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Die Prüfverordnung des Landes<br />
Nordrhein Westfalen beispielsweise<br />
legt in § 2 die wiederkehrende<br />
Abnahme der Rauchabzugsanlagen<br />
durch einen<br />
Prüfsachverständigen in einem<br />
sechsjährigen Turnus fest. Dieser<br />
Sachverständige prüft unter anderem,<br />
ob Wartungsarbeiten gemäß<br />
den Vorgaben durchgeführt und<br />
in einem Prüfbuch dokumentiert<br />
wurden.<br />
In der DIN 18232-2 ist im Abschnitt<br />
10.2 festgelegt, dass<br />
Wartungen in regelmäßigen Zei<strong>tab</strong>ständen<br />
nach den Angaben des<br />
Herstellers, im Regelfall einmal<br />
Jährlich, durchzuführen sind.<br />
Bei besonders schmutz- oder<br />
staubbelasteten Betriebsstätten<br />
sollten die Wartungsintervalle<br />
entsprechend verringert werden.<br />
Zudem muss der Betreiber mindestens<br />
einmal zwischen den Wartungsintervallen<br />
eine in einem<br />
Prüfbuch zu dokumentierende<br />
Sichtkontrolle durchführen. Betätigungs-<br />
und Steuerelemente,<br />
Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen<br />
und Zubehör der NRA<br />
müssen auf Funktionsfähigkeit<br />
und Betriebsbereitschaft geprüft,<br />
gewartet und ggf. instand gesetzt<br />
werden. Beim Austausch<br />
von Verbrauchs- oder Ersatzteilen<br />
ist das ordnungsgemäße und störungsfreie<br />
Zusammenwirken der<br />
Anlagenteile sicher zu stellen.<br />
Es dürfen nur Originalteile oder<br />
Verbrauchs- und Ersatzteile mit<br />
entsprechender Anerkennung<br />
nach DIN EN 11101-2 verwendet<br />
werden.*<br />
* Die inhaltlichen Grundlagen der<br />
Instandhaltung als Oberbegriff<br />
für Inspektion, Wartung und Instandsetzung<br />
finden sich in der<br />
DIN 31051.<br />
20<br />
1/2012<br />
B A U R e C H T<br />
Weiter legt die DIN fest, dass Wartungsarbeiten<br />
nur von für NRA qualifizierten Fachfirmen<br />
durchgeführt werden dürfen.<br />
Versicherungsschutz<br />
Hierbei stellt sich zwangsläufig die Frage, wer<br />
diese Fachfirmen qualifiziert. Neben den NRWG-<br />
Herstellern, die von Haus aus als qualifiziert<br />
gelten, gibt es eine Reihe an Fachverbänden,<br />
die sich für die Vergabe solcher Zertifizierungen<br />
zuständig fühlen. Als maßgeblich kann hier<br />
aber die Zulassung als Errichterfirma für<br />
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen durch<br />
den VdS gelten. Denn als Unternehmen des<br />
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />
e.V. (GDV) entscheidet diese<br />
Zulassung auch über mögliche Nachlässe<br />
bei den Versicherungsprämien. Damit solche<br />
Nachlässe gewährt werden, verlangt der VdS<br />
nicht nur die Zulassung der Anlagen gemäß<br />
der Richtlinien VdS 2159 (pneumatisch betrieben)<br />
und VdS 2580 (elektrisch betrieben).<br />
Auch die Installation, Wartung und Instandhaltung<br />
der Geräte durch eine durch den VdS<br />
anerkannte Errichterfirma gemäß der Richtlinie<br />
VdS 2133 wird gefordert.<br />
Doch um den Versicherungsschutz überhaupt<br />
in Anspruch nehmen zu können, ist die regelmäßige<br />
Wartung von NRWG unumgänglich.<br />
Denn die „Allgemeinen Bedingungen für die<br />
Feuerversicherung (AFB 2010)“ schreiben den<br />
Versicherungsnehmern in Abschnitt B § 8<br />
(Obligenheiten des Versicherungsnehmers)<br />
vor, dass alle gesetzlichen, behördlichen und<br />
sonstigen erlassenen Vorschriften einzuhalten<br />
sind, um im Schadensfall Ansprüche geltend<br />
machen zu können. Bei Nichtbeachtung,<br />
etwa durch unterlassene Wartung der NRW-<br />
Geräte, ist der Versicherer nach Abschnitt B<br />
§16 zur Kündigung berechtigt und von der<br />
Entschädigungspflicht frei.<br />
Ökonomische Gründe<br />
Neben den genannten Vorgaben, die eine<br />
Missachtung ohnehin zu einem riskanten Spiel<br />
machen, gibt es aber auch eine Reihe ökonomischer<br />
Gründe, die für eine regelmäßige<br />
Wartung sprechen. So hält ein Wartungsvertrag<br />
die Instandsetzungskosten budgetierbar.<br />
Zudem können bei einer dementsprechenden<br />
Vereinbarung im Mietvertrag Wartungskosten<br />
auf die Betriebskosten umgelegt werden. Die<br />
regelmäßige Reinigung der Geräte im Zuge<br />
der Wartungsarbeiten verringert Verschleiß-<br />
Zertifikat: Zur Vergabe von möglichen Rabatten<br />
verlangt der „Gesamtverband der Deutschen<br />
Versicherungswirtschaft e.V.“ die errichtung und<br />
Wartung von RWA´s durch ein Vds-Anerkanntes<br />
Unternehmen<br />
erscheinungen an den Geräten erheblich und<br />
hilft auch dadurch Kosten einzusparen.<br />
Doch vor den wirtschaftlichen Gründen geht<br />
es in erster Linie um das Minimieren von<br />
Risiken bei der Gefährdung von Menschenleben.<br />
Wer nur wartet und darauf hofft, dass<br />
nichts passiert statt regelmäßig warten zu<br />
lassen, riskiert das Leben seiner Mitarbeiter.<br />
Und das ist, wie wir wissen, das größte Kapital<br />
ein jeder Firma.<br />
René Heister,<br />
E.M.B. Products AG, Emmerich<br />
Die Wartungsintervalle sind in den jeweiligen<br />
Versicherungsverträgen festgelegt. In<br />
der Regel mit einem einjährigen Turnus.<br />
Wer sich nicht um jede Wartung kümmern<br />
möchte, schließt einen Wartungsvertrag<br />
ab. Für die durchzuführenden Arbeiten<br />
gibt es eine VdS-zertifizierte RWA-Funktionsprüfliste.<br />
Ein Muster und weitere<br />
Informationen zu den durchzuführenden<br />
Arbeiten finden Sie unter www.roda.de<br />
(http://www.roda.de/pruefung-wartunginstandsetzung_17.html)