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Bild 2: Fehlt der Platz für ein Schiebetor, leisten<br />
Sectionaltore den Brandschutz<br />
Bild 3: robust und 90 Minuten Brandwiderstand:<br />
Teckentrup T90-2-SV am Luxemburger Flughafen<br />
Bild 4: haftmagneten halten Durchgänge geöffnet.<br />
Sie sind mit den rauchmeldern gekoppelt. Bei<br />
einem Brand schließen die Türen selbsttätig<br />
Bild 5: Attraktive Einkaufspassage: die Pasing-<br />
Arcaden in München<br />
DIN 4102 / EN 16034 (Brandschutz)<br />
Die bauaufsichtliche Anforderung an den<br />
Brandschutz legt die DIN 4102 fest. Sie klassifiziert<br />
unter anderem Baustoffe und Bauteile.<br />
Sie ist derzeit geltendes Baurecht und besteht<br />
aus 18 Teilen. Für Türen und Tore sind der<br />
Teil 5 „Feuerschutzabschlüsse“ und Teil 18,<br />
„Feuerschutzabschlüsse, selbstschließend“ als<br />
Norm von besonderer Bedeutung.<br />
An ihre Stelle tritt bald die EN 16034 Teil 1<br />
– voraussichtlich Ende 2012 / Anfang 2013.<br />
Dieser Schritt wirkt sich besonders auf die<br />
Zulassung von Brandschutzprodukten aus: Sie<br />
schreibt andere Prüfverfahren vor, so dass die<br />
Zulassungen nach DIN dann nicht mehr gültig<br />
sind. Allerdings verlieren die DINgeprüften<br />
Bauteile nicht sofort ihre Einsatzerlaubnis:<br />
Die Koexistenzphase kann bis zu 60 Monaten<br />
dauern; in diesem Fall ist ihre Dauer noch<br />
nicht definiert.<br />
Für die Planung, Ausschreibung und den<br />
Einsatz von Produkten im Brandschutz heißt<br />
dies also, dass nach DIN zugelassene Türen<br />
und Tore noch einen gewissen Zeitraum eingebaut<br />
werden dürfen. Ab der Gültigkeit der<br />
europäischen Vorgabe gilt dann ein „sowohl<br />
– als auch“ für die Zulassung nach DIN und<br />
EN. Erst mit dem Ende der Koexistenzphase<br />
kommt das Aus für nur nach DIN zugelassene<br />
Türen und Tore.<br />
Viele Hersteller sind schon auf die „Zeit nach<br />
der DIN“ vorbereitet und haben bereits nach<br />
beiden Methoden Prüfungen durchführen<br />
lassen. Ein Beispiel ist die Feuerschutztür<br />
„Teckentrup 42“. Dieses Element ist nach<br />
beiden Verfahren „erfolgreich durchs Feuer<br />
gegangen“. Sobald die EN in Kraft tritt und<br />
dieses in der Bauregelliste verankert ist, kann<br />
der Feuerschutzabschluss das CEZeichen erhalten.<br />
Nach Ablauf der Koexistenzphase sind<br />
nur noch Abschlüsse mit CEZeichen zulässig.<br />
Baubeteiligte sind damit generell auf<br />
der sichern Seite (Das Ziel der europäischen<br />
Harmonisierung ist so erreicht, denn das gilt<br />
dann in allen EULändern.)<br />
Sichtbarstes Zeichen <strong>dieser</strong> Änderung ist die<br />
Einführung des CEZeichens, das die normkonforme<br />
Bauweise eines Bauteils bestätigt<br />
(siehe auch Abschnitt „Bauproduktenverord<br />
nung“). Für die Prüfungen und Zulassungen<br />
sind die Türen und TorHersteller verantwortlich.<br />
Sie lassen ihre Bauteile bspw. von<br />
MaterialPrüfanstalten in Brandversuchen<br />
testen. Für Planer und Verarbeiter bleibt der<br />
B A u L I c h E r B r A N D S c h u T Z<br />
Einsatz also so einfach wie immer:<br />
Es kommen ausschließlich<br />
für den Einsatzzweck zugelassene<br />
Produkte infrage, diese dürfen<br />
bedenkenlos eingesetzt werden.<br />
Welche Klasse in welchem Bau wo<br />
einzusetzen ist, regelt die jeweilige<br />
Landesbauordnung (LBO).<br />
DIN 18095<br />
Die Vorschriften für den Rauchschutz<br />
sind in der DIN 18095 zusammengefasst.<br />
Auch hier steht<br />
eine Ablösung durch die Euro<br />
Norm an: Teil 3 der EN 1634 wird<br />
hier maßgeblich werden.<br />
Maschinen-richtlinie<br />
Seit dem 29.12.2009 gilt die<br />
europäische Maschinenrichtlinie.<br />
Sie betrifft all diejenigen, die Maschinen<br />
herstellen, importieren<br />
oder verändern. Für Türen und<br />
Tore mit Antrieben ist es in der<br />
Regel der einbauende Betrieb,<br />
der <strong>dieser</strong> Richtlinie unterliegt.<br />
Sie fordert, dass der Betrieb einen„Dokumentationsbevollmächtigten“<br />
in seinen Reihen hat,<br />
der für die Konformitäts bzw.<br />
Einbauerklärung verantwortlich<br />
zeichnet.<br />
MBo/LBo<br />
Die konkreten Vorgaben für die<br />
Bauausführung ist in den Landesbauordnungen<br />
festgeschrieben<br />
– von den Regeln, welche Brandwiderstandsdauer<br />
in welcher baulichen<br />
Situation einzubauen ist<br />
bis zu den Abständen von Rauchmeldern.<br />
Bauprodukten-richtlinie /<br />
Bauproduktenverordnung<br />
Am 1. Juli 2013 löst ist die Bauproduktenverordnung<br />
(BPV) die<br />
BauproduktenRichtlinie ab. Mit<br />
ihr wird das CEZeichen verbindlich.<br />
Hersteller dokumentieren so,<br />
dass das Produkt die Leistungen<br />
erfüllt, die mit diesem Zeichen<br />
definiert sind. Tatsächlich ist <strong>dieser</strong><br />
Wechsel sehr einschneidend:<br />
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1/2012