28.11.2012 Aufrufe

Seniorenzeitung WIR (14/2010) - Arbeit und Leben Bremen eV

Seniorenzeitung WIR (14/2010) - Arbeit und Leben Bremen eV

Seniorenzeitung WIR (14/2010) - Arbeit und Leben Bremen eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ein kleiner Rückblick<br />

auf die Rücklage<br />

Das Bismarcksche Reichsgesetz über<br />

die Invaliditäts- <strong>und</strong> Alterssicherung von<br />

1889 war zwar von Anfang an als Vorsorge<br />

konzipiert. Was aber heraus kam, war lediglich<br />

eine Beihilfe für Notlagen, die im<br />

Wesentlichen auf Invalidität abgestellt war<br />

<strong>und</strong> die Frage der Alterssicherung kaum<br />

berücksichtigte, denn in den Genuss einer<br />

Rente, welche knapp einem Sechstel<br />

des damaligen Einkommens entsprach,<br />

kamen die unselbstständig Beschäftigten<br />

erst ab dem 70 <strong>Leben</strong>sjahr, wenn sie es<br />

denn erreichten. Erst 1916 wurde die Rentenaltersgrenze<br />

von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt.<br />

Die gesetzliche Rentenversicherung<br />

war zwar weit davon entfernt, den vorherigen<br />

<strong>Leben</strong>sstandard im Alter zu garantieren,<br />

sie war mehr als ein kleines Zubrot,<br />

doch bewirkte sie deutlich einen Rückgang<br />

der Erwerbstätigkeit im Alter. Waren zur<br />

Jahrh<strong>und</strong>ertwende noch 70% der unselbstständig<br />

Beschäftigten erwerbstätig, so waren<br />

es 1925 schon weniger als die Hälfte,<br />

die nach dem 65 <strong>Leben</strong>sjahr noch arbeiteten.<br />

Neben den Alterseinkünften waren<br />

aber dennoch die meisten lohnabhängig<br />

Beschäftigten auf die Leistungen der eigenen<br />

Kinder <strong>und</strong> im Notfall auf staatliche<br />

<strong>und</strong> andere Fürsorge angewiesen.<br />

Die Unterstützungsfunktion der Rente<br />

basierte im Wesentlichen auf Ansparen.<br />

Dieses Prinzip der Rentenfinanzierung<br />

über Rücklagen aber hat kaum jemals<br />

richtig funktioniert. Bereits nach der ersten<br />

Hyperinflation (1921) begann der<br />

Staat die Rentenkassen mit Steuermitteln<br />

aufzufüllen. Dieses System wurde bis in<br />

die 50er Jahre des zurückliegenden Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

beibehalten. Mangels Rücklagen,<br />

bzw. durch Zweckentfremdung der Rentenkassen<br />

in der NS-Zeit wurden die Renten<br />

zeitweise bis zu 50% aus Steuermitteln<br />

finanziert. Die politischen Rechenspiele<br />

aus eingehenden Beiträgen <strong>und</strong> Steuermitteln,<br />

wie wir es von heute kennen, begleitet<br />

die Frage Finanzierung der Sozialsysteme<br />

mehr oder weniger von Anbeginn an.<br />

Mit der Rentenreform 1957 erfolgte<br />

der Übergang zum System der noch heute<br />

bestehenden Umlagefinanzierung. Statt<br />

Rücklagen zu bilden, wurden die Einnahmen<br />

(<strong>Arbeit</strong>geber- <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmerbeiträge)<br />

direkt für Rentenzahlungen verwendet.<br />

Dieser Schritt ermöglichte eine<br />

sofortige, deutliche Rentenerhöhung <strong>und</strong><br />

fortan eine dynamische Anpassung der<br />

Rentenhöhe an die Bruttolohnentwicklung.<br />

Die damals wesentlichen Argumente<br />

für das neue System waren, dass kein Kapitalvermögen<br />

existiert, das durch Kriege<br />

oder Weltwirtschaftskrisen vernichtet<br />

werden kann. Voraussetzung war, dass<br />

genügend neue, d.h. junge Beitragszahler<br />

vorhanden waren.<br />

Mit der Dynamisierung der Renten<br />

durch die Anpassung an die Lohnentwicklung<br />

(„Die Renten folgen den Bruttolöhnen“)<br />

reichten die Renten bzw. Pensionen<br />

für die Mehrzahl der Versicherten<br />

nun erstmals aus, um daraus den <strong>Leben</strong>sunterhalt<br />

bestreiten zu können. Zur Gesetzlichen<br />

Rentenversicherung hinzu kam<br />

eine Vielzahl von Zusatzversicherungsmöglichkeiten,<br />

die zusätzliche Einkünfte<br />

im Alter garantierten. Das lohn -<strong>und</strong><br />

beitragsbezogene Versicherungssystem<br />

hat zwar für alle Menschen eine finanzielle<br />

Absicherung gebracht, hat aber auch<br />

die Schere zwischen den einzelnen Einkommens-<br />

<strong>und</strong> Vermögensklassen weiter<br />

geöffnet. Denn es setzt nicht nur ein gutes<br />

Einkommen voraus, sondern auch die<br />

Existenz nachfolgender Generationen,<br />

deren Angehörige versicherungspflichtig<br />

tätig sind <strong>und</strong> vor allem ausreichend Beiträge<br />

zahlen.<br />

<strong>WIR</strong>/ Redaktion<br />

Rente seit Bismarck<br />

Mit der Rentenreform 1957<br />

erfolgte der Übergang zum<br />

System der noch heute bestehendenUmlagefinanzierung.<br />

Statt Rücklagen<br />

zu bilden, wurden die Einnahmen<br />

(<strong>Arbeit</strong>geber- <strong>und</strong><br />

<strong>Arbeit</strong>nehmerbeiträge) direkt<br />

für Rentenzahlungen<br />

verwendet. Dieser Schritt<br />

ermöglichte eine sofortige,<br />

deutliche Rentenerhöhung<br />

<strong>und</strong> fortan eine dynamische<br />

Anpassung der<br />

Rentenhöhe an die Bruttolohnentwicklung.<br />

Wir <strong>14</strong> - <strong>2010</strong> | 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!