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Dies ist eine von EurepGAP anerkannte Checkliste zur ... - GlobalGAP

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Die EUREPGAP ® - Eigenkontrolle mit GQS1. Einleitung2. Checkl<strong>ist</strong>e Betrieb*3. Checkl<strong>ist</strong>e Pflanzenbau*4. Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau*5. Auswertung** Es sind aus Platzgründen nur die Checkl<strong>ist</strong>en aus Baden-Württemberg hinterlegt. DieDarstellung der EUREPGAP®-Kriterien in den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz undSachsen <strong>ist</strong> mit der in Baden-Württemberg identisch.Kontakt:Baden-WürttembergLandesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaftund der ländlichen Räume (LEL)Oberbettringer Str. 16273525 Schwäbisch GmündFon: (07171) 917-100 Fax: (07171) 917-101Mail: gqs-bw@lel.bwl.de Internet: www.gqs-bw.deHessenLandesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)Schanzenfeldstraße 835578 WetzlarFon: (06441) 9289-430 Fax: (06441) 9289-180Mail: qualitaetssicherung@llh.hessen.deRheinland-PfalzDienstle<strong>ist</strong>ungszentrum Ländlicher RaumWesterwald-Osteifel (DLR)Bahnhofstraße 3256410 MontabaurFon: (02602) 9228-0, Fax: (02602) 9228-27Mail: dlr-1@dlr.rlp.de Internet: www.gqs.rlp.deSachsenSächsische Landesanstalt für LandwirtschaftAugust-Böckstiegel-Str.101326 DresdenFon: (0341) 4472-265 Fax: (0341) 4472-314Internet: www.landwirtschaft.sachsen.de/lflGQS für EUREPGAP ®Stand: 30.04.07LLMQualitätssicherung


Was <strong>ist</strong> GQS?Die EUREPGAP ® - Eigenkontrolle mit GQS„GQS - Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen“ <strong>ist</strong>ein umfassendes Eigenkontroll- und Dokumentationskonzept für landwirtschaftliche Betriebein Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. GQS <strong>ist</strong> kein eigenständigesQualitätssicherungssystem, sondern ein gesamtbetrieblicher Ansatz, indem die Anforderungen der wichtigsten Qualitätssicherungssysteme (z.B.EUREPGAP ® , QS, QM-Milch) abgebildet sind. Darüber hinaus deckt GQS die gesetzlichenBestimmungen der guten fachlichen Praxis (z.B. Düngeverordnung) und <strong>von</strong>Cross Compliance ab. Die Nutzung erfolgt freiwillig.Was bringt GQS dem Landwirt?Mit GQS kann sich der Landwirt effektiv auf Zertifizierungen und staatliche Vor Ort-Kontrollen vorbereiten. Der gesamte Betrieb kann mit diesem Instrument in kürzesterZeit daraufhin „abgeklopft“ werden, ob die betrieblichen Verhältnisse den Anforderungenentsprechen und alle wichtigen Dokumente auf dem Betrieb vorhanden sind. Dasmehrfache Aufzeichnen vergleichbarer Inhalte wird gezielt vermieden.Was bringt GQS dem EUREPGAP ® -Prüfer?Der Prüfer findet über die Betriebe hinweg <strong>eine</strong> geordnete und einheitliche Grunddokumentationvor. Die Zertifizierung kann zügig und zielgerichtet abgewickelt werden.Wie funktioniert die Eigenkontrolle für EUREPGAP ® mit GQS?In GQS 2007 sind alle Anforderungen der EUREPGAP ® -„Version 2.1-Oct. 04“ für Obstund Gemüse eingearbeitet. Die Eigenkontrolle <strong>ist</strong> abgeschlossen, wenn(1) die Checkl<strong>ist</strong>en Betrieb, Pflanzenbau sowie Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau vollständigbearbeitet sind,(2) der Erfüllungsgrad bei den Nicht-Kritischen-Muss Kriterien errechnet wurde und(3) die Auswertung mit Datum unterschrieben worden <strong>ist</strong>.Das Kürzel „EGAP“ in der Schnittstellenspalte zeigt an, ob es sich um <strong>eine</strong>EUREPGAP ® -relevante Anforderung handelt. Die Wertigkeit der Anforderung (KritischesMuss, Nicht-Kritisches Muss, Empfehlung) <strong>ist</strong> anhand der in der Bemerkungsspaltezugeordneten Zeichen (++ / + / +-) erkennbar. Bei Anforderungen mit den Eigenschaften„Kritisches Muss“ und „kein N/A“ sind die Nein- bzw. Entfällt-Kästchen grauhinterlegt.Die Checkl<strong>ist</strong>en sind Teil <strong>eine</strong>s Gesamtsystems. GQS enthält zusätzlich Ablagepläne,Vordrucke, Merkblätter und <strong>eine</strong>n Wandkalender. Die Checkl<strong>ist</strong>en und Ablagepläne sindnach dem Baukastenprinzip angelegt und können problemlos an verschiedene Produktionsverhältnisseund Betriebsstrukturen angepasst werden.Wo kommt GQS zum Einsatz?Im Rahmen <strong>eine</strong>r länderübergreifenden Zusammenarbeit wird GQS nicht nur in Baden-Württemberg sondern in länderspezifischer Fassung auch in Rheinland-Pfalz, Hessen,Sachsen und Luxemburg angeboten. Mehr als 7.500 Landwirte verschiedenster Erzeugungsrichtungennutzen inzwischen diese Arbeitshilfe. Auch der Deutsche Bauernverbandund der Verband der Landwirtschaftskammern greifen mit ihrem „Kriterien-Kompendium Landwirtschaft (KKL)“ auf das GQS-Konzept <strong>zur</strong>ück.GQS für EUREPGAP ®Stand: 30.04.07LLMQualitätssicherung


B Checkl<strong>ist</strong>e BetriebSchnittstellenGesetz QS Prog.AnforderungenJaErfüllungNein Entf. Bemerkungen1. Lebens- und Futtermittelsicherheit1.1 Reg<strong>ist</strong>rierung und Zulassung als Futtermittelerzeugeroder -herstellerReg<strong>ist</strong>rierung§ RSG Betrieb als Futtermittelprimärerzeuger (z.B. Futtergetreideanbau)reg<strong>ist</strong>riert (einschließlich z.B. Mahlen, Mischen, Silieren,Einsatz <strong>von</strong> Siliermitteln, Ergänzungs- und Mineralfuttermitteln)§ RSG Betrieb für weitergehende Tätigkeiten, die über die Primärerzeugunghinausgehen, reg<strong>ist</strong>riert (z.B. Einmischen <strong>von</strong>Zusatzstoffen in Reinform und <strong>von</strong> Vormischungen)§§CC RSG QZ TierenZulassung Betrieb für Futtermittelherstellung mit Kokzidiostatika,H<strong>ist</strong>omonostatika, Wachstumsförderern in Reinform oderVormischungen, die diese Stoffe enthalten, zugelassen(Hinweis: Reg<strong>ist</strong>rierung und Zulassung beim zuständigenRegierungspräsidium)1.2 Reg<strong>ist</strong>rierung als Lebensmittelerzeuger Betrieb als Lebensmittelprimärerzeuger (z.B. Anbau <strong>von</strong>Konsumgetreide, Milchviehhaltung, Fleischerzeugung) reg<strong>ist</strong>riert(Hinweise:- Reg<strong>ist</strong>rierung über Gemeinsamen Antrag 2007 oder direktbeim zuständigen Landratsamt bzw. Bürgerme<strong>ist</strong>eramt desStadtkreises. Betriebe, die als Tierhalter bereits erfasstsind, werden automatisch als Lebensmittelprimärerzeugerreg<strong>ist</strong>riert und müssen - sofern sie nur tierische Erzeugnisseabgeben (z.B. Milchvieh-Grünland) - k<strong>eine</strong> Reg<strong>ist</strong>rierungmehr vornehmen.- Betriebe, die tierische Erzeugnisse be- oder verarbeitenund an Gaststätten oder Einzelhandel abgeben, benötigendarüber hinaus in bestimmten Fällen <strong>eine</strong> Zulassung.Schlachtung <strong>zur</strong> Abgabe außer Haus bedarf stets <strong>eine</strong>r Zulassung.)1.3 RückverfolgbarkeitLieferanten und Abnehmer bekannt beiVordruckCCCCRSGQMAEGAPQZ Futtermitteln Lebensmitteln(Ausnahme: Abgabe <strong>von</strong> Lebensmitteln an den Endverbraucher)EGAP ++ (1.1)CCCCCCCCOGKAQZ Betriebsmitteln (z.B. Pflanzenschutz-, Düngemittel)Aufzeichnungen bzw. Belege (z.B. Liefersch<strong>eine</strong>, Rechnungen,Barbelege) vorhanden mit Angaben zu Datum bzw. Zeitraum unmittelbarer Lieferant bzw. Abnehmer (Name) Tier, Ware, Erzeugnis Menge bei FuttermittelnGQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 1 <strong>von</strong> 16


SchnittstellenGesetz QS Prog.CCCCCCCCCCCCCCCCCC§§ OGK QZCC RSG QZAnforderungen1.4 Nicht sichere Futtermittelwenn Hinweise (z.B. Untersuchungsergebnisse) auf unzulässige,unerwünschte oder verbotene Stoffe im Futtermittelvorliegen Verfütterungsverbot eingehalten und Verfütterung durchDritte sicher verhindert Vermarktungsverbot eingehalten und Vermarktung durchDritte sicher verhindert zuständiges Regierungspräsidium unverzüglich informiert Rücknahme bzw. Rückruf veranlasst notwendige Vorkehrungen <strong>zur</strong> Vermeidung <strong>eine</strong>s Wiederholungsfallesgetroffen1.5 Nicht sichere Lebensmittelwenn Hinweise (z.B. Untersuchungsergebnisse) auf <strong>eine</strong>Gesundheitsgefährdung (z.B. Höchstmengenüberschreitung)oder auf Verderb bei Lebensmitteln vorliegen Vermarktungsverbot eingehalten und Vermarktung durchDritte sicher verhindert zuständiges Landratsamt bzw. Bürgerme<strong>ist</strong>eramt desStadtkreises unverzüglich informiert Rücknahme bzw. Rückruf veranlasst notwendige Vorkehrungen <strong>zur</strong> Vermeidung <strong>eine</strong>s Wiederholungsfallesgetroffen1.6 PersonalhygienePersonen, die mit Tieren und Lebensmitteln umgehen nicht an <strong>eine</strong>r Infektionskrankheit erkrankt (z.B. Tuberkulose,Scharlach, Virusgrippe) informiert, wie es zu Belastungen <strong>von</strong> Tieren, Lebens- undFuttermitteln durch Schadstoffe und Krankheitserregerkommen kann1.7 Lagerung, Behandlung und Transport <strong>von</strong> Lebens-und Futtermittelngetrennt <strong>von</strong> Gefahrstoffen (z.B. Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger,<strong>Dies</strong>el, Motorenöl, Stalldesinfektionsmitteln)CC RSG QZ anderen Düngemitteln (z.B. Wirtschaftsdünger)CC RSG QZ gebeiztes Saat- und PflanzgutCC RSG QZ Tierarzneimitteln (insbesondere Fütterungsarzneimittel)CC RSG QZ TierkadavernCC RSG QZ anderen AbfällenErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenMerkblätterGQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 2 <strong>von</strong> 16


SchnittstellenGesetz QS Prog.AnforderungenJaErfüllungNein Entf. Bemerkungengeschützt vor§RSGAQZ Witterung§RSGAQZ Bodenfeuchte§RSGAQZ Verkotung (z.B. Vogeln<strong>ist</strong>plätze, Katzen, Hunde)OGK§AOGK§A§QZ Glasbruch (z.B. Lampen, Fenster, Flaschen) Verunreinigungen durch Lager- und Transportbehälter (z.B.unbedenkliche Schutzanstriche in Silos) Verunreinigungen durch Verpackungsmaterial (z.B. ungereinigteSäcke) Verschmutzungen (z.B. befestigte Zufahrt zu Fahrsilos)Reinigung und Desinfektion§RSGOGKAQZ Anlagen, Ausrüstungen, Behälter, K<strong>ist</strong>en und Fahrzeugesauber oder§RSGOGKA§OGEGAPQZQZ vor Gebrauch gereinigt und bei Bedarf desinfiziertReinigungs- bzw. Waschwasser Trinkwasser oder sauberes Wasser vergleichbarer Qualitätverwendet EGAP ++ (10.2.1)§ Eigenwasser untersuchtCCCCCCMisch- und AlleinfuttermittelQM QZ nach Tierarten getrennt (Milchviehhaltung)RSGAQZ Fischmehl, Blutprodukte, Di- und Tricalciumphosphat undFuttermittel, die diese Produkte enthalten, getrennt <strong>von</strong> Futtermittelnfür Wiederkäuertierarzneimittelhaltige Futtermittel eindeutig erkennbar getrennt <strong>von</strong> Futtermitteln ohne Arzneimittel(z.B. gekennzeichnete Behälter ausschließlich fürarzneimittelhaltige Futtermittel)oder Lagerstätte, Silo oder Behälter vor jeder Wiederbefüllungmit Futtermitteln ohne Arzneimittel sorgfältig gereinigtKennzeichnung Lagerstätten, Silos und Behälter eindeutig gekennzeichnetbzw. nummeriert (z.B. Beschilderung, Lageplan)Messgeräte vorhanden fürGAA Temperatur Feuchtigkeit1.8 Schadnager- und Vorratsschädlingsbekämpfung§§RSGAQMQZÜberwachung und Kontrolle Lagerstätten und Ställe systematisch auf Schadnager- undVorratsschädlingsbefall überprüft Schadnager- und Vorratsschädlingsbekämpfung bei BefalldurchgeführtGQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 3 <strong>von</strong> 16


SchnittstellenGesetz QS Prog.AnforderungenSchadnager- und Vorratsschädlingsbekämpfungsmittel(Biozide)§ in Deutschland zugelassen§ Anwendungshinweise des Herstellers beachtet§ Wartezeiten eingehaltenCC§CCAAARSGOGKAQZAuslage <strong>von</strong> Schadnagerbekämpfungsmitteln getrennt <strong>von</strong> Lebens- und Futtermitteln unzugänglich für Nutz- und Haustiere (z.B. in Köderstationen)Aufzeichnungen Köderplan vorhanden Schadnagerbekämpfungsprotokoll vorhanden und aktuellgeführt Vorratsschädlingsbekämpfungsprotokoll vorhanden undaktuell geführt1.9 Aufzeichnungen Lebens- und Futtermittelsicherheit Nachweise (Aufzeichnungen, Belege) über die Verwendung<strong>von</strong> Pflanzenschutzmitteln und Bioziden (z.B. Schadnagerbekämpfungsmittel)vorhanden und aktuell geführtCC EGAP Nachweise (Aufzeichnungen, Belege) über die Verwendung<strong>von</strong> gentechnisch verändertem (GVO-)Saat- und Pflanzgutvorhanden und aktuell geführt(Hinweis: EGAP fordert auch Aufzeichnungen über die Nutzung<strong>von</strong> GVO-Produkten)CC Untersuchungsergebnisse <strong>von</strong> Pflanzen und pflanzlichenErzeugnissen aufbewahrtCC QM Untersuchungsergebnisse und -berichte <strong>von</strong> Tieren undtierischen Erzeugnissen (z.B. Milch) aufbewahrtCC sonstige Untersuchungsergebnisse (z.B. Eigenwasser)aufbewahrt§ RSG QZ Untersuchungsergebnisse <strong>von</strong> Futtermitteln aufbewahrtErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenVordruckVordruckEGAP + (3.6.2)2. Lagerstätten2.1 Lagerung <strong>von</strong> Pflanzenschutz-, Beiz-, Vorratsschädlingsbekämpfungs-und Schadnagerbekämpfungsmitteln(alle Läger)allgem<strong>eine</strong> AnforderungenMerkblatt§ EGAP in Originalverpackung EGAP + (8.8.16) k<strong>eine</strong> direkte oder indirekte Ableitung <strong>von</strong> chemischenPflanzenschutzmitteln in das Grundwassergetrennt <strong>von</strong>CCCCCCOGKAQZ Tieren Lebens- und Futtermitteln§ ArzneimittelnGQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 4 <strong>von</strong> 16


