2010-12-16 (266 KB) - .PDF - Stadtgemeinde Bad Ischl - Land ...
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VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />
ÜBER DIE 6. SITZUNG DES GEMEINDERATES DER STADTGEMEINDE BAD ISCHL<br />
AM DONNERSTAG, <strong>16</strong>. DEZEMBER <strong>2010</strong> UM 17:00 UHR IM STADTAMT BAD ISCHL<br />
Anwesende:<br />
Vorsitzender: Bgm. Hannes Heide<br />
Ordentliches GR-Mitglied Entschuldigt abwesend Ersatz<br />
SPÖ Vizebgm. Josef Reisenbichler<br />
StR. Thomas Loidl<br />
StR. Ines Schiller, Bed<br />
StR. Heidemaria Stögner<br />
Christian Binder<br />
Herbert Hödlmoser<br />
Christine Huber<br />
Martin Kefer<br />
Marianne Kloibhofer, Msc<br />
Rudolf Laimer<br />
Irene Lauberger<br />
Elisabeth Leimereiner<br />
Ursula Leitner<br />
Siegfried Lemmerer<br />
Josef Pilz<br />
Wolf-Dietrich Stögner<br />
Hubert Weinzierl<br />
Tobias Loidl<br />
Traisch Franz<br />
ÖVP Vizebgm. Christian Zierler<br />
StR. Mag. a Helga Leitner<br />
StR. Margarete Wimmer<br />
Ursula Bittner<br />
Wilhelm Blohberger<br />
Wilhelm Gollowitzer<br />
Engelbert Grießmeier<br />
Johannes Kogler<br />
Cornelia Krall<br />
Rainer Mayrhofer<br />
Maria-Luise Unterberger<br />
FPÖ StR. Anton Fuchs<br />
DI. Andreas Laimer<br />
Hermine Siegl<br />
Patrick Haischberger Hans-Jörg Aster<br />
GRÜNE Peter Glatz<br />
Mag. a Sigrid Schneeberger<br />
Markus Reitsamer Mag. a Margit Ketter<br />
Weiters anwesend Stadtamtsdir. Dr. Adam Sifkovits, Mag. Wolfgang Degeneve, RD. Rainer<br />
Stadler; Dorothea Kainzner, Schriftführerin.<br />
Protokollunterfertigung:<br />
SPÖ Heidemaria Stögner<br />
ÖVP Engelbert Grießmeier<br />
FPÖ DI. Andreas Laimer<br />
GRÜNE Markus Reitsamer<br />
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß<br />
einberufen wurde und beschlussfähig ist und erklärt um 17.00 Uhr die Fragestunde für<br />
eröffnet.<br />
Nachdem um 17:02 keine Fragen mehr gestellt werden, erklärt der Vorsitzende die<br />
Fragestunde für beendet und die Gemeinderatssitzung für eröffnet.
Tagesordnung:<br />
1. Genehmigung der 5. Verhandlungsschrift<br />
2. Bericht des Bürgermeisters<br />
3. Berufung in den Jugendausschuss gem. § 33 Abs. 6 OÖ. GemO<br />
4. Prüfbericht des Prüfungsausschusses<br />
5. Voranschlag 2011, Beschlussfassungen<br />
6. Neubau Kindergarten/Hort in Reiterndorf, Finanzierungsplan, Beschlussfassung<br />
7. Abfallordnung, Änderung<br />
8. Stadtbus, Regelung 2011<br />
9. Grundstück 253/20, GB. Jainzen, Veräußerung<br />
10. Alois Müllegger, Baulandsicherungsvertrag, Klagseinbringung<br />
11. Liegenschaft Sulzbach <strong>16</strong>7, Wahrung der Grundgrenze zum öffentlichen Gut, Klagseinbringung<br />
<strong>12</strong>. Liegenschaft Schulgasse 9, flächengleicher Grundtausch<br />
13. Bebauungsplan „Altstadt Linkes Traunufer“, Abänderung Nr. 13, Grst. 26, GB. <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
(Festlegung Gesims-/Traufenhöhe mit max. +<strong>16</strong>,04 m im westlichen Teil und Änderung GFZ von<br />
3,0 auf 3,65 sowie Anpassung der Baufluchtlinie), Einleitung des Stellungnahmeverfahrens<br />
14. Bebauungsplan „Altstadt Rechtes Traunufer“, Abänderung Nr. <strong>16</strong>, Grst. 484/18, GB. <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
(Änderung der Geschoße von II auf II+D), Einleitung des Stellungnahmeverfahrens<br />
15. Bebauungsplanerstellung Nr. 3/<strong>2010</strong> - Postgaragen Roith, Grst. 205/8, 205/10, Baufl. .213, GB.<br />
Jainzen, Einleitung des Genehmigungsverfahrens<br />
<strong>16</strong>. Verkehrsangelegenheiten<br />
a) Kurzparkzone Grazerstraße<br />
b) 30 km/h-Zonen („Haischberg“, „Sueß-Siedlung“, „Demmel-Siedlung“)<br />
17. Fußgängerzone Tallachinigasse, Ansuchen um Ausnahmebewilligung, Berufungen<br />
18. Anträge gem. § 46 Abs. 2 OÖ. GemO:<br />
a) Resolution „Änderung des OÖ. Wohnbauförderungsgesetzes (OÖ. WFG 1993)“<br />
b) Resolution „Retten wir die OÖ. Regionalbahnen!“<br />
19. Allfälliges<br />
20. Personalangelegenheiten<br />
PKT. 1. GENEHMIGUNG DER NIEDERSCHRIFT VOM 07.10.<strong>2010</strong><br />
Der Vorsitzende erklärte, dass die Verhandlungsschriften vom 7.10.<strong>2010</strong> noch bis Ende der<br />
Sitzung aufliegt und nach Ablauf dieser Sitzung als genehmigt gilt, wenn bis dahin dagegen<br />
keine Einwendungen erhoben werden.<br />
PKT. 2. BERICHTE DES BÜRGERMEISTERS<br />
Der Bürgermeister verliest nachstehenden Prüfungsbericht:<br />
Bericht über die Prüfung des Voranschlagsentwurfes 2011<br />
der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
1. Der Entwurf des Voranschlages 2011 weist im ordentlichen Haushalt einen Abgang mit<br />
€ 1,004.700 aus. In dieser Summe ist die Abwicklung des offenen Sollfehlbetrages aus<br />
2009 iHv. € 400.000 enthalten. Der bereinigte Jahrsabgang 2011 liegt daher bei €<br />
604.700. Gegenüber dem Budget <strong>2010</strong> ( - € 1,970.100) wird eine deutliche Entspannung<br />
erwartet. Die <strong>Stadtgemeinde</strong> wird alles daran setzen müssen zumindest dieses<br />
prognostizierte Ergebnis einzuhalten bzw. im Falle der Verbesserung der Ertragslage<br />
eine weitere Reduzierung des Fehlbetrages zu erreichen.<br />
2. Im Voranschlagsentwurf 2011 wurde die SHV-Umlage mit € 4,020.000 vorgesehen. Der<br />
voraussichtliche Betrag wird bei € 4,005.400 liegen. Eine Verbesserung des<br />
Fehlbetrages ist vorzunehmen.<br />
2
3. Der Rückersatz aus den Krankenanstaltenbeiträgen wird 2011 bei rd. € 33.800 liegen. Im<br />
VA-Entwurf wurden nur € 32.800 vorgesehen..<br />
4. Die Verminderung des Zuschusses zum Betrieb der Katrin-Seilbahn von € 500.000 im<br />
Voranschlag <strong>2010</strong> auf nunmehr € 155.000 trägt wesentlich zur Haushaltsverbesserung<br />
bei.<br />
5. Von den Anschlussgebühren für die Wasserversorgung iHv. € 150.000 wurden im<br />
ordentlichen Haushalt beim UA 8500 € 48.000 für Investitionen vorgesehen. Der Rest<br />
wurde zur Haushaltsverstärkung verwendet. Dies ist nur dann zulässig, wenn es sich<br />
hiebei um Anschlussgebühren für baulich und finanziell abgeschlossenen Wasserbauten<br />
handelt.<br />
6. Die von der <strong>Stadtgemeinde</strong> 2011 geplanten Investitionen wurden in einer Liste erläutert.<br />
Vor der Durchführung der Investitionen bei den VASt. 1/<strong>12</strong>90-040, 1/<strong>12</strong>90-042, 1/<strong>16</strong>30-<br />
043, 1/617-020 und 040 und 1/9000-042 ist mit der Aufsichtsbehörde das Einvernehmen<br />
herzustellen.<br />
7. Die bei den VASt. 1/<strong>16</strong>30-6170, 1/8140-4550 und 1/8<strong>16</strong>0-6191 für 2011 vorgesehenen<br />
Ausgaben liegen über den Durchschnittswerten der Vorjahre. Diese Ausgaben werden<br />
sehr sparsam umzusetzen sein.<br />
8. Die von der Abgangsgemeinde geforderte Gebührenfestsetzung für Wasser und Kanal<br />
sowie eine Streckung der Darlehenslaufzeit ist umzusetzen.<br />
9. Bei den freiwilligen Leistungen ist ein strenger Maßstab anzusetzen und die vom <strong>Land</strong><br />
Oberösterreich vorgegebene Höchstgrenze von € 15 je Einwohner ist einzuhalten.<br />
10. Im außerordentlichen Haushalt sind Darlehensaufnahmen von insgesamt € 3,745.000<br />
vorgesehen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass diese erst nach Vorliegen der<br />
Zustimmung der Aufsichtsbehörde verwirklicht werden dürfen.<br />
Der Gemeinderat immt den Prüfungsbericht zur Kenntnis.<br />
Verlesung der e-mail der Post-AG. zur Umpostung, „… wonach eine Umpostung ohne<br />
Neuorganisation des Zustelldienstes und somit personellen und finanziellen Mehraufwandes<br />
nicht möglich ist. Es müssten 2 Arbeitsplätze von der Zustellbasis 5350 Strobl in die<br />
Zustellbasis 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> übersiedeln, in der nicht die nötigen Platzkapazitäten vorhanden<br />
wären. Aus diesem Grund sieht sich die Post AG. daher nicht in der Lage, die gewünschte<br />
Organisationsänderung umzusetzen.“<br />
Diese Vorgangswise werde man so nicht zur Kenntnis nehmen und eine Unterschriftenaktion<br />
in der Bevölkerung im Jänner 2011 dagegen starten.<br />
Die Einreichungsunterlagen an die Nationalagentur der UNESCO, dem Lichtbratlmontag den<br />
Status als immaterielles Kulturgut zuzuerkennen, wird nun von dieser geprüft.<br />
In der Karwoche wird eine Reise nach Opatija stattfinden, um die<br />
Städtepartnerschaftsurkunde auf Kroatisch zu unterfertigen. Eine Einladung wird noch<br />
gesondert ergehen.<br />
PKT. 3. BERUFUNG VON PERSONEN IN DIE AUSSCHÜSSE DES GEMEINDERATES<br />
GEM. § 33 ABS. 6 OÖ. GEMO<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
3
Gemäß § 33 Abs. 6 OÖ. Gemeindeordnung kann der Gemeinderat auch Personen in die<br />
Ausschüsse mit beratender Stimme berufen, die ihm nicht angehören.<br />
Jugendausschuss: Silvia Schmoller<br />
Mag. Klaus Petter<br />
Mag a Elisabeth Ammer<br />
Es wird der Antrag gestellt, die oa. beratenden Personen in die vorangeführten Ausschüsse<br />
zu berufen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
4. PRÜFBERICHT DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES<br />
Berichterstatterin: GR. Hermine Siegl<br />
Die Obfrau des Prüfungsausschusses, GR. Hermine Siegl, verliest nachstehenden<br />
Prüfungsbericht<br />
über die 5. und 6. Sitzung des Prüfungsausschusses der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, am<br />
Montag 20. September und 29. November <strong>2010</strong>, 17.00 im Stadtamt, Finanzabteilung.<br />
Gegenstand der Prüfung:<br />
a) <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> Event- und Werbe GmbH<br />
b) Subventionen<br />
Dem Ausschuss lagen für Punkt a) die Bilanz 2009 der Event- und Werbe GmbH, der<br />
Vertrag sowie die Vereinbarung für das Kongresshaus und für Punkt b) eine Auflistung der<br />
Subventionen der letzten 3 Jahre vor. Bei beiden Ausschusssitzungen war Hr. Kefer als<br />
beratendes Mitglied anwesend, sowie in der 2. Sitzung direkt in persönlichen Gesprächen<br />
mit Fr. Ebli, Hrn. Kurdirektor Herzog und Hrn. Fasching über die aktuelle Situation in den<br />
einzelnen Bereichen informiert wurde.<br />
a) <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> Event- und Werbe GmbH<br />
Da die Kurverbände früher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt waren, wurde die GmbH<br />
1998 aus steuerrechtlichen Gründen installiert. Kurze Zeit danach bekamen die Kurverbände<br />
per Verordnung auch das Recht auf den Vorsteuerabzug.<br />
Die GmbH besteht inzwischen bereits aus 4 Bereichen:<br />
� Veranstaltungsbereich (KUPF – Kulturplattform)<br />
� Kurverband<br />
� Kongresshaus<br />
� Stadtmarketing<br />
ad Veranstaltungsbereich – Im Jahr 2009 und <strong>2010</strong> ergab sich ein beträchtlicher Abgang,<br />
welcher u.a. durch Veranstaltungen wie Shake the Lake, Entfall der Veranstaltungsreihe Otto<br />
Schenk entstand. Die Bilanzverlust beträgt mit 31.<strong>12</strong>.2009 – 64.449,07. Dieses Minus<br />
resultiert aus Verlustvorträgen aus den Jahren 2000 – 2008 in der Höhe von € 50.195,96,<br />
sowie den Verlust für das Jahr 2009 in der Höhe von € 14.253,11. Darauf hinzuweisen ist<br />
hier noch, dass die Personalkosten von der <strong>Stadtgemeinde</strong> geleistet werden. Um in Zukunft<br />
eine transparenter Darstellung zu haben, wird voraussichtlich per 1.1.2011 ein eigenes<br />
Bankkonto für die Kulturplattform eingerichtet werden.<br />
Weiters wurden hier auch Unkosten für die Tontechnik in Höhe von 11.000,-- für 6<br />
Veranstaltung im Lehartheater hinterfragt und als zu hoch angesehen.<br />
4
ad Kurverband/Tourismusverband – in den letzten Jahren wurde dieser bereits mehrfach<br />
geprüft, sowohl von Steuerprüfern bzw. auch von der Krankenkasse, als auch von der<br />
<strong>Land</strong>esregierung; in allen Prüfungen war das Ergebnis 0. Der Tourismusverband hat ein<br />
Gesamtbudget in der Höhe von € 1,2 Mio zur Verfügung, welches sich durch die Kurtaxe-<br />
Einnahmen und Interessentenbeiträge ergibt.<br />
ad Kongresshaus – 2009 war u.a. bezugnehmend auf die Wirtschaftskrise ein schlechteres<br />
Jahr. Für <strong>2010</strong> wird wieder ein besseres Ergebnis erwartet. Kongresshäuser, welche auch<br />
ein angegliedertes Hotel mit 100/<strong>12</strong>0 Betten zur Verfügung haben sind eine große<br />
Konkurrenz, da die meisten Kongressveranstalter diese vorziehen. Frau Ebli sieht in einem<br />
Kongresshotel großes Potential – und vergleicht dies mit Loipersdorf und Geinberg, sieht<br />
auch Vorteile in der damit verbunden Gastronomie. Im Bereich der Technik werden ständig<br />
Neuanschaffung getätigt, um ein gutes Angebot stellen zu können. In den vergangenen<br />
Jahren fielen bereits verstärkt Reparaturkosten an (so z.B. Parkettboden) und wird auch in<br />
den kommenden Jahren damit gerechnet werden müssen. Bezüglich Personal weist Frau<br />
Ebli darauf hin, dass nur ganz wenige Krankenstandstage im den letzten Betriebsjahren zu<br />
verzeichnen waren.<br />
Angesprochen auf den großen Strom und Gasverbrauch wird uns mitgeteilt, dass im 13jährigen<br />
