27.11.2012 Aufrufe

zum PDF dieser Ausgabe - tab

zum PDF dieser Ausgabe - tab

zum PDF dieser Ausgabe - tab

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bild 2: Fehlt der Platz für ein Schiebetor, leisten<br />

Sectionaltore den Brandschutz<br />

Bild 3: robust und 90 Minuten Brandwiderstand:<br />

Teckentrup T90-2-SV am Luxemburger Flughafen<br />

Bild 4: haftmagneten halten Durchgänge geöffnet.<br />

Sie sind mit den rauchmeldern gekoppelt. Bei<br />

einem Brand schließen die Türen selbsttätig<br />

Bild 5: Attraktive Einkaufspassage: die Pasing-<br />

Arcaden in München<br />

DIN 4102 / EN 16034 (Brandschutz)<br />

Die bauaufsichtliche Anforderung an den<br />

Brandschutz legt die DIN 4102 fest. Sie klassifiziert<br />

unter anderem Baustoffe und Bauteile.<br />

Sie ist derzeit geltendes Baurecht und besteht<br />

aus 18 Teilen. Für Türen und Tore sind der<br />

Teil 5 „Feuerschutzabschlüsse“ und Teil 18,<br />

„Feuerschutzabschlüsse, selbstschließend“ als<br />

Norm von besonderer Bedeutung.<br />

An ihre Stelle tritt bald die EN 16034 Teil 1<br />

– voraussichtlich Ende 2012 / Anfang 2013.<br />

Dieser Schritt wirkt sich besonders auf die<br />

Zulassung von Brandschutzprodukten aus: Sie<br />

schreibt andere Prüfverfahren vor, so dass die<br />

Zulassungen nach DIN dann nicht mehr gültig<br />

sind. Allerdings verlieren die DIN­geprüften<br />

Bauteile nicht sofort ihre Einsatzerlaubnis:<br />

Die Koexistenzphase kann bis zu 60 Monaten<br />

dauern; in diesem Fall ist ihre Dauer noch<br />

nicht definiert.<br />

Für die Planung, Ausschreibung und den<br />

Einsatz von Produkten im Brandschutz heißt<br />

dies also, dass nach DIN zugelassene Türen<br />

und Tore noch einen gewissen Zeitraum eingebaut<br />

werden dürfen. Ab der Gültigkeit der<br />

europäischen Vorgabe gilt dann ein „sowohl<br />

– als auch“ für die Zulassung nach DIN und<br />

EN. Erst mit dem Ende der Koexistenzphase<br />

kommt das Aus für nur nach DIN zugelassene<br />

Türen und Tore.<br />

Viele Hersteller sind schon auf die „Zeit nach<br />

der DIN“ vorbereitet und haben bereits nach<br />

beiden Methoden Prüfungen durchführen<br />

lassen. Ein Beispiel ist die Feuerschutztür<br />

„Teckentrup 42“. Dieses Element ist nach<br />

beiden Verfahren „erfolgreich durchs Feuer<br />

gegangen“. Sobald die EN in Kraft tritt und<br />

dieses in der Bauregelliste verankert ist, kann<br />

der Feuerschutzabschluss das CE­Zeichen erhalten.<br />

Nach Ablauf der Koexistenzphase sind<br />

nur noch Abschlüsse mit CE­Zeichen zulässig.<br />

Baubeteiligte sind damit generell auf<br />

der sichern Seite (Das Ziel der europäischen<br />

Harmonisierung ist so erreicht, denn das gilt<br />

dann in allen EU­Ländern.)<br />

Sichtbarstes Zeichen <strong>dieser</strong> Änderung ist die<br />

Einführung des CE­Zeichens, das die normkonforme<br />

Bauweise eines Bauteils bestätigt<br />

(siehe auch Abschnitt „Bauproduktenverord<br />

nung“). Für die Prüfungen und Zulassungen<br />

sind die Türen­ und Tor­Hersteller verantwortlich.<br />

Sie lassen ihre Bauteile bspw. von<br />

Material­Prüfanstalten in Brandversuchen<br />

testen. Für Planer und Verarbeiter bleibt der<br />

B A u L I c h E r B r A N D S c h u T Z<br />

Einsatz also so einfach wie immer:<br />

Es kommen ausschließlich<br />

für den Einsatzzweck zugelassene<br />

Produkte infrage, diese dürfen<br />

bedenkenlos eingesetzt werden.<br />

Welche Klasse in welchem Bau wo<br />

einzusetzen ist, regelt die jeweilige<br />

Landesbauordnung (LBO).<br />

DIN 18095<br />

Die Vorschriften für den Rauchschutz<br />

sind in der DIN 18095 zusammengefasst.<br />

Auch hier steht<br />

eine Ablösung durch die Euro­<br />

Norm an: Teil 3 der EN 1634 wird<br />

hier maßgeblich werden.<br />

Maschinen-richtlinie<br />

Seit dem 29.12.2009 gilt die<br />

europäische Maschinenrichtlinie.<br />

Sie betrifft all diejenigen, die Maschinen<br />

herstellen, importieren<br />

oder verändern. Für Türen und<br />

Tore mit Antrieben ist es in der<br />

Regel der einbauende Betrieb,<br />

der <strong>dieser</strong> Richtlinie unterliegt.<br />

Sie fordert, dass der Betrieb einen„Dokumentationsbevollmächtigten“<br />

in seinen Reihen hat,<br />

der für die Konformitäts­ bzw.<br />

Einbauerklärung verantwortlich<br />

zeichnet.<br />

MBo/LBo<br />

Die konkreten Vorgaben für die<br />

Bauausführung ist in den Landesbauordnungen<br />

festgeschrieben<br />

– von den Regeln, welche Brandwiderstandsdauer<br />

in welcher baulichen<br />

Situation einzubauen ist<br />

bis zu den Abständen von Rauchmeldern.<br />

Bauprodukten-richtlinie /<br />

Bauproduktenverordnung<br />

Am 1. Juli 2013 löst ist die Bauproduktenverordnung<br />

(BPV) die<br />

Bauprodukten­Richtlinie ab. Mit<br />

ihr wird das CE­Zeichen verbindlich.<br />

Hersteller dokumentieren so,<br />

dass das Produkt die Leistungen<br />

erfüllt, die mit diesem Zeichen<br />

definiert sind. Tatsächlich ist <strong>dieser</strong><br />

Wechsel sehr einschneidend:<br />

29<br />

1/2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!