SchnittstellenGesetz QS Prog.Anforderungen2.2 Zusätzlich bei größeren Lagermengen und beiSystemteilnahme(Hinweise:- § gilt für Lagermengen <strong>von</strong> mehr als- 50 kg sehr giftigen (T+)- 200 kg giftigen (T)- 200 kg brandfördernden Stoffen- OGK A, EGAP, QZ gelten für jeden Systemteilnehmer,unabhängig <strong>von</strong> der gelagerten Menge)allgem<strong>eine</strong> AnforderungenJaErfüllungNein Entf. BemerkungenOGKAOGKAOGKAQZQZQZ trocken kühl frostsichergetrennt <strong>von</strong>OGK§AQZ brennbarem Material§ OGK QZ ammoniumnitrathaltigen DüngemittelnKA Saat- und Pflanzgut DüngemittelnEGAP jeglichen anderen Materialien EGAP + (8.8.8)geschützt vor§ ÜberschwemmungEGAP extremer Witterung EGAP + (8.8.4)Lagerstätte§OGKAEGAPQZ feuergeschützt abgetrennt EGAP + (8.8.5)OGK§AOGK§AOGK§AQZQZQZ Boden ohne Abfluss Boden mit zugelassenem Bodenbelag undurchlässig beschichtet Türschwelle vorhandenoder§OGK§OGKAQZ feuergeschützt abgetrenntA§OGKA§OGKAQZQZQZ Boden ohne Abfluss zugelassene Auffangwanne vorhandenoder zugelassener Pflanzenschutzmittelschrank mit AuffangwanneAuffangvolumen§OGKAEGAPQZ mind. 10 % der Lagermenge bzw. Inhalt des größten GebindesEGAP + (8.8.10)§OGKAQZ im Wasserschutzgebiet mind. 100 % der LagermengeGQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 5 <strong>von</strong> 16


SchnittstellenGesetz QS Prog.geschlossene LagerräumeAnforderungenJaErfüllungNein Entf. Bemerkungen§OGKAEGAPQZ belüftbar/belüftet in begehbaren Räumen EGAP + (8.8.6)§ EGAP beleuchtbar EGAP + (8.8.7)§OGK§AAAEGAPEGAPOGKAEGAP§ AQZQZ nicht zweckfremd genutzt (z.B. als Sozialraum) nur zugelassene Elektrogeräte in Betrieb (z.B. Frostwächtermit Explosionsschutz)Lagerschrank bzw. -regal stabil und standsicher EGAP + (8.8.2) Regale aus nicht-absorbierendem Material (z.B. Metall,Hartplastik) EGAP +- (8.8.9)Kennzeichnung Schild „Pflanzenschutzmittel – Zutritt für Unbefugte verboten“vorhanden EGAP + (12.3.5) Schild „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ vorhandenZugriff§OGKAEGAPAQZ Lagerraum abschließbar EGAP + (8.8.3) Fenster einbruchsicheroder§OGKAEGAPQZ Lagerschrank abschließbarZutrittEGAP nur für berechtigte Personen EGAP + (8.8.14)Arbeitssicherheit und Umweltschutz§ A Feuerlöscher bzw. Löschwasser vorhandenAAAAEGAP Feuerlöscher griffbereit an der Eingangstür Feuerlöscher mind. 6 kg und alle 2 Jahre geprüft Waschgelegenheit vorhanden Bindemittel (z.B. Sand, Späne) und Behälter (z.B. Plastiktüten)<strong>zur</strong> Aufnahme <strong>von</strong> verschüttetem Material vorhanden EGAP + (8.8.13)§OGKAEGAP§OGKAAEGAPEGAPQZ Notfallplan (Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe) vorhanden EGAP + (12.3.4)VordruckQZ Alarmplan (Telefonl<strong>ist</strong>e mit Notfall-Nr. und Giftnotruf) vorhanden Betriebsanweisung <strong>zur</strong> Lagerung <strong>von</strong> Gefahrstoffen vorhandenund gut sichtbar angebrachtLagerungVordruck flüssige Pflanzenschutzmittel nicht oberhalb <strong>von</strong> festenMitteln gelagert EGAP + (8.8.18) Pflanzenschutzmittel für Nicht-EUREPGAP ® -Produkte eindeutiggekennzeichnet und getrennt gelagert EGAP + (8.8.17)§OGKAQZ Behälter regelmäßig auf Dichtheit überprüftGQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 6 <strong>von</strong> 16


SchnittstellenGesetz QS Prog.EGAPAnforderungenEinhaltung der RechtsvorschriftenJaErfüllungNein Entf. Bemerkungen Pflanzenschutzmittellager entspricht allen gesetzlichenAnforderungen EGAP + (8.8.1)Aufzeichnungen Einlagerungsverzeichnis (Bestands- bzw. Gefahrstoffverzeichnis)vorhanden undOGK QZ • spätestens alle 12 Monate aktualisiert Vordruck• spätestens alle 6 Monate aktualisiertAEGAP • spätestens alle 3 Monate aktualisiert EGAP + (8.8.15)§ • monatlich aktualisiertCC2.3 Lagerung <strong>von</strong> Mineraldünger (einschließlichFlüssigdünger)(Hinweise:- CC gilt für alle Mineraldünger- § gilt für ammoniumnitrathaltige Düngemittel ab bestimmtenLagermengen (z.B. mehr als 1 t Kalkammonsalpeter)allgem<strong>eine</strong> AnforderungenEGAP sauber EGAP + (6.4.4) kein Eintrag <strong>von</strong> Düngemitteln in das Grundwasser (z.B.EGAP Auffangvolumen bei Flüssigdünger mind. 110% der Lagermenge)EGAP + (6.4.6)getrennt <strong>von</strong> TierenCCOGKAEGAPQZ Lebens- und Futtermitteln EGAP ++ (6.4.7)OGKAQZ Saat- und Pflanzgut§OGKAEGAPQZ Pflanzenschutz- und Beizmitteln EGAP + (6.4.2)§OGKAQZ Hitzequellen (z.B. Verbrennungsmotoren, Heizungen)§OGKAQZ brennbarem Materialgeschützt vor§OGKAEGAPQZ Witterung (z.B. Losedünger überdacht, Sackware abgedeckt)EGAP + (6.4.3)§OGKAEGAPQZ Bodenfeuchte (z.B. Bodenplatte, Sackware auf Paletten) EGAP + (6.4.5)KennzeichnungOGK§A§OGKAQZQZ Schild „Zutritt für Unbefugte verboten“ vorhanden Schild „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ vorhandenGQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 7 <strong>von</strong> 16


SchnittstellenGesetz QS Prog.Anforderungen2.4 Lagerung <strong>von</strong> Flüssigdünger (z.B. AHL) über1.000 l Lagerraum§ A Prüfzeichen oder Bauartzulassung vorhanden§ A Anfahrschutz (z.B. Leitplanken)Auslaufschutz§ A doppelwandiger Tank mit Leckanzeigegerätoder§ A Auffangraum ohne Abfluss bzw. Auffangwanne vorhanden§ A Auffangvolumen mind. 100% der LagermengeCC QM QZCC§ OGK QZCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCEGAPCC RSG QZCC RSG QZ2.5 Lagerung <strong>von</strong> Gülle, Jauche, M<strong>ist</strong>, Kompostund Silagenallgem<strong>eine</strong> Anforderungen Eintrag <strong>von</strong> Gülle und Jauche durch Ab- oder Überlaufen inGrund- bzw. Oberflächengewässer (z.B. Bäche) und in dieKanalisation zuverlässig verhindert Eintrag <strong>von</strong> Sickersäften durch Ab- oder Überlaufen inGrund- bzw. Oberflächengewässer (z.B. Bäche) und in dieKanalisation zuverlässig verhindert Eintrag <strong>von</strong> Sickersäften durch Ablaufen aus Feldmieten inGrund- bzw. Oberflächengewässer und Kanalisation zuverlässigverhindert Behälter und Abfüllanlagen standsicher und dauerhaft dicht Eintrag <strong>von</strong> organischen Düngemitteln in Grund- und Oberflächengewässerzuverlässig verhindert(z.B. mind. 25 m Abstand zu Oberflächengewässer)ortsfeste Silos Sickersaftbehälter vorhanden, standsicher und dauerhaftdicht oder Sickersaft wird in Jauche- oder Güllebehälter abgeleitetortsfeste M<strong>ist</strong>- bzw. Kompostplatten Bodenplatte wasserundurchlässig und dicht seitliche Einfassung vorhanden und dicht Jauchebehälter vorhanden und dicht oder Jauche wird in Güllebehälter abgeleitetLagerkapazität für Gülle und Jauche Lagerkapazität mind. 6 Monate(Hinweis: Bestehende Anlagen für Gülle sind bis 31.12.08anzupassen. Bis dahin noch zulässig, wenn mind. 3 bzw.2,5 Monate (= Sperrfr<strong>ist</strong> auf Acker- bzw. Grünland) Lagerkapazitätund zusätzliche Lagerreserve für Ausbringverbotauf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen,schneebedeckten Böden vorhanden) zusätzlich für offene Behälter• Mindestreserve eingehalten (Freibord)oder• Zuschlag für Niederschlagsmengen berücksichtigt überbetriebliche Lagerkapazität für die Übermenge nachweislichvorhanden oder Nachweis über anderweitige Verwertung vorhanden (z.B.Gülleseparierung)JaErfüllungNein Entf. BemerkungenMerkblattEGAP +- (6.4.8)MerkblattCC für alle Betriebeab01.01.2009GQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 8 <strong>von</strong> 16


SchnittstellenGesetz QS Prog.Anforderungen2.6 Lagerung <strong>von</strong> Schmier- und Altölallgem<strong>eine</strong> Anforderungen§ Boden undurchlässigCCCCCC k<strong>eine</strong> direkte oder indirekte Ableitung in das Grundwassergetrennt <strong>von</strong> Tieren Lebens- und FuttermittelnBehälter§ dicht§ verschließbar§ standfest§ gegen Beschädigungen geschützt§ zugänglich <strong>zur</strong> Sichtprüfung (Leckagenerkennung)zusätzlich für Fass- und Gebindelager mit Einzelvolumen<strong>von</strong> mehr als 20 l§ Auffangraum ohne Abfluss bzw. Auffangwanne§§ Auffangvolumen mind. 10% der Lagermenge bzw. Inhaltdes größten Gebindeszusätzlich für Altöl über 100 l bis 1.000 l in Behältern Auffangvolumen mind. 100% der Lagermenge bzw. Inhaltdes größten GebindesJaErfüllungNein Entf. Bemerkungen3. Eigenverbrauchstankstellen für <strong>Dies</strong>elkraftstoff mit <strong>eine</strong>r jährlichen Abfüllmenge<strong>von</strong> max. 100.000 l und <strong>eine</strong>r Behältergröße <strong>von</strong> max. 10.000 l3.1 Lager- und Abfülleinrichtungenallgem<strong>eine</strong> Anforderungen§ Prüfzeichen oder Bauartzulassung vorhanden Anlage bei über 1.000 l Lagerraum vor Inbetriebnahme§durch Sachverständigen geprüft und Prüfung bescheinigt§ Anfahrschutz (z.B. Leitplanken) vorhanden Pumpeinrichtung vorhanden (kein Betanken im freien Gefälle)§ Füllschlauch nur soweit ausziehbar, dass das Schlauchendean jeder Stelle max. 1 m an den Rand des Abfüllplatzes§heranreicht Feuerlöscher 6 kg (Brandklassen ABC) an Tankstelle vorhanden§§ Ölbindemittel vorhanden und tauglich§ Schild „Rauchen verboten“ vorhandenMerkblatt§ Betriebsanweisung vorhanden VordruckCC kein direkte oder indirekte Ableitung <strong>von</strong> Kraftstoffen oderHeizöl aus betrieblich genutzten Anlagen in das Grundwasserzusätzlich im Wasserschutzgebiet§ doppelwandiger Tank mit Leckanzeigegerätoder§ Auffangraum ohne Abfluss bzw. Auffangwanne vorhanden§ Auffangvolumen mind. 100% der LagermengeGQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 9 <strong>von</strong> 16


SchnittstellenGesetz QS Prog.Anforderungenzusätzlich über 1.000 l Lagerraum§ doppelwandiger Tank mit Leckanzeigegerät§ Behälter standsicher aufgestellt§ selbstschließendes Zapfventiloder werksgefertigter glasfaserverstärkter Kunststoffbehälter§(GfK-Tank, Einzelbehälter max. 2.000 l und Gesamtmengemax. 10.000 l bei nicht verbundenen Einzelbehältern)§ Behälterstellfläche undurchlässig befestigt ohne Abfluss§ selbstschließendes Zapfventiloder§ Auffangraum ohne Abfluss bzw. Auffangwanne vorhandenJaErfüllungNein Entf. Bemerkungen§ Auffangvolumen mind. 100% der Lagermenge§ überdacht§ selbstschließendes Zapfventil§Aufzeichnungen Betriebstagebuch (z.B. mit Angaben <strong>zur</strong> Instandhaltung)vorhanden und aktuell geführt3.2 AbfüllplatzFahrzeugstellfläche beim Betanken undurchlässig befestigt (Ortbeton oder Asphalt oder dauerhaftverfugte Betonplatten)§(Hinweis: über 5.000 l jährliche Abfüllmenge erhöhte Anforderungenan Bauausführung)§ ohne Abfluss§ unbeschädigt§ aufgewölbt bzw. aufgekantet oder§ wannenförmig ausgebildet oder§ mit Gefälleoder§ befahrbare TankplattformEntwässerung§ Abfüllplatz überdacht oder§ mit Entwässerung (Ölabscheider) oder§ Auffangbehälter vorhanden§(Ausnahme: am 01.09.04 bestehende Anlagen bis 40.000 ljährliche Abfüllmenge)VordruckMerkblatt3.3 Brandschutz in Gebäuden Merkblattallgem<strong>eine</strong> Anforderungen Vorkehrungen <strong>zur</strong> Vermeidung <strong>von</strong> Bränden getroffen (z.B.getrennt <strong>von</strong> Heizungen, Verbrennungsmotoren)Lagerung über 1.000 l Lagermenge Lagerraum bzw. Gebäude ohne Öffnungen zu angrenzendenRäumen oder Gebäuden§(Ausnahme: Türen)§ Türen dicht- und selbstschließend§ Lagerraum bzw. Gebäude belüftbarGQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 10 <strong>von</strong> 16