Kongressbetrieb der Verbrauch um 1/3 gesenkt werden konnte, auch ständig<br />
überprüft wird, ob noch Verbesserungen möglich sind. Mit einer Dachdämmung und einer<br />
Restaurierung des Glasvorbaues auf der Terrasse könnten sicherlich noch Einsparungen<br />
möglich sein. Auch wurde angeregt, dass der Brunnen im Park sicherlich nicht die ganze<br />
Nacht hindurch in Betrieb sein müsste.<br />
Der hohe Werbeaufwand besteht im Hauptsächlichen aus Mitgliedsbeiträgen (wie Round<br />
Table Konferenzhotel – RTK und dem OÖ Tourismus Conventionsbüro), sowie auch<br />
Blumenschmuck. Dieser ist allerdings wieder in einem anderen Konto als Ertrag bei<br />
Weiterverrechnung neutral zu sehen.<br />
Einsparungspotential wäre möglich, indem gemeinsame Wartungsverträge für die gesamten<br />
Gemeindeprojekte durchgeführt würden. (z.B. gemeinsamer Vertrag für alle Liftanlagen,<br />
Lichttechnik usw.)<br />
ad Stadtmarketing – Das Stadtmarketing hat ein Budget von 135.000,-- zur Verfügung,<br />
aufgeteilt auf 60% (= € 81.000) <strong>Stadtgemeinde</strong>, 33% Tourismusverband und 7%<br />
Wirtschaftsforum, wobei hier auch die Gehälter mit abgeleistet werden müssen.<br />
Herr Fasching beklagt, dass ihm auch viele Projekte zugeordnet werden, welche eigentlich<br />
nicht Sache des Stadtmarketings seien. So z.B. das Kaisereis, Weihnachtsbeleuchtung,<br />
Kaiserbummel und Blumenampeln.<br />
In Bezug auf die Immobilienvermittlung der leerstehenden Flächen informiert uns Herr<br />
Fasching, dass es wahrscheinlich eine Förderung über das <strong>Land</strong>esprojekt „Orts- und<br />
Stadtentwicklung“ geben wird und kommendes Jahr dann aktuell wird.<br />
Auch die Weihnachtsbeleuchtung wurde angesprochen. Herr Fasching beziffert die<br />
Montagekosten mit ca. 35.000,--, die Arbeitsstunden des Bauhofes sind dabei noch nicht<br />
berücksichtigt und hofft, dass diese von der Gemeinde übernommen werden. Die anderen<br />
Kosten der Beleuchtung belaufen sich auf 170.000 – 180.000 €, hier gibt es noch weitere<br />
Spendenzusagen, auch noch kommendes Jahr. Er informiert auch, dass bis dato vom<br />
Tourismusverband lediglich eine Zusage in Höhe von € 1.000,-- gekommen ist.<br />
Die Enzos und Info-Points (für die regionale Wirtschaft) wurden seitens Antragsstellung des<br />
Stadtmarketings ins Leader-Programm aufgenommen, wodurch Fördermittel im kommenden<br />
Jahr zu erwarten sind. Der Rest sollte durch das Stadtmarketing geleistet werden können.<br />
Gute Einnahmen konnten mit dem Shopping Guide und dem Verkauf des <strong>Ischl</strong>er Guldens<br />
erzielt werden, wodurch zwischenzeitlich auch andere Projekte finanziert werden konnten.<br />
Zu beanstanden ist, dass dadurch keine Rücklagen für den Gulden getätigt sind. Dies ist in<br />
der nächsten Zeit unbedingt zu korrigieren.<br />
Resumee: Die <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> Event- und Werbe GmbH ist ein sehr komplexes Gebilde (siehe<br />
beiliegendes Organigramm). Leider in manchen Bereichen sehr undurchsichtig, auch lässt<br />
sich durch die Zusammensetzung nicht alles prüfen.<br />
Bei Veranstaltungen sollte in Zukunft besser darauf geachtet werden, dass<br />
Defizitveranstaltungen der letzten Jahre nicht mehr angeboten werden und bei allen<br />
Vorhaben im Vorfeld eine ordentliche Plus/Minus-Rechnung anzustellen ist, um diesen<br />
5
Bilanzverlust wieder abarbeiten zu können. Seitens des Stadtmarketings sehen wir es als ein<br />
sehr positives Zeichen, wie die Wirtschaft hinter der Investition der Weihnachtsbeleuchtung<br />
steht. Diese Aufbruchstimmung sollte man für weitere Maßnahmen nützen, so z.B. durch<br />
Interessentenbeitragserhöhung, die einnahmenseitig das Stadtmarketing verbessern würde.<br />
Ganz wichtig ist in der nächsten Zeit die Schaffung der Rücklage für den Rückkauf des<br />
<strong>Ischl</strong>er Guldens. Positiv zu erwähnen ist es auch, dass versucht wird für Projekte<br />
verschiedenster Art Förderungen zu bekommen, doch darf man auch nicht vergessen, wo<br />
gefördert wird entstehen auch der Stadt Kosten, bzw. Folgekosten.<br />
Da die <strong>Ischl</strong>er <strong>Stadtgemeinde</strong> leider eine Abgangsgemeinde ist, muss es oberstes Ziel der<br />
Event- und Werbe GmbH sein, die Ausgaben, Subventionen oder wie man es nennen will so<br />
gering als möglich zu halten, da dies eine freiwillige Leistung der Gemeinde ist und von den<br />
Prüfungsbehörden dadurch immer stark kritisiert wird.<br />
b) Subventionen<br />
In unserem 1. Teil des Prüfungsausschusses am 20. September ging es um Subventionen.<br />
Hierzu gibt es Richtlinien, wie z.B. dass ein Ansuchen für das folgende Jahr bis spätestens<br />
30. September mit einer Kostenaufstellung zu erfolgen hat. Nachweise über die Verwendung<br />
der Zuschüsse sind nach Erhalt dieser beizubringen. Sollte dies nicht erfolgen, wird keine<br />
Genehmigung für eine neuerliche Unterstützung erteilt.<br />
Möglich ist auch, dass es eine Doppelförderung (<strong>Land</strong> und Gemeinde) gibt. Hauptsächlich<br />
werden die größeren Förderungen hinterfragt, so z.B. Eurotherme, Eltern-Kind-Zentrum,<br />
Jugendzentrum, Kindergärten und ÖGB-Bücherei<br />
Hier auszugsweise die Zahlen der Jahre 2007 - 2009:<br />
2009 2008 2007<br />
Gesamts.Subventionen 1.142.210,86 1.232.284,42 1.322.823,62<br />
Katrin-Seilbahn 450.000,-- 400.000,-- 350.000,--<br />
Operette 40.000,-- 40.000,- 40.000,--<br />
Event- u. Werbeges.mbH.<br />
- Veranstaltungen (KUPF) Zahlung erfolgt von Gemeinde direkt an KUPF<br />
- Kurverband/TV -,-- -,-- -,--<br />
- Kongresshaus 100.680,73 <strong>16</strong>0.081,86 <strong>16</strong>0.282,74<br />
Stadtmarketing- 81.000,-- 81.000,-- 81.000,--<br />
Summe Event 181.680,73 241.081,86 241.282,74<br />
Auf Grund der hohen Subventionskosten ist es wichtig, bei den Anträgen die Einhaltung der<br />
Richtlinien zu vollziehen, dass heißt dass für eingelangte Anträge nach der Frist nicht mehr<br />
ausbezahlt werden kann - Ausnahmen sollten hier nicht mehr die Regel sein! Wenn ein<br />
Antrag nachkommt, sollte dies ordentlich abgewogen werden, ob ein Anspruch wirklich nötig<br />
ist oder nicht. Wichtig ist es, dass Vereine gefördert und unterstützt werden, welche lediglich<br />
durch Mitgliedsbeiträge Einnahmen verzeichnen können.<br />
Zum Abschluss bedanke ich mich namens des Prüfungsausschusses bei der<br />
Rechnungsabteilung, im Besonderen bei Herrn Stadler sowie unserem Schriftführer Herrn<br />
Bruckschlögl für die übersichtliche Aufstellung und Erläuterung der Unterlagen, sowie bei<br />
Hrn. Kefer für die beratende Funktion für die Event- und WerbegmbH, sowie bei Frau Ebli,<br />
Herrn KD Herzog und Hrn. Fasching.<br />
Bgm. Heide: Zuwendungen an die Event GmbH stellen keine Subventionen, sondern<br />
Gesellschafterzuschüsse dar. Zur Anregung, die Interessenten-Beiträge erhöhen muss gesagt<br />
werden, dass dies Angelgenheit des Tourismusverbandes ist. Zum Stadtmarketing: Dieses arbeite<br />
sehr positiv, Förderungen fließen, Herr Fasching leiste gute Arbeit. Zum Brunnen im Kurpark: Dieser<br />
werde ohnedies um 24 Uhr abgeschaltet. Zum Tourismusverband: Die Event & Werbe GmbH wurde<br />
geprüft, es gab dabei keinerlei Beanstandung. Er stelle die Frage an Prüfungsausschussmitglieder,<br />
warum die im Prüfbericht zitierte Rechung zu hoch sei und woher diese Daten stammen.<br />
GR. Siegl: Diese Daten wurden ihr so bekannt gegeben.<br />
6
GR. Gollowitzer: Den Prüfungsauschussmitgliedern wurde gesagt, dass der Ankauf einer Tonanlage<br />
ca. € 20.000,-- kosten würde. Die Anmietung für 6 Veranstaltungen um € 11.000,- erschien deshalb zu<br />
hoch.<br />
Bgm. Heide stellt dazu aufklärend fest, dass die ggst. Rechnung wesentlich mehr beinhaltet als die<br />
Tonanlage und hier offensichtlich zu wenig Informationen geflossen sind.<br />
PKT. 5. VORANSCHLAG 2011, BESCHLUSSFASSUNGEN<br />
Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />
Der Entwurf des Voranschlages für das Jahr 2011 wurde in der Sitzung des Bau- u.<br />
Finanzausschusses am 2. Dezember <strong>2010</strong> beraten.<br />
Der Entwurf wurde ordnungsgemäss durch zwei Wochen kundgemacht und es wurden<br />
dagegen keine Erinnerungen eingebracht.<br />
Es wird der Antrag gestellt, den Voranschlag 2011 in folgender Weise zu beraten und zu<br />
beschliessen:<br />
1. Hebesätze für das Jahr 2011<br />
2. Abfallgebührenordnung, Änderung<br />
3. Wassergebührenordnung, Änderung<br />
4. Kanalgebührenordnung, Änderung<br />
5. Kurzparkzonentarife, Änderung<br />
6. Gebührenpflichtige Dauerparkplätze, Änderung Parkgebühren<br />
7. Festsetzung der Höhe des Kassenkredites<br />
8. Höhe der voraussichtlichen Darlehensaufnahmen 2011<br />
9. Dienstpostenplan für 2011<br />
10. Beratung des ordentlichen und des ausserordentlichen Voranschlages 2011 sowie des<br />
mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2011 bis 2014<br />
10.1. Beschlussfassung Ordentlicher Voranschlag 2011<br />
10.2. Beschlussfassung Außerordentlicher Voranschlag 2011<br />
11. Beschlussfassung Mittelfristige Finanzplanung 2011 - 2014<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
1. Gemeindesteuern, Hebesätze<br />
Vor dem jeweiligen Jahresbeginn müssen die Hebesätze für die Gemeindesteuern und -<br />
gebühren beschlossen sein, damit diese mit 1.1. des jeweiligen Finanzjahres zur Anwendung<br />
gelangen können.<br />
Es wird der Antrag gestellt, folgende Hebesätze zu beschließen:<br />
Grundsteuer A für land-u. forstw. Betriebe .............. mit 500 v.H.d.St.Meßbetrages<br />
Grundsteuer B für sonstige Grundstücke ................ mit 500 v.H.d.St.Meßbetrages<br />
Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) ........................ mit 20 v.H.des Nettoentgeltes<br />
Lustbarkeitsabgabe für die<br />
Vorführung von Bildstreifen ...................................... mit 0 %<br />
Hundeabgabe:<br />
pro Hund ................................................................... € 53,00<br />
Wach- und Berufshunde ........................................... € 20,00<br />
7
Beschluss:<br />
3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />
GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />
GRE. Mag. a Margit Ketter<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
2. Abfallgebühren<br />
Die Änderung der Abfallgebührenordnung vom 8. Junil <strong>2010</strong> wird wie folgt beantragt:<br />
§ 2<br />
Höhe der Gebühren<br />
(ohne Ust.)<br />
Die Abfallabfuhrgebühr beträgt pro Abfuhr: 2-wöchig 4-wöchig wöchentlich<br />
bis <strong>12</strong>0-Liter-Hausabfallbehälter 8,80 10,80 11,20<br />
<strong>12</strong>0-Liter-Kompostierbehälter pro Haushalt 0,00 0,00 0,00<br />
240-Liter-Hausabfallbehälter 17,30 21,10 22,20<br />
240-Liter-Kompostierbehälter pro Haushalt 0,00 0,00 0,00<br />
770-Liter-Großraumcontainer für Hausabfall 64,30 79,60 86,70<br />
1100-Liter-Großraumcontainer für Hausabfall 91,80 113,20 <strong>12</strong>3,80<br />
1100-Liter-Großraumcontranier für Kompost 0,00 0,00 0,00<br />
Abrollcontainer: pro m³ und Abfuhr € 72,40<br />
Abfallsäcke (60 l), pro Stück € 4,00<br />
Beschluss:<br />
3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />
GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />
GRE. Mag. a Margit Ketter<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
3. Wassergebührenordnung<br />
Die Änderung der Wassergebührenordnung vom 28. September 2006, zuletzt abgeändert<br />
mit Gemeinderatsbeschluss vom 11. März <strong>2010</strong> wird wie folgt beantragt:<br />
§ 3 Abs. 2<br />
2) Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je Quadratmeter<br />
der Bemessungsgrundlage nach Abs. 5)<br />
a) je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage 14,60<br />
Mindestgebühr für 150 m² 2.190,00<br />
b) für bebaute Flächen, die betrieblich genutzt werden, je m²<br />
bis 500 m² 14,60<br />
von 501 m² bis 1.000 m² 7,30<br />
von 1.001 m² bis 2.000 m² 3,60<br />
über 2.000 m² 1,80<br />
Mindestanschlussgebühr für 150 m² 2.190,00<br />
Mindestanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke 2.190,00<br />
§ 3 Abs. 3<br />
3) Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt € 2.190,--.<br />
€<br />
8
§ 6 Abs. 3<br />
3) Die Wasserbenützungsgebühr beträgt je Kubikmeter verbrauchter Wassermenge € 1,51.<br />
§ 6 Abs. 5<br />
5) Fehlt ein Wasserzähler, so werden für den Wasserbezug Pauschalgebühren verrechnet.<br />
Die Pauschalgebühren werden nach folgenden Ansätzen nebeneinander (vierteljährlich)<br />
verrechnet:<br />
Pauschalgebühren €<br />
a) Wohnung oder gewerblicher Betrieb 64,50<br />
b) Schlauchanschluss 11,20<br />
c) landwirtsch. Stallung 7,10<br />
d) je Stück Großvieh 3,50<br />
e) Bauwasser je Baustelle bis <strong>12</strong>00 m³ umbauten Raum, einmalig<br />
je weitere angefangene 100 m³ umbauten Raum<br />
§ 7<br />
Wasserzählergebühr<br />
228,00<br />
28,00<br />
1) Für die beigestellten gemeindeeigenen Wasserzähler ist je Zähler und Vierteljahr eine<br />
Gebühr und zwar für Zähler mit<br />
3 m³ Nennleistung 4,60<br />
7 m³ Nennleistung 5,80<br />
