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2010-12-16 (266 KB) - .PDF - Stadtgemeinde Bad Ischl - Land ...

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VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />

ÜBER DIE 6. SITZUNG DES GEMEINDERATES DER STADTGEMEINDE BAD ISCHL<br />

AM DONNERSTAG, <strong>16</strong>. DEZEMBER <strong>2010</strong> UM 17:00 UHR IM STADTAMT BAD ISCHL<br />

Anwesende:<br />

Vorsitzender: Bgm. Hannes Heide<br />

Ordentliches GR-Mitglied Entschuldigt abwesend Ersatz<br />

SPÖ Vizebgm. Josef Reisenbichler<br />

StR. Thomas Loidl<br />

StR. Ines Schiller, Bed<br />

StR. Heidemaria Stögner<br />

Christian Binder<br />

Herbert Hödlmoser<br />

Christine Huber<br />

Martin Kefer<br />

Marianne Kloibhofer, Msc<br />

Rudolf Laimer<br />

Irene Lauberger<br />

Elisabeth Leimereiner<br />

Ursula Leitner<br />

Siegfried Lemmerer<br />

Josef Pilz<br />

Wolf-Dietrich Stögner<br />

Hubert Weinzierl<br />

Tobias Loidl<br />

Traisch Franz<br />

ÖVP Vizebgm. Christian Zierler<br />

StR. Mag. a Helga Leitner<br />

StR. Margarete Wimmer<br />

Ursula Bittner<br />

Wilhelm Blohberger<br />

Wilhelm Gollowitzer<br />

Engelbert Grießmeier<br />

Johannes Kogler<br />

Cornelia Krall<br />

Rainer Mayrhofer<br />

Maria-Luise Unterberger<br />

FPÖ StR. Anton Fuchs<br />

DI. Andreas Laimer<br />

Hermine Siegl<br />

Patrick Haischberger Hans-Jörg Aster<br />

GRÜNE Peter Glatz<br />

Mag. a Sigrid Schneeberger<br />

Markus Reitsamer Mag. a Margit Ketter<br />

Weiters anwesend Stadtamtsdir. Dr. Adam Sifkovits, Mag. Wolfgang Degeneve, RD. Rainer<br />

Stadler; Dorothea Kainzner, Schriftführerin.<br />

Protokollunterfertigung:<br />

SPÖ Heidemaria Stögner<br />

ÖVP Engelbert Grießmeier<br />

FPÖ DI. Andreas Laimer<br />

GRÜNE Markus Reitsamer<br />

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß<br />

einberufen wurde und beschlussfähig ist und erklärt um 17.00 Uhr die Fragestunde für<br />

eröffnet.<br />

Nachdem um 17:02 keine Fragen mehr gestellt werden, erklärt der Vorsitzende die<br />

Fragestunde für beendet und die Gemeinderatssitzung für eröffnet.


Tagesordnung:<br />

1. Genehmigung der 5. Verhandlungsschrift<br />

2. Bericht des Bürgermeisters<br />

3. Berufung in den Jugendausschuss gem. § 33 Abs. 6 OÖ. GemO<br />

4. Prüfbericht des Prüfungsausschusses<br />

5. Voranschlag 2011, Beschlussfassungen<br />

6. Neubau Kindergarten/Hort in Reiterndorf, Finanzierungsplan, Beschlussfassung<br />

7. Abfallordnung, Änderung<br />

8. Stadtbus, Regelung 2011<br />

9. Grundstück 253/20, GB. Jainzen, Veräußerung<br />

10. Alois Müllegger, Baulandsicherungsvertrag, Klagseinbringung<br />

11. Liegenschaft Sulzbach <strong>16</strong>7, Wahrung der Grundgrenze zum öffentlichen Gut, Klagseinbringung<br />

<strong>12</strong>. Liegenschaft Schulgasse 9, flächengleicher Grundtausch<br />

13. Bebauungsplan „Altstadt Linkes Traunufer“, Abänderung Nr. 13, Grst. 26, GB. <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

(Festlegung Gesims-/Traufenhöhe mit max. +<strong>16</strong>,04 m im westlichen Teil und Änderung GFZ von<br />

3,0 auf 3,65 sowie Anpassung der Baufluchtlinie), Einleitung des Stellungnahmeverfahrens<br />

14. Bebauungsplan „Altstadt Rechtes Traunufer“, Abänderung Nr. <strong>16</strong>, Grst. 484/18, GB. <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

(Änderung der Geschoße von II auf II+D), Einleitung des Stellungnahmeverfahrens<br />

15. Bebauungsplanerstellung Nr. 3/<strong>2010</strong> - Postgaragen Roith, Grst. 205/8, 205/10, Baufl. .213, GB.<br />

Jainzen, Einleitung des Genehmigungsverfahrens<br />

<strong>16</strong>. Verkehrsangelegenheiten<br />

a) Kurzparkzone Grazerstraße<br />

b) 30 km/h-Zonen („Haischberg“, „Sueß-Siedlung“, „Demmel-Siedlung“)<br />

17. Fußgängerzone Tallachinigasse, Ansuchen um Ausnahmebewilligung, Berufungen<br />

18. Anträge gem. § 46 Abs. 2 OÖ. GemO:<br />

a) Resolution „Änderung des OÖ. Wohnbauförderungsgesetzes (OÖ. WFG 1993)“<br />

b) Resolution „Retten wir die OÖ. Regionalbahnen!“<br />

19. Allfälliges<br />

20. Personalangelegenheiten<br />

PKT. 1. GENEHMIGUNG DER NIEDERSCHRIFT VOM 07.10.<strong>2010</strong><br />

Der Vorsitzende erklärte, dass die Verhandlungsschriften vom 7.10.<strong>2010</strong> noch bis Ende der<br />

Sitzung aufliegt und nach Ablauf dieser Sitzung als genehmigt gilt, wenn bis dahin dagegen<br />

keine Einwendungen erhoben werden.<br />

PKT. 2. BERICHTE DES BÜRGERMEISTERS<br />

Der Bürgermeister verliest nachstehenden Prüfungsbericht:<br />

Bericht über die Prüfung des Voranschlagsentwurfes 2011<br />

der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

1. Der Entwurf des Voranschlages 2011 weist im ordentlichen Haushalt einen Abgang mit<br />

€ 1,004.700 aus. In dieser Summe ist die Abwicklung des offenen Sollfehlbetrages aus<br />

2009 iHv. € 400.000 enthalten. Der bereinigte Jahrsabgang 2011 liegt daher bei €<br />

604.700. Gegenüber dem Budget <strong>2010</strong> ( - € 1,970.100) wird eine deutliche Entspannung<br />

erwartet. Die <strong>Stadtgemeinde</strong> wird alles daran setzen müssen zumindest dieses<br />

prognostizierte Ergebnis einzuhalten bzw. im Falle der Verbesserung der Ertragslage<br />

eine weitere Reduzierung des Fehlbetrages zu erreichen.<br />

2. Im Voranschlagsentwurf 2011 wurde die SHV-Umlage mit € 4,020.000 vorgesehen. Der<br />

voraussichtliche Betrag wird bei € 4,005.400 liegen. Eine Verbesserung des<br />

Fehlbetrages ist vorzunehmen.<br />

2


3. Der Rückersatz aus den Krankenanstaltenbeiträgen wird 2011 bei rd. € 33.800 liegen. Im<br />

VA-Entwurf wurden nur € 32.800 vorgesehen..<br />

4. Die Verminderung des Zuschusses zum Betrieb der Katrin-Seilbahn von € 500.000 im<br />

Voranschlag <strong>2010</strong> auf nunmehr € 155.000 trägt wesentlich zur Haushaltsverbesserung<br />

bei.<br />

5. Von den Anschlussgebühren für die Wasserversorgung iHv. € 150.000 wurden im<br />

ordentlichen Haushalt beim UA 8500 € 48.000 für Investitionen vorgesehen. Der Rest<br />

wurde zur Haushaltsverstärkung verwendet. Dies ist nur dann zulässig, wenn es sich<br />

hiebei um Anschlussgebühren für baulich und finanziell abgeschlossenen Wasserbauten<br />

handelt.<br />

6. Die von der <strong>Stadtgemeinde</strong> 2011 geplanten Investitionen wurden in einer Liste erläutert.<br />

Vor der Durchführung der Investitionen bei den VASt. 1/<strong>12</strong>90-040, 1/<strong>12</strong>90-042, 1/<strong>16</strong>30-<br />