SchnittstellenGesetz QS Prog.Anforderungenzusätzlich bei über 5.000 l Lagermenge§ Brennstofflagerraum vorhanden Wände, Decken und Stützen feuerbeständig (FeuerwiderstandsklasseF 90)§§ Tür feuerhemmend (Feuerwiderstandsklasse F 30 )§ Schild „<strong>Dies</strong>elkraftstofflagerung“ vorhandenJaErfüllungNein Entf. Bemerkungen4. Maschinen, Geräte, technische Einrichtungen4.1 Maschinenwartung und –reinigungWaschplatz befestigt ohne Abfluss in Oberflächengewässer oder KanalisationMaschinen und Geräte ohne erkennbaren Fett-, Öl- oder Kühlmittelverlust Konservierung nicht mit <strong>Dies</strong>el, Altöl o.ä.Merkblatt5. Entsorgung5.1 Häusliche Abwässer (Küche, Bad, Toilette)§ zentral entsorgt (Anschluss an Kanalisation)oder§ dezentral entsorgt (z.B. Kleinkläranlage)oder Einleitung in geschlossene Grube§ • Mindestgröße 30 m 3§ • mind. 15 m 3 Lagerraum je Bewohner§§CC§RSQZoder Einleitung in Gülle- bzw. Jauchegrube• mind. 15 m 3 Lagerraum je Bewohner zusätzlich zumlandwirtschaftlichen Bedarf• Vorbehandlung (z.B. Dreikammerfaulgrube, thermophileBiogasanlage) gewährle<strong>ist</strong>et, wenn die Gülle bzw. Jaucheauf Grünland ausgebracht wird5.2 AbfälleLagerung getrennt <strong>von</strong> Lebens- und FuttermittelnEntsorgung Farben, Lacke, Holzschutz-, Rostschutz-, LösungsmittelundSäurereste entsorgt (Sondermüll) Tierarzneimittelbehälter bzw. -reste nach Angabe des Herstellersentsorgt oder Restmüll Folien über Sammelstelle oder Restmüll entsorgt§ Altöl entsorgt (Rücknahme)§ Haushalts- und Kfz-Batterien entsorgt (Rücknahme)OGAEGAPQZ Pflanzenschutzmittelreste und Pflanzenschutzmittel mitAnwendungsverbot über Sammelstelle (Sondermüll) entsorgtund Entsorgung dokumentiertnoch zulässigbis 31.12.2009EGAP + (8.10.1)MerkblattGQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 11 <strong>von</strong> 16


SchnittstellenGesetz QS Prog.Anforderungen5.3 Leere PflanzenschutzmittelbehälterJaErfüllungNein Entf. BemerkungenOGKAEGAPQZ dreimal gespült oder EGAP + (8.9.6)OGKAQZ mit Druckspülsystem der Feldspritze gereinigtEGAP nicht wieder verwendet EGAP + (8.9.1)SpülwasserOGKAEGAPOGKAEGAPQZ in die Feldspritze gefüllt und ausgebracht EGAP + (8.9.7)LagerungQZ geöffnet (Verschlüsse <strong>von</strong> Behälter getrennt gelagert) EGAP + (8.9.5)CCOGKAEGAPQZ trocken und sicher EGAP + (8.9.8)EGAP für Unbefugte unzugänglich EGAP + (8.9.2)EGAP k<strong>eine</strong> direkte oder indirekte Ableitung <strong>von</strong> chemischenPflanzenschutzmitteln in das Grundwasser EGAP + (8.9.3)EntsorgungOGKAEGAPOGKAEGAPQZ über PAckMIttel Rücknahme Agrar (PAMIRA) oder EGAP + (8.9.4)MerkblattQZ über Restmüll EGAP + (8.9.9)6. Erhaltung <strong>von</strong> Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischenZustandCCCCCCCCCC6.1 Vermeidung <strong>von</strong> Erosionmind. 40% der Ackerflächen vor dem 01.12. eingesät oder die Erntereste der Vorfrucht bis zum 15.02. des Folgejahresnicht untergepflügtoder behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vorTerrassen Terrassen nicht beseitigt oder behördliche Ausnahmegenehmigung für die Beseitigungliegt vorGQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 12 <strong>von</strong> 16


SchnittstellenGesetz QS Prog.CCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCAnforderungen6.2 Erhalt der organischen Substanz im Bodenund Schutz der BodenstrukturAnbauverhältnis Anbau besteht aus mind. 3 Kulturen je Betriebseinheit(Hinweis: Verpflichtend stillgelegte und freiwillig aus der Erzeugunggenommene Ackerflächen gelten auch als Kultur) Mindestanteil je Kultur 15%(Hinweis: bei mehr als 3 Kulturen kann der Mindestflächenanteilauch durch Zusammenfassung mehrerer Kulturen erreichtwerden)oder nachweislich jährlicher Fruchtwechsel auf selbstbewirtschaftetenFlächen bzw. Flächentausch mit anderen Betriebenin 3 aufeinander folgenden Jahren (z.B. durch GA-Flurstücksverzeichnis oder Pachtvertrag)wenn Anbauverhältnis nicht eingehalten Humusbilanz für Ackerflächen jährlich bis 31.12. erstelltoder Bodenhumusuntersuchung auf jedem Schlag ab 1 ha Größemind. alle 6 Jahre durchgeführt und dokumentiertwenn Ergebnisse zeigen, dass- Humusabbau nach Bilanz mehr als 75 kg Humuskohlenstoff/haim Durchschnitt <strong>von</strong> 3 Jahren oder- Bodenhumuswert nach Untersuchungsergebnis unter 1%auf Böden mit max. 13% Tonanteil oder- Bodenhumuswert nach Untersuchungsergebnis unter 1,5%auf Böden mit mehr als 13% Tonanteil Beratung in Anspruch genommen Einhaltung des Grenzwertes spätestens nach 2 Jahrendurch Humusbilanz nachgewiesenStoppelfelder werden nicht abgebrannt oder behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor6.3 Instandhaltung <strong>von</strong> aus der landwirtschaftlichenErzeugung genommenen FlächenAckerflächen begrünt durch Ansaat oder SelbstbegrünungAcker- und Grünlandflächen vom 01.04. bis 30.06. nicht gemäht, gemulcht oder gehäckselt außerhalb dieses Zeitraums alle 2 Jahre gemäht und Mähgutabgefahren oder(Hinweis: auf verpflichtend stillgelegten Flächen darf Mähgutnicht abgefahren werden) mind. 1x jährlich gemulcht oder mind. 1x jährlich gehäckselt und ganzflächig verteiltoder behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor(Hinweise für Ackerflächen:- Wiederaufnahme der Bewirtschaftung jederzeit möglich- Wiederaufnahme innerhalb der Sperrfr<strong>ist</strong> (01.04. - 30.06.)<strong>ist</strong> beim zuständigen Landratsamt bzw. Bürgerme<strong>ist</strong>eramtdes Stadtkreises mind. 3 Tage vorher anzuzeigen)JaErfüllungNein Entf. BemerkungenVordruckNächste Untersuchungam:MerkblätterGQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 13 <strong>von</strong> 16


SchnittstellenGesetz QS Prog.CCCCCCCCCCCCCCAnforderungen6.4 Beseitigungsverbot für Landschaftselemente Landschaftselemente vollständig imGA-Flurstücksverzeichnis enthaltenBeseitigungsverbot eingehalten für Hecken ab 20 m Länge nichtlandwirtschaftlich genutzte Baumreihen mit mind. 5Bäumen auf mind. 50 m Länge nichtlandwirtschaftlich genutzte Feldgehölze <strong>von</strong> 100 m 2 bis2.000 m 2 Fläche geschützte Feuchtgebiete bis 2.000 m 2(nach Landesnaturschutzgesetz ausgewiesen und kartiert) geschützte Einzelbäume (nach Landesnaturschutzgesetzausgewiesene und gekennzeichnete Naturdenkmale)oder behördliche Ausnahmegenehmigung für Beseitigung liegtvorJaErfüllungNein Entf. Bemerkungen7. Natur- und Artenschutz7.1 Allgem<strong>eine</strong> Anforderungen des Naturschutzes(Beispiele) Auflagen zum Ausgleich <strong>von</strong> Eingriffen (z.B. Pflanzungen,§Begrünungen) erfüllt§ Abbrennverbot (z.B. Feldraine) eingehaltenim Schutzzeitraum vom 01.03. bis 30.09. Hecken, Gebüsch u.ä. nicht gerodet oder absichtlich zerstört§§ Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen nicht gefälltkein Grünlandumbruch§ auf erosionsgefährdeten Hängen§ in Überschwemmungsgebieten§ auf Standorten mit hohem Grundwasserstand§ auf Moorstandorten§§CCCC§CCCCBiotop- und Artenschutz besonders geschützte Arten (z.B. Wiesenbrüter) nicht beeinträchtigtoder vernichtet besonders geschützte Biotope nicht beeinträchtigt odervernichtet (nach Landesnaturschutzgesetz ausgewiesenund kartiert)7.2 Anforderungen des Vogelschutzes und derFlora-Fauna-Habitat (FFH)-RichtlinieSchutz bestimmter Lebensraumtypen Lebensraumtypen nicht absichtlich beeinträchtigt oder zerstört(z.B. Nasswiesen, Trockenrasen) Auflagen zum Gebietsschutz auf kartierten Flächen (z.B.Bergmähwiesen) eingehaltenSchutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten geschützte Tierarten (z.B. Feldhamster, Biber) nicht absichtlichgefangen, getötet oder gestört geschützte Pflanzenarten (z.B. Arnika) nicht absichtlichentfernt, gesammelt oder zerstört nichtheimische Pflanzenarten nicht absichtlich angesiedeltGQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 14 <strong>von</strong> 16


SchnittstellenGesetz QS Prog.CCCCCCCCCCCCCCAnforderungenSchutz wildlebender europäischer Vogelarten wildlebende europäische Vögel nicht absichtlich gejagt,gefangen, verletzt oder getötet Nester und Eier wildlebender europäischer Vögel nichtabsichtlich entfernt, gesammelt oder zerstörtJagd k<strong>eine</strong> Geräte verwendet, mit denen Tiere wahllos gefangenbzw. getötet werden können (z.B. Netze, Ködertiere) Jagdgenehmigung vorhanden Fang- und Tötungsverbote nach Jagdrecht eingehaltenoder behördliche Ausnahmegenehmigung <strong>zur</strong> Schadensabwehrliegt vorVerträglichkeitsprüfung Auflagen aus Verträglichkeitsprüfung eingehalten (z.B. beiBaugenehmigungen)JaErfüllungNein Entf. Bemerkungen8. Eigenkontrolle und Dokumentation8.1 EigenkontrolleRSGOGKAEGAPEGAPRSGOGKAQZQZ Eigenkontrolle jährlich durchgeführt und dokumentiertVordruckEGAP ++ (2.2) Aktionsplan <strong>zur</strong> Mängelbeseitigung erstellt und Mängelbeseitigungeingeleitet EGAP ++ (2.4)8.2 Dokumentation Teilnahmeerklärung vorhandenRSGOGKAEGAPQZ Eigenkontrollcheckl<strong>ist</strong>en ausgefüllt und aufbewahrt EGAP ++ (2.3)RSGOGKAEGAPEGAPQZ Übersicht „Allgem<strong>eine</strong> Betriebsdaten“ vorhanden und aktuellgeführtVordruck Rechtsvorschriften <strong>zur</strong> Gentechnik (z.B. Gentechnikgesetz)vorhanden und aktuell EGAP ++ (3.6.1) alle für die Auditierung erforderlichen Aufzeichnungen undDokumente mind. 2 Jahre lang aufbewahrt EGAP + (2.1)GQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 15 <strong>von</strong> 16


SchnittstellenGesetz QS Prog.AnforderungenJaErfüllungNein Entf. Bemerkungen9. Ergebnis der Eigenkontrolle Betrieb:Eigenkontrolle durchgeführt am:kurz-/mittel-/langfr<strong>ist</strong>ig behebbare Mängel:ImpressumB Checkl<strong>ist</strong>e Betrieb zu GQSBW(Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftlicheUnternehmen in Baden-Württemberg)Bearbeitung:Landesstelle fürLandwirtschaftliche MarktkundeTelefon 07171 / 917-100Fax 07171 / 917-101www.gqs-bw.deHerausgeber:Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaftund der ländlichen Räume(LEL)Oberbettringer Str. 162,73525 Schwäbisch Gmündwww.landwirtschaft-bw.deDer Inhalt <strong>ist</strong> mit äußerster Sorgfalt nach aktuellem Kenntnisstand zum Zeitpunktder Drucklegung erarbeitet, <strong>eine</strong> Haftung schließen wir jedoch aus.© LEL Schwäbisch Gmünd 2007. Alle Rechte vorbehalten.Vervielfältigung, Weitergabe und Nachdruck (auch auszugsweise) sind nurmit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers erlaubt.GQS BW© LELSchwäbisch GmündB Checkl<strong>ist</strong>e BetriebVersion 2007 (0702)Seite 16 <strong>von</strong> 16


P Checkl<strong>ist</strong>e PflanzenbauSchnittstellenGesetz QS Prog.1. PflanzenschutzAnforderungenErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenOGK1.1 SachkundeCC QZ jeder Anwender nachweislich sachkundig EGAP ++ (8.2.7)CCCCCCAEGAPzusätzlich, wenn Berater Pflanzenschutzmittel auswähltEGAP Berater nachweislich sachkundig EGAP ++ (8.2.6)OGKAEGAPOGKAQZQZ1.2 Pflanzenschutz- und BeizmittelZulassung für die im Betrieb angebauten Kulturen in Deutschland zugelassen(Zulassungsnummer und -zeichen auf demGebinde vorhanden) oder nach §11 bzw. §18a,b des Pflanzenschutzgesetzes genehmigt nach Ablauf des Jahres, in dem die Zulassung endet, innerhalb<strong>von</strong> 2 Jahren aufgebrauchtEGAP ++ (8.2.2)CCCCCCCCCCCC§OGKAEGAPOGKAOGKAEGAPEGAPEGAPOGKAEGAPQZQZQZQZ bei Anwendungsverbot nicht mehr angewendet im Bestimmungsland zugelassen, wenn die Erzeugnisseinnerhalb der EU verkauft werden sollen EGAP ++ (8.2.5)Importmittel mit <strong>eine</strong>m in Deutschland zugelassenen Mittel identisch(gleiche Zusammensetzung) in deutscher Sprache gekennzeichnet PI-Nummer auf Gebindeetikett vorhanden Importeur (z.B. Händler, Landwirt) verfügt über <strong>eine</strong> aufs<strong>eine</strong>n Namen ausgestellte Verkehrsfähigkeitsbescheinigung(VFB)1.3 Spritz- und Sprühgeräte Geräteprüfung <strong>von</strong> <strong>eine</strong>r amtlich <strong>anerkannte</strong>n Kontrollstelle(z.B. Fachwerkstatt) alle 2 Jahre durchgeführt (Kontrollplakettebzw. Prüfprotokoll vorhanden)Merkblattab 01.07.2007EGAP +- (8.5.3)Nächste Prüfungam: Eigenkontrolle (Auslitern) durch sachkundige Person jährlichdurchgeführt und dokumentiert EGAP + (8.5.2) Abdriftminderungsklassen des Gerätes bekannt (Abstandsregelung)Merkblatt(Tabelle) Geräte funktionsfähig und nachweislich in gutem technischemZustand (z.B. Wartungsplan) EGAP + (8.5.1)1.4 Schutzausrüstung Schutzkleidung nach Gebrauchsanweisung (z.B. Schutzanzug,Handschuhe, Gumm<strong>ist</strong>iefel, Schutzmaske, Kopfschutz)vorhandenEGAP ++ (12.5.1)EGAP sauber (nach Gebrauch gereinigt oder Einwegkleidung) EGAP + (12.5.2)EGAP getrennt <strong>von</strong> Pflanzenschutzmitteln gelagert EGAP ++ (12.5.4)EGAP Notfallausrüstung (z.B. Augendusche, fließendes Wasser)vorhanden EGAP + (12.5.5)EGAP Arbeitskräfte, die mit Pflanzenschutzmitteln umgehen, sindüber die Notwendigkeit der Schutzausrüstung informiert EGAP + (12.5.3)GQS BW© LELSchwäbisch GmündP Checkl<strong>ist</strong>e PflanzenbauVersion 2007 (0702)Seite 1 <strong>von</strong> 13