20 m³ Nennleistung 10,20<br />
50 m³ Nennleistung 36,40<br />
80 m³ Nennleistung 37,10<br />
100 m³ Nennleistung 41,80<br />
Beschluss:<br />
3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />
GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />
GRE. Mag. a Margit Ketter<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche GEmeinderatsmitglieder<br />
4. Kanalgebührenordnung<br />
Die Änderung der Kanalgebührenordnung vom 28. September 2006, zuletzt abgeändert mit<br />
Gemeinderatsbeschluss vom 10. Dezember 2009 wird wie folgt beantragt:<br />
§ 3 Abs. 2<br />
a) je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage 19,40<br />
Mindestgebühr für 150 m² 2.910,00<br />
b) für bebaute Flächen, die betrieblich genutzt werden, je m²<br />
bis 500 m² 19,40<br />
von 501 m² bis 1.000 m² 9,70<br />
von 1.001 m² bis 2.000 m² 4,90<br />
über 2.000 m² 2,50<br />
Mindestanschlussgebühr für 150 m² 2.910,00<br />
c) für den Anschluß von unbebauten Grundstücken die 2.910,00<br />
€<br />
9
Mindestanschlussgebühr, diese beträgt<br />
§ 7 Abs. 3<br />
3) Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasser € 3,42.<br />
§ 7 Abs. 6<br />
6) Fehlt ein Wasserzähler oder wird das Wasser nicht aus der öffentlichen<br />
Wasserversorgungsanlage bezogen (eigene Quelle, Wassergenossenschaft etc.), so ist<br />
das Ausmaß der Kanalbenützungsgebühr durch Pauschalierung zu ermitteln, wobei<br />
folgende Ansätze nebeneinander vierteljährlich verrechnet werden:<br />
a) Wohnung oder gewerblicher Betrieb................................................................... € 142,80<br />
b) Schlauchanschluss .............................................................................................. € 24,00<br />
Beschluss:<br />
3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />
GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />
GRE. Mag. a Margit Ketter<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
5. Gemeindeabgabe für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge (Kurzparktarife)<br />
Die Änderung der Verordnung vom 2.7.1992, zuletzt geändert mit Gemeinderatsbeschluss<br />
vom 3. März 2005 wird wie folgt beantragt:<br />
Die Höhe der Parkgebühr beträgt:<br />
Parkzeit Betrag in €<br />
bis 20 Minuten frei<br />
bis 40 Minuten 0,50<br />
bis 60 Minuten 0,90<br />
bis 80 Minuten 1,30<br />
bis 90 Minuten 1,50<br />
Beschluss:<br />
3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />
GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />
GRE. Mag. a Margit Ketter<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
§ 2<br />
6. Gebührenpflichtige Dauerparkplätze, Änderung der Parkgebühren<br />
Die Parkgebühren für die gebührenpflichtigen Dauerparkplätze, zuletzt abgeändert mit<br />
Gemeinderatsbeschluss vom 13. Dezember 2002, werden wie folgt festgesetzt:<br />
Parkzeit Betrag in €<br />
je Stunde 2,00<br />
max. pro Kalendertag 8,00<br />
100-Stunden-Karte 15,00<br />
<strong>12</strong>00-Stunden-Karte 150,00<br />
Wochenkarte gestrichen<br />
Monatskarte gestrichen<br />
10
Jahreskarte 150,00<br />
Beschluss:<br />
3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />
GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />
GRE. Mag. a Margit Ketter<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
7. Höhe des Kassenkredites gem. § 83 OÖ GemO 1990:<br />
Der Höchstbetrag des Kassenkredites, der im Finanzjahr <strong>2010</strong> zur Aufrechterhaltung der<br />
Zahlungsfähigkeit in Anspruch genommen werden kann, wird mit € 4.100.000,-- bei der<br />
Sparkasse <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> AG mit einem Aufschlag von 0,18 % auf den 3-Monats-Euribor<br />
beantragt.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
8. Höhe der voraussichtlichen Darlehensaufnahmen gem. § 76 Abs. 4 OÖ :<br />
Die Höhe der voraussichtlich aufzunehmenden Darlehen wird mit € 3.745.000,-- beantragt.<br />
Beschluss:<br />
3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />
GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />
GRE. Mag. a Margit Ketter<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
9. Der Dienstpostenplan für 2011 wird festgesetzt mit:<br />
Beamte: Allgemeine Verwaltung: 22 Dienstposten<br />
Kindergärten: 3 Dienstposten<br />
Sicherheitswache: 7 Dienstposten<br />
Handwerklicher Dienst: 9 Dienstposten<br />
S u m m e 41 Dienstposten<br />
1 Planstelle Verw. Gruppe A, Dienstklasse III-VIII GD 6/1<br />
1 Planstelle Verw. Gruppe A, Dienstklasse III-VII GD 10/2<br />
2 Planstellen Verw. Gruppe B, Dienstklasse II-VII GD 10/2<br />
1 Planstelle Verw. Gruppe B, Dienstklasse II-VII, ad pers. GD <strong>12</strong>/3<br />
2 Planstelle Verw. Gruppe B, Dienstklasse II-VI-N2 GD 13/2<br />
1 Planstelle Verw. Gruppe B, Dienstklasse II-VI GD 13/2<br />
6 Planstellen Verw. Gruppe C, Dienstklasse I-V GD <strong>16</strong>/3<br />
1 Planstellen Verw. Gruppe C, Dienstklasse I-V GD 14/1<br />
1 Planstelle Verw. Gruppe C, Dienstklasse I-IV-N2 GD <strong>16</strong>/3<br />
1 Planstelle Verw. Gruppe C, Dienstklasse I-IV-N1 GD 17/5<br />
1 Planstelle Verw. Gruppe C, Dienstklasse I-IV-N1, ad pers. GD 18/6<br />
3 Planstellen Verw. Gruppe C, Dienstklasse I-IV GD 18/5<br />
1 Planstellen Verw. Gruppe C, Dienstklasse I-IV GD 20/3<br />
3 Planstellen Verw. Gruppe L 2B 1<br />
1 Planstelle Verw. Gruppe W2, Dienstklasse III-V GD 14/10<br />
1 Planstellen Verw. Gruppe W2, Dienstklasse III-IV GD 15/5<br />
5 Planstellen Verw. Gruppe W2, Dienstklasse III-IV, Grundst. ad pers. GD <strong>16</strong>/8<br />
11
1 Planstellen Verw. Gruppe P1, Dienstklasse I-IV GD 17/2<br />
1 Planstelle Verw. Gruppe P2, Dienstklasse I-IV ad pers. P1, I-IV GD 18/1<br />
5 Planstellen Verw. Gruppe P3, Dienstklasse I-III ad pers. P2, I-III GD 19/1<br />
1 Planstellen Verw. Gruppe P3, Dienstklasse I-III ad pers. P2, I-III GD 23/1<br />
1 Planstellen Verw. Gruppe P3, Dienstklasse I-III GD 21/3<br />
41<br />
57,825 Vertragsbedienstete, Schema I / I L<br />
davon Entlohnungsgruppe Funktionslaufbahn<br />
1 b GD 13/2<br />
1 b GD 14/1<br />
1 b GD 14/EB<br />
6 c GD 18/5<br />
1 c GD 18/6<br />
1 d GD 18/5<br />
1 GD 17EB<br />
0,825 d GD 25/2<br />
2 d GD 22/EB<br />
3 d GD 21/EB<br />
3 d GD 20/3<br />
1 d GD 20/2<br />
2 e GD 23/EB<br />
17 VB I/d GD 22/3<br />
17 l 2b 1<br />
76,5 Vertragsbedienstete, Schema II<br />
Davon Entlohnungsgruppe Funktionslaufbahn<br />
1 p1 GD 17/2<br />
19 p3, ad. personam p2 GD 19/1<br />
1 p3, ad. personam p2 GD 21/3<br />
19 p3 GD 19/1<br />
0,5 GD 21/2<br />
2 p3 GD 21/3<br />
1 p3 GD 23/1<br />
13,5 p4 GD 23/1<br />
1 p4 GD 21/1<br />
1,5 p4 GD 23EB<br />
1 p4 GD 25/2<br />
<strong>16</strong> p5 GD 25/1<br />
Gemeindeärzte:<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> I (rechts der Traun): unbesetzt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> II (links der Traun): Dr. Franz Auer-Hackenberg<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
10. Beratung des ordentlichen und des ausserordentlichen Voranschlages 2011<br />
sowie des mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2011 bis 2014<br />
StR. Loidl: Der prognostizierte Abgang beläuft sich auf € 989.100,--. Er verliest die Zahlen der<br />
Ertragsanteile, SHV-Umlage, Krankenanstaltenbeiträge und der <strong>Land</strong>esumlage. <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> entwickle<br />
sich demnach gut, die Kommunalsteuer ist leicht steigend. Im Voranschlag sind auch wieder<br />
Subventionen an Vereine enthalten, ein sehr wichtiger Posten.<br />
<strong>12</strong>
GR. Glatz: Die Differenz beim Abgang beträgt € 1 Mio. gegenüber dem Vorjahr. Die Einsparungen bei<br />
den Zuschüssen zur Katrin seien sehr positiv - ob allerdings die Sperre im Winter das richtige Konzept<br />
ist, werde die Zukunft zeigen, man wird sich das sehr genau ansehen. Mehreinnahmen: Die<br />
Gebührenerhöhung bei Wasser und Müll bestimme zwar das <strong>Land</strong>, in diese Situation habe man sich<br />
aber als Abgangsgemeinde selbst gebracht. Das Budget sei lediglich wieder eine Fortschreibung der<br />
letzten Jahre, keinerlei Ansätze für eine nachhaltige Budgetsanierung seien erkennbar. Kritisiert wird<br />
auch das immer noch fehlende Energiekonzept. Man müsse alle Anstrengungen unternehmen, um so<br />
rasch als möglich wieder eine positive Wendung herbeizuführen.<br />
GR. DI. Laimer: Im Voranschlag sind auch einige Anregungen der Freiheitlichen enthalten. Im<br />
Prüfungsbericht ist nicht dargelegt, wie der Abgang für <strong>2010</strong> erledigt werden soll; ca. € 1 Mio. fehlt<br />
noch für diese Abwicklung. Bund und <strong>Land</strong> sind nun gefragt, wie man zu diesem Geld komme. Zum<br />
Thema Abgangsgemeinde: Das <strong>Land</strong> schreibt die Vorgangsweise vor, dies gebe zu denken. Die Lage<br />
sei im Moment sehr aussichtslos: Viele Aufgaben wurden auf Kommunen abgewälzt - ohne<br />
entsprechende finanzielle Abgeltung. Die Gemeinde habe keinerlei Handlungsfreiheit mehr. Das <strong>Land</strong><br />
OÖ sei an dieser Finanzmisere ebenfalls Schuld, dieses habe sehr viel Geld ausgegeben und hätte<br />
sparsamer vorgehen können. Nun müssen sogar Rücklagen der Gemeinde aufgelöst werden.<br />
Reformen bei <strong>Land</strong> und Bund sollten endlich durchgesetzt werden. Die F-Fraktion wird sich dem<br />
Budget enthalten und zwar wegen der Vorgaben des <strong>Land</strong>es und des Bundes.<br />
GR. Grießmeier: Der Spargedanke fehle seit Anfang <strong>2010</strong> gänzlich, keine Umsetzung ist gelungen.<br />
Z.B. Produktkatalog: Eine Ausgliederung des großen Müllfahrzeuges wurde im Arbeitskreis<br />
besprochen, nun ist der Ankauf dieses Wagens plötzlich wieder im Voranschlag 2011 enthalten. Der<br />
Einsparungs-Gedanke wurde somit nicht weiter verfolgt.<br />
Vizebgm. Zierler: Der Gestaltungsspielraum sei sehr gering, Gespräche zur Verbesserung müssen<br />
geführt werden, eine konstruktive Arbeit sei nun gefragt. Ein Signal seitens der ÖVP zur<br />
Zusammenarbeit ist auf jeden Fall gegeben.<br />
StR. Loidl zur Wortmeldung GR. Glatz: Verbesserungsvorschläge der Grünen im AK Finanzen<br />
wurden dort leider wieder nicht vorgebracht. Er lade alle zu einer konstruktiven Zusammenarbeit ein<br />
und ersucht, parteipolitisches Hickhack weglassen.<br />
Vizebgm. Zierler: Die ÖVP-Fraktion hat mit ihrer Zustimmung zu den vorherigen Beschlüssen<br />
gezeigt, dass sie an einer konstruktiven Zusammenarbeit sehr wohl interessiert ist. Wenn man, wie<br />
am Beispiel Produktkatalog plakativ dargelegt, dem vorliegenden Budgetentwurf nicht zustimmen<br />
wird, heißt das nicht, dass man in Zukunft nicht gesprächsbereit sein wird.<br />
Vizebgm. Reisenbichler: Der Spargedanke sei bei der SPÖ sehr wohl ausgeprägt. Zum<br />
angesprochenen Produktkatalog: Dieser sieht vor, Arbeitsleistungen einzusparen, nicht auszulagern -<br />
dies sei ein Unterschied. Überlegungen zu Einsparungen sind vorhanden und werden intensiv<br />
verfolgt. .<br />
Bgm. Heide: Das Budget sei bei den meisten Kommunen nur mehr Ausdruck der politischen<br />
Möglichkeiten, nicht des politischen Willens. ¾ der Gemeinden in OÖ sind Abgangsgemeinde, die<br />
Wirtschaftskrise machte auch vor Bund und <strong>Land</strong> nicht Halt. Auch 2011 wird von dieser Krise<br />
gekennzeichnet sein. Er stellt einen Verglich mit anderen Gemeinden an, wonach <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> nicht so<br />
schlecht wie manch andere Gemeinden dasteht. Man sei mit Tatsachen konfrontiert und müsse diese<br />
Situation nun meistern. Ein Einsparungspotenzial sei in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> nicht mehr wirklich vorhanden -<br />
siehe auch Prüfbericht der BH Gmunden. Positiv sei, dass die heutige Gebührenerhöhungen auf<br />
breiter Basis beschlossen wurden. Wasser, Abwasser und Müll dürfen keinesfalls privatisiert werden,<br />
da man damit auch die Gebührenhoheit verlieren würde. Das Budget sei konsequent und effizient,<br />
man müsse mit dem Vorhandenen auskommen. Viele Investionen sind vorgesehen, zB. Neubau<br />
Wirtschaftshof, Jainzendorfbrücke, Straßenbauprojekte, Infrastrukturverbesserungen, Fuhrpark,<br />
Radaranlage, Spielplätze, Kindergarten und Hort, Vereinsförderungen, Mittel für die freiwilligen<br />
Feuerwehren, Kinderbetreuungseinrichtungen, Jugendarbeit. Wer diesem Budget die Zustimmung<br />
verweigert, stimme damit auch diesem breiten Angebot nicht zu und entledige sich der Verantwortung.<br />
Weihnachtsbeleuchtung: Dieses große Projekt wurde in weniger als 3 Monaten umgesetzt, hier sei<br />
der Dank an <strong>Ischl</strong>er Wirtschaft ausgesprochen. Er lade ein, einen konstruktiven, gemeinsamen Weg<br />
zu gehen.<br />
StR. Fuchs: Die Begründung für die Stimmenthaltung beim Budget werde er bei Pkt. 18. genauer<br />
erläutern. Es sei dies als ein symbolisches Zeichen an Bund und <strong>Land</strong> zu werten.<br />
GR. Glatz: Vergleiche mit anderen Gemeinden bringen in diesem Falle nichts. Es sei richtgig, Vereine<br />
