>Dillingen</strong>ì) vorgesehen.<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 30
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
‹berschwemmungsgebiet<br />
Es ist im Rahmen der Verordnung betreffend die vorl‰ufige Anordnung der Anwendung des ß<br />
80 SWG f¸r die beabsichtigte Festsetzung eines ‹berschwemmungsgebietes an der Saar (Abschnitt<br />
B) im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (Verordnung vom 18.10.2007) im nˆrdlichen Teil des<br />
Geltungsbereiches gem‰fl ß 78 WHG vorl‰ufig ein ‹berschwemmungsgebiet der Saar HQ 100<br />
festgesetzt.<br />
Gesetzlich gesch¸tzte Biotope<br />
Innerhalb der unbebauten Fl‰chen im Norden und Nordosten des Geltungsbereiches befinden<br />
sich zwei nach ß 30 BNatSchG gesetzlich gesch¸tzte Biotope. Es handelt sich um die im Rahmen<br />
der Offenlandkartierung III erfassten Feucht-Biotope GB-6606-09-0108 und GB-6606-09-<br />
0110.<br />
15 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung<br />
der erforderlichen Informationen<br />
Die Umweltpr¸fung wurde auf Grundlage umfangreicher vorhandener Geofachdaten sowie der<br />
landes- und raumordnerisch vorgegebenen r‰umlich konkretisierten Ziele und Leitvorstellungen<br />
durchgef¸hrt. Die vorhandenen Unterlagen wurden durch eigene Kartierungen (vegetationskundliche<br />
und floristische Kartierungen, Erfassungen der Vˆgel, Heuschrecken, Amphibien<br />
und Reptilien) erg‰nzt.<br />
Die in der vorliegenden Umweltpr¸fung erarbeiteten Aussagen sind f¸r eine Umweltpr¸fung im<br />
Sinne des ß 2 Abs. 4 und ß 2a Baugesetzbuch und ß 17 des Gesetzes ¸ber die Umweltvertr‰glichkeitspr¸fung<br />
ausreichend.<br />
16 Monitoring (Maflnahmen zur Umwelt¸berwachung)<br />
Nach ß 4c BauGB haben die Gemeinden die Verpflichtung, erhebliche Auswirkungen, die auf<br />
Grund der Durchf¸hrung der Bauleitpl‰ne eintreten, zu ¸berwachen. Dazu ist nach 5 Jahren eine<br />
Kontrolle des Erfolges der Gehˆlzentfernungen durchzuf¸hren und im Speziellen auf das potenzielle<br />
Vordringen unerw¸nschter Arten wie Adlerfarn, Goldrute, Brombeere, etc. zu achten.<br />
Gegebenenfalls sind weitere Gehˆlzentnahmen sowie eine Anpassung des Mahdregimes notwendig.<br />
17 Allgemein verst‰ndliche Zusammenfassung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>-Saar plant im Norden der <strong>Stadt</strong> die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr.<br />
<strong>11c</strong> ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì. Der neue <strong>Bebauungsplan</strong> umfasst die r‰umlichen Geltungsbereiche<br />
mehrerer bereits bestehender rechtskr‰ftiger Bebauungspl‰ne. Als Art der baulichen<br />
Nutzung wird Gewerbegebiet festgesetzt, daneben werden Fl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong><br />
Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, ˆffentliche Gr¸nfl‰chen, Straflenverkehrsfl‰chen<br />
sowie Fl‰chen f¸r Versorgungsanlagen festgelegt.<br />
Die neue <strong>Bebauungsplan</strong>ung sieht keine neuen Planungen oder Nutzungen vor, sondern lediglich<br />
eine planungsrechtliche Neukonzeptionierung eines Gebietes mit bereits bestehenden Gewerbe-<br />
und Einzelhandelsnutzungen, um unerw¸nschten Fehlentwicklung entgegen zu wirken,<br />
ohne relevante zus‰tzliche Eingriffe in Natur und Landschaft. Als neuer Eingriff in Natur und<br />
Landschaft ist nur eine sehr kleinfl‰chige Fl‰cheninanspruchnahme zwischen bereits bestehenden<br />
Nutzungen mˆglich, so dass die potenziellen Umweltwirkungen des Planvorhabens r‰umlich<br />
sehr eng auf einen sehr kleinen Teilbereich des Geltungsbereiches begrenzt sind.<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 31
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Die vorgesehene Planung steht im Einklang mit den raumordnerisch vorgegebenen Entwicklungszielen<br />
und Grunds‰tzen von Fl‰chennutzungsplan, Landesentwicklungsprogramm Umwelt<br />
und Landschaftsprogramm.<br />