043, 1/617-020 und 040 und 1/9000-042 ist mit der Aufsichtsbehörde das Einvernehmen<br />

herzustellen.<br />

7. Die bei den VASt. 1/<strong>16</strong>30-6170, 1/8140-4550 und 1/8<strong>16</strong>0-6191 für 2011 vorgesehenen<br />

Ausgaben liegen über den Durchschnittswerten der Vorjahre. Diese Ausgaben werden<br />

sehr sparsam umzusetzen sein.<br />

8. Die von der Abgangsgemeinde geforderte Gebührenfestsetzung für Wasser und Kanal<br />

sowie eine Streckung der Darlehenslaufzeit ist umzusetzen.<br />

9. Bei den freiwilligen Leistungen ist ein strenger Maßstab anzusetzen und die vom <strong>Land</strong><br />

Oberösterreich vorgegebene Höchstgrenze von € 15 je Einwohner ist einzuhalten.<br />

10. Im außerordentlichen Haushalt sind Darlehensaufnahmen von insgesamt € 3,745.000<br />

vorgesehen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass diese erst nach Vorliegen der<br />

Zustimmung der Aufsichtsbehörde verwirklicht werden dürfen.<br />

Der Gemeinderat immt den Prüfungsbericht zur Kenntnis.<br />

Verlesung der e-mail der Post-AG. zur Umpostung, „… wonach eine Umpostung ohne<br />

Neuorganisation des Zustelldienstes und somit personellen und finanziellen Mehraufwandes<br />

nicht möglich ist. Es müssten 2 Arbeitsplätze von der Zustellbasis 5350 Strobl in die<br />

Zustellbasis 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> übersiedeln, in der nicht die nötigen Platzkapazitäten vorhanden<br />

wären. Aus diesem Grund sieht sich die Post AG. daher nicht in der Lage, die gewünschte<br />

Organisationsänderung umzusetzen.“<br />

Diese Vorgangswise werde man so nicht zur Kenntnis nehmen und eine Unterschriftenaktion<br />

in der Bevölkerung im Jänner 2011 dagegen starten.<br />

Die Einreichungsunterlagen an die Nationalagentur der UNESCO, dem Lichtbratlmontag den<br />

Status als immaterielles Kulturgut zuzuerkennen, wird nun von dieser geprüft.<br />

In der Karwoche wird eine Reise nach Opatija stattfinden, um die<br />

Städtepartnerschaftsurkunde auf Kroatisch zu unterfertigen. Eine Einladung wird noch<br />

gesondert ergehen.<br />

PKT. 3. BERUFUNG VON PERSONEN IN DIE AUSSCHÜSSE DES GEMEINDERATES<br />

GEM. § 33 ABS. 6 OÖ. GEMO<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />

3


Gemäß § 33 Abs. 6 OÖ. Gemeindeordnung kann der Gemeinderat auch Personen in die<br />

Ausschüsse mit beratender Stimme berufen, die ihm nicht angehören.<br />

Jugendausschuss: Silvia Schmoller<br />

Mag. Klaus Petter<br />

Mag a Elisabeth Ammer<br />

Es wird der Antrag gestellt, die oa. beratenden Personen in die vorangeführten Ausschüsse<br />

zu berufen.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

4. PRÜFBERICHT DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES<br />

Berichterstatterin: GR. Hermine Siegl<br />

Die Obfrau des Prüfungsausschusses, GR. Hermine Siegl, verliest nachstehenden<br />

Prüfungsbericht<br />

über die 5. und 6. Sitzung des Prüfungsausschusses der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, am<br />

Montag 20. September und 29. November <strong>2010</strong>, 17.00 im Stadtamt, Finanzabteilung.<br />

Gegenstand der Prüfung:<br />

a) <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> Event- und Werbe GmbH<br />

b) Subventionen<br />

Dem Ausschuss lagen für Punkt a) die Bilanz 2009 der Event- und Werbe GmbH, der<br />

Vertrag sowie die Vereinbarung für das Kongresshaus und für Punkt b) eine Auflistung der<br />

Subventionen der letzten 3 Jahre vor. Bei beiden Ausschusssitzungen war Hr. Kefer als<br />

beratendes Mitglied anwesend, sowie in der 2. Sitzung direkt in persönlichen Gesprächen<br />

mit Fr. Ebli, Hrn. Kurdirektor Herzog und Hrn. Fasching über die aktuelle Situation in den<br />

einzelnen Bereichen informiert wurde.<br />

a) <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> Event- und Werbe GmbH<br />

Da die Kurverbände früher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt waren, wurde die GmbH<br />

1998 aus steuerrechtlichen Gründen installiert. Kurze Zeit danach bekamen die Kurverbände<br />

per Verordnung auch das Recht auf den Vorsteuerabzug.<br />

Die GmbH besteht inzwischen bereits aus 4 Bereichen:<br />

� Veranstaltungsbereich (KUPF – Kulturplattform)<br />

� Kurverband<br />

� Kongresshaus<br />

� Stadtmarketing<br />

ad Veranstaltungsbereich – Im Jahr 2009 und <strong>2010</strong> ergab sich ein beträchtlicher Abgang,<br />

welcher u.a. durch Veranstaltungen wie Shake the Lake, Entfall der Veranstaltungsreihe Otto<br />

Schenk entstand. Die Bilanzverlust beträgt mit 31.<strong>12</strong>.2009 – 64.449,07. Dieses Minus<br />

resultiert aus Verlustvorträgen aus den Jahren 2000 – 2008 in der Höhe von € 50.195,96,<br />

sowie den Verlust für das Jahr 2009 in der Höhe von € 14.253,11. Darauf hinzuweisen ist<br />

hier noch, dass die Personalkosten von der <strong>Stadtgemeinde</strong> geleistet werden. Um in Zukunft<br />

eine transparenter Darstellung zu haben, wird voraussichtlich per 1.1.2011 ein eigenes<br />

Bankkonto für die Kulturplattform eingerichtet werden.<br />

Weiters wurden hier auch Unkosten für die Tontechnik in Höhe von 11.000,-- für 6<br />

Veranstaltung im Lehartheater hinterfragt und als zu hoch angesehen.<br />

4


ad Kurverband/Tourismusverband – in den letzten Jahren wurde dieser bereits mehrfach<br />

geprüft, sowohl von Steuerprüfern bzw. auch von der Krankenkasse, als auch von der<br />

<strong>Land</strong>esregierung; in allen Prüfungen war das Ergebnis 0. Der Tourismusverband hat ein<br />

Gesamtbudget in der Höhe von € 1,2 Mio zur Verfügung, welches sich durch die Kurtaxe-<br />

Einnahmen und Interessentenbeiträge ergibt.<br />

ad Kongresshaus – 2009 war u.a. bezugnehmend auf die Wirtschaftskrise ein schlechteres<br />

Jahr. Für <strong>2010</strong> wird wieder ein besseres Ergebnis erwartet. Kongresshäuser, welche auch<br />

ein angegliedertes Hotel mit 100/<strong>12</strong>0 Betten zur Verfügung haben sind eine große<br />

Konkurrenz, da die meisten Kongressveranstalter diese vorziehen. Frau Ebli sieht in einem<br />

Kongresshotel großes Potential – und vergleicht dies mit Loipersdorf und Geinberg, sieht<br />

auch Vorteile in der damit verbunden Gastronomie. Im Bereich der Technik werden ständig<br />

Neuanschaffung getätigt, um ein gutes Angebot stellen zu können. In den vergangenen<br />

Jahren fielen bereits verstärkt Reparaturkosten an (so z.B. Parkettboden) und wird auch in<br />

den kommenden Jahren damit gerechnet werden müssen. Bezüglich Personal weist Frau<br />

Ebli darauf hin, dass nur ganz wenige Krankenstandstage im den letzten Betriebsjahren zu<br />

verzeichnen waren.<br />

Angesprochen auf den großen Strom und Gasverbrauch wird uns mitgeteilt, dass im 13jährigen<br />