zu unterstützen, jedoch sei die vom Prügungsausschuss vorgeschlagene Vorgangsweise einzuhalten<br />
(Einbringung der Anträge bis September). Zu den Parkgebühren: Einige gebührenpflichtige<br />
Kurzparkzonen wurden zwar beschlossen, aber noch nicht umgesetzt.<br />
Bgm. Heide: Zur Kurzparkzone Gartenstraße: Verordnung, Anschaffung Parkautomaten,<br />
Installationen, Anschlüsse etc. benötigen Zeit. Subventionen: Man halte sich sehr wohl an den<br />
vorgegebenen Einbringungszeitraum.<br />
GR. Grießmeier: Es scheint, dass diverse Unterlagen der ÖVP nicht vorliegen.<br />
13
Bgm. Heide: Er sei dazu verpflichtet, die Unterlagen des Prüfungsausschusses zu prüfen und<br />
nachzufragen, falls Unklarheiten bestehen. Mit konstruktiver Zusammenarbeit wird man das<br />
Bestmögliche erzielen. Er hätte sich gewünscht, das Budget auf einer breiten Basis beschließen zu<br />
können, nun muss eben die SPÖ alleine die Verantwortung übernehmen.<br />
10.1) Ordentlicher Voranschlag 2011:<br />
Es wird der Antrag gestellt, den ordentlichen Voranschlag für das Finanzjahr 2011 in der<br />
vorliegenden Form mit folgendem Ergebnis zu genehmigen:<br />
Summe der Einnahmen € 32.153.000,--<br />
Summe der Ausgaben € 33.142.100,--<br />
Abgang bzw. Überschuss € -989.100,--<br />
Beschluss:<br />
4 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />
GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />
GRE. Mag. a Margit Ketter<br />
GR. Hermine Siegl<br />
14 Stimmenthaltungen: Vizebgm. Christian Zierler<br />
StR. Mag. a Helga Leitner<br />
StR. Margarete Wimmer<br />
GR. Ursula Bittner<br />
GR. Wilhelm Blohberger<br />
GR. Wilhelm Gollowitzer<br />
GR. Engelbert Grießmeier<br />
GR. Johannes Kogler<br />
GR. Cornelia Krall<br />
GR. Rainer Mayrhofer<br />
GR. Luise Unterberger<br />
StR. Anton Fuchs<br />
GR. DI. Andreas Laimer<br />
GRE. Hans-Jörg Aster<br />
19 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
10.2 Ausserordentlicher Voranschlag 2011:<br />
Es wird der Antrag gestellt, den außerordentlichen Voranschlag für das Finanzjahr 2011 in<br />
der vorliegenden Form mit folgendem Ergebnis zu genehmigen:<br />
Summe der Einnahmen € 7.334.000,--<br />
Summe der Ausgaben € 7.334.000,--<br />
Abgang bzw. Überschuss € -,--<br />
Beschluss:<br />
4 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />
GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />
GRE. Mag. a Margit Ketter<br />
GR. Hermine Siegl<br />
14 Stimmenthaltungen: Vizebgm. Christian Zierler<br />
StR. Mag. a Helga Leitner<br />
StR. Margarete Wimmer<br />
GR. Ursula Bittner<br />
GR. Wilhelm Blohberger<br />
GR. Wilhelm Gollowitzer<br />
GR. Engelbert Grießmeier<br />
GR. Johannes Kogler<br />
GR. Cornelia Krall<br />
GR. Rainer Mayrhofer<br />
14
GR. Luise Unterberger<br />
StR. Anton Fuchs<br />
GR. DI. Andreas Laimer<br />
GRE. Hans-Jörg Aster<br />
19 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
11. Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2014<br />
Gemäß § <strong>16</strong> der GemHKRO (Gemeinde-Haushalts-Kassen- u. Rechnungsordnung) ist die<br />
Gemeinde verpflichtet, gleichzeitig mit dem Voranschlag 2011 einen mittelfristigen<br />
Finanzplan mit einer Laufzeit von 4 Jahren zu erstellen.<br />
Es wird der Antrag gestellt, den vorliegenden mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2011 bis<br />
2014 zu beschliessen.<br />
Beschluss:<br />
3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />
GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />
GRE. Mag. a Margit Ketter<br />
4 Stimmenthaltungen: StR. Anton Fuchs<br />
GR. DI. Andreas Laimer<br />
GR. Hermine Siegl<br />
GRE. Hans-Jörg Aster<br />
30 Stimmen für den Antrag: Restliche GR-Mitglieder<br />
PKT. 6. NEUBAU KINDERGARTEN / HORT IN REITERNDORF, FINANZIERUNGSPLAN,<br />
BESCHLUSSFASSUNG<br />
Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />
Die Neubaukosten wurden von Architekt Neureiter mit € 1.199.951,37 (netto) geschätzt und<br />
mit dem <strong>Land</strong> Oö. und den Fraktionen abgestimmt.<br />
Um den Neubau durch die Immobilien <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> GmbH. & Co KG durchführen zu können,<br />
muss die Finanzierung gesichert sein.<br />
Nach Aussage von Gemeindereferent LH-Stv. Josef Ackerl kann davon ausgegangen<br />
werden, dass wie bisher mit einer Drittel-Finanzierung (1/3 BZ, 1/3 Bildungsabt., 1/3<br />
Gemeinde) gerechnet werden kann.<br />
Da spätestens für den Winter 2011/20<strong>12</strong> größere Reparaturen am jetzigen<br />
Kindergartengebäude erforderlich sind, soll mit dem Bauprojekt ehestmöglich begonnen<br />
werden, da eine Sanierung sowohl aus bautechnischer als auch aus finanzieller Sicht<br />
(verlorener Bauaufwand) nicht sinnvoll erscheint. Da der Wunsch nach einem möglichst<br />
baldigem Baubeginn besteht, die Höhe der Zuschüsse zwar abgeschätzt, aber nicht bekannt<br />
ist, wann diese Mittel fließen werden, wäre eine Zwischenfinanzierung mittels Darlehen<br />
durch die Immobilien <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> GmbH. & Co KG erforderlich, wofür die <strong>Stadtgemeinde</strong><br />
wiederum die Haftung übernehmen müsste.<br />
Sollte eine Zwischenfinanzierung notwendig sein, würde dies aufgrund der derzeitigen<br />
Konditionen für 2 Jahre rund € 50.000,-- kosten.<br />
Vorbehaltlich der Genehmigung des Finanzierungsplanes durch das <strong>Land</strong> Oö. wird der<br />
Antrag gestellt, den nachstehenden Finanzierungsplan zu beschließen:<br />
Bezeichnung 2011 20<strong>12</strong> Summe<br />
Baukosten 1.200.000 0 1.200.000<br />
15
Finanzierung:<br />
<strong>Land</strong>eszuschuss 200.000 200.000 400.000<br />
Bedarfszuweisung 200.000 200.000 400.000<br />
Darlehen 800.000 -400.000 400.000<br />
Summe 1.200.000 0 1.200.000<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
(StR. Schiller und GR. Weinzierl bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />
PKT. 7. ABFALLORDNUNG, ÄNDERUNG<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Vizebgm. Josef Reisenbichler<br />
Der Gemeinderat hat in seine letzten Sitzung aufgrund des neuen Oö.<br />
Abfallwirtschaftsgesetzes eine Neufassung der Abfallordnung beschlossen. Die<br />
Aufsichtsbehörde hat im Zuge der Verordnungsprüfung drei Details im Verordnungstext<br />
beanstandet, welche zu ändern wären:<br />
- Das neue Gesetz sieht keine Möglichkeit vor, Abfuhrintervalle erforderlichenfalls per<br />
Bescheid zu regeln (§ 9, 2. Satz);<br />
- Die Erwähnung privater Entsorgungsunternehmen - § 3, Abs. 1 und 2- bei Hausabfällen<br />
im Sonderbereich bzw. bei sperrigen Abfällen – sei gesetzlich nicht vorgesehen;<br />
- Da die Biotonnenabfuhr derzeit grundsätzlich im gesamten Gemeindegebiet<br />
durchgeführt werde, sei der in § 2 Abs. 3 der Verordnung enthaltene Verweis auf<br />
Anhang 2 (wo derzeit keine Liegenschaften angeführt werden, welche von der Abfuhr<br />
ausgenommen wären) zu streichen.<br />
Es wird der Antrag gestellt, die oa. Änderungen mittels der nachstehenden Verordnung zu<br />
beschließen:<br />
Verordnung<br />
des Gemeinderates der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> vom <strong>16</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2010</strong>, mit der die Abfallordnung<br />
der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> vom 15. Juli <strong>2010</strong>, Zl. Fin-660/46-<strong>2010</strong> (GR-Beschluss vom<br />
8.7.<strong>2010</strong>) geändert wird.<br />
Aufgrund des § 6 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (Oö. AWG 2009), LGBl. Nr. 71/2009<br />
idgF, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Nachstehende Bestimmungen der Abfallordnung der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> vom<br />
15. Juli <strong>2010</strong>, Zl. Fin-660/46-<strong>2010</strong> (GR-Beschluss vom 8.7.<strong>2010</strong>) werden geändert:<br />
(1) § 2 Abs. 3 lautet wie folgt:<br />
„Der Abholbereich für die Sammlung der Biotonnenabfälle umfasst das gesamte<br />
Gemeindegebiet.“<br />
(2) § 3 Abs.1 und 2 lauten wie folgt:<br />
„1) Hausabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zur Sammlung bereitzustellen.<br />
Im Sonderbereich sind Hausabfälle zum Altstoffsammelzentrum <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> Sulzbach zu<br />
bringen.<br />
2) Sperrige Abfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, in das<br />
Altstoffsammelzentrum <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> Sulzbach zu bringen, bei Abholung im Bedarfsfall am<br />
vereinbarten Ort zur Sammlung bereitzustellen.“<br />
<strong>16</strong>
(3) § 9 lautet wie folgt:<br />
„Änderungen des Abfallintervalles, der Anzahl oder Größe der Abfallbehälter dürfen erst mit<br />
Beginn des jeweils nächst folgenden Monats vorgenommen werden.“<br />
§ 2<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990 durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />
rechtswirksam.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 8. STADTBUS, REGELUNG 2011<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
In der oa. Angelegenheit hat am 2.<strong>12</strong>.<strong>2010</strong> eine Besprechung beim OÖ. Verkehrsverbund in<br />
Linz stattgefunden. Dabei wurde u.a. eine - im Vergleich zum bisherigen Fahrplan -<br />
eingeschränkte Bedienung der Stadtbuslinie - jedoch mit zwei Bussen - erörtert. Die dabei<br />
für die Gemeinde entstehenden Kosten wurden im Ergebnis mit € 80.000,-- beziffert<br />
(Grundlage dafür sind Bruttokosten von € 225.000,--, geschätzte Einnahmen von ca.<br />
€ 50.000,-- und geschätzte Bundesmittel von ca. € 15.000,--). Bei dieser Variante wird<br />
Sulzbach nicht mehr befahren, der Bus dreht beim Kreisverkehr um; an Samstagen wird<br />
nicht mehr gefahren, außerdem fallen ein Früh- und zwei Spätkurse weg. Nachdem der<br />
Postbus unter diesen Voraussetzungen sich nicht mehr am Stadtbus beteiligt, wird die<br />
Fa. Stern & Hafferl (BI Kraftfahrlinien GmbH) den Stadtbus alleine betreiben.<br />
Es wird der Antrag gestellt, den vorliegenden Fahrplan, welcher als Beilage einen<br />
integrierenden Bestandteil dieser Verhandlungsschrift bildet, für 2011 - ab 13.<strong>12</strong>. d. J. - mit<br />
den o. a. Voraussetzungen zu genehmigen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
GR. Glatz: Es sei erfreulich, dass eine Regelung gefunden wurde und der Stadtbus für 2011 gerettet<br />
ist. Finanzielle Siutation ist der Grund für die Einschränkungen. Er hofft, dass der Stadtbus generell<br />
weiter geführt werden kann.<br />
StR. Fuchs ist erfreut für das Kompromissergebnis und hofft, dass sich Finanzsituation derart bessert,<br />
dass das Angebot auch wieder auf die Peripherie ausgeweitet werden kann.<br />
GR. DI. Laimer: Man hatte nie Beförderungszahlen vorliegen; das vorliegende Kompromiss-Ergebnis<br />
muss nun so akzeptiert werden. Man werde sehr genau prüfen, wie die weitere Vorgangsweise sein<br />
kann.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 9. GRUNDSTÜCK 253/20, GB. JAINZEN, VERÄUßERUNG<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 8. Juli d.J. beschlossen, das oa.<br />
gemeindeeigene Grundstück in Roith, auf welchem sich eine Mitte der 80-er Jahre darauf<br />
errichtete Garage befindet, an die drei Nutzer der Garage, Herrn Gerhard Szinowatz, Frau<br />
Lieselotte Berner und Herrn Herbert Haslinger um € 3.500,-- gemeinschaftlich zu veräußern.<br />
17
Im Zuge der Durchführung der Grundtransaktion hat Herr Haslinger die Gemeinde wissen<br />
lassen, dass er von einem Kauf Abstand nehmen möchte, dass jedoch an seiner Stelle Herr<br />
Roman Semlitsch, wh. Windhag 46, 5351 Aigen-Voglhub, als Miterwerber auftreten würde.<br />
Herr Semlitsch ist lt. seinen Angaben Eigentümer von zwei Wohnungen im gegenüber<br />
liegenden Haus Schlachthofstraße 11.<br />
Es wird der Antrag gestellt, den Verkauf in dieser neuen Konstellation zu den ursprünglichen<br />
Bedingungen zu beschließen.<br />
Gemäß § 67 Abs. 3 OÖ. Gemeindeordnung bedürfen Veräußerungen von unbeweglichem<br />
Gemeindeeigentum zu ihrer Zulässigkeit eines mit 2/3-Mehrheit gefassten Beschlusses des<br />
Gemeinderates.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 10. ALOIS MÜLLEGGER, BAULANDSICHERUNGSVERTRAG, KLAGSEINBRINGUNG<br />
Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />
Die <strong>Stadtgemeinde</strong> hat im Jahre 2000 mit dem Besitzer des stillgelegten Steinbruchs im<br />
Hubkogl einen sog. „Baulandsicherungsvertrag“ über eine planmäßig definierte Bebauung<br />
des Areals abgeschlossen. Die darin vereinbarte Bebauungsfrist von 8 Jahren endete mit<br />
9.2.2008. Es hat sich heraus gestellt, dass der Vertragspartner der <strong>Stadtgemeinde</strong> seine<br />
damals gegenüber der <strong>Stadtgemeinde</strong> übernommenen Verpflichtungen in mehrfacher<br />
Hinsicht nicht erfüllt hat:<br />
Die Veräußerung dreier - bis dato nicht bebauter und einen Teil des Verbauungsplanes<br />
bildenden – Grundstücke ( 62/42 , 57/2 sowie 62/45 Grundbuch Reiterndorf), im Jahre 2004<br />
bzw. 2005 erfolgte an die Erwerber ohne Erwähnung des Baulandsicherungsvertrages bzw.<br />
