Umweltbericht zum Bebauungsplan 11c ... - Stadt Dillingen
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11 c ÑGewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nordì, <strong>Dillingen</strong><br />
174 (ehemalige B 51; Gesamtverkehr DTV: 8030 KFZ/24h, Z‰hlstation 0090 an der L 347<br />
und 10610 KFZ/24h, Z‰hlstation 0297 an der L 147) 4 sowie die vorbeif¸hrende Bahntrasse<br />
hat der grˆflte Teil des Geltungsbereiches insgesamt eine geringe Lebensraumbedeutung<br />
f¸r Tiere und Pflanzen. Eine Ausnahme stellen die ˆkologisch hochwertigen Fl‰chen mit gesetzlich<br />
gesch¸tzten Feuchtbiotopen dar, die im Rahmen von Kompensationsmaflnahmen<br />
ˆkologisch aufgewertet werden sollen. Der einzig mˆgliche Eingriffsbereich hat eine geringe<br />
floristische und faunistische Bedeutung.<br />
Die Beeintr‰chtigungen dieses Schutzgutes sind insgesamt nicht erheblich.<br />
7.2.8 Landschafts- und Ortsbild/Erholung<br />
Das Landschafts- und Ortsbild des Geltungsbereiches wird gepr‰gt durch die bestehenden<br />
gewerblichen und Einzelhandelsnutzungen mit den entsprechenden Infrastruktureinrichtungen<br />
und die <strong>Stadt</strong>randlage von <strong>Dillingen</strong>. An das Gewerbegebiet angrenzende Waldfl‰che<br />
lockern das Bild einer industriell gepr‰gten Landschaft etwas auf.<br />
Der Eindruck des Landschaftsbildes ist sehr naturfern und stark anthropogen ¸berpr‰gt bei<br />
gleichzeitig starker L‰rmbelastung durch das Gewerbegebiet und die vorbeif¸hrenden Straflen<br />
sowie die Bahntrasse. Die nˆrdlich und ˆstlich gelegenen Feuchtbiotope sind nicht zug‰nglich<br />
und f¸r die ÷ffentlichkeit nicht einsehbar und haben somit keine Erlebnisqualit‰t.<br />
Das Plangebiet und das unmittelbare Umfeld wird dem entsprechend nicht f¸r Erholungszwecke<br />
genutzt.<br />
Die Bedeutung des Geltungsbereiches f¸r das Landschaftsbild und die Erholung ist auf<br />
Grund der bestehenden Vorbelastungen sehr gering bei geringer Empfindlichkeit gegen¸ber<br />
potenziellen Beeintr‰chtigungen. Da die Erstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es haupts‰chlich die<br />
Festschreibung der Bestandssituation beinhaltet, wird das Erscheinungsbild des Geltungsbereiches<br />
im Rahmen des Planvorhabens nicht erheblich ver‰ndert. Die sehr kleinr‰umige, potenziell<br />
neu versiegelte Fl‰che im s¸dˆstlichen Geltungsbereich bringt keine augenscheinliche<br />
Ver‰nderung oder gar Beeintr‰chtigung des Landschaftsbildes mit sich.<br />
Die Umweltauswirkungen f¸r dieses Schutzgut sind sehr gering und nicht erheblich.<br />
7.2.9 Menschen (Gesundheit, Emissionen, Immissionen)<br />
In der strategischen L‰rmkartierung gehˆrt knapp die H‰lfte des Geltungsbereiches (der<br />
nˆrdliche und westliche Bereich) zu dem von der A 8 ausgehenden Betroffenheitsgebiet.<br />
Da die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s lediglich eine planungsrechtliche Neukonzeptionierung<br />
eines Gebietes mit bereits bestehenden Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen beinhaltet<br />
ohne relevante zus‰tzliche Nutzungen mit entsprechenden Emissionen, wird sich die<br />
bestehende Situation im Groflen und Ganzen nicht ‰ndern, so dass von dem Planvorhaben<br />
keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen f¸r das Schutzgut Mensch ausgehen.<br />
7.2.10 Kultur- und Sachg¸ter<br />
Im Untersuchungsgebiet sind nach aktuellem Kenntnisstand weder Denkmale, Denkmalensembles,<br />
Bodendenkmale oder Gebiete bzw. Objekte, die als arch‰ologisch oder geschichtlich<br />
bedeutsam eingestuft sind, bekannt. Vom Planvorhaben sind auch keine anderen Kultur-<br />
oder sonstigen Sachg¸ter betroffen.<br />
Im alten <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 11a und im aktuell g¸ltigen Fl‰chennutzungsplan wird ein Teil<br />
der nordˆstlichen Fl‰che des Geltungsbereiches, der als Fl‰che f¸r Maflnahmen <strong>zum</strong><br />
Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt und erhalten werden<br />
soll, als Fl‰che, die dem Denkmalschutz unterliegt (Rˆmische Villa), dargestellt. Diese<br />
4 Verkehrsmengenkarte des Saarlandes, 2005<br />
Planungsb¸ro NEULAND-SAAR 05.03.2012 22