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Artikel 24 der BRK - Carsten Zinn

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dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, denLebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die ineinem offenen, integrativen inklusiven und für Menschenmit Behin<strong>der</strong>ungen zugänglichen Arbeitsmarktund Arbeitsumfeld frei gewählt o<strong>der</strong> angenommenwird. Die Vertragsstaaten sichern und för<strong>der</strong>n dieVerwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlichfür Menschen, die während <strong>der</strong> Beschäftigung eineBehin<strong>der</strong>ung erwerben, durch geeignete Schritte,einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften,um unter an<strong>der</strong>ema) Diskriminierung aufgrund von Behin<strong>der</strong>ung in allenAngelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigunggleich welcher Art, einschließlich <strong>der</strong> Auswahl-,Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen,<strong>der</strong> Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegssowie sicherer und gesun<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen, zuverbieten;b) das gleiche Recht von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungenauf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Gleichberechtigung mit an<strong>der</strong>enauf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen,einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgeltsfür gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesundeArbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen,und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;c) zu gewährleisten, dass Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungenihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechtegleichberechtigt mit an<strong>der</strong>en ausüben können;d) Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen wirksamen Zugangzu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen,Stellenvermittlung sowie Berufsausbildungund Weiterbildung zu ermöglichen;e) für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen Beschäftigungsmöglichkeitenund beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarktsowie die Unterstützung bei <strong>der</strong> Arbeitssuche,beim Erhalt und <strong>der</strong> Beibehaltung eines Arbeitsplatzesund beim beruflichen Wie<strong>der</strong>einstieg zu för<strong>der</strong>n;f) Möglichkeiten für Selbstständigkeit, Unternehmertum,die Bildung von Genossenschaften und dieGründung eines eigenen Geschäfts zu för<strong>der</strong>n;g) Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen im öffentlichen Sektorzu beschäftigen;h) die Beschäftigung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungenim privaten Sektor durch geeignete Strategienund Maßnahmen zu för<strong>der</strong>n, wozu auch Programmefür positive Maßnahmen, Anreize und an<strong>der</strong>e Maßnahmengehören können;i) sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemesseneVorkehrungen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungengetroffen werden;k) Programme für die berufliche und fachlicheRehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und denberuflichen Wie<strong>der</strong>einstieg von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungenzu för<strong>der</strong>n.(2) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschenmit Behin<strong>der</strong>ungen nicht in Sklaverei o<strong>der</strong> Leibeigenschaftgehalten werden und dass sie gleichberechtigtmit an<strong>der</strong>en vor Zwangs- o<strong>der</strong> Pflichtarbeit geschütztwerden.<strong>Artikel</strong> 28Angemessener Lebensstandard und sozialerSchutz(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht vonMenschen mit Behin<strong>der</strong>ungen auf einen angemessenenLebensstandard für sich selbst und ihre Familien,einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidungund Wohnung, sowie auf eine stetige Verbesserung<strong>der</strong> Lebensbedingungen und unternehmen geeigneteSchritte zum Schutz und zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verwirklichungdieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrundvon Behin<strong>der</strong>ung.(2) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht vonMenschen mit Behin<strong>der</strong>ungen auf sozialen Schutz undden Genuss dieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrundvon Behin<strong>der</strong>ung und unternehmen geeigneteSchritte zum Schutz und zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verwirklichungdieses Rechts, einschließlich Maßnahmen, uma) Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen gleichberechtigtenZugang zur Versorgung mit sauberem Wasser und denZugang zu geeigneten und erschwinglichen Dienstleistungen,Geräten und an<strong>der</strong>en Hilfen Unterstützungsformenfür Bedürfnisse im Zusammenhang mit ihrerBehin<strong>der</strong>ung zu sichern;b) Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen, insbeson<strong>der</strong>e Frauenund Mädchen sowie älteren Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen,den Zugang zu Programmen für sozialenSchutz und Programmen zur Armutsbekämpfung zusichern;c) in Armut lebenden Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungenund ihren Familien den Zugang zu staatlicher HilfeFör<strong>der</strong>ung bei behin<strong>der</strong>ungsbedingten Aufwendungen,einschließlich ausreichen<strong>der</strong> Schulung, Beratung,finanzieller Unterstützung sowie Kurzzeitbetreuung, zusichern;d) Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen den Zugang zuProgrammen des sozialen Wohnungsbaus öffentlichgeför<strong>der</strong>ten Wohnungsbauprogrammen zu sichern;e) Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen gleichberechtigtenZugang zu Leistungen und Programmen <strong>der</strong> Altersversorgungzu sichern.j) das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinenArbeitsmarkt durch Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungenzu för<strong>der</strong>n;16

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