ohne Übertragung der daraus folgenden Verpflichtungen zugunsten der <strong>Stadtgemeinde</strong>;<br />
Weiters wurden die Verpflichtungen aus dem Baulandsicherungsvertrag bezüglich der<br />
damals unverbauten Grundstücke des vertragsgegenständlichen Areals, welche im<br />
Dezember 2007 (also keine zwei Monate vor Ablauf der Bebauungsfrist !) an zwei Erwerber<br />
veräußert wurden, nach Geist und Buchstaben des ggstdl. Vertrages insoferne verletzt, als<br />
damals bereits offensichtlich war, dass diese Flächen in keinem Fall mehr fristgerecht<br />
verbaut werden können; es handelt sich dabei zum einen um die Grundstücke 62/48, 62/50,<br />
62/51, 62/52, 62/20, 57/7, 57/10 sowie um Anteile an den Straßenparzellen 62/1, 62/26, und<br />
57/4; zum anderen handelt es sich um die Grundstücke 62/47, 62/49, 62/53, 62/54, 57/8,<br />
57/9, 57/11, 57/<strong>12</strong>, sowie die Hälfte - Anteile an den Straßenparzellen 62/1, 62/26 und 57/4.<br />
Schließlich wurden die im Verbauungsplan eingezeichneten Straßen nur teilweise (jedenfalls<br />
nicht hinsichtlich des Grundstückes 62/56) errichtet und auch nicht asphaltiert.<br />
Die <strong>Stadtgemeinde</strong> hat mit ihrem Vertragspartner damals die Bezahlung einer Vertragsstrafe<br />
iHv. € 17.441,48 für den Fall vereinbart, dass er das Vertragsobjekt nicht fristgemäß verbaut,<br />
oder er seine Verpflichtung zur Vertragsüberbindung im Falle von Grundveräußerungen nicht<br />
erfüllt.<br />
Es wird daher der Antrag gestellt, die Bezahlung dieser Vertragsstrafe i.H.v. € 17.441,48 von<br />
Hrn. Müllegger, und/oder von Herrn Wolfgang Unterberger und Frau Waltraud Unterberger,<br />
wh. Weißenbach 235, 5350 Strobl, sowie von der Fa. BSU Bauservice Unterberger GmbH,<br />
Seestr. 20, 5342 Abersee, gerichtlich einzufordern und das Stadtamt zu bevollmächtigen,<br />
eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Klagseinbringung und rechtlichen Vertretung der<br />
<strong>Stadtgemeinde</strong> zu beauftragen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
18
PKT. 11. LIEGENSCHAFT SULZBACH <strong>16</strong>7, WAHRUNG DER GRUNDGRENZE<br />
ZUM ÖFFENTLICHEN GUT, KLAGSEINBRINGUNG<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Vizebgm. Josef Reisenbichler<br />
Der Eigentümerin der Liegenschaft Sulzbach <strong>16</strong>7 wurde mit Bescheid des Bürgermeisters<br />
u.a. aufgetragen, den auf der öffentlichen Wegparzelle 593/1GB Reiterndorf<br />
(Kalkgrubenstraße) gepflanzten lebenden Zaun - die Buchenhecke ragt entlang dieser<br />
Liegenschaft nach Auffassung der Gemeinde stellenweise bis zu 60 cm in das öffentliche<br />
Gut - innerhalb von zwei Monaten zu beseitigen. Die Bescheidadressatin hat dagegen<br />
berufen, der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.<strong>12</strong>.2008 den erstinstanzlichen<br />
Bescheid bestätigt.<br />
Über die dagegen vorgebrachte Vorstellung hat die Oö. <strong>Land</strong>esregierung u.a. entschieden,<br />
dass „… gegen jenen Teil der Buchenhecke, der sich nachweislich (!) auf öffentlichem Gut<br />
befindet, mit zivilrechtlichen Mitteln vorzugehen sein …“ wird. Dieser Bereich sei einer<br />
Regelung durch das Oö. Straßengesetz entzogen und dem Zivilrecht zugeordnet; die<br />
Entscheidungskompetenz darüber läge bei den ordentlichen Gerichten. Die Grenze<br />
zwischen dieser Liegenschaft und dem öffentlichem Gut ist nicht im Grenzkataster<br />
eingetragen, die Hecke soll lt. Liegenschaftseigentümerin „…vor über 35 Jahren …“ gesetzt<br />
worden sein.<br />
Der Dienstleistungsausschuss hat dennoch in seiner Sitzung vom 15. September <strong>2010</strong><br />
empfohlen, für die Entfernung der am öffentlichen Gut stehenden Buchenhecke die<br />
notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.<br />
Es wird daher der Antrag gestellt, den tatsächlichen Grenzverlauf gerichtlich oder im Wege<br />
des Vermessungsamtes festzustellen und die Liegenschaftseigentümerin dann<br />
gegebenenfalls auf Entfernung der Hecke bzw. auf Feststellung des richtigen Grenzverlaufes<br />
zu klagen. RA Dr. Peter Mair soll mit der Vertretung der Gemeinde bei allen damit in<br />
Zusammenhang stehenden außergerichtlichen, verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen<br />
Schritten incl. einer allfälligen Klagseinbringung beauftragt werden.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
3 Stimmenthaltungen: GR. Peter Glatz<br />
GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />
GRE. Mag. a Margit Ketter<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
PKT. <strong>12</strong>. LIEGENSCHAFT SCHULGASSE 9, FLÄCHENGLEICHER GRUNDTAUSCH<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Die Baufläche .26, GB. <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> (Liegenschaft Schulgasse 9, ehemaliges Hotel) beinhaltet<br />
eine Bebauung (Müllraum), welche sich teilweise auf dem gemeindeeigenen Grundstück Nr.<br />
29/2 mit einer Fläche von 4 m² befindet.<br />
Diese Bebauung besteht seit längerer Zeit und sollte nunmehr aufgrund des geplanten<br />
Bauvorhabens (Generalsanierung) der neuen Eigentümer einer Bereinigung zugefügt<br />
werden.<br />
19
Die Bauherren haben aus diesem Anlass ersucht, die Bereinigung in Form eines<br />
flächengleiches Tausches (Fläche von 4 m²) laut vorliegendem Plan zu genehmigen. Alle<br />
dafür erforderlichen Planungs-, Vermessungs- und Grundbucheintragungskosten, inkl.<br />
Vertragserrichtung soweit erforderlich, werden vom Antragsteller bezahlt und es erwachsen<br />
der Gemeinde keinerlei Kosten.<br />
Es wird daher der Antrag gestellt, den flächengleichen Tausch zu den oa. Bedingungen zu<br />
beschließen.<br />
Gemäß § 67 Abs. 3 OÖ. Gemeindeordnung bedürfen Veräußerungen von unbeweglichem<br />
Gemeindeeigentum zu ihrer Zulässigkeit eines mit 2/3-Mehrheit gefassten Beschlusses des<br />
Gemeinderates.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 13. BEBAUUNGSPLAN „ALTSTADT LINKES TRAUNUFER“, ABÄNDERUNG NR. 13, GRST. 26,<br />
GB. BAD ISCHL (FESTLEGUNG GESIMS-/TRAUFENHÖHE MIT MAX. +<strong>16</strong>,04 M IM WESTLICHEN TEIL<br />
UND ÄNDERUNG GFZ VON 3,0 AUF 3,65 SOWIE ANPASSUNG DER BAUFLUCHTLINIE), EINLEITUNG<br />
DES STELLUNGNAHMEVERFAHRENS<br />
Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />
Seitens der genannten Grundmiteigentümer bzw. deren Vertreter wurde nachstehend<br />
angeführter Antrag als Abänderungsantrag zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. B-<br />
<strong>16</strong>/1985 – Altstadt Linkes Traunufer - eingereicht.<br />
Die Behandlung dieses Antrages erfolgte in der 6. Sitzung für Bauangelegenheiten vom 21.<br />
10. <strong>2010</strong>. Laut Begründung des Antragstellers ist Anpassung bzw. Änderung des<br />
Bebauungsplanes notwendig, um die Modernisierung/Revitalisierung des Objektes sowie<br />
den Einbau von 15 Wohneinheiten zu ermöglichen. Dazu wurden vom Antragsteller bzw.<br />
dessen Vertreter Projektsunterlagen übermittelt bzw. das Projekt erläutert. Zur<br />
Projektsumsetzung ist es notwendig die maximale Gesimshöhe = Traufhöhe im westlichen<br />
Baukörper auf +<strong>16</strong>,04 m über FFOK anzuheben, weiters die max. Höhe des Dachausstieges<br />
auf + 18,56 m über FFOK zu ermöglichen. Die GFZ soll von derzeit 3,0 auf 3,65 geändert<br />
werden; zudem ist eine Anpassung der Baufluchtlinie an den Bestand an der nördlichen u.<br />
südlichen Gebäudegrenze notwendig, wobei im Bereich der nördlichen Baufluchtlinie eine<br />
Staffelung ab dem ersten Obergeschoß – Versetzung um 1,97 m nach hinten erfolgen soll.<br />
Seitens des Bauausschusses wurde die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens in seiner 6.<br />
Sitzung vom 21. Okt. <strong>2010</strong> beschlossen und dem Stadt- und Gemeinderat empfohlen, dass<br />
die notwendigen Verfahrensschritte eingeleitet werden (vorerst Einleitung des<br />
Stellungnahmeverfahrens gem. Oö. ROG). Alle notwendigen Grundlagen (Auszug aus dem<br />
Kataster-, u. Flächenwidmungsplan und Antragsunterlagen mit Bebauungsvorschlag)<br />
hinsichtlich der Lage, sowie eine Beschreibung über die Größe und Art des Grundstückes<br />
liegen dem Stadt- u. Gemeinderat vor.<br />
Lfd.Nr. 13<br />
Antragsteller Huber u. Drott GmbH & CO OG, Dr. Martin Mayrhofer,<br />
Laxenburgerstraße 29, 2351 Wiener Neudorf<br />
Grundstück 26<br />
EZ 207<br />
KG <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
betroffene Fläche ca. 6<strong>12</strong> m²<br />
Widmung<br />
Aufschließung<br />
dzt. / Kerngebiet<br />
20
Widmung beantragt /<br />
erforderl.<br />
BBPL-Änderung Linkes Traunufer – Gesimshöhe =<br />
Traufenhöhe im westlichen Teil max. +<strong>16</strong>,04 m üb. FFOK; GFZ<br />
von 3,0 auf 3,65 u. Anpassung der Baufluchtlinie<br />
Begründung Antragsteller Einbau von 15 Wohneinheiten<br />
Begründung Ausschuss<br />
Es wird daher der Antrag gestellt, die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens zur<br />
angeführten Bebauungsplanänderung Nr. 13 des Bebauungsplanes B-<strong>16</strong>/1985 – Altstadt<br />
Linkes Traunufer mit einer maximalen Gesimshöhe = Traufhöhe im westlichen Baukörper auf<br />
+<strong>16</strong>,04 m über FFOK, die max. Höhe des Dachausstieges auf + 18,56 m über FFOK, weiters<br />
die GFZ von derzeit 3,0 auf 3,65 sowie die Anpassung der Baufluchtlinie an den Bestand an<br />
der nördlichen u. südlichen Gebäudegrenze, wobei im Bereich der nördlichen Baufluchtlinie<br />
eine Staffelung ab dem ersten Obergeschoß – Versetzung um 1,97 m nach hinten erfolgt- zu<br />
beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
3 Stimmenthaltungen: GR. Peter Glatz<br />
GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />
GRE. Mag. a Margit Ketter<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
PKT. 14. BEBAUUNGSPLAN „ALTSTADT RECHTES TRAUNUFER“, ABÄNDERUNG NR. <strong>16</strong>,<br />
GRST. 484/18, GB. BAD ISCHL (ÄNDERUNG DER GESCHOßE VON II AUF II+D),<br />
EINLEITUNG DES STELLUNGNAHMEVERFAHRENS<br />
Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />
Seitens der betroffenen Grundeigentümer bzw. deren Vertreter wurde nachstehend<br />
angeführter Antrag als Abänderungsantrag zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. B-<br />
17/1989 – Altstadt Rechtes Traunufer - eingereicht.<br />
Die Behandlung dieses Antrages erfolgte in der 6. Sitzung für Bauangelegenheiten vom 21.<br />
10. <strong>2010</strong>. Laut Begründung des Antragstellers ist die Abänderung der Geschoße von derzeit<br />
II auf II + D für den geplanten Dachbodenausbau notwendig. Der Dachbodenausbau soll lt.<br />
Angabe der Antragsteller die dringende Wohnraumschaffung ermöglichen. Seitens des<br />
Bauausschusses wurde die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens in seiner 6. Sitzung<br />
vom 21. Okt. <strong>2010</strong> beschlossen und dem Stadt- und Gemeinderat empfohlen, dass die<br />
notwendigen Verfahrensschritte eingeleitet werden (vorerst Einleitung des<br />
Stellungnahmeverfahrens gem. Oö. ROG). Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens<br />
muss jedoch ein verbesserter Planentwurf über die geplante Bauausführung vorgelegt<br />
werden.<br />
Alle notwendigen Grundlagen (Auszug aus dem Kataster-, u. Flächenwidmungsplan und<br />
Antragsunterlagen mit Bebauungsvorschlag) hinsichtlich der Lage, sowie eine Beschreibung<br />
über die Größe und Art des Grundstückes liegen dem Stadt- u. Gemeinderat vor.<br />
Lfd.Nr. <strong>16</strong><br />
Antragsteller Anna Maria Horak, Traunkai 3, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
Grundstück 484/18<br />
EZ 546<br />
KG <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
betroffene Fläche ca. 250 m²<br />
Widmung<br />
Aufschließung<br />
dzt. / Kerngebiet, GFZ 0,65, offene Bauweise<br />
21
Widmung<br />
erforderl.<br />
beantragt / BBPL-Änderung Rechtes Traunufer, Geschoße von II auf II + D<br />
Begründung Antragsteller<br />
Begründung Ausschuss<br />
Dachgeschoßausbau<br />
Es wird daher der Antrag gestellt, die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens zur<br />
angeführten Bebauungsplanänderung Nr. <strong>16</strong> des Bebauungsplanes B-17/1989 – Altstadt<br />
Rechtes Traunufer vorbehaltlich dass vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens ein<br />
verbesserter Planentwurf über die geplante Bauausführung vorgelegt wird, zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 15. BEBAUUNGSPLANERSTELLUNG NR. 3/<strong>2010</strong>, POSTGARAGEN ROITH,<br />
GRDST. 205/8, 205/10, BAUFL. .213, GB. JAINZEN,<br />
EINLEITUNG DES GENEHMIGUNGSVERFAHRENS<br />
Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />
Seitens der betroffenen Grundeigentümer, bzw. deren Vertreter wurde nachstehend<br />
angeführter Antrag zur Neuerstellung eines Bebauungsplanes Nr. 3/<strong>2010</strong> Postgaragen Roith<br />
eingereicht. Die Behandlung dieses Antrages erfolgte in der 4. Sitzung für<br />
Bauangelegenheiten vom 18. 05. <strong>2010</strong>. Laut Begründung des Antragstellers soll die<br />