Kongressbetrieb der Verbrauch um 1/3 gesenkt werden konnte, auch ständig<br />

überprüft wird, ob noch Verbesserungen möglich sind. Mit einer Dachdämmung und einer<br />

Restaurierung des Glasvorbaues auf der Terrasse könnten sicherlich noch Einsparungen<br />

möglich sein. Auch wurde angeregt, dass der Brunnen im Park sicherlich nicht die ganze<br />

Nacht hindurch in Betrieb sein müsste.<br />

Der hohe Werbeaufwand besteht im Hauptsächlichen aus Mitgliedsbeiträgen (wie Round<br />

Table Konferenzhotel – RTK und dem OÖ Tourismus Conventionsbüro), sowie auch<br />

Blumenschmuck. Dieser ist allerdings wieder in einem anderen Konto als Ertrag bei<br />

Weiterverrechnung neutral zu sehen.<br />

Einsparungspotential wäre möglich, indem gemeinsame Wartungsverträge für die gesamten<br />

Gemeindeprojekte durchgeführt würden. (z.B. gemeinsamer Vertrag für alle Liftanlagen,<br />

Lichttechnik usw.)<br />

ad Stadtmarketing – Das Stadtmarketing hat ein Budget von 135.000,-- zur Verfügung,<br />

aufgeteilt auf 60% (= € 81.000) <strong>Stadtgemeinde</strong>, 33% Tourismusverband und 7%<br />

Wirtschaftsforum, wobei hier auch die Gehälter mit abgeleistet werden müssen.<br />

Herr Fasching beklagt, dass ihm auch viele Projekte zugeordnet werden, welche eigentlich<br />

nicht Sache des Stadtmarketings seien. So z.B. das Kaisereis, Weihnachtsbeleuchtung,<br />

Kaiserbummel und Blumenampeln.<br />

In Bezug auf die Immobilienvermittlung der leerstehenden Flächen informiert uns Herr<br />

Fasching, dass es wahrscheinlich eine Förderung über das <strong>Land</strong>esprojekt „Orts- und<br />

Stadtentwicklung“ geben wird und kommendes Jahr dann aktuell wird.<br />

Auch die Weihnachtsbeleuchtung wurde angesprochen. Herr Fasching beziffert die<br />

Montagekosten mit ca. 35.000,--, die Arbeitsstunden des Bauhofes sind dabei noch nicht<br />

berücksichtigt und hofft, dass diese von der Gemeinde übernommen werden. Die anderen<br />

Kosten der Beleuchtung belaufen sich auf 170.000 – 180.000 €, hier gibt es noch weitere<br />

Spendenzusagen, auch noch kommendes Jahr. Er informiert auch, dass bis dato vom<br />

Tourismusverband lediglich eine Zusage in Höhe von € 1.000,-- gekommen ist.<br />

Die Enzos und Info-Points (für die regionale Wirtschaft) wurden seitens Antragsstellung des<br />

Stadtmarketings ins Leader-Programm aufgenommen, wodurch Fördermittel im kommenden<br />

Jahr zu erwarten sind. Der Rest sollte durch das Stadtmarketing geleistet werden können.<br />

Gute Einnahmen konnten mit dem Shopping Guide und dem Verkauf des <strong>Ischl</strong>er Guldens<br />

erzielt werden, wodurch zwischenzeitlich auch andere Projekte finanziert werden konnten.<br />

Zu beanstanden ist, dass dadurch keine Rücklagen für den Gulden getätigt sind. Dies ist in<br />

der nächsten Zeit unbedingt zu korrigieren.<br />

Resumee: Die <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> Event- und Werbe GmbH ist ein sehr komplexes Gebilde (siehe<br />

beiliegendes Organigramm). Leider in manchen Bereichen sehr undurchsichtig, auch lässt<br />

sich durch die Zusammensetzung nicht alles prüfen.<br />

Bei Veranstaltungen sollte in Zukunft besser darauf geachtet werden, dass<br />

Defizitveranstaltungen der letzten Jahre nicht mehr angeboten werden und bei allen<br />

Vorhaben im Vorfeld eine ordentliche Plus/Minus-Rechnung anzustellen ist, um diesen<br />

5


Bilanzverlust wieder abarbeiten zu können. Seitens des Stadtmarketings sehen wir es als ein<br />

sehr positives Zeichen, wie die Wirtschaft hinter der Investition der Weihnachtsbeleuchtung<br />

steht. Diese Aufbruchstimmung sollte man für weitere Maßnahmen nützen, so z.B. durch<br />

Interessentenbeitragserhöhung, die einnahmenseitig das Stadtmarketing verbessern würde.<br />

Ganz wichtig ist in der nächsten Zeit die Schaffung der Rücklage für den Rückkauf des<br />

<strong>Ischl</strong>er Guldens. Positiv zu erwähnen ist es auch, dass versucht wird für Projekte<br />

verschiedenster Art Förderungen zu bekommen, doch darf man auch nicht vergessen, wo<br />

gefördert wird entstehen auch der Stadt Kosten, bzw. Folgekosten.<br />

Da die <strong>Ischl</strong>er <strong>Stadtgemeinde</strong> leider eine Abgangsgemeinde ist, muss es oberstes Ziel der<br />

Event- und Werbe GmbH sein, die Ausgaben, Subventionen oder wie man es nennen will so<br />

gering als möglich zu halten, da dies eine freiwillige Leistung der Gemeinde ist und von den<br />

Prüfungsbehörden dadurch immer stark kritisiert wird.<br />

b) Subventionen<br />

In unserem 1. Teil des Prüfungsausschusses am 20. September ging es um Subventionen.<br />

Hierzu gibt es Richtlinien, wie z.B. dass ein Ansuchen für das folgende Jahr bis spätestens<br />

30. September mit einer Kostenaufstellung zu erfolgen hat. Nachweise über die Verwendung<br />

der Zuschüsse sind nach Erhalt dieser beizubringen. Sollte dies nicht erfolgen, wird keine<br />

Genehmigung für eine neuerliche Unterstützung erteilt.<br />

Möglich ist auch, dass es eine Doppelförderung (<strong>Land</strong> und Gemeinde) gibt. Hauptsächlich<br />

werden die größeren Förderungen hinterfragt, so z.B. Eurotherme, Eltern-Kind-Zentrum,<br />

Jugendzentrum, Kindergärten und ÖGB-Bücherei<br />

Hier auszugsweise die Zahlen der Jahre 2007 - 2009:<br />

2009 2008 2007<br />

Gesamts.Subventionen 1.142.210,86 1.232.284,42 1.322.823,62<br />

Katrin-Seilbahn 450.000,-- 400.000,-- 350.000,--<br />

Operette 40.000,-- 40.000,- 40.000,--<br />

Event- u. Werbeges.mbH.<br />

- Veranstaltungen (KUPF) Zahlung erfolgt von Gemeinde direkt an KUPF<br />

- Kurverband/TV -,-- -,-- -,--<br />

- Kongresshaus 100.680,73 <strong>16</strong>0.081,86 <strong>16</strong>0.282,74<br />

Stadtmarketing- 81.000,-- 81.000,-- 81.000,--<br />

Summe Event 181.680,73 241.081,86 241.282,74<br />

Auf Grund der hohen Subventionskosten ist es wichtig, bei den Anträgen die Einhaltung der<br />

Richtlinien zu vollziehen, dass heißt dass für eingelangte Anträge nach der Frist nicht mehr<br />

ausbezahlt werden kann - Ausnahmen sollten hier nicht mehr die Regel sein! Wenn ein<br />

Antrag nachkommt, sollte dies ordentlich abgewogen werden, ob ein Anspruch wirklich nötig<br />

ist oder nicht. Wichtig ist es, dass Vereine gefördert und unterstützt werden, welche lediglich<br />

durch Mitgliedsbeiträge Einnahmen verzeichnen können.<br />

Zum Abschluss bedanke ich mich namens des Prüfungsausschusses bei der<br />

Rechnungsabteilung, im Besonderen bei Herrn Stadler sowie unserem Schriftführer Herrn<br />

Bruckschlögl für die übersichtliche Aufstellung und Erläuterung der Unterlagen, sowie bei<br />

