Den vollständigen Koalitionsvertrag können Sie hier einsehen und
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12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637Verabredungen zur politischen ZusammenarbeitDie Koalitionsparteien verpflichten sich, auf der Basis dieser Koalitionsvereinbarung ihrRegierungshandeln am gemeinsamen Ziel einer ökonomischen, ökologischen <strong>und</strong> sozialenModernisierung des Saarlandes auszurichten. <strong>Sie</strong> werden dazu ihre Arbeit in Parlament<strong>und</strong> Regierung laufend <strong>und</strong> umfassend miteinander abstimmen <strong>und</strong> zu Verfahrens-,Sach- <strong>und</strong> Personalfragen Konsens herstellen.Koalitionsausschuss• Die Koalitionsparteien bilden einen Koalitionsausschuss. Der Koalitionsausschussregelt gr<strong>und</strong>legende Fragen, die einer Abstimmung aller drei Koalitionspartner bedürfen.Der Koalitionsausschuss tagt regelmäßig. Er wird zusätzlich auf Antrag einesPartners einberufen.• Dem Koalitionsausschuss gehören an: der Ministerpräsident, der Chef der Staatskanzlei,die drei Fraktionsvorsitzenden sowie zwei weitere Vertreter von FDP <strong>und</strong>Grünen <strong>und</strong> ein Vertreter der CDU. Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen.Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten.Zusammenarbeit im Landtag• Die Koalitionsparteien verpflichten sich, entsprechend ihrer Koalitionsvereinbarung<strong>und</strong> weiterer politischer Vereinbarungen zu handeln <strong>und</strong> insbesondere im saarländischenLandtag <strong>und</strong> seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen.Die freie Gewissensentscheidung des/der einzelnen Abgeordneten bleibt<strong>hier</strong>von unberührt.• Im saarländischen Landtag hat jede Koalitionsfraktion das Recht, nach Herstellungdes Einvernehmens mit den Koalitionspartnern Gesetzesentwürfe, Anträge <strong>und</strong> GroßeAnfragen einzubringen. Anträge auf aktuelle St<strong>und</strong>en sind rechtzeitig vor der Beantragungmit dem Koalitionspartner abzustimmen.• Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen den Fraktionenein enger <strong>und</strong> regelmäßiger Informationsaustausch statt. In den Plenarwochentagen die drei Koalitionsfraktionen gemeinsam. Im Landtag wird kein Koalitionspartnerüberstimmt.91