Optimierung der Grundstücksnutzung für die betroffenen Liegenschaften 205/10 u. 205/8<br />
erreicht werden. Demnach soll durch die die Neuerstellung dieses Bebauungsplanes auch<br />
die Errichtung einer notwendigen Waschhalle für den ÖBB – Busdienst ermöglicht werden.<br />
Im Ausschuss wurden diese beantragten Optimierungsmaßnahmen eingehend besprochen.<br />
Die Maßnahme dient der Stärkung ansässiger Unternehmen u. entspricht der Forderung<br />
nach sparsamer Grundinanspruchnahme und der Sicherung der Voraussetzungen für eine<br />
leistungsfähige Wirtschaft und liegt somit im öffentlichen Interesse.<br />
Seitens des Bauausschusses wurde in seiner 4. Sitzung vom 18.05.<strong>2010</strong> die Einleitung des<br />
Stellungnahmeverfahrens beschlossen und dem Stadt- u. Gemeinderat empfohlen, dass die<br />
notwendigen Verfahrensschritte eingeleitet werden.<br />
In der 4. Sitzung des Gemeinderates vom 8.07.<strong>2010</strong> wurde die Einleitung des<br />
Stellungnahmeverfahrens zu oa. Bebauungsplanerstellung beschlossen. Die Kundmachung<br />
der beabsichtigten Planerstellung erfolgte vom 9. 08.<strong>2010</strong> bis 7.9.<strong>2010</strong>. Im Zuge des<br />
durchgeführten Stellungnahmeverfahrens wurden sowohl die Stellungnahmen der Behörden,<br />
wie auch die der betroffenen Nachbarn eingeholt. Seitens der öffentlichen Dienststellen<br />
wurden verständigt:<br />
1. Amt der Oö. <strong>Land</strong>esregierung, Abtl. Örtl. Raumplanung, Bahnhofplatz 1, 4020 Linz<br />
m. d. Ersuchen um Weiterleitung an d. Abtlg. Naturschutz, Bahnhofplatz 1, 4020 Linz<br />
2. Wildbach- u. Lawinenverbauung <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Traunreiterweg 5a, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
3. Oö. Umweltanwaltschaft, Kärntnerstr. 10-<strong>12</strong>, 4021 Linz<br />
4. Flussbauleitung Gmunden, Stelzhamerstr. 13, 4810 Gmunden<br />
5. Energie AG Oö, Bahnhofstraße 67, 4810 Gmunden<br />
6. Bundesministerium f. Wirtschaft u. Arbeit, Montanbehörde West, Denisgasse 31,<strong>12</strong>00 Wien<br />
7. Bundesstraßenverwaltung Straßenmeisterei <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Hubkoglstr. 20, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
8. Öst. Salinen AG, Sulzbach 153, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
9. Bundesdenkmalamt, <strong>Land</strong>eskonservatorat, Rainerstraße 11, 4020 Linz<br />
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet für die Behörden am 05.10.<strong>2010</strong> und für die<br />
Nachbarn am 07.10.<strong>2010</strong><br />
22
Die öffentliche Planauflage des Entwurfs erfolgte in der Zeit vom 08.09.<strong>2010</strong> bis 07.10.<strong>2010</strong>.<br />
In der Stellungnahme der Dion. für <strong>Land</strong>esplanung, wirtsch. u. ländliche Entwicklung,<br />
Abteilung Raumordnung wird mitgeteilt, dass die vorgesehene Neuplanung betreffend<br />
Betriebsbaugebietsflächen entlang der B 145 nordöstlich des Ortszentrums auf eine<br />
Optimierung der Grundstücksnutzung für die Liegenschaften 205/10 u. 205/8 abzielt. Dies<br />
wird grundsätzlich zur Kenntnis genommen. Allerdings ist die Planung entsprechend dem<br />
definierten Mindestinhalt (§ 32 Oö. ROG 1994) zu ergänzen. Zudem fehlt die Definition für<br />
die Schutzzone im Bauland Bm3 und dürfte anstatt der gewählten geschlossenen Bauweise<br />
die Festlegung einer gekuppelten Bauweise zielführend sein. Die. dzt. noch ausständige<br />
Stellungnahme des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- u. Lawinenverbauung wird<br />
unmittelbar nach Einlangen zur Berücksichtigung nachgereicht. Auf die Forderungen der Oö.<br />
Straßenverwaltung wird abschließend hingewiesen. Überörtliche Interessen im besonderen<br />
Maß werden durch die ggstl. Planung berührt (Lage im Uferschutzbereich der Traun u.<br />
unmittelbar an der B 145.<br />
In der Stellungnahme der Abteilung Natur- u. <strong>Land</strong>schaftschutz wird festgestellt, dass der<br />
Bebauungsplan Postgaragen, KG Jainzen eine geschlossene Bebauung mit zweieinhalb<br />
Geschoßen für die Grundstücke 205/10 u. 205/8 vorsieht. Die gegenständlichen<br />
Grundstücke sind Teil eines bereits mit Betrieben bebauten Streifens nordwestlich der B145,<br />
die in diesem Bereich unmittelbar am Traunufer verläuft. Im Nordosten existiert im Anschluss<br />
an die betrieblichen Gebäude eine zeilenförmige Verbauung mit Einfamilienhäusern, die<br />
höher im Gelände gelegen sind; im Nordwesten schließen landwirtschaftliche genutzte<br />
Offenflächen an. In Summe ist bei ggst. Areal bereits von einem anthropogen umgestalteten<br />
Bereich mit teilweise lang gestreckten, zum Teil eingeschossigen, zum Teil<br />
zweigeschossigen Objekten in großen asphaltierten Flächen auszugehen, sodass aus der<br />
Sicht des <strong>Land</strong>schaftsschutzes von keiner hohen Wertigkeit dieses Bereiches mehr<br />
auszugehen ist. Es sind daher die Interessen des Natur- u. <strong>Land</strong>schaftsschutzes nicht mehr<br />
unmittelbar berührt und kann der Bebauungsplan, nachdem die vorgesehene Geschossigkeit<br />
noch im Rahmen der bestehenden Struktur zu sehen ist, akzeptiert werden.<br />
In der Stellungnahme der Abteilung Straßenerhaltung u. Betrieb wird unter anderem<br />
festgestellt, dass Durch die Umwidmung keine festliegenden Planungen der Abteilung<br />
Straßenplanung u. Netzbau sowie Straßenerhaltung und –betrieb betroffen sind. Es ist<br />
beabsichtigt die beiden Grundstücke mit der Nr. 205/10 worauf sich das Gebäude Nr. 213<br />
befindet, sowie Grundstück Nr. 205/8 zu optimieren wodurch die Gebäude direkt an die<br />
Grundstücksgrenze gebaut werden können. Die Widmung Betriebsbaugebiet bleibt<br />
unverändert. Der Mindestabstand zur <strong>Land</strong>esstraße B von 15 m wird eingehalten. Bei der<br />
Zufahrt wird ein Abstand von 4,5 m von der Kurvenaußenseite sichergestellt. An dieser Stelle<br />
ist bereits ein Links-Abbieger vorhanden. Somit kann unsererseits der Optimierung der<br />
beiden Grundstücke zugestimmt werden. Durch die Änderung sind Nachteile für den Verkehr<br />
auf der <strong>Land</strong>esstraße B nicht zu erwarten. Sollte es das Verkehrsaufkommen in Hinkunft<br />
erfordern, sind zur Ausschaltung von Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer auf der<br />
<strong>Land</strong>esstraße vom Antragsteller der gegenständlichen Bewilligung die erforderlichen<br />
Maßnahmen, wie die Errichtung von Zusatz- bzw. Abbiegespuren oder einer<br />
Verkehrslichtsignalanlage vorzusehen. Hinsichtlich dem Nahbereich der Widmungsflächen<br />
zur <strong>Land</strong>esstraße wird auf die 15 m Bauverbot- bzw. Schutzzone gem. Oö. Straßengesetz<br />
1991 i.d.g.F. § 18 in Verbindung mit § 40a hingewiesen, demnach für die Errichtung von<br />
Anlagen jeder Art in diesem Bereich eine Ausnahmebewilligung der<br />
<strong>Land</strong>esstraßenverwaltung erforderlich ist. Im Rahmen dieser Flächenwidmungsbewilligung<br />
dürfen der <strong>Land</strong>estraßenverwaltung keine Kosten hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen erwachsen.<br />
Gegen die Bewilligung des Flächenwidmungsplanes besteht bei Einhaltung<br />
vorstehender Bedingungen von der Abteilung Straßenerhaltung und – betreib kein Einwand.<br />
In den weiteren bisher abgegebenen Stellungnahmen, so ferne überhaupt welche<br />
eingereicht wurden, werden grundsätzlich keine Einwände der öffentlichen Dienststellen und<br />
Nachbarn gegen die geplante Abänderung des Bebauungsplanes erhoben, bzw. wird dieser<br />
zugestimmt.<br />
Ein Denkmalschutz in diesem Bereich besteht nicht. Die von der Neuerstellung betroffenen<br />
Grundstücke sind im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan als Betriebsbaugebiet mit einer<br />
23
Schutzzone im Bauland Bm3 entlang der nordwestlichen Grundgrenze ausgewiesen. Die<br />
Forderungen der Abteilung Raumordnung betreffend die Planung entsprechend dem<br />
definierten Mindestinhalt (§ 32 Oö. ROG 1994) wird erfüllt, indem die Straßenfluchtlinie, die<br />
Infrastruktur für Trinkwasser u. Stromleitungen vervollständigt wird. Weiters wird die<br />
Definition für die Schutzzone im Bauland Bm3 ergänzt und anstatt der geschlossenen<br />
Bauweise die Festlegung einer gekuppelten Bauweise definiert. Die notwendigen Unterlagen<br />
(Änderungsplan und Antragsunterlagen mit Bebauungsvorschlag) hinsichtlich der Lage,<br />
sowie eine Beschreibung über die Größe und Art des Grundstückes liegen dem Stadt- u.<br />
Gemeinderat vor.<br />
Es wird daher empfohlen dem Antrag stattzugeben und das Genehmigungsverfahren, unter<br />
Berücksichtigung der geforderten Planeränzungen, einzuleiten.<br />
Alle bisher eingegangenen Stellungnahmen liegen im Widmungsakt in Originalfassung auf.<br />
Es wird daher der Antrag gestellt, der beantragten Bebauungsplanerstellung – Nr.3<br />
Postgaragen Roith Gst. 205/10, Bfl. .213 u. Gst. 205/8, EZ 227 u. EZ 404, KG Jainzen,<br />
gekuppelte Bauweise mit 2 Vollgeschoßen plus ausgebautes Dachgeschoß stattzugeben<br />
und das Genehmigungsverfahren einzuleiten.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. <strong>16</strong>. VERKEHRSANGELEGENHEITEN<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Es wird der Antrag gestellt, die nachstehenden Verordnungen zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
a) Kurzparkzone Grazerstraße<br />
Grazerstraße südseitig beim Haus Nr. 10 (KOV-Heim): Kurzparkzone (3 Stellplätze),<br />
werktags von Montag bis Freitag 8.00 - 18.00 Uhr und Samstag 8.00 - <strong>12</strong>.00 Uhr,<br />
Höchstparkdauer: 30 Minuten, gebührenfrei<br />
Verordnung<br />
betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkungen im Gemeindegebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> hat in seiner Sitzung vom <strong>16</strong>. Dezember<br />
<strong>2010</strong> im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gem. § 40, Abs. 2<br />
Z. 4, § 43, Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990 sowie § 25 Abs. 1, § 43 Abs. 1 lit. b und § 94<br />
d Z. 1b StVO 1960 i.d.g.F. verordnet:<br />
§ 1<br />
Entlang der Südseite der Grazerstraße wird vor dem Haus Nr. 10 (KOV-Heim) für<br />
3 Stellplätze eine Kurzparkzone, werktags von Montag bis Freitag 8.00 - 18.00 Uhr und<br />
Samstag 8.00 - <strong>12</strong>.00 Uhr, Höchstparkdauer 30 Minuten, verordnet.<br />
§ 2<br />
Der örtliche Geltungsbereich dieser Verordnung wird in der Anlage 1 blau eingezeichnet<br />
dargestellt und ist die Anlage Bestandteil dieser Verordnung.<br />
§ 3<br />
Die Verkehrszeichen nach § 52 lit. a, Z. 13 d und 13 e StVO 1960 i.d.g.F. sowie die<br />
entsprechenden Zusatztafeln sind vom zuständigen Straßenerhalter anzubringen.<br />
Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt gemäß § 25 Abs. 2 und § 44 Abs. 1 StVO 1960<br />
i.d.g.F. und tritt mit der Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft.<br />
24
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
b) 30 km/h-Zonen („Haischberg“, „Sueß-Siedlung“, „Demmel-Siedlung“)<br />
1. Ergänzung der bestehenden 30 km/h-Zone „Haischberg“ um den südlichen Abschnitt der<br />
Lärchenwaldstraße zwischen der Kaltenbachstraße und der Leschetitzkygasse, sowie um<br />
die unbenannte Verbindungsstraße zwischen der Lärchenwaldstraße und der<br />
Lindaustraße<br />
2. Sog. „Sueß-Siedlung“ (Sueßweg, Grenzweg)<br />
3. Sog. „Demmel-Siedlung“ (Traunreiterweg (Teilstück), Friedrich-Gulda-Straße, Johann-<br />
Strauß-Straße)<br />
Verordnung<br />
betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkungen im Gemeindegebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> hat in seiner Sitzung vom <strong>16</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2010</strong> im<br />
Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gem. § 40 Abs. 2 Z. 4 und<br />
§ 43 Abs. 1 OÖ. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. sowie § 43 Abs. 1 lit b 1. und § 94 d Z. 4<br />
StVO 1960 i.d.g.F. angeordnet:<br />
§ 1<br />
Der Lenker eines Fahrzeugs darf in der nachstehend angeführten Zone die erlaubte<br />
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht überschreiten (Vorschriftszeichen<br />
„Zonenbeschränkung“ gemäß § 52 lit. a Z. 11 a) bzw. „Ende einer Zonenbeschränkung“<br />
gem. § 52 lit. a Z. 11 b leg. cit.):<br />
Als 30 km/h-Zone wird das folgende Straßennetz festgelegt:<br />
a) Ergänzung der bestehenden 30 km/h-Zone „Haischberg“ um den südlichen Abschnitt der<br />
Lärchenwaldstraße zwischen der Kaltenbachstraße und der Leschetitzkygasse, sowie um<br />
die unbenannte Verbindungsstraße zwischen der Lärchenwaldstraße und der<br />
Lindaustraße<br />
b) Sog. „Sueß-Siedlung“ (Sueßweg, Grenzweg)<br />
c) Sog. „Demmel-Siedlung“ (Traunreiterweg (Teilstück), Friedrich-Gulda-Straße, Johann-<br />
Strauß-Straße)<br />
§ 2<br />
Der örtliche Geltungsbereich der Vorschriftzeichen gemäß § 1 wird in den Anlage a) – c) rot<br />
eingezeichnet dargestellt und sind die Anlagen Bestandteil dieser Verordnung.<br />
§ 3<br />
