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Die Prüfverordnung des Landes<br />

Nordrhein Westfalen beispielsweise<br />

legt in § 2 die wiederkehrende<br />

Abnahme der Rauchabzugsanlagen<br />

durch einen<br />

Prüfsachverständigen in einem<br />

sechsjährigen Turnus fest. Dieser<br />

Sachverständige prüft unter anderem,<br />

ob Wartungsarbeiten gemäß<br />

den Vorgaben durchgeführt und<br />

in einem Prüfbuch dokumentiert<br />

wurden.<br />

In der DIN 18232-2 ist im Abschnitt<br />

10.2 festgelegt, dass<br />

Wartungen in regelmäßigen Zei<strong>tab</strong>ständen<br />

nach den Angaben des<br />

Herstellers, im Regelfall einmal<br />

Jährlich, durchzuführen sind.<br />

Bei besonders schmutz- oder<br />

staubbelasteten Betriebsstätten<br />

sollten die Wartungsintervalle<br />

entsprechend verringert werden.<br />

Zudem muss der Betreiber mindestens<br />

einmal zwischen den Wartungsintervallen<br />

eine in einem<br />

Prüfbuch zu dokumentierende<br />

Sichtkontrolle durchführen. Betätigungs-<br />

und Steuerelemente,<br />

Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen<br />

und Zubehör der NRA<br />

müssen auf Funktionsfähigkeit<br />

und Betriebsbereitschaft geprüft,<br />

gewartet und ggf. instand gesetzt<br />

werden. Beim Austausch<br />

von Verbrauchs- oder Ersatzteilen<br />

ist das ordnungsgemäße und störungsfreie<br />

Zusammenwirken der<br />

Anlagenteile sicher zu stellen.<br />

Es dürfen nur Originalteile oder<br />

Verbrauchs- und Ersatzteile mit<br />

entsprechender Anerkennung<br />

nach DIN EN 11101-2 verwendet<br />

werden.*<br />

* Die inhaltlichen Grundlagen der<br />

Instandhaltung als Oberbegriff<br />

für Inspektion, Wartung und Instandsetzung<br />

finden sich in der<br />

DIN 31051.<br />

20<br />

1/2012<br />

B A U R e C H T<br />

Weiter legt die DIN fest, dass Wartungsarbeiten<br />

nur von für NRA qualifizierten Fachfirmen<br />

durchgeführt werden dürfen.<br />

Versicherungsschutz<br />

Hierbei stellt sich zwangsläufig die Frage, wer<br />

diese Fachfirmen qualifiziert. Neben den NRWG-<br />

Herstellern, die von Haus aus als qualifiziert<br />

gelten, gibt es eine Reihe an Fachverbänden,<br />

die sich für die Vergabe solcher Zertifizierungen<br />

zuständig fühlen. Als maßgeblich kann hier<br />

aber die Zulassung als Errichterfirma für<br />

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen durch<br />

den VdS gelten. Denn als Unternehmen des<br />

Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />

e.V. (GDV) entscheidet diese<br />

Zulassung auch über mögliche Nachlässe<br />

bei den Versicherungsprämien. Damit solche<br />

Nachlässe gewährt werden, verlangt der VdS<br />

nicht nur die Zulassung der Anlagen gemäß<br />

der Richtlinien VdS 2159 (pneumatisch betrieben)<br />

und VdS 2580 (elektrisch betrieben).<br />

Auch die Installation, Wartung und Instandhaltung<br />

der Geräte durch eine durch den VdS<br />

anerkannte Errichterfirma gemäß der Richtlinie<br />

VdS 2133 wird gefordert.<br />

Doch um den Versicherungsschutz überhaupt<br />

in Anspruch nehmen zu können, ist die regelmäßige<br />

Wartung von NRWG unumgänglich.<br />

Denn die „Allgemeinen Bedingungen für die<br />

Feuerversicherung (AFB 2010)“ schreiben den<br />

Versicherungsnehmern in Abschnitt B § 8<br />

(Obligenheiten des Versicherungsnehmers)<br />

vor, dass alle gesetzlichen, behördlichen und<br />

sonstigen erlassenen Vorschriften einzuhalten<br />

sind, um im Schadensfall Ansprüche geltend<br />

machen zu können. Bei Nichtbeachtung,<br />

etwa durch unterlassene Wartung der NRW-<br />

Geräte, ist der Versicherer nach Abschnitt B<br />

§16 zur Kündigung berechtigt und von der<br />

Entschädigungspflicht frei.<br />

Ökonomische Gründe<br />

Neben den genannten Vorgaben, die eine<br />

Missachtung ohnehin zu einem riskanten Spiel<br />

machen, gibt es aber auch eine Reihe ökonomischer<br />

Gründe, die für eine regelmäßige<br />

Wartung sprechen. So hält ein Wartungsvertrag<br />

die Instandsetzungskosten budgetierbar.<br />

Zudem können bei einer dementsprechenden<br />

Vereinbarung im Mietvertrag Wartungskosten<br />

auf die Betriebskosten umgelegt werden. Die<br />

regelmäßige Reinigung der Geräte im Zuge<br />

der Wartungsarbeiten verringert Verschleiß-<br />

Zertifikat: Zur Vergabe von möglichen Rabatten<br />

verlangt der „Gesamtverband der Deutschen<br />

Versicherungswirtschaft e.V.“ die errichtung und<br />

Wartung von RWA´s durch ein Vds-Anerkanntes<br />

Unternehmen<br />

erscheinungen an den Geräten erheblich und<br />

hilft auch dadurch Kosten einzusparen.<br />

Doch vor den wirtschaftlichen Gründen geht<br />

es in erster Linie um das Minimieren von<br />

Risiken bei der Gefährdung von Menschenleben.<br />

Wer nur wartet und darauf hofft, dass<br />

nichts passiert statt regelmäßig warten zu<br />

lassen, riskiert das Leben seiner Mitarbeiter.<br />

Und das ist, wie wir wissen, das größte Kapital<br />

ein jeder Firma.<br />

René Heister,<br />

E.M.B. Products AG, Emmerich<br />

Die Wartungsintervalle sind in den jeweiligen<br />

Versicherungsverträgen festgelegt. In<br />

der Regel mit einem einjährigen Turnus.<br />

Wer sich nicht um jede Wartung kümmern<br />

möchte, schließt einen Wartungsvertrag<br />

ab. Für die durchzuführenden Arbeiten<br />

gibt es eine VdS-zertifizierte RWA-Funktionsprüfliste.<br />

Ein Muster und weitere<br />

Informationen zu den durchzuführenden<br />

Arbeiten finden Sie unter www.roda.de<br />

(http://www.roda.de/pruefung-wartunginstandsetzung_17.html)

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