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Artikel 24 der BRK - Carsten Zinn

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Deutscher Bundestag Drucksache 17/491117. Wahlperiode <strong>24</strong>. 02. 2011Antrag<strong>der</strong> Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Matthias W.Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, CorneliaMöhring, Kathrin Senger-Schäfer, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, HaraldWeinberg, Jörn Wun<strong>der</strong>lich, Sabine Zimmermann und <strong>der</strong> Fraktion DIE LINKE.Kostenvorbehalt in § 13 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch streichen –Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen gewährleistenDer Bundestag wolle beschließen:Der Deutsche Bundestag for<strong>der</strong>t die Bundesregierung auf, kurzfristig einen Gesetzentwurfzur Än<strong>der</strong>ung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)vorzulegen, <strong>der</strong> die Aufhebung des Kostenvorbehalts in § 13 Absatz 1 SGB XIIvorsieht.Berlin, den <strong>24</strong>. Februar 2011Dr. Gregor Gysi und FraktionBegründungAlle Menschen haben nach <strong>Artikel</strong> 13 <strong>der</strong> Allgemeinen Erklärung <strong>der</strong> Menschenrechtedas Recht auf Freizügigkeit. Darunter fällt auch die freie Wahldes Aufenthaltsortes. Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen werden jedoch aus (imSGB XII gesetzlich verankerten) Kostengründen gegen ihren Willen gezwungen,in einem Heim zu leben, obwohl sie in einer eigenen Wohnung o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>enWohnform leben möchten. Möglich wird das, wenn die Kommune nicht bereitist, ggf. höhere Kosten für Assistenzleistungen in einer eigenen Wohnung imVergleich zu anfallenden Assistenzkosten in einer stationären Einrichtung zu bezahlen.Was dies für die Betroffenen bedeutet, bezeugen eindrucksvoll die Lebens- undLeidensgeschichten von Elke Bartz (siehe Projekt „Marsch aus den Institutionen:Reißt die Mauern nie<strong>der</strong>!“ in www.forsea.de), Matthias Grombach(siehe u. a. „Grombachs Freiheit immer noch bedroht – ZDF berichtet“ inwww.kobinet-nachrichten.org vom 30. April 2010) und viele an<strong>der</strong>e inzwischendokumentierte Berichte von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen.Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschenmit Behin<strong>der</strong>ungen (<strong>BRK</strong>) geltendes Recht in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland.Danach sind die Bundesregierung, Landesregierungen und Kommunen verpflichtet,Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen zu ermöglichen, ihren Aufenthaltsort50

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