SchnittstellenGesetz QS Prog.CCAEGAPEGAPAnforderungen1.5 Umgang mit Pflanzenschutz- und Beizmitteln Anwendungshinweise des Herstellers (einschließlich Bienenschutz)eingehaltenErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenEGAP + (8.5.4)Merkblatt Hilfsmittel (z.B. Eimer) zum sicheren Anmischen <strong>von</strong> Pflanzenschutzmittelnvorhanden EGAP + (8.8.12)OGKAEGAPQZ Dosiereinrichtungen für flüssige Pflanzenschutzmittel vorhandenEGAP + (8.8.11)OGKAAQZ Waagen für feste Pflanzenschutzmittel vorhanden Behälter mit Waschwasser und Seife bei der AusbringungmitgeführtFeldspritzenbefüllung§ freie Fallstrecke oder§ druckloser Zwischenspeicher vorhandenCCCCCCCCCCCCCCCCCCAEGAPEGAPEGAP k<strong>eine</strong> direkte oder indirekte Ableitung <strong>von</strong> chemischenPflanzenschutzmitteln in das Grundwasser1.6 Ausbringung <strong>von</strong> Pflanzenschutzmitteln Merkblatt nur auf landwirtschaftlich, gartenbaulich und forstwirtschaftlichgenutzten Flächen oder behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor Abstand zu Oberflächengewässern eingehalten Abstand zu Saumbiotopen eingehalten (z.B. Feldgehölze) Anwendungsbeschränkungen (z.B. in Natur- oder Wasserschutzgebieten)eingehaltenBienenschutz kein Einsatz bienengefährlicher Mittel an <strong>von</strong> Bienen beflogenenPflanzen (Trachtpflanzen) andere Pflanzen in der Blüte beim Einsatz <strong>von</strong> bienengefährlichenMitteln nicht getroffen (z.B. durch Abdrift) bienengefährliche Mittel im Umkreis <strong>von</strong> 60 m zu <strong>eine</strong>mBienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugsnur mit Zustimmung des Imkers eingesetztRestmengen Spritzbrühereste 1:10 verdünnt und auf der behandeltenFläche ausgebracht EGAP + (8.6.1) Spritzbrühereste auf der unbehandelten Fläche ausgebracht(Hinweis: in Deutschland nicht zulässig)EGAP +- (8.6.2) Spritzbrühereste auf Brachfläche ausgebracht(Hinweis: in Deutschland nicht zulässig) EGAP +- (8.6.3)Wartezeiten§CCCCOGKAEGAPQZ eingehalten EGAP ++ (8.4.1)1.7 Überbetriebliche Ausbringung <strong>von</strong> Pflanzenschutzmitteln Nachweis über die Sachkunde des Auftragnehmers (z.B.Bestätigung des Lohnunternehmers) liegt vor Nachweis über die beim Fremdgerät durchgeführte Geräteprüfungliegt vorGQS BW© LELSchwäbisch GmündP Checkl<strong>ist</strong>e PflanzenbauVersion 2007 (0702)Seite 2 <strong>von</strong> 13


SchnittstellenGesetz QS Prog.§Anforderungen1.8 Transport <strong>von</strong> Pflanzenschutzmitteln für denEigenbedarfzulässige Gesamtmenge Faktorsumme der geladenen Pflanzenschutzmittel jeTransport max. 1.000 Punkte nach ADR-TabelleBrandschutz§ A Feuerlöscher (2 kg) mitgeführt§ A alle 2 Jahre überprüftLadung§ A gegen Umfallen gesichert§ A§ A nicht zusammen mit anderen Gefahrstoffen (z.B. Kraftstoff)befördert im PKW getrennt vom Fahrgastraum (z.B. Kofferraum, Metallk<strong>ist</strong>emit Deckelverschluss)ErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenMerkblatt2. Düngung2.1 Grundbodenuntersuchung auf Phosphat Merkblätter(Hinweis: CC gilt für MEKA und LPR ab 2005)CCKAQZ auf jedem Schlag ab 1 ha alle 6 Jahre durchgeführt unddokumentiert(Ausnahmen:- Dauerweiden, wenn die N-Ausscheidung durch Beweidungmax. 100 kg N/ha, Jahr beträgt und k<strong>eine</strong> zusätzliche N-Düngung erfolgt- Flächen, die mit max. 30 kg P 2 O 5 /ha, Jahr gedüngt werden)Nächste Untersuchungam:2.2 N-Bodenuntersuchung (Nmin, EUF) MerkblätterCCCCKAKAQZQZ für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mind. 1xjährlich durchgeführt und dokumentiert oder NID-Vergleichswerte (Ackerkulturen) bzw. einschlägigeBeratungsempfehlungen (Wein, Obst, Gemüse) vorhanden(Ausnahmen:- Dauergrünland- Flächen, die mit max. 50 kg Gesamt-N/ha, Jahr gedüngtwerden)CCCCEGAP2.3 Nährstoffgehalt <strong>von</strong> organischen oder organisch-mineralischenDüngemitteln, Bodenhilfsstoffen,Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmittelnmit überwiegend organischen Bestandteileneinschließlich Wirtschaftsdüngern- aufgrund Kennzeichnung bekannt oder- nach amtlichem Berechnungs- oder Schätzverfahren ermittelt(Richtwerte vorhanden) oder- vor Ausbringung untersucht und dokumentiert (z.B. Wirtschaftsdüngeruntersuchungsergebnisse) für Stickstoff (bei Gülle, Jauche, Geflügelkot und anderenflüssigen organischen Düngemitteln zusätzlich für Ammonium-N) für Phosphat(Hinweis: CC gilt für MEKA und LPR ab 2005)MerkblattEGAP +- (6.5.3)GQS BW© LELSchwäbisch GmündP Checkl<strong>ist</strong>e PflanzenbauVersion 2007 (0702)Seite 3 <strong>von</strong> 13


SchnittstellenGesetz QS Prog.OGK§AQZAnforderungen2.4 Düngebedarfsberechnung vor Ausbringung<strong>von</strong> Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstratenund Pflanzenhilfsmitteln für jede Kultur (Schlag, Bewirtschaftungseinheit) jährlichdurchgeführt(Ausnahme:- Flächen, die mit max. 50 kg Gesamt-N/ha, Jahr oder- Flächen, die mit max. 30 kg P 2 O 5 /ha, Jahr gedüngt werden)ErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenMerkblatt2.5 Nährstoffvergleich VordruckRSGCCOGKAQMQZ für Stickstoff jährlich spätestens am 31.03. erstelltCCCCRSGOGKAQMRSGQZQZ für Phosphat jährlich spätestens am 31.03. erstellt(Hinweis: CC gilt für MEKA und LPR ab 2005) Nährstoffanfall aus Klärschlamm berücksichtigt Nachweis (z.B. Abgabe-/Aufnahmevertrag, Auftragsbestätigung,Rechnung) bei überbetrieblicher Verwertung <strong>von</strong>Wirtschaftsdüngern (z.B. Gülle, Geflügelkot) vorhanden(Ausnahmen:- Nährstoffvergleich nicht erforderlich für Flächen1. mit Zierpflanzen, Baumschulkulturen, Rebschulanlagen,Baumobst und/oder nicht im Ertrag stehenden Dauerkulturendes Wein- und Obstbaus2. mit ausschließlicher Weidehaltung bei <strong>eine</strong>m jährlichenStickstoffanfall (Stickstoffausscheidung) aus Wirtschaftsdüngerntierischer Herkunft <strong>von</strong> max. 100 kgN/ha ohne zusätzliche N-Düngung- Nährstoffvergleich nicht erforderlich in Betrieben, die3. nur Flächen nach Nr. 1 und/oder Nr. 2 bewirtschaften4. auf k<strong>eine</strong>m Schlag mehr als 50 kg N/ha aufbringen5. abzüglich der unter Nr. 1 und Nr. 2 genannten Flächenweniger als 10 ha landwirtschaftlich genutzte Flächebewirtschaften, höchstens bis zu 1 ha Gemüse, Hopfenoder Erdbeeren anbauen und in denen nicht mehr als500 kg N aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft anfallen(Hinweis:- N-Überschuss im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2008max. 90 kg/ha und Jahr- N-Überschuss im Durchschnitt der Jahre 2007 bis 2009max. 80 kg/ha und Jahr- N-Überschuss im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010max. 70 kg/ha und Jahr- N-Überschuss im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2011und der Folgejahre max. 60 kg/ha und Jahr- P 2 O 5 Überschuss ab 2006 im Durchschnitt <strong>von</strong> 6 Jahrenmax. 20 kg/ha und JahrVordruckGQS BW© LELSchwäbisch GmündP Checkl<strong>ist</strong>e PflanzenbauVersion 2007 (0702)Seite 4 <strong>von</strong> 13


SchnittstellenGesetz QS Prog.Anforderungen2.6 Einsatz <strong>von</strong> Wirtschaftsdüngern tierischer HerkunftN-Obergrenze 170 kg N/ha (Regelgrenze)ErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenCCCCCCCCKAQZ max. 170 kg N/ha, Jahr im Durchschnitt des Betriebes(Hinweis:- N-Anfall aus Beweidung angerechnet- N-Ausbringverluste nicht angerechnet)N-Obergrenze 230 kg N/ha auf Grünland(Ausnahmeregelung) max. 230 kg N/ha auf den genehmigten Ausnahmeflächen jährliche Ausnahmegenehmigung liegt vor Verpflichtungen lt. Antrag und behördliche Auflagen eingehaltenVordrucke2.7 Sperrfr<strong>ist</strong> für Düngemittel mit wesentlichenGehalten an verfügbarem Stickstoff (mehr als10% CaCl-löslicher N bei mehr als 1,5% Gesamt-N/kg TM)CCCCCCSperrfr<strong>ist</strong> vom 01.11. bis 31.01. auf Ackerland eingehalten vom 15.11. bis 31.01. auf Grünland eingehaltenoder behördliche Ausnahmegenehmigung für Sperrzeitverschiebungliegt vor(Ausnahme / Hinweis: K<strong>eine</strong> Sperrfr<strong>ist</strong> für Festm<strong>ist</strong>. Sperrfr<strong>ist</strong>gilt jedoch für Geflügelkot)2.8 Ausbringverbot für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe,Kultursubstrate, Pflanzenhilfsstoffe mitwesentlichen Gehalten an Stickstoff (mehr als1,5% Gesamt-N/kg TM) oder Phosphat (mehr als0,5% P 2 O 5 /kg TM) eingehalten, wenn BodenCCCCCCCC(Hinweise:- CC gilt für stickstoffhaltige Düngemittel- CC gilt für phosphathaltige Düngemittel bei MEKA undLPR ab 2005) wassergesättigt (z.B. stehende Wasserlachen) oder überschwemmt oder durchgängig gefroren und im Tagesverlauf oberflächig nichtaufgetaut (Ausnahme: Kalkdünger mit max. 2% P 2 O 5 ) oder schneebedeckt (durchgängig mehr als 5 cm Schnee)§2.9 Ausbringtechnik Geräte, mit denen Düngemittel nur ungleichmäßig verteiltbzw. mit hohen Verlusten ausgebracht werden können,nicht eingesetzt (z.B. Schleuderfass, Prallteller, der nachoben abstrahlt)(Übergangsregelung:- nicht geeignete Altgeräte, die nach dem 14.01.2006 beschafftwurden, noch zulässig bis 01.01.2010- nicht geeignete Altgeräte, die bis zum 14.01.2006 beschafftwurden, noch zulässig 01.01.2016)GQS BW© LELSchwäbisch GmündP Checkl<strong>ist</strong>e PflanzenbauVersion 2007 (0702)Seite 5 <strong>von</strong> 13


SchnittstellenGesetz QS Prog.Anforderungen2.10 Ausbringen <strong>von</strong> Gülle, Jauche, sonstigen flüssigenorganischen oder organischmineralischenDüngemitteln mit wesentlichenGehalten an verfügbarem Stickstoff einschließlichGeflügelkotauf unbestelltem Ackerland§ unverzüglich eingearbeitetCCCCCCCCCCCCCCCCKAAAnach Ernte der Hauptfrucht nur zu Folgekulturen einschl. Zwischenfrüchten im gleichenJahr (in Höhe des aktuellen Bedarfs) oder als Ausgleichsdüngung zu auf dem Feld verbleibendenGetreidestroh (gilt nicht für Maisstroh) max. 40 kg/ha Ammonium-N bzw. max. 80 kg/ha Gesamt-N2.11 Ausbringen <strong>von</strong> Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen,Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmittelnmit wesentlichen Gehalten an Stickstoff oderPhosphat in der Nähe <strong>von</strong> Gewässern(Hinweise:- CC gilt für stickstoffhaltige Düngemittel- CC gilt für phosphathaltige Düngemittel bei MEKA undLPR ab 2005) kein direkter Eintrag und kein Abschwemmen in Oberflächengewässer mind. 3 m Abstand zu Oberflächengewässern eingehaltenoder mind. 1 m Abstand bei Einsatz <strong>von</strong> genauer Ausbringtechnik(z.B. Schleppschläuche, pneumatische Exaktstreuer)2.12 Ausbringen <strong>von</strong> Düngemitteln mit wesentlichenGehalten an Stickstoff oder Phosphat aufstark geneigten Ackerflächen (mehr als 10%Gefälle im Bereich <strong>von</strong> 20 m Abstand zu <strong>eine</strong>mGewässer)(Hinweise:- CC gilt für stickstoffhaltige Düngemittel- CC gilt für phosphathaltige Düngemittel bei MEKA undLPR ab 2005)im Bereich <strong>von</strong> 3 m bis 10 m Gewässerabstand (gilt nichtfür Festm<strong>ist</strong>) nur mit Einarbeitungstechnik (z.B. Gülleinjektion, Unterfußdüngung)im Bereich <strong>von</strong> 10 m bis 20 m Gewässerabstand (gilt beiFestm<strong>ist</strong> im gesamten Bereich <strong>von</strong> 3 m bis 20 m Gewässerabstand)CC A auf unbestellten Ackerflächen sofort eingearbeitetCCCCAA auf bestellten Ackerflächen nur nach Mulch- oder Direktsaat auf Flächenkulturen nur bei ausreichender Bestandsentwicklung auf Reihenkulturen (Reihenabstand mind. 45 cm) nur wennCC A• ausreichend entwickelte Untersaat vorhanden oderCC A• sofort eingearbeitet wirdErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenGQS BW© LELSchwäbisch GmündP Checkl<strong>ist</strong>e PflanzenbauVersion 2007 (0702)Seite 6 <strong>von</strong> 13