Hrn. Kefer für die beratende Funktion für die Event- und WerbegmbH, sowie bei Frau Ebli,<br />

Herrn KD Herzog und Hrn. Fasching.<br />

Bgm. Heide: Zuwendungen an die Event GmbH stellen keine Subventionen, sondern<br />

Gesellschafterzuschüsse dar. Zur Anregung, die Interessenten-Beiträge erhöhen muss gesagt<br />

werden, dass dies Angelgenheit des Tourismusverbandes ist. Zum Stadtmarketing: Dieses arbeite<br />

sehr positiv, Förderungen fließen, Herr Fasching leiste gute Arbeit. Zum Brunnen im Kurpark: Dieser<br />

werde ohnedies um 24 Uhr abgeschaltet. Zum Tourismusverband: Die Event & Werbe GmbH wurde<br />

geprüft, es gab dabei keinerlei Beanstandung. Er stelle die Frage an Prüfungsausschussmitglieder,<br />

warum die im Prüfbericht zitierte Rechung zu hoch sei und woher diese Daten stammen.<br />

GR. Siegl: Diese Daten wurden ihr so bekannt gegeben.<br />

6


GR. Gollowitzer: Den Prüfungsauschussmitgliedern wurde gesagt, dass der Ankauf einer Tonanlage<br />

ca. € 20.000,-- kosten würde. Die Anmietung für 6 Veranstaltungen um € 11.000,- erschien deshalb zu<br />

hoch.<br />

Bgm. Heide stellt dazu aufklärend fest, dass die ggst. Rechnung wesentlich mehr beinhaltet als die<br />

Tonanlage und hier offensichtlich zu wenig Informationen geflossen sind.<br />

PKT. 5. VORANSCHLAG 2011, BESCHLUSSFASSUNGEN<br />

Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />

Der Entwurf des Voranschlages für das Jahr 2011 wurde in der Sitzung des Bau- u.<br />

Finanzausschusses am 2. Dezember <strong>2010</strong> beraten.<br />

Der Entwurf wurde ordnungsgemäss durch zwei Wochen kundgemacht und es wurden<br />

dagegen keine Erinnerungen eingebracht.<br />

Es wird der Antrag gestellt, den Voranschlag 2011 in folgender Weise zu beraten und zu<br />

beschliessen:<br />

1. Hebesätze für das Jahr 2011<br />

2. Abfallgebührenordnung, Änderung<br />

3. Wassergebührenordnung, Änderung<br />

4. Kanalgebührenordnung, Änderung<br />

5. Kurzparkzonentarife, Änderung<br />

6. Gebührenpflichtige Dauerparkplätze, Änderung Parkgebühren<br />

7. Festsetzung der Höhe des Kassenkredites<br />

8. Höhe der voraussichtlichen Darlehensaufnahmen 2011<br />

9. Dienstpostenplan für 2011<br />

10. Beratung des ordentlichen und des ausserordentlichen Voranschlages 2011 sowie des<br />

mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2011 bis 2014<br />

10.1. Beschlussfassung Ordentlicher Voranschlag 2011<br />

10.2. Beschlussfassung Außerordentlicher Voranschlag 2011<br />

11. Beschlussfassung Mittelfristige Finanzplanung 2011 - 2014<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

1. Gemeindesteuern, Hebesätze<br />

Vor dem jeweiligen Jahresbeginn müssen die Hebesätze für die Gemeindesteuern und -<br />

gebühren beschlossen sein, damit diese mit 1.1. des jeweiligen Finanzjahres zur Anwendung<br />

gelangen können.<br />

Es wird der Antrag gestellt, folgende Hebesätze zu beschließen:<br />

Grundsteuer A für land-u. forstw. Betriebe .............. mit 500 v.H.d.St.Meßbetrages<br />

Grundsteuer B für sonstige Grundstücke ................ mit 500 v.H.d.St.Meßbetrages<br />

Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) ........................ mit 20 v.H.des Nettoentgeltes<br />

Lustbarkeitsabgabe für die<br />

Vorführung von Bildstreifen ...................................... mit 0 %<br />

Hundeabgabe:<br />

pro Hund ................................................................... € 53,00<br />

Wach- und Berufshunde ........................................... € 20,00<br />

7


Beschluss:<br />

3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />

GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />

GRE. Mag. a Margit Ketter<br />

34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

2. Abfallgebühren<br />

Die Änderung der Abfallgebührenordnung vom 8. Junil <strong>2010</strong> wird wie folgt beantragt:<br />

§ 2<br />

Höhe der Gebühren<br />

(ohne Ust.)<br />

Die Abfallabfuhrgebühr beträgt pro Abfuhr: 2-wöchig 4-wöchig wöchentlich<br />

bis <strong>12</strong>0-Liter-Hausabfallbehälter 8,80 10,80 11,20<br />

<strong>12</strong>0-Liter-Kompostierbehälter pro Haushalt 0,00 0,00 0,00<br />

240-Liter-Hausabfallbehälter 17,30 21,10 22,20<br />

240-Liter-Kompostierbehälter pro Haushalt 0,00 0,00 0,00<br />

770-Liter-Großraumcontainer für Hausabfall 64,30 79,60 86,70<br />

1100-Liter-Großraumcontainer für Hausabfall 91,80 113,20 <strong>12</strong>3,80<br />

1100-Liter-Großraumcontranier für Kompost 0,00 0,00 0,00<br />

Abrollcontainer: pro m³ und Abfuhr € 72,40<br />

Abfallsäcke (60 l), pro Stück € 4,00<br />

Beschluss:<br />

3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />

GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />

GRE. Mag. a Margit Ketter<br />

34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

3. Wassergebührenordnung<br />

Die Änderung der Wassergebührenordnung vom 28. September 2006, zuletzt abgeändert<br />

mit Gemeinderatsbeschluss vom 11. März <strong>2010</strong> wird wie folgt beantragt:<br />

§ 3 Abs. 2<br />

2) Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je Quadratmeter<br />

der Bemessungsgrundlage nach Abs. 5)<br />

a) je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage 14,60<br />

Mindestgebühr für 150 m² 2.190,00<br />

b) für bebaute Flächen, die betrieblich genutzt werden, je m²<br />

bis 500 m² 14,60<br />

von 501 m² bis 1.000 m² 7,30<br />

von 1.001 m² bis 2.000 m² 3,60<br />

über 2.000 m² 1,80<br />

Mindestanschlussgebühr für 150 m² 2.190,00<br />

Mindestanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke 2.190,00<br />

§ 3 Abs. 3<br />

3) Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt € 2.190,--.<br />

€<br />

8


§ 6 Abs. 3<br />

3) Die Wasserbenützungsgebühr beträgt je Kubikmeter verbrauchter Wassermenge € 1,51.<br />

§ 6 Abs. 5<br />

5) Fehlt ein Wasserzähler, so werden für den Wasserbezug Pauschalgebühren verrechnet.<br />

Die Pauschalgebühren werden nach folgenden Ansätzen nebeneinander (vierteljährlich)<br />

verrechnet:<br />

Pauschalgebühren €<br />

a) Wohnung oder gewerblicher Betrieb 64,50<br />

b) Schlauchanschluss 11,20<br />

c) landwirtsch. Stallung 7,10<br />

d) je Stück Großvieh 3,50<br />

e) Bauwasser je Baustelle bis <strong>12</strong>00 m³ umbauten Raum, einmalig<br />

je weitere angefangene 100 m³ umbauten Raum<br />

§ 7<br />

Wasserzählergebühr<br />

228,00<br />

28,00<br />

1) Für die beigestellten gemeindeeigenen Wasserzähler ist je Zähler und Vierteljahr eine<br />

Gebühr und zwar für Zähler mit<br />

3 m³ Nennleistung 4,60<br />

7 m³ Nennleistung 5,80<br />

20 m³ Nennleistung 10,20<br />

50 m³ Nennleistung 36,40<br />

80 m³ Nennleistung 37,10<br />

100 m³ Nennleistung 41,80<br />

Beschluss:<br />

3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />

GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />

GRE. Mag. a Margit Ketter<br />

34 Stimmen für den Antrag: Restliche GEmeinderatsmitglieder<br />

4. Kanalgebührenordnung<br />

Die Änderung der Kanalgebührenordnung vom 28. September 2006, zuletzt abgeändert mit<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 10. Dezember 2009 wird wie folgt beantragt:<br />