Die in § 1 zitierten Verkehrszeichen sind vom zuständigen Straßenerhalter anzubringen. Die<br />
Kundmachung erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 StvO. 1960 und tritt mit Anbringung der<br />
Verkehrszeichen in Kraft.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 17. FUßGÄNGERZONE TALLACHINIGASSE, ANSUCHEN UM AUSNAHMEBEWILLIGUNG,<br />
BERUFUNGEN<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Vizebgm. Christian Zierler<br />
25
Der Bürgermeister verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal; Vizebgm. Christian<br />
Zierler übernimmt den Vorsitz.<br />
Frau Martina Mayerhuber, wh. 2103 Langenzersdorf, besitzt im Haus Pfarrgasse 2<br />
(„Wohnresidenz Elisabeth“) eine Zweitwohnung und hat um eine Ausnahmebewilligung zum<br />
Befahren der Fußgängerzone „Tallachinigasse“ für zeitlich unbeschränkte Ladetätigkeiten<br />
(Reisegepäck) angesucht. Das Ansuchen wurde in erster Instanz aus<br />
Gleichheitserwägungen und unter Hinblick auf die - auch für die Tallachinigasse -<br />
bestehende Ladezeit zwischen 18.30 und 9.30 Uhr abgelehnt.<br />
Die Antragstellerin hat gegen diese Entscheidung berufen, sie könne die Ladezeiten aus<br />
beruflichen und gesundheitlichen Gründen nicht einhalten.<br />
Frau Felicitas Ruhswurm, wh. 1190 Wien, Kaasgrabengasse 85, ebenfalls Eigentümerin<br />
einer Wohnung im Haus Pfarrgasse 2, hat auch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für<br />
Ladetätigkeiten - tagsüber - in der Tallachinigasse angesucht. Als Begründung wurden u. a.<br />
gesundheitliche Beschwerden des Gatten der Antragstellerin angeführt. Die bestehenden<br />
Ladezeiten seien zeitlich zu stark begrenzt.<br />
Auch dieses Ansuchen wurde in erster Instanz aus Gleichheitserwägungen und unter<br />
Hinblick auf die - auch für die Tallachinigasse - bestehende Ladezeit zwischen 18.30 und<br />
9.30 Uhr abgelehnt. Die Antragstellerin hat dagegen berufen.<br />
Es wird der Antrag gestellt, die beiden Berufungen abzuweisen und die nachstehenden<br />
Berufungsbescheide zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Berufungsbescheid<br />
Frau Martina Mayerhuber, wh. 2103 Langenzersdorf, Eschenweg 2, hat gem. § 45 Abs.2<br />
StVO 1960 um die Ausnahmebewilligung ersucht, die Fußgängerzone Tallachinigasse mit<br />
dem Kfz Pol.Kennzeichen MD 581 BD, zeitlich unbeschränkt für Ladetätigkeiten befahren zu<br />
dürfen. Das Ansuchen wurde mit Bescheid des Bürgermeisters abgelehnt. Dagegen erhob<br />
die Antragstellerin binnen offener Frist Berufung. Es ergeht daher vom Gemeinderat der<br />
<strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> als Straßenpolizeibehörde zweiter Instanz im eigenen<br />
Wirkungsbereich der Gemeinde im Rahmen der <strong>Land</strong>esvollziehung folgender<br />
Spruch:<br />
Die Berufung wird abgewiesen.<br />
Rechtsgrundlagen:<br />
- §§ 40 Abs.2, Z.4;95 Abs.1 OÖ. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F<br />
- §§ 76a, 45 Abs.2, 94d Z.8 StVO 1960 i.d.g.F.<br />
- §§ 45ff., 63ff., AVG 1991 i.d.g.F.<br />
Begründung:<br />
Folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt wurde erhoben:<br />
Die Fußgängerzone Tallachinigasse besteht seit 2008. In diesem Jahr wurde auch eine<br />
Ladezeit täglich von 18.30 bis 9.30 festgesetzt. Die Antragstellerin (geb. 1963) ist<br />
Eigentümerin einer im Haus Pfarrgasse 2 („Wohnresidenz Elisabeth“) gelegenen<br />
Zweitwohnung. Sie lebt in Langenzersdorf (Hauptwohnsitz) und fährt ein Kfz mit dem pol.<br />
Kennzeichen MD 581 BD. Das Tragen von Gepäck fällt ihr aus gesundheitlichen Gründen<br />
schwer.<br />
Beweiswürdigung:<br />
Die entscheidungswesentlichen Tatsachen wurden wurden festgestellt durch die<br />
glaubwürdigen Angaben der Antragstellerin, vorgelegte medizinische Befunde (30.6.2004,<br />
10.6.2008), sowie durch amtliche Wahrnehmungen.<br />
26
In rechtlicher Würdigung des festgestellten Sachverhaltes ist auszuführen:<br />
Die Behörde kann Ausnahmen von Geboten oder Verboten, die für die Benützung der<br />
Straßen gelten, auf Antrag bewilligen, wenn ein erhebliches persönliches (wie zB auch<br />
wegen einer schweren Körperbehinderung) oder wirtschaftliches Interesse des Antragstellers<br />
eine solche Ausnahme erfordert, oder wenn sich die ihm gesetzlich oder sonst obliegenden<br />
Aufgaben anders nicht oder nur mit besonderen Erschwernissen durchführen ließen und<br />
weder eine wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des<br />
Verkehrs, noch wesentliche schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung oder die Umwelt<br />
durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe zu erwarten sind. Bei der Prüfung der erforderlichen<br />
Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß dieser Bestimmung ist<br />
nach der ständigen Rechtsprechung ein strenger Maßstab anzulegen und eine solche daher<br />
nur bei Vorliegen von gravierenden, den Antragsteller außergewöhnlich hart treffenden<br />
Gründen zu erteilen.<br />
Die Antragstellerin hat auch in ihrer Berufung nicht hinreichend dargelegt, warum es ihr nicht<br />
möglich sein soll, mit den gegebenen Ladezeiten das Auslangen zu finden. Der pauschale<br />
Hinweis auf ihre Arbeitszeiten reicht jedenfalls nicht aus, die vom Gesetzgeber geforderte<br />
außergewöhnliche Erschwernis und jenen besonderen Fall, welcher eine<br />
Ausnahmebewilligung im geforderten Ausmaß rechtfertigen würde, zu begründen. Es war<br />
daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />
Vorstellungsbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid ist gem. § 102 OÖ. Gemeindeordnung 1990 die Vorstellung an die<br />
Aufsichtsbehörde zulässig. Die Vorstellung ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung<br />
des Bescheides schriftlich bei der Gemeinde einzubringen. Die schriftliche Vorstellung kann<br />
nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten auch telegraphisch,<br />
fernschriftlich, mit Telefax, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in<br />
jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht werden; sie hat den Bescheid zu<br />
bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Antrag zu enthalten. Die<br />
Vorstellung unterliegt der Gebührenpflicht.<br />
Berufungsbescheid<br />
Frau Felicitas Ruhswurm, wh. Kaasgrabenggasse 85, 1190 Wien, hat gem. § 45 Abs.2 StVO<br />
1960 um die Ausnahmebewilligung ersucht, die Fußgängerzone Tallachinigasse mit dem Kfz<br />
Pol.Kennzeichen W 49193 Z, zeitlich unbeschränkt für Ladetätigkeiten befahren zu dürfen.<br />
Das Ansuchen wurde mit Bescheid des Bürgermeisters abgelehnt. Dagegen erhob die<br />
Antragstellerin binnen offener Frist Berufung. Es ergeht daher vom Gemeinderat der<br />
<strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> als Straßenpolizeibehörde zweiter Instanz im eigenen<br />
Wirkungsbereich der Gemeinde im Rahmen der <strong>Land</strong>esvollziehung folgender<br />
Spruch:<br />
Die Berufung wird abgewiesen.<br />
Rechtsgrundlagen:<br />
- §§ 40 Abs.2, Z.4;95 Abs.1 OÖ. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F<br />
- §§ 76a, 45 Abs.2, 94d Z.8 StVO 1960 i.d.g.F.<br />
- §§ 45ff., 63ff., AVG 1991 i.d.g.F.<br />
Begründung:<br />
Folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt wurde erhoben:<br />
Die Fußgängerzone Tallachinigasse besteht seit 2008. In diesem Jahr wurde auch eine<br />
Ladezeit täglich von 18.30 bis 9.30 festgesetzt. Die Antragstellerin (geb. 1945) ist<br />
Eigentümerin einer im Haus Pfarrgasse 2 („Wohnresidenz Elisabeth“) gelegenen Wohnung.<br />
Sie lebt in Wien (Hauptwohnsitz) und fährt ein Kfz mit dem pol. Kennzeichen W 49193 Z. Sie<br />
ist in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> nicht mit Zweitwohnsitz gemeldet. Die Wohnung in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> wird aktuell von<br />
der Antragstellerin sowie von ihrem Gatten genutzt. (Die Mutter der Antragstellerin und<br />
frühere Eigentümerin der Wohnung ist mittlerweile verstorben). Dem Gatten der<br />
27
Eigentümerin fällt es aus gesundheitlichen Gründen (Wirbelsäulenbeschwerden) schwer,<br />
Gepäck über weitere Strecken zu tragen.<br />
Beweiswürdigung:<br />
Die entscheidungswesentlichen Tatsachen wurden festgestellt durch die Angaben der<br />
Antragstellerin, sowie durch amtliche Feststellungen.<br />
In rechtlicher Würdigung des festgestellten Sachverhaltes ist auszuführen:<br />
Die Behörde kann Ausnahmen von Geboten oder Verboten, die für die Benützung der<br />
Straßen gelten, auf Antrag bewilligen, wenn ein erhebliches persönliches (wie zB auch<br />
wegen einer schweren Körperbehinderung) oder wirtschaftliches Interesse des Antragstellers<br />
eine solche Ausnahme erfordert, oder wenn sich die ihm gesetzlich oder sonst obliegenden<br />
Aufgaben anders nicht oder nur mit besonderen Erschwernissen durchführen ließen und<br />
weder eine wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des<br />
Verkehrs, noch wesentliche schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung oder die Umwelt<br />
durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe zu erwarten sind. Bei der Prüfung der erforderlichen<br />
Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß dieser Bestimmung ist<br />
nach der ständigen Rechtsprechung ein strenger Maßstab anzulegen und eine solche daher<br />
nur bei Vorliegen von gravierenden, den Antragsteller außergewöhnlich hart treffenden<br />
Gründen zu erteilen. Die Antragstellerin hat auch in ihrer Berufung nicht hinreichend<br />
dargelegt, warum es ihr nicht möglich sein soll, mit den gegebenen Ladezeiten das<br />
Auslangen zu finden. Der Verweis darauf, dass in dieser Zeit die Zu- und Abfahrt nur über<br />
die Pfarrgasse erfolgen kann, ist zutreffend, kann jedoch die vom Gesetzgeber geforderte<br />
außergewöhnliche Erschwernis nicht begründen. Es war daher spruchgemäß zu<br />
entscheiden.<br />
Vorstellungsbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid ist gem. §102 OÖ. Gemeindeordnung 1990 die Vorstellung an die<br />
Aufsichtsbehörde zulässig. Die Vorstellung ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung<br />
des Bescheides schriftlich bei der Gemeinde einzubringen. Die schriftliche Vorstellung kann<br />
nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten auch telegraphisch,<br />
fernschriftlich, mit Telefax, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in<br />
jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht werden; sie hat den Bescheid zu<br />
bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Antrag zu enthalten. Die<br />
Vorstellung unterliegt der Gebührenpflicht.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 18. ANTRÄGE GEM. § 46, ABS.2 OÖ. GEMO<br />
a) Resolution „Änderung des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes (OÖ. WFG 1993)“<br />
Berichterstatter und Antragsteller: GR. DI .Laimer<br />
Der Gemeinderat möge folgende Resolution beschließen:<br />
RESOLUTION<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> fordert den Oö. <strong>Land</strong>tag und die Oö.<br />
<strong>Land</strong>esregierung auf, das Oö. Wohnbauförderungsgesetz dahingehend zu ändern, dass<br />
Förderungen nach diesem <strong>Land</strong>esgesetz nur österreichischen Staatsbürgern sowie anderen<br />
EU-/EWR-Bürgern zu gewähren sind und sonstige Drittstaatsangehörige von der<br />
Wohnbeihilfe ausgeschlossen werden.<br />
28
Begründung<br />
Derzeit haben auch Nicht-EU-/EWR-Bürger Anspruch auf Wohnbeihilfe. Im Jahr 2009 haben<br />
durchschnittlich 3.000 Haushalte von Nicht-EU-/EWR-Bürgern eine Wohnbeihilfe bezogen.<br />
Dies verursachte Kosten für das <strong>Land</strong> Oberösterreich in Höhe von rund 7,3 Millionen Euro.<br />
Für das Jahr <strong>2010</strong> wird ein Ansteigen auf 3.400 Haushalte mit einem Auszahlungsvolumen<br />
von rund 8 Mio. Euro prognostiziert.<br />
Der Einwand, dass Nicht-EU-/EWR-Bürger, die eine Wohnbeihilfe beziehen, ohnehin mehr<br />
als fünf Jahre ununterbrochen und rechtmäßig in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben<br />
müssten und in dieser Zeit Steuern zahlen würden, kann klar entkräftet werden. Tatsächlich<br />
ist es so, dass nur eine geringe Zahl dieser Wohnbeihilfenbezieher fünf Jahre<br />
Erwerbstätigkeit vorweisen können und daher nur in geringem Umfang Steuerzahlungen<br />
geleistet haben.<br />
Auch andere Bundesländer, wie Niederösterreich und Kärnten, haben den Anspruch auf<br />
Wohnbeihilfe nur für österreichische Staatsbürger bzw. EU-/EWR-Bürger vorgesehen.<br />
Die Streichung der Wohnbeihilfe für Drittstaatangehörige stellt ein großes<br />
Einsparungspotenzial dar, welches es zu Nutzen gilt. Die staatliche Unterstützung von<br />
Drittstaatsangehörigen, die nach Österreich zuwandern und sich das Wohnen nur dank einer<br />
Wohnbeihilfe leisten können, muss im Interesse der österreichischen Steuerzahler<br />
abgeschafft werden.<br />
StR. Wimmer: Die ÖVP-Fraktion wird dieser TOP nicht zustimmen, weil diese Nicht-EU-Bürger<br />
rechtsmäßig ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben müssen. Eine künftige Frist muss vom<br />