SchnittstellenGesetz QS Prog.§§ GrünlandAnforderungen2.13 Ausbringen <strong>von</strong> Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen,Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln,die Knochenmehl, Fleischknochenmehl oderFleischmehl enthalten Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsstoffeentsprechen zugelassenem DüngemitteltypAnwendungsverbot eingehalten auf§ Gemüseflächen <strong>zur</strong> Kopfdüngung§ Feldfutterflächen <strong>zur</strong> KopfdüngungEinarbeitung§ auf allen anderen Flächen sofort eingearbeitetAufzeichnungen innerhalb <strong>eine</strong>s Monats nach Ausbringungdurchgeführt mit Angaben zu§ Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mit Bezeichnung§ Flächengröße§ Kultur§ Düngemittel (Bezeichnung, Gehalt an tierischen Stoffen)§ Datum der Anwendung§ Ausbringmenge dt/ha§2.14 Ausbringen <strong>von</strong> Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen,Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln,die Kieselgur enthalten Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsstoffeentsprechen zugelassenem Düngemitteltyp§ k<strong>eine</strong> trockenen Mittel verwendet§ Grünland§ GemüseflächenAnwendungsverbot eingehalten auf§ Feldfutterflächen§ bestellten Ackerflächen§ bodennahen ObstanbauflächenEinarbeitung§ auf allen anderen Flächen sofort eingearbeitetErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenGQS BW© LELSchwäbisch GmündP Checkl<strong>ist</strong>e PflanzenbauVersion 2007 (0702)Seite 7 <strong>von</strong> 13


SchnittstellenGesetz QS Prog.CC2.15 KlärschlammeinsatzAusbringverbot eingehalten für RohschlammAnforderungen für Klärschlamm, der nicht aus Abwasseranlagen <strong>zur</strong> BehandlungCC<strong>von</strong> Haushaltsabwässern, kommunalen Abwäs-sern oder Abwässern mit ähnlich geringer SchadstoffbelastungstammtCC A bei Überschreitung der max. zulässigen Schadstoffgrenzwerteim KlärschlammCC A bei Überschreitung der max. zulässigen Schwermetallgrenzwerteim BodenCC bei Boden-pH unter 5,0CC auf DauergrünlandCC OG QZ auf ObstbauflächenCC OG QZ auf GemüseflächenCCCCCCCCCCCCCCCC§CCCCACC OG QZ§ A in Wasserschutzgebietszonen I und II im Uferbereich <strong>von</strong> Gewässern (mind. 10 m Abstand) in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, Nationalparks,geschützten Landschaftsbestandteilen und besonders geschütztenBiotopen auf forstwirtschaftlich genutzten FlächenKlärschlammausbringung und -lagerung Boden vor Ausbringung auf Phosphat, Kalium, Magnesiumund pH-Wert untersucht und Untersuchung dokumentiert Klärschlamm vor dem erstmaligen Ausbringen aus betriebseigenenKleinkläranlagen auf betriebseigene Ackerflächenauf Schadstoffe untersucht und Untersuchung dokumentiert zulässige Gesamtaufbringmenge eingehalten auf oder in der Nähe der Ausbringungsfläche max. die zulässigeGesamtaufbringmenge gelagert Klärschlamm und Bioabfälle innerhalb <strong>von</strong> 3 Jahren nichtauf derselben Fläche ausgebracht Klärschlamm vor der Aussaat <strong>von</strong> Silo- und Grünmais eingearbeitet Klärschlamm vor der Aussaat <strong>von</strong> Feldfutter oder Zuckerrüben,wenn Rübenblatt verfüttert wird, tiefwendend eingearbeitet nach Klärschlammausbringung 2 Jahre lang kein Feldgemüseangebaut Ausbringung <strong>von</strong> betriebsfremdem Klärschlamm auf demLieferschein bestätigt2.16 Ausbringen <strong>von</strong> häuslichen Abwässern(Küche, Bad, Toilette)Fäkalabwasser aus geschlossenen Gruben und Überlaufaus Dreikammerfaulgruben (auch als Gemisch mit Güllebzw. Jauche) auf Ackerland§ mind. 0,5 ha selbstbewirtschaftete Fläche vorhanden§ vor Ausbringung aufgerührt§ nicht auf durchlässigen Böden (z.B. Kies, Karst)§ sofort eingearbeitet§ Verbote nach Nr. 2.15 eingehaltenErfüllungJa Nein Entf. Bemerkungennoch zulässigbis 31.12.2009GQS BW© LELSchwäbisch GmündP Checkl<strong>ist</strong>e PflanzenbauVersion 2007 (0702)Seite 8 <strong>von</strong> 13


SchnittstellenGesetz QS Prog.§§ A§AnforderungenGemisch mit Gülle bzw. Jauche auf Grünland Nutzungsverbot mind. 8 Wochen (Weide, Grünfütterung)eingehalten(Ausnahme: Heu- oder Silagebereitung)ErfüllungJa Nein Entf. Bemerkungennoch zulässigbis 31.12.20092.17 Einsatz <strong>von</strong> betriebsfremden Bioabfällen Merkblattnach erstmaliger Aufbringung Flächenanzeige innerhalb <strong>von</strong> 2 Wochen mit Angaben zuGemarkung, Flurstücksnummer, Flurstücksfläche bei derzuständigen Behörde durchgeführt Boden auf Schwermetalle und pH-Wert spätestens nach 3Monaten untersucht und Untersuchung dokumentiert(Ausnahme: Aufbringung <strong>von</strong> zugelassenen Bioabfällen aufDauergrünland)Aufbringen <strong>von</strong> Bioabfällen§ zulässige Gesamtmenge eingehalten§§ Bioabfälle und Klärschlamm innerhalb <strong>von</strong> 3 Jahren nichtauf derselben Fläche ausgebracht Aufbringverbot auf forstwirtschaftlich genutzten Flächeneingehalten oder§ behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor§ A GemarkungLiefersch<strong>eine</strong> für Bioabfälle vorhanden und ergänzt umschlagbezogene Angaben zu§ A Flurstücksnummer und -größe in haOGKOGKOGKOGKOGKOGKOGKOGK3. BewässerungOGKQZ2.18 Einsatz <strong>von</strong> Gärresten aus BiogasanlagenAusgangsmaterial (Biomasse) nur Gülle und pflanzliches Material (z.B. Mais)Endprodukt (Gärrest) hygienisch unbedenklich für die Erzeugung <strong>von</strong> Frischeprodukten auf Rückstände untersuchtAusbringung nicht auf stehende Kulturen nach Ausbringung 2 Jahre lang kein Feldgemüse angebautAufzeichnungen Einsatzstofftagebuch vorhanden und aktuell geführt Temperaturprotokoll vorhanden und aktuell geführt Rückstandsuntersuchungsergebnisse vorhanden3.1 Bewässerung <strong>von</strong> Erntegut <strong>zur</strong> Lebensmittelproduktionohne Benetzung (z.B. Tropfbewässerung)§ Wasserentnahme genehmigtGQS BW© LELSchwäbisch GmündP Checkl<strong>ist</strong>e PflanzenbauVersion 2007 (0702)Seite 9 <strong>von</strong> 13


SchnittstellenGesetz QS Prog.AnforderungenBewässerungswasserqualität§ Bewässerungswasser hat Trinkwasserqualitätoder Oberflächenwasser vor der erstmaligen Nutzung auf chemischeStoffe untersucht, beurteilt und Untersuchung do-§ OGkumentiert§ behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vorOGKQZ3.2 Bewässerung <strong>von</strong> Erntegut <strong>zur</strong> Lebensmittelproduktionmit Benetzung (z.B. Überkopfberegnung)§ Beregnungswasser hat Trinkwasserqualitätoder Oberflächenwasser auf chemische Stoffe und mikrobiologischeVerunreinigungen untersucht, beurteilt und Untersu-§ OGchung dokumentiert§ behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor§§§§§§§ Oberflächenwasser entsprechend der festgestellten Eignungsklassenverwendet für• Freiland- und Gewächshauskulturen zum Rohverzehr(mind. Eignungsklasse 2)• Freilandkulturen zum Rohverzehr bis Fruchtansatz(mind. Eignungsklasse 3)• Gemüse bis 2 Wochen vor der Ernte(mind. Eignungsklasse 3)• Obst und Gemüse <strong>zur</strong> Konservierung(mind. Eignungsklasse 3)• Wein- und Obstkulturen zum Frostschutz(mind. Eignungsklasse 4)• Zuckerrüben, Stärkekartoffeln, Ölfrüchte und Nichtnahrungspflanzen<strong>zur</strong> industriellen Verarbeitung(mind. Eignungsklasse 4)• Saatgut bis 2 Wochen vor der Ernte(mind. Eignungsklasse 4)ErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenMerkblätter4. Flächenzugang4.1 Pacht- und ZukaufflächenVorinformationen über die Fläche liegen vor zuOGKAOGKAQZQZ Vorkultur BodenuntersuchungsergebnissenOGKAAQZ im Vorjahr eingesetzten Pflanzenschutzmitteln im Vorjahr eingesetzten Düngemitteln KlärschlammeinsatzOGK QZ • Datum der letzten AusbringungOGK QZ • Einhaltung der zulässigen GesamtaufbringmengeAwenn Vorinformationen nicht beschafft werden können Unbedenklichkeit der Fläche durch Bodenuntersuchung im1. Jahr nachgewiesenGQS BW© LELSchwäbisch GmündP Checkl<strong>ist</strong>e PflanzenbauVersion 2007 (0702)Seite 10 <strong>von</strong> 13


SchnittstellenGesetz QS Prog.EGAPAnforderungenBewertung und Risikominderung Risiko- und Wirkungsanalyse durchgeführt und dokumentiertErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenEGAP ++ (4.1.1)VordruckOGKAEGAP Bewirtschaftungsplan <strong>zur</strong> Verminderung der festgestelltenRisiken vorhanden EGAP + (4.1.2)5. Schlagbezogene AufzeichnungenOGKAOGKAEGAPOGKAMEKAQZMEKAQZMEKAQZ5.1 Aufzeichnungen (z.B. Schlagkartei oder Kulturkarten)vorhanden und aktuell geführt mit Angaben zu(Hinweis: MEKA gilt für die MEKA II und MEKA III-Maßnahme „A Umweltbewusstes Betriebsmanagement“)Betrieb und Schlägen Name, Anschrift, Betriebsnummer Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mit Bezeichnung (z.B.Gemarkungsnummer, Flurnummer, Flurstücksnummer,Gewächshaus) FlächengrößeK QZ Bodenart und BodenzahlKAMEKAQZ ErntejahrVordruckeMEKA-VordruckeEGAP ++ (4.2.1)OGKAEGAPOGKAEGAPKAKAAEGAPKEGAPOGKAOGKAKAKMEKAQZMEKAQZMEKAQZQZQZQZMEKAQZ Kultur (Hauptfrucht) EGAP ++ (8.3.1) Vorfrucht und Vor-Vorfrucht einschl. Zwischenfrüchte EGAP +- (4.2.3)Aussaat und Pflege Saat- bzw. Pflanzgut (Anerkennungsnummer, Anbaustufe) Sorte Beizung <strong>von</strong> nachgebauten Saatgut (Beizmittel, Aufwandmenge)oder BeizprotokollEGAP + (3.4.1)A Vordruck Beizung <strong>von</strong> nachgebauten Pflanzgut (Beizmittel, Aufwandmenge)oder Beizprotokoll EGAP + (3.5.5) Aussaat- bzw. Pflanzverfahren Aussaat- bzw. Pflanztermin Aussaatmenge (z.B. Kö/m², Einh./ha) bzw. Pflanzgutmenge(z.B. Anzahl/m²) Bodenbearbeitung und Pflegemaßnahmen (Arbeitsgänge,Geräte und Bearbeitungstermine)GQS BW© LELSchwäbisch GmündP Checkl<strong>ist</strong>e PflanzenbauVersion 2007 (0702)Seite 11 <strong>von</strong> 13


SchnittstellenGesetz QS Prog.DüngungAnforderungenErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenEGAP Schlag oder Bewirtschaftungseinheit EGAP + (6.2.1)OGKAOGKAMEKAQZMEKAQZ Ergebnisse Grundbodenuntersuchung (Datum, Versorgungsstufe) Ergebnisse N-UntersuchungOG QZ N-DüngebedarfsermittlungOGKAEGAPMEKAQZ Düngemittel (Bezeichnung, Nährstoffgehalt, Anbieter bzw.Inverkehrbringer) einschließlich Blattdünger und organischeDüngerEGAP + (6.2.3)OGKAEGAPMEKAQZ Datum der Anwendung EGAP + (6.2.2)OGEGAPQZ Anwender EGAP + (6.2.6)OGKAEGAPMEKAQZ Ausbringmenge dt/ha oder Nährstoffmenge kg/ha EGAP + (6.2.4)EGAP QZ Ausbringtechnik (Gerät, Bewässerung) EGAP + (6.2.5)PflanzenschutzEGAP Schlag oder Bewirtschaftungseinheit EGAP ++ (8.3.2)EGAPOGKEGAPMEKAQZ Bestandskontrollen (Datum, Befund)K QZ Ergebnisse der NematodenuntersuchungQZQZ vorbeugende mechanische und biotechnische Maßnahmen „technisch“ verantwortliche Person für die Auswahl derPflanzenschutzmittel EGAP + (8.3.7) Begründung für die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel(z.B. Schaderreger) EGAP + (8.3.6)OGKAEGAPOGKAEGAPOGKAEGAPMEKAQZMEKAQZMEKAQZ Pflanzenschutzmittelbezeichnung EGAP ++ (8.3.4) Datum der Anwendung mit EC-Stadium EGAP ++ (8.3.3) Aufwandmenge je Flächeneinheit oder Konzentration EGAP + (8.3.8)OGKAEGAPQZ Wartezeit EGAP ++ (8.3.10)EGAP QZ Ausbringtechnik (Gerätebezeichnung) EGAP + (8.3.9)OGKAEGAPQZ Anwender EGAP + (8.3.5)BewässerungKAQZ Datum mit Entwicklungsstadium der KulturKAEGAPQZ Menge in mm EGAP +- (7.2.3)GQS BW© LELSchwäbisch GmündP Checkl<strong>ist</strong>e PflanzenbauVersion 2007 (0702)Seite 12 <strong>von</strong> 13