§ 3 Abs. 2<br />

a) je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage 19,40<br />

Mindestgebühr für 150 m² 2.910,00<br />

b) für bebaute Flächen, die betrieblich genutzt werden, je m²<br />

bis 500 m² 19,40<br />

von 501 m² bis 1.000 m² 9,70<br />

von 1.001 m² bis 2.000 m² 4,90<br />

über 2.000 m² 2,50<br />

Mindestanschlussgebühr für 150 m² 2.910,00<br />

c) für den Anschluß von unbebauten Grundstücken die 2.910,00<br />

€<br />

9


Mindestanschlussgebühr, diese beträgt<br />

§ 7 Abs. 3<br />

3) Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasser € 3,42.<br />

§ 7 Abs. 6<br />

6) Fehlt ein Wasserzähler oder wird das Wasser nicht aus der öffentlichen<br />

Wasserversorgungsanlage bezogen (eigene Quelle, Wassergenossenschaft etc.), so ist<br />

das Ausmaß der Kanalbenützungsgebühr durch Pauschalierung zu ermitteln, wobei<br />

folgende Ansätze nebeneinander vierteljährlich verrechnet werden:<br />

a) Wohnung oder gewerblicher Betrieb................................................................... € 142,80<br />

b) Schlauchanschluss .............................................................................................. € 24,00<br />

Beschluss:<br />

3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />

GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />

GRE. Mag. a Margit Ketter<br />

34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

5. Gemeindeabgabe für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge (Kurzparktarife)<br />

Die Änderung der Verordnung vom 2.7.1992, zuletzt geändert mit Gemeinderatsbeschluss<br />

vom 3. März 2005 wird wie folgt beantragt:<br />

Die Höhe der Parkgebühr beträgt:<br />

Parkzeit Betrag in €<br />

bis 20 Minuten frei<br />

bis 40 Minuten 0,50<br />

bis 60 Minuten 0,90<br />

bis 80 Minuten 1,30<br />

bis 90 Minuten 1,50<br />

Beschluss:<br />

3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />

GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />

GRE. Mag. a Margit Ketter<br />

34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

§ 2<br />

6. Gebührenpflichtige Dauerparkplätze, Änderung der Parkgebühren<br />

Die Parkgebühren für die gebührenpflichtigen Dauerparkplätze, zuletzt abgeändert mit<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 13. Dezember 2002, werden wie folgt festgesetzt:<br />

Parkzeit Betrag in €<br />

je Stunde 2,00<br />

max. pro Kalendertag 8,00<br />

100-Stunden-Karte 15,00<br />

<strong>12</strong>00-Stunden-Karte 150,00<br />

Wochenkarte gestrichen<br />

Monatskarte gestrichen<br />

10


Jahreskarte 150,00<br />

Beschluss:<br />

3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />

GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />

GRE. Mag. a Margit Ketter<br />

34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

7. Höhe des Kassenkredites gem. § 83 OÖ GemO 1990:<br />

Der Höchstbetrag des Kassenkredites, der im Finanzjahr <strong>2010</strong> zur Aufrechterhaltung der<br />

Zahlungsfähigkeit in Anspruch genommen werden kann, wird mit € 4.100.000,-- bei der<br />

Sparkasse <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> AG mit einem Aufschlag von 0,18 % auf den 3-Monats-Euribor<br />

beantragt.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

8. Höhe der voraussichtlichen Darlehensaufnahmen gem. § 76 Abs. 4 OÖ :<br />

Die Höhe der voraussichtlich aufzunehmenden Darlehen wird mit € 3.745.000,-- beantragt.<br />

Beschluss:<br />

3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />

GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />

GRE. Mag. a Margit Ketter<br />

34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

9. Der Dienstpostenplan für 2011 wird festgesetzt mit:<br />

Beamte: Allgemeine Verwaltung: 22 Dienstposten<br />

Kindergärten: 3 Dienstposten<br />

Sicherheitswache: 7 Dienstposten<br />

Handwerklicher Dienst: 9 Dienstposten<br />

S u m m e 41 Dienstposten<br />

1 Planstelle Verw. Gruppe A, Dienstklasse III-VIII GD 6/1<br />

1 Planstelle Verw. Gruppe A, Dienstklasse III-VII GD 10/2<br />

2 Planstellen Verw. Gruppe B, Dienstklasse II-VII GD 10/2<br />

1 Planstelle Verw. Gruppe B, Dienstklasse II-VII, ad pers. GD <strong>12</strong>/3<br />

2 Planstelle Verw. Gruppe B, Dienstklasse II-VI-N2 GD 13/2<br />

1 Planstelle Verw. Gruppe B, Dienstklasse II-VI GD 13/2<br />

6 Planstellen Verw. Gruppe C, Dienstklasse I-V GD <strong>16</strong>/3<br />

1 Planstellen Verw. Gruppe C, Dienstklasse I-V GD 14/1<br />

1 Planstelle Verw. Gruppe C, Dienstklasse I-IV-N2 GD <strong>16</strong>/3<br />

1 Planstelle Verw. Gruppe C, Dienstklasse I-IV-N1 GD 17/5<br />

1 Planstelle Verw. Gruppe C, Dienstklasse I-IV-N1, ad pers. GD 18/6<br />

3 Planstellen Verw. Gruppe C, Dienstklasse I-IV GD 18/5<br />

1 Planstellen Verw. Gruppe C, Dienstklasse I-IV GD 20/3<br />

3 Planstellen Verw. Gruppe L 2B 1<br />

1 Planstelle Verw. Gruppe W2, Dienstklasse III-V GD 14/10<br />

1 Planstellen Verw. Gruppe W2, Dienstklasse III-IV GD 15/5<br />

5 Planstellen Verw. Gruppe W2, Dienstklasse III-IV, Grundst. ad pers. GD <strong>16</strong>/8<br />

11


1 Planstellen Verw. Gruppe P1, Dienstklasse I-IV GD 17/2<br />

1 Planstelle Verw. Gruppe P2, Dienstklasse I-IV ad pers. P1, I-IV GD 18/1<br />

5 Planstellen Verw. Gruppe P3, Dienstklasse I-III ad pers. P2, I-III GD 19/1<br />

1 Planstellen Verw. Gruppe P3, Dienstklasse I-III ad pers. P2, I-III GD 23/1<br />

1 Planstellen Verw. Gruppe P3, Dienstklasse I-III GD 21/3<br />

41<br />

57,825 Vertragsbedienstete, Schema I / I L<br />

davon Entlohnungsgruppe Funktionslaufbahn<br />

1 b GD 13/2<br />

1 b GD 14/1<br />

1 b GD 14/EB<br />

6 c GD 18/5<br />

1 c GD 18/6<br />

1 d GD 18/5<br />

1 GD 17EB<br />

0,825 d GD 25/2<br />

2 d GD 22/EB<br />

3 d GD 21/EB<br />

3 d GD 20/3<br />

1 d GD 20/2<br />

2 e GD 23/EB<br />

17 VB I/d GD 22/3<br />

17 l 2b 1<br />

76,5 Vertragsbedienstete, Schema II<br />

Davon Entlohnungsgruppe Funktionslaufbahn<br />

1 p1 GD 17/2<br />

19 p3, ad. personam p2 GD 19/1<br />

1 p3, ad. personam p2 GD 21/3<br />

19 p3 GD 19/1<br />

0,5 GD 21/2<br />

2 p3 GD 21/3<br />

1 p3 GD 23/1<br />

13,5 p4 GD 23/1<br />

1 p4 GD 21/1<br />

1,5 p4 GD 23EB<br />

1 p4 GD 25/2<br />

<strong>16</strong> p5 GD 25/1<br />

Gemeindeärzte:<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> I (rechts der Traun): unbesetzt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> II (links der Traun): Dr. Franz Auer-Hackenberg<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

10. Beratung des ordentlichen und des ausserordentlichen Voranschlages 2011<br />

sowie des mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2011 bis 2014<br />