Der Geltungsbereich weist durch die Lage in einem bereits bestehenden Gewerbegebiet mit einem<br />
sehr hohen Anteil an Versiegelungen, die <strong>Stadt</strong>n‰he, die Schadstoffbelastung der Bˆden,<br />
die Lage zwischen stark befahrenen Straflen sowie die vorbeif¸hrenden Bahntrasse deutliche<br />
Vorbelastungen auf.<br />
Die Bestandserfassung der Schutzg¸ter ergab, dass der r‰umliche Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
bis auf die ÑFl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />
von Natur und Landschaftì nur eine geringe ˆkologische Wertigkeit aufweist. Da es im Rahmen<br />
des Planvorhabens zu keinen zus‰tzlichen grˆfleren Neuversiegelungen oder Fl‰chenumnutzungen<br />
kommen wird, werden die Naturg¸ter Relief, Boden, Grundwasser und Wasser, Gel‰ndeklima<br />
sowie die Erholungsfunktion und das Landschaftsbild des betroffenen Gebietes durch<br />
die geplante Maflnahme nicht erheblich beeintr‰chtigt. Das gleiche gilt f¸r das Schutzgut<br />
Mensch sowie Kultur- und Sachg¸ter, f¸r die keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
Auch die faunistische und vegetationskundliche Bedeutung der innerhalb des Geltungsbereiches<br />
gelegenen ¸berbaubaren Fl‰chen ist aufgrund der derzeitigen Standortbedingungen mit<br />
einem sehr hohen Grad an Versiegelungen und bestehenden Nutzungen sehr gering. Dies gilt<br />
insbesondere f¸r den einzig mˆglichen Eingriffsbereich, der <strong>zum</strong> ¸berwiegenden Teil mit Robinien-Gehˆlz<br />
bestockt ist, in das randlich Ruderalfl‰chen hineinreichen. Die Biotope sind alle<br />
stark ruderalisiert und besitzen nur eine geringe ˆkologischer Wertigkeit.<br />
Eine Ausnahme bez¸glich der ˆkologischen Wertigkeit stellen innerhalb des Geltungsbereiches<br />
die einzigen grˆfleren unbebauten Fl‰chen im Norden und Nordosten dar, die aufgrund des<br />
Vorkommens gesetzlich gesch¸tzter Feuchtbiotope und des entsprechenden floristischen und<br />
faunistischen Artinventars eine hohe ˆkologische Bedeutung besitzen. Die Erhaltung der Fl‰chen<br />
wird durch die Festsetzung als Fl‰chen f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft gesichert. Die Bereiche entlang des westlichen Bahndamms<br />
sind aufgrund des Vorkommens von Blaufl¸geliger ÷dlandschrecke und Blaufl¸geliger Sandschrecke<br />
ebenfalls ˆkologisch bedeutsam, hier kommt es jedoch im Rahmen des Planvorhabens<br />
zu keinen relevanten Ver‰nderungen.<br />
Mit der Mauereidechse wurde eine streng gesch¸tzte Tierart innerhalb des Geltungsbereichs,<br />
jedoch auflerhalb des einzig mˆglichen Eingriffbereichs, nachgewiesen, mit z. B. Blaufl¸geliger<br />
÷dlandschrecke, Blaufl¸geliger Sandschrecke, Bergmolch, Grasfrosch und Erdkrˆte kommen<br />
weitere besonders gesch¸tzte Tierarten innerhalb des Geltungsbereiches vor. Dies gilt auch f¸r<br />
alle nachgewiesenen Vogelarten, da alle europ‰ischen Singvˆgel zu den besonders gesch¸tzten<br />
Tierarten z‰hlen.<br />
Die innerhalb des Geltungsbereiches vorkommenden besonders gesch¸tzten Arten werden jedoch<br />
auch bei geringf¸gigen Nutzungs‰nderungen innerhalb des Geltungsbereiches zuk¸nftig<br />
immer geeignete Lebensr‰ume in der n‰heren Umgebung finden. Insgesamt kˆnnen auf Grund<br />
der weitgehenden Beibehaltung der derzeitigen Nutzungen und der aktuell vorkommenden Lebensr‰ume,<br />
dem nur sehr kleinfl‰chigen potenziellen Eingriffsort ohne Bedeutung f¸r die besonders<br />
und streng gesch¸tzten Arten, der ausreichend groflen Populationen aller nachgewiesener<br />
besonders gesch¸tzter Arten (alle nachgewiesenen Arten sind h‰ufig und weit verbreitet)<br />
und des Vorhandenseins ausreichend grofler ‰hnlicher Lebensr‰ume im n‰heren und weiteren<br />
Umfeld, auf die im Bedarfsfall ausgewichen werden kann, weder direkt noch indirekt durch das<br />
Planvorhaben erheblich beeintr‰chtig.<br />
Das Planvorhaben hat keine negativen Auswirkungen auf bestehende oder geplante Schutzgebiete.<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 32