SchnittstellenGesetz QS Prog.KKAnforderungenErnte Bonitierungsergebnisse Entwicklungsstadium der KulturErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenOGKAKAAAAQZMEKAQZ Erntetermin bzw. Zeitspanne der Ernte Ertrag (dt/ha) qualitätsbestimmende Merkmale (z.B. Feuchtigkeit bei Getreide) Lieferscheinnummer (bei Ab-Feld-Abgabe an Handel/Verarbeitung) Lagerort (bei Hoflagerung)6. Ergebnis der Eigenkontrolle Pflanzenbau:Eigenkontrolle durchgeführt am:kurz-/mittel-/langfr<strong>ist</strong>ig behebbare Mängel:ImpressumP Checkl<strong>ist</strong>e Pflanzenbau zu GQSBW(Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftlicheUnternehmen in Baden-Württemberg)Bearbeitung:Landesstelle fürLandwirtschaftliche MarktkundeTelefon 07171 / 917-100Fax 07171 / 917-101www.gqs-bw.deHerausgeber:Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaftund der ländlichen Räume (LEL)Oberbettringer Str. 162,73525 Schwäbisch Gmündwww.landwirtschaft-bw.deDer Inhalt <strong>ist</strong> mit äußerster Sorgfalt nach aktuellem Kenntnisstand zum Zeitpunktder Drucklegung erarbeitet, <strong>eine</strong> Haftung schließen wir jedoch aus.© LEL Schwäbisch Gmünd 2007. Alle Rechte vorbehalten.Vervielfältigung, Weitergabe und Nachdruck (auch auszugsweise) sind nur mitschriftlicher Zustimmung des Herausgebers erlaubt.GQS BW© LELSchwäbisch GmündP Checkl<strong>ist</strong>e PflanzenbauVersion 2007 (0702)Seite 13 <strong>von</strong> 13


OG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- undKartoffelbauEntfällt(kein Obst-, Gemüse- oder Kartoffelbau)SchnittstellenGesetz QS Prog.1. StandortmanagementAnforderungenErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenEGAP1.1 Kennzeichnungssystem für alle Erzeugungsflächen vorhanden (z.B. Flurstückskarte,Beschilderung) EGAP + (4.2.2)2. Boden und Substrate2.1 BodentypEGAP Bodenkarte vorhanden (z.B. Bodenschätzung) EGAP +- (5.1.1)EGAPEGAPEGAPEGAPEGAP2.2 Bodenbegasung nicht-chemische Verfahren <strong>zur</strong> Bodenentkeimung bevorzugtangewendet EGAP +- (5.4.2) Bodenbegasung begründet(Hinweis: in Deutschland z.Zt. k<strong>eine</strong> BodenbegasungsmittelEGAP + (5.4.1)zugelassen)2.3 Einsatz <strong>von</strong> Substraten Herkunft der Substrate rückverfolgbar (nicht aus <strong>eine</strong>mausgewiesenen Naturschutzgebiet) EGAP +- (5.5.5) Betrieb nimmt an <strong>eine</strong>m Substrat-Recycling-Programm teiloder Nicht-Teilnahme begründet EGAP +- (5.5.1) Dämpfung als Sterilisationsverfahren bevorzugt angewendetEGAP +- (5.5.4)Aufzeichnungen vorhanden und aktuell geführt mit AngabenzuOG Art der Sterilisation (Substratmenge, Herkunft, Behandlungsdatum,Art, Wirkstoff, Dauer, Anwender)EGAP + (5.5.3)QZEGAPOG VordruckEGAP Ort der Sterilisation EGAP ++ (5.5.2)3. Saat- und PflanzgutEGAPEGAPEGAP3.1 Saat- und Pflanzguterzeugung IP-Grundsätze (IP = Integrierte Produktion) beim Anbau <strong>zur</strong>Saat- und Pflanzguterzeugung beachtet EGAP +- (3.1.1)3.2 Sortenwahl krankheitstolerante bzw. res<strong>ist</strong>ente Sorten bevorzugt angebautEGAP +- (3.3.1) Saat- und Pflanzgut für das jeweilige Anbauverfahren (z.B.Erzeugung <strong>von</strong> Speisekartoffeln) geeignet und Eignung dokumentiertEGAP + (3.5.3)3.3 Pflanzgutqualitätallgem<strong>eine</strong> AnforderungenEGAP frei <strong>von</strong> sichtbarem Krankheits- und Schädlingsbefall EGAP +- (3.5.2)GQS BW© LELSchwäbisch GmündOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und KartoffelbauVersion 2007 (0702)Seite 1 <strong>von</strong> 15


SchnittstellenGesetz QS Prog.KEGAPEGAPQZZertifizierung und NachbauAnforderungenErfüllungJa Nein Entf. Bemerkungen Pflanzgut zertifiziert (Nachweis über die amtliche Pflanzgutanerkennung)oder EGAP + (3.5.1) nachgebautes Pflanzgut systematisch auf sichtbare Schädlingeund Krankheiten geprüft und Ergebnisse der Prüfungdokumentiertoder (nur bei Kartoffeln)K QZ zertifiziertes Pflanzgut nicht mehr als einmal nachgebautKKEGAPQZ4. AnbauKEGAPQZ in den Folgejahren mind. 40% Z-Pflanzgut eingesetztoder bei weniger als 40% Z-Pflanzgut in den Folgejahren nachgebautesPflanzgut auf Quarantänekrankheiten untersuchtund dokumentiert (mind. 1 Probe je 50 t)3.4 AufzeichnungenEGAP + (3.5.4) Zertifikate oder Nachweise <strong>zur</strong> Saatgutqualität (z.B. Sortenreinheit,Keimfähigkeit) vorhanden EGAP +- (3.2.1)4.1 Erosionsschutz erosionsmindernde Verfahren standortabhängig durchgeführt(z.B. Mulchsaatverfahren, Zwischenfruchtanbau,Strohmulch, Anbau nicht in Hangrichtung, Anpflanzung <strong>von</strong>Hecken bzw. Windschutzstreifen)4.2 Schutz vor BodenverdichtungenEGAP + (5.3.1)EGAP bodenschonende Gerätetechnik vorhanden EGAP +- (5.2.1)4.3 Fruchtfolge bei KartoffelnK QZ Anbau nur alle 3 Jahre oderK QZ Boden vor jeder Pflanzung auf Nematoden untersucht5. PflanzenschutzEGAPEGAP5.1 Anwendung <strong>von</strong> Pflanzenschutzmitteln alle angewendeten Pflanzenschutzmittel sind für den Einsatzgegen Schädlinge, Krankheiten und Unkraut geeignet EGAP ++ (8.2.1) IP-Schulung oder IP-Spezialberatung nachweislich in Anspruchgenommen EGAP + (8.1.4)EGAP IP-Grundsätze nachweislich beachtet EGAP +- (8.1.2) Pflanzenschutzmittell<strong>ist</strong>e des laufenden Jahres (L<strong>ist</strong>e der imOGK Erwerbsobst-, Erwerbsgemüse- und Kartoffelbau zugelassenenPflanzenschutzmittel einschließlich Nacherntebe-QZEGAPhandlungsmittel, z.B. Keimhemmer) vorhandenEGAP + (8.2.3) Angaben in der Pflanzenschutzmittell<strong>ist</strong>e entsprechen demEGAP aktuellen gesetzlichen Stand (z.B. Zulassungsstatus, Wartezeit)EGAP + (8.2.4)OGK QZ Pflanzenschutzwarndienstmeldungen während des pflanzenschutzrelevantenZeitraums vorhanden oderOGK QZ Pflanzenschutzberatung nachweislich in Anspruch genommenEGAP Schadschwellenbestimmung (z.B. mit Lupe, Klopfproben)durchgeführt und dokumentiert EGAP + (8.1.1)EGAP Aufwandmenge entspricht den Herstellerangaben EGAP + (8.2.8)EGAP Wirkstoffwechsel durchgeführt EGAP + (8.1.3)GQS BW© LELSchwäbisch GmündOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und KartoffelbauVersion 2007 (0702)Seite 2 <strong>von</strong> 15


SchnittstellenGesetz QS Prog.6. DüngungAnforderungenErfüllungJa Nein Entf. Bemerkungen6.1 Grundbodenuntersuchung auf Phosphat, Kali,Magnesium und pH-Wert oder KalkgehaltOG QZ bei Obst und Freilandgemüse alle 4 Jahre durchgeführtOG QZ bei geschütztem Anbau (z.B. im Gewächshaus) alle 2 JahredurchgeführtKOGOGOGOGQZQZQZQZ bei Kartoffeln alle 6 Jahre durchgeführt(Ausnahme: gilt nicht für Magnesium)6.2 N-Bodenuntersuchungim Freiland bei Beerenobst mind. 1x jährlich durchgeführt (Nmin, EUF)oder Blattanalyse(Ausnahme: Erdbeeren, die mit max. 60 kg N/ha, Jahr undStrauchbeeren, die mit max. 80 kg N/ha, Jahr gedüngt werden) bei Baumobst mind. 1x jährlich durchgeführt (Nmin, EUF)oder Blattanalyse(Ausnahme: Kernobst, das mit max. 40 kg N/ha, Jahr undSteinobst, das mit max. 80 kg N/ha, Jahr gedüngt wird) bei Gemüse mind. 1x jährlich auf allen Schlägen (Schlag,Bewirtschaftungseinheit max. 5 ha) durchgeführt (Nmin,EUF)geschützter Anbau (z.B. Gewächshaus) Drainwasseruntersuchung bei Substratkulturen oder beiNährlösungsfilmtechnik (NFT) durchgeführt und Untersuchungsergebnisseaufbewahrt6.3 Nährstoffgehalt <strong>von</strong> anorganischen DüngemittelnMerkblätterEGAP aufgrund Kennzeichnung bekannt EGAP +- (6.6.1)EGAP6.4 Qualität organischer Düngemittel Risiko- und Wirkungsanalyse vor Ausbringung durchgeführtund dokumentiert EGAP + (6.5.2)6.5 SachkundeEGAP jeder Anwender <strong>von</strong> Düngemitteln nachweislich sachkundig EGAP + (6.1.1)EGAPEGAPEGAPKQZ6.6 Ausbringtechnik Geräte funktionsfähig und nachweislich in gutem technischemZustand (z.B. Wartungsplan) EGAP + (6.3.1) Eigenkontrolle (Kalibrierung) durch sachkundige Personjährlich durchgeführt und dokumentiert EGAP +- (6.3.2)6.7 Klärschlammeinsatz im gesamten Betrieb kein Klärschlamm, klärschlammhaltigeDüngemittel und häusliche Abwässer ausgebracht EGAP ++ (6.5.1) nach dem Ausbringen <strong>von</strong> Klär- und Industrieschlämmenbzw. -komposten und Gärresten mind. 12 Monate k<strong>eine</strong>Kartoffeln angebautGQS BW© LELSchwäbisch GmündOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und KartoffelbauVersion 2007 (0702)Seite 3 <strong>von</strong> 15


SchnittstellenGesetz QS Prog.EGAPAnforderungen6.8 Aufzeichnungen DüngungErfüllungJa Nein Entf. Bemerkungen Lagerverzeichnis für Mineraldünger vorhanden und mind.alle 3 Monate aktualisiert EGAP + (6.4.1)OG QZ Nmin-Sollwerttabelle Gemüsebau vorhanden MerkblattOG QZ Feldabfuhrtabelle mit Nährstoffgehalten vorhanden MerkblattOG QZ Stickstoffdüngestrategie bei geschütztem Anbau (z.B. Gewächshaus)vorhanden und aktuell geführt7. KartoffelernteKKQZQZ7.1 Erntevorbereitung Krautminderung (mechanisch, chemisch, thermisch) nichtspäter als 3 Wochen vor Ernte durchgeführt repräsentative Knollenprobe vor der Ernte entnommen,bonitiert und Ergebnis dokumentiert7.2 FallhöheK QZ max. 50 cm oderK QZ Fallnetz vorhanden8. BewässerungEGAP8.1 Bewässerungsbedarf anhand <strong>von</strong> Wetterdaten (z.B. Wetterfax) und eigenenMessungen (z.B. Bodenfeuchte) systematisch ermittelt EGAP +- (7.1.1)EGAP vorhergesagte Niederschläge berücksichtigt EGAP +- (7.1.2)EGAP Verdunstungsrate berücksichtigt EGAP +- (7.1.3)EGAPEGAP8.2 Bewässerungsverfahren wassersparend und für das jeweilige Anbauverfahren geeignet(z.B. Tropfbewässerung) EGAP +- (7.2.1) Wassernutzungskonzept <strong>zur</strong> Minimierung des Wasserbedarfsund der vermeidbaren Wasserverluste vorhanden EGAP +- (7.2.2)8.3 BewässerungswasserqualitätEGAP kein unbehandeltes Abwasser verwendet EGAP ++ (7.3.1)EGAP Risiko- und Wirkungsanalyse durchgeführt EGAP +- (7.3.2)EGAP Bewässerungswasser mind. 1 x jährlich untersucht EGAP +- (7.3.3) Untersuchungslabor nachweislich geeignet (z.B. Akkreditierung)EGAP +- EGAP(7.3.4)EGAPEGAPEGAPEGAPEGAP mikrobielle Verunreinigungen bei der Untersuchung berücksichtigtEGAP +- (7.3.5) Verunreinigungen durch chemische Stoffe (z.B. Rückstände)bei der Untersuchung berücksichtigt EGAP +- (7.3.6) Verunreinigung durch Schwermetalle bei der Untersuchungberücksichtigt EGAP +- (7.3.7) Aktionsplan <strong>zur</strong> Vermeidung der festgestellten Risiken erstelltund dokumentiert EGAP +- (7.3.8)8.4 Herkunft des Bewässerungswassers Wasser stammt aus <strong>eine</strong>r sich selbst erneuernden Quelle(z.B. Fließgewässer) EGAP +- (7.4.1)EGAP Wasserentnahmebescheid liegt vor EGAP +- (7.4.2)GQS BW© LELSchwäbisch GmündOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und KartoffelbauVersion 2007 (0702)Seite 4 <strong>von</strong> 15