StR. Loidl: Der prognostizierte Abgang beläuft sich auf € 989.100,--. Er verliest die Zahlen der<br />

Ertragsanteile, SHV-Umlage, Krankenanstaltenbeiträge und der <strong>Land</strong>esumlage. <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> entwickle<br />

sich demnach gut, die Kommunalsteuer ist leicht steigend. Im Voranschlag sind auch wieder<br />

Subventionen an Vereine enthalten, ein sehr wichtiger Posten.<br />

<strong>12</strong>


GR. Glatz: Die Differenz beim Abgang beträgt € 1 Mio. gegenüber dem Vorjahr. Die Einsparungen bei<br />

den Zuschüssen zur Katrin seien sehr positiv - ob allerdings die Sperre im Winter das richtige Konzept<br />

ist, werde die Zukunft zeigen, man wird sich das sehr genau ansehen. Mehreinnahmen: Die<br />

Gebührenerhöhung bei Wasser und Müll bestimme zwar das <strong>Land</strong>, in diese Situation habe man sich<br />

aber als Abgangsgemeinde selbst gebracht. Das Budget sei lediglich wieder eine Fortschreibung der<br />

letzten Jahre, keinerlei Ansätze für eine nachhaltige Budgetsanierung seien erkennbar. Kritisiert wird<br />

auch das immer noch fehlende Energiekonzept. Man müsse alle Anstrengungen unternehmen, um so<br />

rasch als möglich wieder eine positive Wendung herbeizuführen.<br />

GR. DI. Laimer: Im Voranschlag sind auch einige Anregungen der Freiheitlichen enthalten. Im<br />

Prüfungsbericht ist nicht dargelegt, wie der Abgang für <strong>2010</strong> erledigt werden soll; ca. € 1 Mio. fehlt<br />

noch für diese Abwicklung. Bund und <strong>Land</strong> sind nun gefragt, wie man zu diesem Geld komme. Zum<br />

Thema Abgangsgemeinde: Das <strong>Land</strong> schreibt die Vorgangsweise vor, dies gebe zu denken. Die Lage<br />

sei im Moment sehr aussichtslos: Viele Aufgaben wurden auf Kommunen abgewälzt - ohne<br />

entsprechende finanzielle Abgeltung. Die Gemeinde habe keinerlei Handlungsfreiheit mehr. Das <strong>Land</strong><br />

OÖ sei an dieser Finanzmisere ebenfalls Schuld, dieses habe sehr viel Geld ausgegeben und hätte<br />

sparsamer vorgehen können. Nun müssen sogar Rücklagen der Gemeinde aufgelöst werden.<br />

Reformen bei <strong>Land</strong> und Bund sollten endlich durchgesetzt werden. Die F-Fraktion wird sich dem<br />

Budget enthalten und zwar wegen der Vorgaben des <strong>Land</strong>es und des Bundes.<br />

GR. Grießmeier: Der Spargedanke fehle seit Anfang <strong>2010</strong> gänzlich, keine Umsetzung ist gelungen.<br />

Z.B. Produktkatalog: Eine Ausgliederung des großen Müllfahrzeuges wurde im Arbeitskreis<br />

besprochen, nun ist der Ankauf dieses Wagens plötzlich wieder im Voranschlag 2011 enthalten. Der<br />

Einsparungs-Gedanke wurde somit nicht weiter verfolgt.<br />

Vizebgm. Zierler: Der Gestaltungsspielraum sei sehr gering, Gespräche zur Verbesserung müssen<br />

geführt werden, eine konstruktive Arbeit sei nun gefragt. Ein Signal seitens der ÖVP zur<br />

Zusammenarbeit ist auf jeden Fall gegeben.<br />

StR. Loidl zur Wortmeldung GR. Glatz: Verbesserungsvorschläge der Grünen im AK Finanzen<br />

wurden dort leider wieder nicht vorgebracht. Er lade alle zu einer konstruktiven Zusammenarbeit ein<br />

und ersucht, parteipolitisches Hickhack weglassen.<br />

Vizebgm. Zierler: Die ÖVP-Fraktion hat mit ihrer Zustimmung zu den vorherigen Beschlüssen<br />

gezeigt, dass sie an einer konstruktiven Zusammenarbeit sehr wohl interessiert ist. Wenn man, wie<br />

am Beispiel Produktkatalog plakativ dargelegt, dem vorliegenden Budgetentwurf nicht zustimmen<br />

wird, heißt das nicht, dass man in Zukunft nicht gesprächsbereit sein wird.<br />

Vizebgm. Reisenbichler: Der Spargedanke sei bei der SPÖ sehr wohl ausgeprägt. Zum<br />

angesprochenen Produktkatalog: Dieser sieht vor, Arbeitsleistungen einzusparen, nicht auszulagern -<br />

dies sei ein Unterschied. Überlegungen zu Einsparungen sind vorhanden und werden intensiv<br />

verfolgt. .<br />

Bgm. Heide: Das Budget sei bei den meisten Kommunen nur mehr Ausdruck der politischen<br />

Möglichkeiten, nicht des politischen Willens. ¾ der Gemeinden in OÖ sind Abgangsgemeinde, die<br />

Wirtschaftskrise machte auch vor Bund und <strong>Land</strong> nicht Halt. Auch 2011 wird von dieser Krise<br />

gekennzeichnet sein. Er stellt einen Verglich mit anderen Gemeinden an, wonach <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> nicht so<br />

schlecht wie manch andere Gemeinden dasteht. Man sei mit Tatsachen konfrontiert und müsse diese<br />

Situation nun meistern. Ein Einsparungspotenzial sei in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> nicht mehr wirklich vorhanden -<br />

siehe auch Prüfbericht der BH Gmunden. Positiv sei, dass die heutige Gebührenerhöhungen auf<br />

breiter Basis beschlossen wurden. Wasser, Abwasser und Müll dürfen keinesfalls privatisiert werden,<br />

da man damit auch die Gebührenhoheit verlieren würde. Das Budget sei konsequent und effizient,<br />

man müsse mit dem Vorhandenen auskommen. Viele Investionen sind vorgesehen, zB. Neubau<br />

Wirtschaftshof, Jainzendorfbrücke, Straßenbauprojekte, Infrastrukturverbesserungen, Fuhrpark,<br />

Radaranlage, Spielplätze, Kindergarten und Hort, Vereinsförderungen, Mittel für die freiwilligen<br />

Feuerwehren, Kinderbetreuungseinrichtungen, Jugendarbeit. Wer diesem Budget die Zustimmung<br />

verweigert, stimme damit auch diesem breiten Angebot nicht zu und entledige sich der Verantwortung.<br />

Weihnachtsbeleuchtung: Dieses große Projekt wurde in weniger als 3 Monaten umgesetzt, hier sei<br />

der Dank an <strong>Ischl</strong>er Wirtschaft ausgesprochen. Er lade ein, einen konstruktiven, gemeinsamen Weg<br />

zu gehen.<br />

StR. Fuchs: Die Begründung für die Stimmenthaltung beim Budget werde er bei Pkt. 18. genauer<br />

erläutern. Es sei dies als ein symbolisches Zeichen an Bund und <strong>Land</strong> zu werten.<br />

GR. Glatz: Vergleiche mit anderen Gemeinden bringen in diesem Falle nichts. Es sei richtgig, Vereine<br />

zu unterstützen, jedoch sei die vom Prügungsausschuss vorgeschlagene Vorgangsweise einzuhalten<br />

(Einbringung der Anträge bis September). Zu den Parkgebühren: Einige gebührenpflichtige<br />

Kurzparkzonen wurden zwar beschlossen, aber noch nicht umgesetzt.<br />

Bgm. Heide: Zur Kurzparkzone Gartenstraße: Verordnung, Anschaffung Parkautomaten,<br />

Installationen, Anschlüsse etc. benötigen Zeit. Subventionen: Man halte sich sehr wohl an den<br />

vorgegebenen Einbringungszeitraum.<br />

GR. Grießmeier: Es scheint, dass diverse Unterlagen der ÖVP nicht vorliegen.<br />

13


Bgm. Heide: Er sei dazu verpflichtet, die Unterlagen des Prüfungsausschusses zu prüfen und<br />

nachzufragen, falls Unklarheiten bestehen. Mit konstruktiver Zusammenarbeit wird man das<br />