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Im Rahmen von Kompensationsmaflnahmen werden die ˆkologisch hochwertigsten Biotope<br />
innerhalb des Geltungsbereiches ˆkologisch aufgewertet und damit auch die Standortbedingungen<br />
f¸r die dort lebenden besonders gesch¸tzten Arten verbessert. Das im Rahmen des<br />
Planvorhabens entstehende ˆkologische Defizit kann durch diese Kompensationsmaflnahmen<br />
innerhalb des Geltungsbereichs vollst‰ndig ausgeglichen werden.<br />
18 Anhang<br />
Pflanzensoziologische Aufnahmen<br />
Pl‰ne 1 und 2: Bestands- und Maflnahmenplan, 1 : 500, farbig<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 33
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Tabelle 5: Pflanzensoziologische Aufnahmen<br />
Aufnahmenummer N 1 2 3 4 5 6 7<br />
Aufnahmedatum 1.7.11 1.7.11 1.7.11 1.7.11 1.7.11 1.7.11 1.7.11<br />
Arten<br />
Baumschicht<br />
Deckungsgrad der Gesamtfl‰che gemittelt (in %) 0 0 10 70 70 0 0<br />
Acer campestre (Feld-Ahorn) 6 2<br />
Betula pendula (H‰nge-Birke) X 2<br />
Pinus spec. X 1<br />
Populus spec. (Hybrid-/Balsam-Pappel) 3<br />
Populus tremula (Zitter-Pappel) X 2<br />
Robinia pseudacacia (Robinie, Falsche Akazie) 8 2 4 4<br />
Salix caprea (Sal-Weide) 7 1<br />
Salix spec.<br />
Strauchschicht<br />
1<br />
Deckungsgrad der Gesamtfl‰che gemittelt (in %) 90 0 70 30 60 10 90<br />
Acer campestre (Feld-Ahorn) 6 1 1 1 1<br />
Acer platanoides (Spitz-Ahorn) X 1<br />
Cytisus scoparius (Besenginster) 4 1<br />
Ligustrum vulgare (Liguster) 3 1<br />
Robinia pseudacacia (Robinie, Falsche Akazie) 8 1 2 2<br />
Rosa spec. 2 1<br />
Rubus fruticosus (Brombeere) X 4 4 1 3 1 5<br />
Salix caprea (Sal-Weide) 7 1<br />
Sambucus nigra (Schwarzer Holunder) 9 1 1<br />
Symphoricarpos albus (Schneebeere)<br />
Krautschicht<br />
X 2<br />
Deckungsgrad der Gesamtfl‰che gemittelt (in %) 20 80 60 40 60 90 10<br />
Agrostis capillaris (Rotes Strauflgras) 4 2 2<br />
Alliaria petiolata (Lauchkraut, Knoblauchsrauke) 9 +<br />
Arrhenatherum elatius (Glatthafer) 7 3 4<br />
Bromus hordeaceus (Weiche Trespe) 3 2 2<br />
Bromus sterilis (Taube Trespe) 5 1<br />
Campanula rapunculus (Rapunzel-<br />
Glockenblume)<br />
4 1<br />
Chelidonium majus (Schˆllkraut) 8 1 1<br />
Dactylis glomerata (Wiesen-Kn‰uelgras) 6 3 3<br />
Daucus carota (Wilde Mˆhre) 4 +<br />
Dryopteris filix-mas (M‰nnlicher Wurmfarn) 6 1 3 1<br />
Elytrigia repens (Gewˆhnliche Quecke) 7 1 1 1<br />
Galium album (Groflbl¸tiges Wiesen-Labkraut) 5 1<br />
Galium verum (Echtes Labkraut) 3 1<br />
Geranium dissectum (Schlitzbl‰ttriger Storchschnabel)<br />
5 1<br />
Geranium robertianum (Stinkender Storchschnabel)<br />
7 1 1 1<br />
Geum urbanum (Echte Nelkenwurz) 7 1 1 1<br />
Holcus lanatus (Wolliges Honiggras) 5 2<br />
Hypericum perforatum (Echtes Johanniskraut) 4 1<br />
Lolium perenne (Ausdauerndes Weidelgras) 7 3 1<br />
Medicago lupulina (Hopfenklee) X 1<br />
Melilotus albus (Weifler Steinklee) 4 1<br />
Plantago lanceolata (Spitz-Wegerich) X 1 1<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 34
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
Aufnahmenummer N 1 2 3 4 5 6 7<br />
Aufnahmedatum 1.7.11 1.7.11 1.7.11 1.7.11 1.7.11 1.7.11 1.7.11<br />
Arten<br />
Poa annua (Einj‰hriges Rispengras) 8 1<br />
Poa nemoralis (Hain-Rispengras) 4 1 3<br />
Poa pratensis (Wiesen-Rispengras) x 2<br />
Polygonum aviculare (Vogel-Knˆterich) 6 1<br />
Saponaria officinalis (Echtes Seifenkraut) 5 1<br />
Senecio jacobaea (Jakobs-Greiskraut) 5 +<br />
Solidago canadensis (Kanadische Goldrute) 6 1<br />
Solidago gigantea (Sp‰te Goldrute) 7 2 2 2<br />
Stellaria media (Vogelmiere) 8 1<br />
Taraxacum officinale (Gewˆhnlicher Lˆwenzahn) 8 1 +<br />
Urtica dioica (Grofle Brennnessel) 9 3 1<br />
Mittlere Stickstoffzahl (qualitativ) 7 5,6 6,8 7 7,1 5,4 6,7<br />
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