SchnittstellenGesetz QS Prog.AnforderungenErfüllungJa Nein Entf. Bemerkungen9. NacherntebehandlungenEGAP9.1 Sachkunde jeder Anwender <strong>von</strong> Nacherntebehandlungsmitteln (z.B.Keimhemmer für Kartoffeln) nachweislich sachkundig EGAP + (10.3.6)9.2 BehandlungsmittelEGAP in Deutschland zugelassen EGAP ++ (10.3.2)EGAP im Bestimmungsland zugelassen, wenn die Erzeugnisseinnerhalb der EU verkauft werden sollen EGAP ++ (10.3.3)EGAPEGAP Pflanzenschutzmittell<strong>ist</strong>e des laufenden Jahres (L<strong>ist</strong>e derzugelassenen Nacherntebehandlungsmittel) vorhanden EGAP + (10.3.4) Angaben in der Pflanzenschutzmittell<strong>ist</strong>e entsprechen demaktuellen gesetzlichen Stand (z.B. Zulassungsstatus, Wartezeit)EGAP + (10.3.5)9.3 Anwendung der BehandlungsmittelEGAP Anwendungshinweise des Herstellers beachtet EGAP ++ (10.3.1) Verkaufsgebinde gekennzeichnet, wenn Erzeugnisse mitK QZKeimhemmungsmittel behandelt wurden9.4 Aufzeichnungenvorhanden und aktuell geführt mit Angaben zuEGAP Begründung für die Anwendung EGAP + (10.3.14)EGAP Ort der Behandlung EGAP ++ (10.3.8)EGAP Charge (Losnummer der behandelten Erzeugnisse) EGAP ++ (10.3.7)KEGAPKEGAPQZ Behandlungsmittel (Handelsname und Wirkstoff) EGAP ++ (10.3.11)QZ Datum der Anwendung EGAP ++ (10.3.9)KEGAPQZ Aufwandmenge EGAP ++ (10.3.12)EGAP Anwendungstechnik (z.B. Sprühen, Nebeln, Begasen) EGAP ++ (10.3.10)EGAP Anwender EGAP + (10.3.13)10. RückstandskontrolleEGAPEGAP10.1 Rückstandshöchstmengen Informationen über die zulässigen Rückstandshöchstmengenin Deutschland und in den Bestimmungsländern, in denendie Erzeugnisse verkauft werden sollen, vorhandenEGAP ++ (8.7.2)und aktuell bei der Anwendung <strong>von</strong> chemischen Pflanzenschutzmittelnberücksichtigt EGAP ++ (8.7.3)10.2 RückstandskontrolleRückstandsuntersuchungenEGAP auf der Grundlage <strong>eine</strong>r Risikoanalyse jährlich durchgeführt EGAP ++ (8.7.1) Untersuchungslabor nachweislich geeignet (z.B. Akkreditirungnach ISO 17025) EGAP + EGAP(8.7.6)EGAP Probenahme sachgerecht durchgeführt und dokumentiert EGAP +- (8.7.5)oderOGK QZ Betrieb nimmt an <strong>eine</strong>m Rückstandskontrollprogramm teilGQS BW© LELSchwäbisch GmündOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und KartoffelbauVersion 2007 (0702)Seite 5 <strong>von</strong> 15


SchnittstellenGesetz QS Prog.NacherntebehandlungenAnforderungenErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenEGAP bei der Rückstandskontrolle berücksichtigt EGAP ++ (10.3.15)EGAP10.3 Rückstandhöchstmengenüberschreitung Aktionsplan <strong>zur</strong> Schadenvermeidung (z.B. Rücknahme,Rückruf) vorhandenEGAP ++ (8.7.4)Merkblatt11. Lebensmittelhygiene(Hinweis: Die folgenden Anforderungen betreffen größtenteils Tätigkeiten, die über die Stufe derlandwirtschaftlichen Erzeugung hinausgehen. Die für die Verarbeitung <strong>von</strong> Lebensmitteln geltendenrechtlichen Bestimmungen sind nicht abgebildet.)11.1 Arbeits- und LagerräumeEGAP geschützt vor Haustieren (z.B. Katzen, Hunde) EGAP + (10.4.8)OGKEGAPQZ Erste-Hilfe-Kasten im Arbeitsbereich vorhanden EGAP + (12.3.1)OGK QZ Schild „Rauchen verboten“ vorhandenEGAP Lampen bruchsicher oder mit Schutzschirm EGAP + (10.4.6)EGAP Abfluss in der Bodenfläche vorhanden und sauber EGAP +- (10.4.1)EGAP Reinigungsmittel, Schmieröle usw. getrennt <strong>von</strong> Einrichtungenund Geräten gelagert EGAP +- (10.4.4)OGKEGAPOGKEGAPQZQZ11.2 Toilettenallgem<strong>eine</strong> Anforderungen in der Nähe des Arbeitsbereiches vorhanden und sauber(Hinweis: für EGAP max. 500m entfernt bzw. Mobiltoiletten) EGAP + (9.1.7)feste Toiletten getrennt <strong>von</strong> Räumen, in denen Lebensmittel hergestelltoder behandelt werden EGAP + (10.1.3)OGK QZ mit WasserspülungOGK QZ Handwaschbecken vorhandenOGKEGAPQZ11.3 Handwaschgelegenheit in der Nähe des Arbeitsbereiches vorhanden(Hinweis: für EGAP max. 500m entfernt oder Wasser undSeife bzw. Einmaltücher auf den Erntefahrzeugen vorhanden)OGK QZ Warm- und KaltwasseranschlussOGK QZ Papier- bzw. Einmalhandtücher vorhandenEGAPOGKEGAPEGAPEGAPQZ11.4 Lagerung, Behandlung und TransportEGAP ++ (9.1.6) Ernte- und Transportbehälter ausschließlich für Lebensmittelgenutzt EGAP +- (9.2.1) Geräte und Einrichtungen zum Waschen aus korrosionsbeständigemMaterial Arbeits- und Lagerräume, Einrichtungen und Geräte nachweislichregelmäßig gereinigt und gewartet EGAP + (10.4.2) Reinigungsmittel, Schmieröle usw. für den Lebensmittelbereichzugelassen (Aufdruck auf dem Etikett) und DosierungEGAP + (10.4.5)eingehalten Eis aus Trinkwasser hergestellt und unter hygienischenBedingungen verwendet EGAP +- (9.3.1)GQS BW© LELSchwäbisch GmündOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und KartoffelbauVersion 2007 (0702)Seite 6 <strong>von</strong> 15


SchnittstellenGesetz QS Prog.EGAPEGAPProzesswasser-RecyclingAnforderungenErfüllungJa Nein Entf. Bemerkungen Filteranlage vorhanden und Wasser regelmäßig untersucht(z.B. pH, Desinfektionsmittelgehalt) EGAP ++ (10.2.2) Untersuchungslabor nachweislich geeignet (z.B. Akkreditierungnach ISO 17025) EGAP +- (10.2.3)LagerungK QZ Ware erhält bei Einlagerung <strong>eine</strong> IdentifikationsnummerK QZ Ware wird nach Sorten getrennt gelagertK QZ Temperaturführung im Lager mind. 1x wöchentlich kontrolliertAufzeichnungen LagerungOGK QZ Lagertemperaturprotokoll vorhanden und aktuell geführt11.5 VerpackungsmaterialOGK QZ trocken und hygienisch einwandfrei gelagertEGAPK QZ über Nacht nicht auf dem Feld gelagert11.6 Abfälle nur in ausgewiesenen Bereichen gelagert und Lagerbereichenachweislich regelmäßig gereinigt und desinfiziert EGAP +- (10.4.3)Abfall- bzw. MüllbehälterOGK QZ zweckmäßigOGK QZ leicht zu reinigen und zu desinfizierenLagerbereich für AbfälleOGK QZ vorhanden und räumlich abgetrenntOGK QZ frei <strong>von</strong> Schädlingen und UngezieferEGAPEGAPEGAPEGAPEGAPEGAPEGAPEGAPEGAP11.7 HygienemanagementHygieneverfahren für Ernte und Transport Hygiene-Risikoanalyse für Ernte und Transport durchgeführtund jährlich aktualisiert EGAP ++ (9.1.1) Verfahrensanweisungen <strong>zur</strong> Vermeidung der festgestelltenRisiken vorhanden EGAP ++ (9.1.2) Reinigung und Wartung <strong>von</strong> Erntemaschinen, Werkzeugenund Behältern in den Verfahrensanweisungen berücksichtigt(z.B. Reinigungs- und Desinfektionsplan)EGAP ++ (9.1.3) Reinigung und Wartung der innerbetrieblichen Transportmittelin den Verfahrensanweisungen berücksichtigt (z.B.EGAP ++ (9.1.5)Reinigungsplan) Handhabung <strong>von</strong> geernteten und abgepackten Erzeugnissenin den Verfahrensanweisungen berücksichtigt (z.B. Lagerplatzsauber, k<strong>eine</strong> unverpackte Ware über Nacht aufEGAP ++ (9.1.4)dem Feld, abgepackte Ware abgedeckt)Hygieneverfahren für die Be- und Verarbeitung Hygiene-Risikoanalyse für die Be- und Verarbeitung <strong>von</strong>Erzeugnissen durchgeführt und jährlich aktualisiert EGAP + (10.1.1) Verfahrensanweisungen <strong>zur</strong> Vermeidung der festgestelltenRisiken erstellt und umgesetzt EGAP + (10.1.2) Aktionsplan für den Umgang mit Glas- bzw. Hartplastikbruchstückenvorhanden EGAP +- (10.4.7) Überwachungs- und Kontrollsystem <strong>zur</strong> Schadnager- undSchädlingsbekämpfung vorhanden und dokumentiert EGAP + (10.4.9)GQS BW© LELSchwäbisch GmündOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und KartoffelbauVersion 2007 (0702)Seite 7 <strong>von</strong> 15


SchnittstellenGesetz QS Prog.OGKQZAnforderungenUmsetzung des Hygieneverfahrens Verantwortlichkeiten eindeutig zugewiesen und dokumentiertErfüllungJa Nein Entf. BemerkungenOGK QZ Hygienecheckl<strong>ist</strong>e vorhanden und Kriterien erfülltOG Vordruck/K Vordruck Hygienecheckl<strong>ist</strong>e für Betriebsangehörige, Besucher,OGK QZDienstle<strong>ist</strong>er einsehbar (z.B. durch Aushang)OGK QZ Reinigungsplan vorhandenEGAP Mitarbeiter bezüglich der hygienischen Grundanforderungen(z.B. Körperhygiene) geschult und Schulung dokumentiertOGKEGAPOGKEGAPEGAPQZQZ12. Mitarbeiter Mitarbeiter bezüglich der Hygieneanforderungen beim Umgangmit Erzeugnissen geschult und Schulung dokumentiertEGAP +- (12.2.5)EGAP ++ (10.1.4) Hygieneanforderungen werden <strong>von</strong> den Mitarbeitern beachtetEGAP + (10.1.5) Besucher und Dienstle<strong>ist</strong>er (z.B. Berater, Lebensmittelkontrolleur)über die Hygieneanforderungen im Betrieb informiertEGAP +- (12.2.6)EGAPEGAPEGAPEGAPEGAPEGAPEGAPEGAPEGAPEGAPEGAPEGAPEGAPEGAP12.1 Arbeitsschutz und soziale Belange Risikoanalyse <strong>zur</strong> Arbeitssicherheit durchgeführt und jährlichaktualisiert EGAP +- (12.1.1) Verfahrensanweisungen <strong>zur</strong> Vermeidung der festgestelltenRisiken erstellt EGAP +- (12.1.2) Beauftragter für Arbeitssicherheit und soziale Belange namentlichfestgelegt EGAP + (12.6.1) alle Gefahrenbereiche mit geeigneten Warn- bzw. Hinweisschilderngekennzeichnet EGAP +- (12.3.2) Notfallplan (Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe) und Alarmplan(Telefonl<strong>ist</strong>e mit Notfall-Nr. und Giftnotruf) in allen betroffenenArbeitsbereichen vorhandenEGAP + (12.3.3) Notfall- und Alarmpläne für alle Mitarbeiter verständlich(z.B. mehrsprachig, Symbole) EGAP + (12.2.4) Mitarbeiter im Umgang mit gefährlichen Maschinen spezielleingewiesen und Einweisung dokumentiert EGAP + (12.2.1) Mitarbeiter im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geschultund Schulung dokumentiert EGAP + (12.4.1) persönliche Übersicht aller besuchten Schulungen undFortildungen für jeden Mitarbeiter vorhanden EGAP +- (12.2.2) mind. 1 Mitarbeiter mit Erste-Hilfe-Kenntnissen immer aufdem Betrieb anwesend EGAP +- (12.2.3) Besucher und Dienstle<strong>ist</strong>er (z.B. Berater, Lebensmittelkontrolleur)über die Sicherheitsvorschriften im Betrieb informiertEGAP + (12.7.1) Mitarbeiter, die mit Pflanzenschutzmitteln umgehen, mind.1 x jährlich ärztlich untersucht EGAP +- (12.4.2) mind. 2 x jährlich Gespräche zwischen Mitarbeitern undGeschäftsleitung zu Arbeitssicherheit und sozialen Belangendurchgeführt und dokumentiertEGAP +- (12.6.2)12.2 Unterkünfte baulich intakt (z.B. Dach, Fenster, Türen) und bewohnbar(z.B. Wasseranschluss, Toiletten) EGAP + (12.6.3)GQS BW© LELSchwäbisch GmündOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und KartoffelbauVersion 2007 (0702)Seite 8 <strong>von</strong> 15


SchnittstellenGesetz QS Prog.AnforderungenErfüllungJa Nein Entf. Bemerkungen13. BeschwerdemanagementEGAPEGAP13.1 Beschwerdemanagement Beschwerdeformular vorhanden und Mitarbeitern, Lieferantenund Kunden zugänglich EGAP ++ (14.1.1) Beschwerden aufgenommen, geprüft, nachverfolgt undMängel behoben EGAP ++ (14.1.2)14. FortbildungOGKQZ14.1 Veranstaltungen Betriebsleiter hat nachweislich an mind. 2 Fortbildungsveranstaltungenje Anbaujahr mit Bezug <strong>zur</strong> Kultur teilgenommen14.2 FachzeitschriftOGK QZ mind. 1 Fachzeitschrift wird bezogen15. UmweltschutzEGAPEGAPEGAP15.1 Gefahrenanalyse Übersicht aller im Betrieb anfallenden Abfallstoffe (Abfallplan)vorhanden EGAP +- (11.1.1) Übersicht aller im Betrieb vorhandenen Emissionsquellen(z.B. Düngung, Verbrennungsanlagen) vorhanden und dokumentiertEGAP +- (11.1.2)(Emissionsanalyse)15.2 Abfallvermeidung und Emissionsminderung Aktionsplan <strong>zur</strong> Verminderung des Abfallaufkommens undder festgestellten Emissionsrisiken vorhanden EGAP +- (11.2.1)EGAP Aktionsplan wird <strong>von</strong> den Mitarbeitern beachtet EGAP +- (11.2.2)EGAP Einrichtungen zum Sammeln und Entsorgen <strong>von</strong> Abfällenund Müll vorhanden (z.B. Säcke, Mülltonnen, Container) EGAP +- (11.2.4)EGAP Abfälle täglich beseitigt EGAP +- (11.2.3) Mülltrennung und Recycling wird durchgeführt (z.B. dualesOGK QZSystem)16. NaturschutzEGAPEGAP16.1 Umweltgerechte Betriebsführung Betriebsleiter <strong>ist</strong> über die Umweltwirkungen s<strong>eine</strong>s Betriebesinformiert EGAP +- (13.1.1) Aktionsplan <strong>zur</strong> Verbesserung der Umweltwirkungen vorhanden(Umweltschutzkonzept) EGAP +- (13.1.2)GQS BW© LELSchwäbisch GmündOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und KartoffelbauVersion 2007 (0702)Seite 9 <strong>von</strong> 15