Bestmögliche erzielen. Er hätte sich gewünscht, das Budget auf einer breiten Basis beschließen zu<br />

können, nun muss eben die SPÖ alleine die Verantwortung übernehmen.<br />

10.1) Ordentlicher Voranschlag 2011:<br />

Es wird der Antrag gestellt, den ordentlichen Voranschlag für das Finanzjahr 2011 in der<br />

vorliegenden Form mit folgendem Ergebnis zu genehmigen:<br />

Summe der Einnahmen € 32.153.000,--<br />

Summe der Ausgaben € 33.142.100,--<br />

Abgang bzw. Überschuss € -989.100,--<br />

Beschluss:<br />

4 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />

GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />

GRE. Mag. a Margit Ketter<br />

GR. Hermine Siegl<br />

14 Stimmenthaltungen: Vizebgm. Christian Zierler<br />

StR. Mag. a Helga Leitner<br />

StR. Margarete Wimmer<br />

GR. Ursula Bittner<br />

GR. Wilhelm Blohberger<br />

GR. Wilhelm Gollowitzer<br />

GR. Engelbert Grießmeier<br />

GR. Johannes Kogler<br />

GR. Cornelia Krall<br />

GR. Rainer Mayrhofer<br />

GR. Luise Unterberger<br />

StR. Anton Fuchs<br />

GR. DI. Andreas Laimer<br />

GRE. Hans-Jörg Aster<br />

19 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

10.2 Ausserordentlicher Voranschlag 2011:<br />

Es wird der Antrag gestellt, den außerordentlichen Voranschlag für das Finanzjahr 2011 in<br />

der vorliegenden Form mit folgendem Ergebnis zu genehmigen:<br />

Summe der Einnahmen € 7.334.000,--<br />

Summe der Ausgaben € 7.334.000,--<br />

Abgang bzw. Überschuss € -,--<br />

Beschluss:<br />

4 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />

GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />

GRE. Mag. a Margit Ketter<br />

GR. Hermine Siegl<br />

14 Stimmenthaltungen: Vizebgm. Christian Zierler<br />

StR. Mag. a Helga Leitner<br />

StR. Margarete Wimmer<br />

GR. Ursula Bittner<br />

GR. Wilhelm Blohberger<br />

GR. Wilhelm Gollowitzer<br />

GR. Engelbert Grießmeier<br />

GR. Johannes Kogler<br />

GR. Cornelia Krall<br />

GR. Rainer Mayrhofer<br />

14


GR. Luise Unterberger<br />

StR. Anton Fuchs<br />

GR. DI. Andreas Laimer<br />

GRE. Hans-Jörg Aster<br />

19 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

11. Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2014<br />

Gemäß § <strong>16</strong> der GemHKRO (Gemeinde-Haushalts-Kassen- u. Rechnungsordnung) ist die<br />

Gemeinde verpflichtet, gleichzeitig mit dem Voranschlag 2011 einen mittelfristigen<br />

Finanzplan mit einer Laufzeit von 4 Jahren zu erstellen.<br />

Es wird der Antrag gestellt, den vorliegenden mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2011 bis<br />

2014 zu beschliessen.<br />

Beschluss:<br />

3 Gegenstimmen: GR. Peter Glatz<br />

GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />

GRE. Mag. a Margit Ketter<br />

4 Stimmenthaltungen: StR. Anton Fuchs<br />

GR. DI. Andreas Laimer<br />

GR. Hermine Siegl<br />

GRE. Hans-Jörg Aster<br />

30 Stimmen für den Antrag: Restliche GR-Mitglieder<br />

PKT. 6. NEUBAU KINDERGARTEN / HORT IN REITERNDORF, FINANZIERUNGSPLAN,<br />

BESCHLUSSFASSUNG<br />

Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />

Die Neubaukosten wurden von Architekt Neureiter mit € 1.199.951,37 (netto) geschätzt und<br />

mit dem <strong>Land</strong> Oö. und den Fraktionen abgestimmt.<br />

Um den Neubau durch die Immobilien <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> GmbH. & Co KG durchführen zu können,<br />

muss die Finanzierung gesichert sein.<br />

Nach Aussage von Gemeindereferent LH-Stv. Josef Ackerl kann davon ausgegangen<br />

werden, dass wie bisher mit einer Drittel-Finanzierung (1/3 BZ, 1/3 Bildungsabt., 1/3<br />

Gemeinde) gerechnet werden kann.<br />

Da spätestens für den Winter 2011/20<strong>12</strong> größere Reparaturen am jetzigen<br />

Kindergartengebäude erforderlich sind, soll mit dem Bauprojekt ehestmöglich begonnen<br />

werden, da eine Sanierung sowohl aus bautechnischer als auch aus finanzieller Sicht<br />

(verlorener Bauaufwand) nicht sinnvoll erscheint. Da der Wunsch nach einem möglichst<br />

baldigem Baubeginn besteht, die Höhe der Zuschüsse zwar abgeschätzt, aber nicht bekannt<br />

ist, wann diese Mittel fließen werden, wäre eine Zwischenfinanzierung mittels Darlehen<br />

durch die Immobilien <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> GmbH. & Co KG erforderlich, wofür die <strong>Stadtgemeinde</strong><br />

wiederum die Haftung übernehmen müsste.<br />

Sollte eine Zwischenfinanzierung notwendig sein, würde dies aufgrund der derzeitigen<br />

Konditionen für 2 Jahre rund € 50.000,-- kosten.<br />

Vorbehaltlich der Genehmigung des Finanzierungsplanes durch das <strong>Land</strong> Oö. wird der<br />

Antrag gestellt, den nachstehenden Finanzierungsplan zu beschließen:<br />

Bezeichnung 2011 20<strong>12</strong> Summe<br />

Baukosten 1.200.000 0 1.200.000<br />

15


Finanzierung:<br />

<strong>Land</strong>eszuschuss 200.000 200.000 400.000<br />

Bedarfszuweisung 200.000 200.000 400.000<br />

Darlehen 800.000 -400.000 400.000<br />

Summe 1.200.000 0 1.200.000<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

(StR. Schiller und GR. Weinzierl bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />

PKT. 7. ABFALLORDNUNG, ÄNDERUNG<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Vizebgm. Josef Reisenbichler<br />

Der Gemeinderat hat in seine letzten Sitzung aufgrund des neuen Oö.<br />

Abfallwirtschaftsgesetzes eine Neufassung der Abfallordnung beschlossen. Die<br />

Aufsichtsbehörde hat im Zuge der Verordnungsprüfung drei Details im Verordnungstext<br />

beanstandet, welche zu ändern wären:<br />

- Das neue Gesetz sieht keine Möglichkeit vor, Abfuhrintervalle erforderlichenfalls per<br />

Bescheid zu regeln (§ 9, 2. Satz);<br />

- Die Erwähnung privater Entsorgungsunternehmen - § 3, Abs. 1 und 2- bei Hausabfällen<br />

im Sonderbereich bzw. bei sperrigen Abfällen – sei gesetzlich nicht vorgesehen;<br />

- Da die Biotonnenabfuhr derzeit grundsätzlich im gesamten Gemeindegebiet<br />

durchgeführt werde, sei der in § 2 Abs. 3 der Verordnung enthaltene Verweis auf<br />

Anhang 2 (wo derzeit keine Liegenschaften angeführt werden, welche von der Abfuhr<br />

ausgenommen wären) zu streichen.<br />

Es wird der Antrag gestellt, die oa. Änderungen mittels der nachstehenden Verordnung zu<br />

beschließen:<br />

Verordnung<br />

des Gemeinderates der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> vom <strong>16</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2010</strong>, mit der die Abfallordnung<br />

der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> vom 15. Juli <strong>2010</strong>, Zl. Fin-660/46-<strong>2010</strong> (GR-Beschluss vom<br />

8.7.<strong>2010</strong>) geändert wird.<br />

Aufgrund des § 6 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (Oö. AWG 2009), LGBl. Nr. 71/2009<br />

idgF, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Nachstehende Bestimmungen der Abfallordnung der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> vom<br />

