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Dies ist eine von EurepGAP anerkannte Checkliste zur ... - GlobalGAP

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SchnittstellenGesetz QS Prog.CC2.15 KlärschlammeinsatzAusbringverbot eingehalten für RohschlammAnforderungen für Klärschlamm, der nicht aus Abwasseranlagen <strong>zur</strong> BehandlungCC<strong>von</strong> Haushaltsabwässern, kommunalen Abwäs-sern oder Abwässern mit ähnlich geringer SchadstoffbelastungstammtCC A bei Überschreitung der max. zulässigen Schadstoffgrenzwerteim KlärschlammCC A bei Überschreitung der max. zulässigen Schwermetallgrenzwerteim BodenCC bei Boden-pH unter 5,0CC auf DauergrünlandCC OG QZ auf ObstbauflächenCC OG QZ auf GemüseflächenCCCCCCCCCCCCCCCC§CCCCACC OG QZ§ A in Wasserschutzgebietszonen I und II im Uferbereich <strong>von</strong> Gewässern (mind. 10 m Abstand) in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, Nationalparks,geschützten Landschaftsbestandteilen und besonders geschütztenBiotopen auf forstwirtschaftlich genutzten FlächenKlärschlammausbringung und -lagerung Boden vor Ausbringung auf Phosphat, Kalium, Magnesiumund pH-Wert untersucht und Untersuchung dokumentiert Klärschlamm vor dem erstmaligen Ausbringen aus betriebseigenenKleinkläranlagen auf betriebseigene Ackerflächenauf Schadstoffe untersucht und Untersuchung dokumentiert zulässige Gesamtaufbringmenge eingehalten auf oder in der Nähe der Ausbringungsfläche max. die zulässigeGesamtaufbringmenge gelagert Klärschlamm und Bioabfälle innerhalb <strong>von</strong> 3 Jahren nichtauf derselben Fläche ausgebracht Klärschlamm vor der Aussaat <strong>von</strong> Silo- und Grünmais eingearbeitet Klärschlamm vor der Aussaat <strong>von</strong> Feldfutter oder Zuckerrüben,wenn Rübenblatt verfüttert wird, tiefwendend eingearbeitet nach Klärschlammausbringung 2 Jahre lang kein Feldgemüseangebaut Ausbringung <strong>von</strong> betriebsfremdem Klärschlamm auf demLieferschein bestätigt2.16 Ausbringen <strong>von</strong> häuslichen Abwässern(Küche, Bad, Toilette)Fäkalabwasser aus geschlossenen Gruben und Überlaufaus Dreikammerfaulgruben (auch als Gemisch mit Güllebzw. Jauche) auf Ackerland§ mind. 0,5 ha selbstbewirtschaftete Fläche vorhanden§ vor Ausbringung aufgerührt§ nicht auf durchlässigen Böden (z.B. Kies, Karst)§ sofort eingearbeitet§ Verbote nach Nr. 2.15 eingehaltenErfüllungJa Nein Entf. Bemerkungennoch zulässigbis 31.12.2009GQS BW© LELSchwäbisch GmündP Checkl<strong>ist</strong>e PflanzenbauVersion 2007 (0702)Seite 8 <strong>von</strong> 13

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