SchnittstellenGesetz QS Prog.EGAPEGAP16.2 NaturschutzkonzeptAnforderungenErfüllungJa Nein Entf. Bemerkungen Naturschutzplan für Betrieb oder Gebiet (z.B. Landschaftsplander Gemeinde) vorhanden EGAP + (13.2.1) Anforderungen des Naturschutzes und ökonomische Erfordernisse<strong>eine</strong>r nachhaltigen Landbewirtschaftung im NaturschutzplangleichwertigEGAP +- (13.2.3)berücksichtigtEGAP Naturschutzplan wird auf dem Betrieb umgesetzt EGAP +- (13.2.2)EGAP im Betrieb vorhandene Arten (Pflanzen und Tiere) erfasst EGAP +- (13.2.4)EGAP Aktionsplan <strong>zur</strong> Erhaltung natürlicher Lebensräume (z.B.Landschaftselemente, Extensivflächen) vorhanden EGAP +- (13.2.5)EGAP Aktionsplan <strong>zur</strong> Förderung der Artenvielfalt vorhanden EGAP +- (13.2.6)EGAP Aktionsplan <strong>zur</strong> Stilllegung <strong>von</strong> Grenzertragsflächen vorhandenEGAP +- (13.3.1)17. OG Wahlkatalog für BeerenobstOGOGOGOGOGOGOGOGOGOGOGOG17.1 PflanzenschutzSortenres<strong>ist</strong>enz krankheitstolerante bzw. res<strong>ist</strong>ente Sorten angebautUnkrautbekämpfung- mechanisch (z.B. Folien) oder- thermisch oder- mit Mulchmaterial (z.B. Stroh, Rinde) durchgeführtBodenuntersuchung vor Neuanpflanzung auf bodenbürtige Krankheitserreger (z.B. Nematoden,Verticillium) durchgeführtPflanzenschutzgerätetechnik verlustmindernde Geräte vorhandenVermeidung <strong>von</strong> Res<strong>ist</strong>enzen Pflanzenschutzwirkstoffe im Wechsel eingesetztNützlingsförderung Hecken, Sitzstangen oder Steinhaufen vorhandenKrankheits- und Schädlingsüberwachung Überwachungsgeräte vorhanden (z.B. Lupe)Schadschwellenkonzept Bestandskontrollen (z.B. mit Lupe) durchgeführt und dokumentiertFruchtfolge Wechsel der Anbauflächen durchgeführtKulturpflege Bestandsverjüngung in mehrjährigen starken Beständendurchgeführt17.2 Bodenschutz und BewässerungBodenschutz bodenschonende Gerätetechnik vorhandenGründüngung eingesetztGQS BW© LELSchwäbisch GmündOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und KartoffelbauVersion 2007 (0702)Seite 10 <strong>von</strong> 15


SchnittstellenGesetz QS Prog.OGOGOGOGOGOGOGErosionsschutzAnforderungen erosionsmindernde Verfahren durchgeführt (z.B. Querpflügen,Mulchen, Zwischenfruchtaussaat)Staunässe Beeren nicht auf staunassen Standorten angebautBewässerungstechnik Tropfbewässerung o.ä. vorhandenBedarfsgerechte Bewässerung Bewässerungsbedarf ermittelt (z.B. Bodenfeuchtemessung,klimatische Wasserbilanz)17.3 Erfüllungsgrad Wahlkatalog Beerenobst mind. 1 der 10 Maßnahmen Pflanzenschutz (aus 17.1) erfüllt mind. 1 der 6 Maßnahmen Bodenschutz und Bewässerung(aus 17.2) erfüllt mind. 5 der 16 Maßnahmen insgesamt (17.1 und 17.2)erfülltErfüllungJa Nein Entf. Bemerkungen18. OG /QZ Wahlkatalog für Baumobst18.1 PflanzenschutzSortenres<strong>ist</strong>enzOG QZ krankheitstolerante bzw. res<strong>ist</strong>ente Sorten angebautNützlingsförderungOG QZ Hecken, Sitzstangen, Steinhaufen, N<strong>ist</strong>kästen vorhandenOGOGOGQZQZQZNützlingseinsatz Eintrag <strong>von</strong> Nützlingen durchgeführt (z.B. Raubmilben,Schlupfwespen)Krankheits- und Schädlingsüberwachung Überwachungsgeräte vorhanden (z.B. Leimringe, Lupe,Pheromonfallen, RIMPRO, Schorfwarngeräte)Schadschwellenkonzept Bestandskontrollen (z.B. auf der Basis <strong>von</strong> Klopfproben)durchgeführt und dokumentiertPflanzenschutzgerätetechnikOG QZ verlustmindernde Geräte vorhandenVermeidung <strong>von</strong> Res<strong>ist</strong>enzenOG QZ Pflanzenschutzwirkstoffe im Wechsel eingesetztUnkrautbekämpfung- mechanisch oder- thermisch oder- mit Mulchmaterial (z.B. Rinde)OG QZ durchgeführt18.2 Bodenschutz und BewässerungBodenschutzOG QZ bodenschonende Gerätetechnik vorhandenGründüngungOG QZ angebautGQS BW© LELSchwäbisch GmündOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und KartoffelbauVersion 2007 (0702)Seite 11 <strong>von</strong> 15


SchnittstellenGesetz QS Prog.OGQZErosionsschutzAnforderungen erosionsmindernde Verfahren durchgeführt (z.B. Querpflügen,Mulchen, Zwischenfruchtaussaat)BegrünungOG QZ Arbeitsgassen begrüntBewässerungstechnikOG QZ Tropfbewässerung o.ä. vorhandenOGQZBedarfsgerechte Bewässerung Bewässerungsbedarf ermittelt (z.B. Bodenfeuchtemessung,klimatische Wasserbilanz)StaunässeOG QZ Baumobst nicht auf staunassen Standorten angebautOGOGOGQZ18.3 Erfüllungsgrad Wahlkatalog Baumobst mind. 1 der 8 Maßnahmen Pflanzenschutz (18.1) erfüllt mind. 1 der 7 Maßnahmen Bodenschutz und Bewässerung(18.2) erfüllt mind. 5 der 15 Maßnahmen insgesamt (18.1 und 18.2)erfülltErfüllungJa Nein Entf. Bemerkungen19. OG /QZ Wahlkatalog für Freilandgemüse19.1 PflanzenschutzSortenres<strong>ist</strong>enzOG QZ krankheitstolerante bzw. res<strong>ist</strong>ente Sorten angebautUnkrautbekämpfung- mechanisch oder- thermischOG QZ durchgeführtKulturschutznetze oder VliesOG QZ eingesetztOGOGQZQZKrankheits- und Schädlingsüberwachung Überwachungsgeräte vorhanden (z.B. Gelbschalen, Leimtafeln,Lupe)Schadschwellenkonzept Bestandskontrollen (z.B. mit Lupe) durchgeführt und dokumentiertPflanzenschutzgerätetechnikOG QZ verlustmindernde Geräte vorhandenVermeidung <strong>von</strong> Res<strong>ist</strong>enzenOG QZ Pflanzenschutzwirkstoffe im Wechsel eingesetztFeldhygieneOG QZ Ernterückstände beseitigt19.2 Bodenschutz und BewässerungBodenschutzOG QZ bodenschonende Gerätetechnik vorhandenOGQZErosionsschutz erosionsmindernde Verfahren durchgeführt (z.B. Querpflügen,Mulchen, Zwischenfruchtaussaat)GQS BW© LELSchwäbisch GmündOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und KartoffelbauVersion 2007 (0702)Seite 12 <strong>von</strong> 15


SchnittstellenGesetz QS Prog.FruchtfolgeAnforderungenOG QZ Wechsel der Anbauflächen durchgeführtMulchmaterialienOG QZ verwendetBewässerungstechnikOG QZ Tropfbewässerung o.ä. vorhandenOGOGOGOGQZQZBedarfsgerechte Bewässerung Bewässerungsbedarf ermittelt (z.B. Bodenfeuchtemessung,klimatische Wasserbilanz)19.3 Erfüllungsgrad Wahlkatalog Freilandgemüse mind. 1 der 8 Maßnahmen Pflanzenschutz (19.1) erfüllt mind. 1 der 6 Maßnahmen Bodenschutz und Bewässerung(19.2) erfüllt mind. 5 der 14 Maßnahmen insgesamt (19.1 und 19.2)erfülltErfüllungJa Nein Entf. Bemerkungen20. OG /QZ Wahlkatalog für den Geschützten Anbau (z.B. Gewächshaus)20.1 PflanzenschutzSortenres<strong>ist</strong>enzOG QZ krankheitstolerante bzw. res<strong>ist</strong>ente Sorten angebautNützlingeOG QZ eingesetztOGOGQZQZSchadschwellenkonzept Bestandskontrollen (z.B. mit Lupe) durchgeführt und dokumentiertKrankheits- und Schädlingsüberwachung Überwachungsgeräte vorhanden (z.B. Gelbschalen, Leimtafeln,Lupe)PflanzenschutzgerätetechnikOG QZ verlustmindernde Geräte vorhandenVermeidung <strong>von</strong> Res<strong>ist</strong>enzenOG QZ Pflanzenschutzwirkstoffe im Wechsel eingesetztRaumhygieneOG QZ erfüllt- in den Gewächshäusern k<strong>eine</strong> Ernterückstände und Materialienvorhanden- Einrichtungen und Geräte <strong>zur</strong> Desinfektion vorhandenVegetationsheizungOG QZ vorhandenKlimacomputerOG QZ vorhanden20.2 Bodenschutz und BewässerungBodendämpfungOG QZ durchgeführtBewässerungstechnikOG QZ Tropfbewässerung o.ä. vorhandenGQS BW© LELSchwäbisch GmündOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und KartoffelbauVersion 2007 (0702)Seite 13 <strong>von</strong> 15


SchnittstellenGesetz QS Prog.OGOGOGOGOGQZQZQZAnforderungenBedarfsgerechte Bewässerung Bewässerungsbedarf ermittelt (z.B. Bodenfeuchtemessung)Drainwasserbehandlung Anlage <strong>zur</strong> Drainwasserbehandlung vorhanden(z.B. Langsam-Sandfilter, thermische oder UV-Desinfektion)20.3 Erfüllungsgrad Wahlkatalog geschützter Anbau(z.B. Gewächshaus) mind. 1 der 9 Maßnahmen Pflanzenschutz (20.1) erfüllt mind. 1 der 4 Maßnahmen Bodenschutz und Bewässerung(20.2) erfüllt mind. 5 der 13 Maßnahmen insgesamt (20.1 und 20.2)erfülltErfüllungJa Nein Entf. Bemerkungen21. K /QZ Wahlkatalog für Kartoffeln21.1 PflanzenschutzSortenwahlK QZ standortgerechte Sorten angebautFruchtfolgeK QZ Anbaupausen durch geregelte FruchtfolgenSortenres<strong>ist</strong>enzK QZ Anbau <strong>von</strong> krankheitstoleranten bzw. res<strong>ist</strong>enten SortenPflege- und ErntemaßnahmenK QZ nur bei guten äußeren BedingungenPflegeK QZ mechanische Maßnahmen durchgeführtDüngungK QZ ausgeglichene Nährstoffversorgung vorhandenPflanzenschutzmittelanwendungK QZ nützlingsschonende und selektive Mittel eingesetztVermeidung <strong>von</strong> Res<strong>ist</strong>enzenK QZ Pflanzenschutzwirkstoff im Wechsel eingesetztPflanzenschutzgerätetechnikK QZ verlustmindernde Pflanzenschutzgerätetechnik eingesetztAusbringung <strong>von</strong> PflanzenschutzmittelK QZ Teilflächen- und Randbehandlungen durchgeführtTankmischungenK QZ eingesetztKQZFörderung <strong>von</strong> Nützlingen Pflanzung <strong>von</strong> Hecken, Errichtung <strong>von</strong> Sitzstangen oderSteinhaufenGQS BW© LELSchwäbisch GmündOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und KartoffelbauVersion 2007 (0702)Seite 14 <strong>von</strong> 15


SchnittstellenGesetz QS Prog.AnforderungenErfüllungJa Nein Entf. Bemerkungen21.2 Erfüllungsgrad Wahlkatalog KartoffelK QZ mind. 5 der 12 Maßnahmen Pflanzenschutz (21.1) erfüllt22. Ergebnis der Eigenkontrolle Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau:Eigenkontrolle durchgeführt am:kurz-/mittel-/langfr<strong>ist</strong>ig behebbare Mängel:ImpressumOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau zu GQSBW(Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftlicheUnternehmen in Baden-Württemberg)Bearbeitung:Landesstelle fürLandwirtschaftliche MarktkundeTelefon 07171 / 917-100Fax 07171 / 917-101www.gqs-bw.deHerausgeber:Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaftund der ländlichen Räume (LEL)Oberbettringer Str. 162,73525 Schwäbisch Gmündwww.landwirtschaft-bw.deDer Inhalt <strong>ist</strong> mit äußerster Sorgfalt nach aktuellem Kenntnisstand zum Zeitpunktder Drucklegung erarbeitet, <strong>eine</strong> Haftung schließen wir jedoch aus.© LEL Schwäbisch Gmünd 2007. Alle Rechte vorbehalten.Vervielfältigung, Weitergabe und Nachdruck (auch auszugsweise) sind nur mitschriftlicher Zustimmung des Herausgebers erlaubt.GQS BW© LELSchwäbisch GmündOG Checkl<strong>ist</strong>e Obst-, Gemüse- und KartoffelbauVersion 2007 (0702)Seite 15 <strong>von</strong> 15


Auswertung der EUREPGAP ® - Eigenkontrolle1. KRITISCHE MUSS - KriterienKategorieAnzahlEGAP-KriterienAAnzahl“Entfällt“ (N/A)BAnzahlanwendbareKriterienC=A-BAnzahl“Nein“DErfüllungsgrad(%)E=[(C-D)/C]x100Checkl<strong>ist</strong>e Betrieb 7Checkl<strong>ist</strong>e Pflanzenbau 14Checkl<strong>ist</strong>e Obst, Gem. 28GESAMT 49Erfüllungsgrad KRITISCHE MUSS - Kriterien = 100 %(d.h. alle im Betrieb anwendbaren Kritischen Muss-Kriterien mit „Ja“ beantwortet)2. Nicht-KRITISCHE MUSS - KriterienKategorieAnzahlEGAP-KriterienAAnzahl“Entfällt“ (N/A)BAnzahlanwendbareKriterienC=A-BAnzahl“Nein“DErfüllungsgrad(%)E=[(C-D)/C]x100Checkl<strong>ist</strong>e Betrieb 34Checkl<strong>ist</strong>e Pflanzenbau 23Checkl<strong>ist</strong>e Obst, Gem. 42GESAMT 99Erfüllungsgrad Nicht-KRITISCHE MUSS - Kriterien = mind. 95 %(d.h. mind. 95% aller im Betrieb anwendbaren Nicht-Kritischen Muss-Kriterienmit „Ja“ beantwortet)Ort: ______________________Datum: ___________________________________________(Unterschrift des Betriebsleiters)ZeichenerklärungEGAP KRITISCHES MUSS - Kriterium (Kein N/A) EGAP ++EGAP KRITISCHES MUSS - Kriterium EGAP ++EGAP Nicht-KRITISCHES MUSS - Kriterium (Kein N/A) EGAP +EGAP Nicht-KRITISCHES MUSS - Kriterium EGAP +EGAP Empfehlung EGAP +-GQS BW© LELSchwäbisch GmündAuswertung der EUREPGAP®- EigenkontrolleVersion 2007 (0702)Seite 1 <strong>von</strong> 1

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