zuständigen Gremium genauestens kontrolliert werden, um einen Missbrauch von Steuergeldern zu<br />
vermeiden.<br />
StR. Fuchs: Der Druck, der auf die Gemeinden ausgeübt wird, erzeuge naturgemäß einen<br />
Gegendruck. Zur Finanzsiutation in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>: Trotz größt möglicher Einsparungen sei immer noch ein<br />
Abgang vorhanden. Die Nichtzustimmmung zum Budget sei daher globaler zu sehen. So hätten<br />
theoretisch 500 Mio. Menschen Anspruch auf Wohnbeihilfe, würden sie in Österreich leben. Die<br />
soziale und wirtschaftlichen Verhältnisse in Europa werden immer schlechter, die Belastungen für die<br />
Bürger immer größer, die notwendigen Einsparungen werden in weiterer Folge auch Einfluss auf die<br />
Ausbildung der Jugendlichen haben. Die F spreche sich deshalb gegen das Budget aus, weil man<br />
nicht bereit sei, die unnötigen Ausgaben von € 7 Mio. Euro des <strong>Land</strong>es zu akzeptieren, was in<br />
weiterer Folge die Gemeinden zu tragen haben.<br />
GR. Glatz: Das Thema der Resolution sei ein anderes, der Spargedanke von 7 Mio. stehe im<br />
Vordergrund. EU-Bürger hätten bei gewissen Voraussetzungen jedenfalls Anspruch auf eine<br />
Wohnbeihilfe.<br />
StR. Fuchs: Es gehe rein um die Finanzen, jedes Sparpotenzial müsse voll ausgeschöpft werden.<br />
GR. DI. Laimer: Durch diese Resolution soll lediglich der Zustand von 2002 wieder hergestellt<br />
werden, diese Resolution sei eine Möglichkeit zur Einsparung.<br />
GR. Hödlmoser: Die Bedingungen zur Erfüllung liegen klar vor, die Wohnbeihilfe erhalten nur jene,<br />
die Anspruch darauf haben.<br />
Vizebgm. Reisenbichler: Mit den angesprochenen € 7 Mio. könne das Budget nicht saniert werden.<br />
Beschluss:<br />
4 Stimmen für den Antrag: StR. Anton Fuchs<br />
GR. DI. Andreas Laimer<br />
GR. Hermine Siegl<br />
GRE. Hans-Jörg Aster<br />
33 Gegenstimmen: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
b) Resolution „Retten wir die Oö. Regionalbahnen“<br />
Berichterstatter und Antragsteller: LAbg. GR. Markus Reitsamer<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> beschließt folgende Resolution an die<br />
Österreichische Bundesregierung:<br />
Resolution<br />
29
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und<br />
Technologie wird aufgefordert, dafür Sorge zu treffen, dass die Österreichischen<br />
Bundesbahnen (ÖBB),<br />
� nicht nur in die West- und Südbahn respektive sündteure Tunnelprojekte (Koralm-<br />
Semmering- und Brennerbasistunnel), sondern<br />
� auch verstärkt in die Regionalbahnen zu investieren und so eine nachhaltige<br />
zukunftsfähige Mobilität für alle Regionen sicherzustellen.<br />
Begründung<br />
Unübersehbar immer prekärer wird die Situation um unsere Regionalbahnen. Nach<br />
Planungen einer ÖBB-internen Arbeitsgruppe soll das Netz der Bahn in ganz Österreich aus<br />
Kostengründen auf wenige Hauptstrecken reduziert werden. Der angedachte Kahlschlag trifft<br />
alle Bundesländer – Oberösterreich mit seinen vielen Regionalbahnen ganz besonders.<br />
In Oberösterreich sollen nach diesen Plänen die Salzkammergut-, Hausruck-, Innviertler-<br />
und Almtalbahn sowie Abschnitte der Donauufer-, Steyrtal- und Mühlkreisbahn dem<br />
Einsparwahn zum Opfer fallen. Gerade jetzt, wo hohe Energiepreise ein Anreiz zum<br />
Umsteigen sind, ist das systematische demontieren von Regionalbahnen das völlig falsche<br />
verkehrspolitische Signal.<br />
Dass diese ÖBB-Pläne eine wirklich reale Bedrohung für OÖ darstellen, zeigt die aktuelle<br />
Entwicklung der Regionalbahnen in Niederösterreich: Zu Beginn des Jahres wurden 28<br />
Regionalbahnen von den ÖBB an das <strong>Land</strong> NÖ „verkauft“. 26 Regionalbahnen werden auf<br />
Grund einer Vereinbarung zwischen Bund, ÖBB und <strong>Land</strong> NÖ nun stillgelegt und teilweise<br />
durch Busse ersetzt. Würden die ÖBB das in Oberösterreich auch umsetzen, wird sich das<br />
Gesicht von Oberösterreich negativ verändern.<br />
Das Regionalbahnsterben basiert auf akkordierten Planungen von Ministerium und ÖBB –<br />
demnach soll das Netz der Bahn auf wenige Hauptstrecken reduziert werden.<br />
Demnach sollen<br />
a) Regionalbahnen, auf denen nicht mindestens 60 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit<br />
erreicht wird, nicht ausgebaut, sondern aufgegeben werden, und<br />
b) sofern an der Endstelle nicht „zumindest zweihundert Aus- und Einsteiger pro Tag“<br />
vorhanden sind, sollen diese nicht mehr „bedient“ werden.<br />
Das ist ein weiterer Schritt zur Aushungerung ländlicher Regionen und widerspricht ganz klar<br />
allen Klimaschutzzielen und insbesondere dem Oberösterreichischen Gesamtverkehrskonzept<br />
aus dem Jahre 2008.<br />
Trotz desaströsem Infrastrukturzustand nahezu aller Regionalbahnen halten die ÖBB aber<br />
an den drei, seit Jahren umstrittenen Prestigeprojekten, der Errichtung des Brenner-<br />
Basistunnels, des Semmering-Basistunnels sowie der Koralmbahn, fest. Eine Botschaft, die<br />
in den Vorstandsetagen der heimischen Baukonzerne aufmerksam zur Kenntnis genommen<br />
wurde. Schließlich bleibt der Baulobby nur wenig Zeit, um die drei milliardenschweren<br />
Tunnelprojekte mit fragwürdigem Nutzen endgültig auf Schiene zu bringen. Nur<br />
vordergründig ist es das Ziel der Bauvorhaben, Österreichs Schieneninfrastruktur zu<br />
modernisieren. Tatsächlich geht es um Milliardengewinne für die Bauindustrie und<br />
Milliardenschulden für die Steuerzahler. Es geht um die letzten großen Bauaufträge, bevor<br />
die ÖBB die Notbremse ziehen muss, um nicht zu entgleisen.<br />
Beispiel Koralmbahn: Unverdrossen setzt die Politik auf diese Hochleistungsschneise, die<br />
durch die Steiermark und Kärnten führt. Beim zurzeit größten Infrastrukturprojekt der Bahn<br />
wurden bereits 2,3 Kilometer Tunnel vorangetrieben, das Vergabeverfahren für weitere 20<br />
Kilometer läuft. Gemeinsam versuchen <strong>Land</strong>espolitiker und Industrie dem Bund Zusagen für<br />
neue Baulose abzutrotzen. Jeder zusätzliche Tunnelmeter, der in den Fels gebohrt wird,<br />
verringert die Gefahr eines Baustopps. Bis ein Aus politisch nicht mehr durchsetzbar ist.<br />
Nicht weniger als <strong>12</strong>5 Tunnelkilometer werden für die drei Großprojekte durch das<br />
Alpenmassiv getrieben. Für die Koralmbahn samt ihrem Herzstück, einem 33 Kilometer<br />
langen Tunnel, sind 5,2 Milliarden Euro, für das Projekt Semmering neu (28 Kilometer) 2,8<br />
Milliarden Euro veranschlagt. Der Brenner-Basistunnel, für den Gleisröhren von insgesamt<br />
64 Kilometern Länge vorgesehen sind, wird mit 9,6 Milliarden Euro projektiert. Macht in<br />
Summe 17,6 Milliarden Euro. Doch diese Kalkulation wird aufgrund von<br />
Kostenüberschreitungen, steigendem Finanzierungsaufwand und den Unwägbarkeiten an<br />
30
den Finanzmärkten kaum zu halten sein. Mittlerweile ist allein bei den Baukosten von einer<br />
Verdoppelung der Investitionen auszugehen. Inklusive der Zinsen für die aufgenommenen<br />
Kredite könnten die drei Megaprojekte am Ende des Tages unfassbare 50 Milliarden Euro<br />
kosten. Für die Sanierung der heruntergewirtschafteten Regionalbahnen, die aufgrund ihrer<br />
Multifunktionalität für jede Region eine Lebensader sind, steht jedoch für die nächsten 10<br />
Jahre nicht einmal eine Milliarde Euro zur Verfügung.<br />
Eine überschaubare Summe, angesichts der schwindelerregenden Beträge, die der<br />
Staatsbetrieb in seine Tunnelprojekte versenkt. Und das, obwohl allein im Jahr 2009 nicht<br />
weniger als 6,8 Milliarden Euro direkte und indirekte Subventionen der ÖBB zuflossen. Im<br />
vergangenen Jahr überwies der Bund etwa 1,9 Milliarden Euro »Leistungsabgeltung«.<br />
Darüber hinaus nahm die Bahn über Bundeshaftungen etwa 2,8 Milliarden Euro auf. In<br />
Summe berappen Österreichs Steuerzahler für die Subventionierung der Bahn bereits jetzt<br />
doppelt so viel wie für die Universitäten des <strong>Land</strong>es.<br />
Wenn diese von allen Steuerzahlern geleisteten rd. 7 Milliarden Euro an Subventionen, auch<br />
nur ansatzweise einer regionalpolitisch ausgleichenden Infrastruktur-Investitionspolitik<br />
gerecht werden soll und wenn wir Klima- und Umweltschutz sowie eine nachhaltige<br />
Regionalpolitik im Bereich Mobilität ernst nehmen, dann muss rasch die Weiche für eine<br />
Sanierung beziehungsweise Attraktivierung der Regionalbahnen gestellt werden.<br />
Es ist Aufgabe der ÖBB, für ein angemessenes Grundangebot im Personen-<br />
Schienenverkehr zu sorgen und dafür erhalten diese auch eine erhebliche Summe an<br />
öffentlichen Mitteln. Ungenügender Nachfrage sollten kreative ManagerInnen und<br />
verantwortungsbewusste politisch Zuständige mit Angebotsverbesserungen und einer<br />
Attraktivierung des Schienenverkehrs, also offensiv begegnen, weil nur dies eine langfristige<br />
Lösung des Verkehrsproblems bedeutet.<br />
Beschluss:<br />
4 Gegenstimmen: StR. Anton Fuchs<br />
GR. DI. Andreas Laimer<br />
GR. Hermine Siegl<br />
GRE. Hans-Jörg Aster<br />
10 Stimmenthaltungen: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
23 Stimmen für den Antrag: GR. Peter Glatz<br />
GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />
GRE. Mag. a Margit Ketter<br />
Vizebgm. Christian Zierler<br />
StR. Mag. Helga Leitner<br />
StR. Margarete Wimmer<br />
GR. Rainer Mayrhofer<br />
GR. Wilhelm Gollowitzer<br />
GR. Luise Unterberger<br />
GR. Cornelia Krall<br />
GR. Ursula Bittner<br />
GR. Wilhelm Blohberger<br />
GR. Johannes Kogler<br />
GR. Engelbert Grießmeier<br />
Vizebgm. Josef Reisenbichler<br />
StR. Ines Schiller, BEd<br />
GR. Ursula Leitner<br />
GR. Martin Kefer<br />
GR. Rudolf Laimer<br />
GR. Siegfried Lemmerer<br />
GR. Christian Binder<br />
GRE. Rainer Traisch<br />
GR. Marianne Kloibhofer, MSc<br />
31
PKT. 19. ALLFÄLLIGES<br />
Bgm. Heide dankt den Bediensteten für die geleistete Arbeit, speziell auch in Bezug auf die<br />
Weihnachtsbeleuchtung und Schneeräumung. Ebenfalls danke er den<br />
Gemeinderatsmitgliedern für deren öffentliche Funktion. Für 2011 wünsche er sich eine neue<br />
Qualität der Zusammenarbeit, zB. das Budget auf breiter Basis beschließen zu können. Er<br />
wünscht frohe Weihnachten und alles Gute im Jahr 2011.<br />
StR. Fuchs: Es sei eine Respektlosigkeit vor den <strong>Ischl</strong>er Steuerzahlern, dass der FO der<br />
Grünen nicht beim Budgetbeschluss anwesend ist. Die F-Fraktion erwarte sich eine offizielle<br />
Meinung des Fraktionsobmannes zum Budget, nicht die seiner Vertretung. Er kassiere als<br />
Fraktionsobmann gutes Geld, sei aber bei wichtigen Sitzungen nie anwesend.<br />
Als Sicherheits-Stadtrat plädiere er an die Katrin-Tourengeher, dass sich diese vor der Tour<br />
jeweils sehr genau informieren, da durch die Wintersperre der Seilbahn die<br />
Lawinensicherheit nicht mehr überprüft wird.<br />
Er dankt allen, die für <strong>Ischl</strong> arbeiten, auch den Verwaltungsmitarbeitern. Er wünscht alles<br />
Gute für die bevorstehenden Feiertag.<br />
GR. Glatz: Reitsamer sei auch <strong>Land</strong>tagsabgeordneter, dort habe er ebenfalls seine<br />
Verpflichtungen wahrzunehmen. Auch in Zukunft wird man nicht die F fragen, welche<br />
Personen in welchen Gremium vertreten sind.<br />
Vizebgm. Zierler: Man solle nicht über Personen urteilen, die sich aufgrund ihrer<br />
Abwesenheit nicht rechtfertigen können. Er dankt dem Gemeinderat für die Zusammenarbeit<br />
und den VerwaltungsmitarbeiterInnen für die offenen Auskünfte. Auch er schließt sich den<br />
Weihnachtswünschsen an.<br />
FO. GR. Ursula Leitner schließt sich ebenfalls mit Weihnachtswünschen an die<br />
VerwaltungsmitarbeiterInnen und Gemeinderatsmitglieder an und hofft auf gute<br />
Zusammenarbeit.<br />
PKT. 20. PERSONALANGELEGENHEITEN<br />
Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />
Änderung des Dienstpostenplanes, Auflassung von VB-Planstellen<br />
Gem. §6 Abs. OÖ.GBG 2001 und § 7 OÖ.GDG 2002 hat der Dienstpostenplan die im<br />
Haushaltsjahr erforderlichen Dienstposten aufzuweisen. Demnach sollen folgende VB-<br />
Planstellen aufgelassen werden:<br />
Verwaltung:<br />
- 1,25 DP I/d bzw. GD 22/4<br />
- 1,925 DP I/d bzw. GD 22/5<br />
Handwerklicher Dienst:<br />
- 1 DP II/p2 bzw. GD 19/1<br />
- 1 DP II/p4 bzw. GD 23/1<br />
- 4 DP II/p5 bzw. GD 25/1<br />
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Es wird hiermit der Antrag gestellt, die oben genannten VB-Planstellen aufzulassen.<br />
Der Bau- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadt- und Gemeinderat, antragsgemäß zu<br />
beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
Ende 19:30 Uhr<br />
Vorsitzender Bgm. Hannes Heide SPÖ<br />
StR. Heidemaria Stögner SPÖ<br />
GR. Engelbert Grießmeier ÖVP<br />
GR. DI. Andreas Laimer FPÖ<br />
GR. Peter Glatz GRÜNE<br />
Die Verhandlungsschrift über 6. Sitzung wurde am 17.03.2011<br />
mit / ohne Einwendungen genehmigt.<br />
Der Vorsitzende:<br />
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