15. Juli <strong>2010</strong>, Zl. Fin-660/46-<strong>2010</strong> (GR-Beschluss vom 8.7.<strong>2010</strong>) werden geändert:<br />

(1) § 2 Abs. 3 lautet wie folgt:<br />

„Der Abholbereich für die Sammlung der Biotonnenabfälle umfasst das gesamte<br />

Gemeindegebiet.“<br />

(2) § 3 Abs.1 und 2 lauten wie folgt:<br />

„1) Hausabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zur Sammlung bereitzustellen.<br />

Im Sonderbereich sind Hausabfälle zum Altstoffsammelzentrum <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> Sulzbach zu<br />

bringen.<br />

2) Sperrige Abfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, in das<br />

Altstoffsammelzentrum <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> Sulzbach zu bringen, bei Abholung im Bedarfsfall am<br />

vereinbarten Ort zur Sammlung bereitzustellen.“<br />

<strong>16</strong>


(3) § 9 lautet wie folgt:<br />

„Änderungen des Abfallintervalles, der Anzahl oder Größe der Abfallbehälter dürfen erst mit<br />

Beginn des jeweils nächst folgenden Monats vorgenommen werden.“<br />

§ 2<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990 durch zwei Wochen<br />

kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />

rechtswirksam.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

PKT. 8. STADTBUS, REGELUNG 2011<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />

In der oa. Angelegenheit hat am 2.<strong>12</strong>.<strong>2010</strong> eine Besprechung beim OÖ. Verkehrsverbund in<br />

Linz stattgefunden. Dabei wurde u.a. eine - im Vergleich zum bisherigen Fahrplan -<br />

eingeschränkte Bedienung der Stadtbuslinie - jedoch mit zwei Bussen - erörtert. Die dabei<br />

für die Gemeinde entstehenden Kosten wurden im Ergebnis mit € 80.000,-- beziffert<br />

(Grundlage dafür sind Bruttokosten von € 225.000,--, geschätzte Einnahmen von ca.<br />

€ 50.000,-- und geschätzte Bundesmittel von ca. € 15.000,--). Bei dieser Variante wird<br />

Sulzbach nicht mehr befahren, der Bus dreht beim Kreisverkehr um; an Samstagen wird<br />

nicht mehr gefahren, außerdem fallen ein Früh- und zwei Spätkurse weg. Nachdem der<br />

Postbus unter diesen Voraussetzungen sich nicht mehr am Stadtbus beteiligt, wird die<br />

Fa. Stern & Hafferl (BI Kraftfahrlinien GmbH) den Stadtbus alleine betreiben.<br />

Es wird der Antrag gestellt, den vorliegenden Fahrplan, welcher als Beilage einen<br />

integrierenden Bestandteil dieser Verhandlungsschrift bildet, für 2011 - ab 13.<strong>12</strong>. d. J. - mit<br />

den o. a. Voraussetzungen zu genehmigen.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

GR. Glatz: Es sei erfreulich, dass eine Regelung gefunden wurde und der Stadtbus für 2011 gerettet<br />

ist. Finanzielle Siutation ist der Grund für die Einschränkungen. Er hofft, dass der Stadtbus generell<br />

weiter geführt werden kann.<br />

StR. Fuchs ist erfreut für das Kompromissergebnis und hofft, dass sich Finanzsituation derart bessert,<br />

dass das Angebot auch wieder auf die Peripherie ausgeweitet werden kann.<br />

GR. DI. Laimer: Man hatte nie Beförderungszahlen vorliegen; das vorliegende Kompromiss-Ergebnis<br />

muss nun so akzeptiert werden. Man werde sehr genau prüfen, wie die weitere Vorgangsweise sein<br />

kann.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

PKT. 9. GRUNDSTÜCK 253/20, GB. JAINZEN, VERÄUßERUNG<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 8. Juli d.J. beschlossen, das oa.<br />

gemeindeeigene Grundstück in Roith, auf welchem sich eine Mitte der 80-er Jahre darauf<br />

errichtete Garage befindet, an die drei Nutzer der Garage, Herrn Gerhard Szinowatz, Frau<br />

Lieselotte Berner und Herrn Herbert Haslinger um € 3.500,-- gemeinschaftlich zu veräußern.<br />

17


Im Zuge der Durchführung der Grundtransaktion hat Herr Haslinger die Gemeinde wissen<br />

lassen, dass er von einem Kauf Abstand nehmen möchte, dass jedoch an seiner Stelle Herr<br />

Roman Semlitsch, wh. Windhag 46, 5351 Aigen-Voglhub, als Miterwerber auftreten würde.<br />

Herr Semlitsch ist lt. seinen Angaben Eigentümer von zwei Wohnungen im gegenüber<br />

liegenden Haus Schlachthofstraße 11.<br />

Es wird der Antrag gestellt, den Verkauf in dieser neuen Konstellation zu den ursprünglichen<br />

Bedingungen zu beschließen.<br />

Gemäß § 67 Abs. 3 OÖ. Gemeindeordnung bedürfen Veräußerungen von unbeweglichem<br />

Gemeindeeigentum zu ihrer Zulässigkeit eines mit 2/3-Mehrheit gefassten Beschlusses des<br />

Gemeinderates.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

PKT. 10. ALOIS MÜLLEGGER, BAULANDSICHERUNGSVERTRAG, KLAGSEINBRINGUNG<br />

Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />

Die <strong>Stadtgemeinde</strong> hat im Jahre 2000 mit dem Besitzer des stillgelegten Steinbruchs im<br />

Hubkogl einen sog. „Baulandsicherungsvertrag“ über eine planmäßig definierte Bebauung<br />

des Areals abgeschlossen. Die darin vereinbarte Bebauungsfrist von 8 Jahren endete mit<br />

9.2.2008. Es hat sich heraus gestellt, dass der Vertragspartner der <strong>Stadtgemeinde</strong> seine<br />

damals gegenüber der <strong>Stadtgemeinde</strong> übernommenen Verpflichtungen in mehrfacher<br />

Hinsicht nicht erfüllt hat:<br />

Die Veräußerung dreier - bis dato nicht bebauter und einen Teil des Verbauungsplanes<br />

bildenden – Grundstücke ( 62/42 , 57/2 sowie 62/45 Grundbuch Reiterndorf), im Jahre 2004<br />

bzw. 2005 erfolgte an die Erwerber ohne Erwähnung des Baulandsicherungsvertrages bzw.<br />

ohne Übertragung der daraus folgenden Verpflichtungen zugunsten der <strong>Stadtgemeinde</strong>;<br />

Weiters wurden die Verpflichtungen aus dem Baulandsicherungsvertrag bezüglich der<br />

damals unverbauten Grundstücke des vertragsgegenständlichen Areals, welche im<br />

Dezember 2007 (also keine zwei Monate vor Ablauf der Bebauungsfrist !) an zwei Erwerber<br />

veräußert wurden, nach Geist und Buchstaben des ggstdl. Vertrages insoferne verletzt, als<br />

damals bereits offensichtlich war, dass diese Flächen in keinem Fall mehr fristgerecht<br />

verbaut werden können; es handelt sich dabei zum einen um die Grundstücke 62/48, 62/50,<br />

62/51, 62/52, 62/20, 57/7, 57/10 sowie um Anteile an den Straßenparzellen 62/1, 62/26, und<br />

57/4; zum anderen handelt es sich um die Grundstücke 62/47, 62/49, 62/53, 62/54, 57/8,<br />

57/9, 57/11, 57/<strong>12</strong>, sowie die Hälfte - Anteile an den Straßenparzellen 62/1, 62/26 und 57/4.<br />

Schließlich wurden die im Verbauungsplan eingezeichneten Straßen nur teilweise (jedenfalls<br />

nicht hinsichtlich des Grundstückes 62/56) errichtet und auch nicht asphaltiert.<br />

Die <strong>Stadtgemeinde</strong> hat mit ihrem Vertragspartner damals die Bezahlung einer Vertragsstrafe<br />

iHv. € 17.441,48 für den Fall vereinbart, dass er das Vertragsobjekt nicht fristgemäß verbaut,<br />

oder er seine Verpflichtung zur Vertragsüberbindung im Falle von Grundveräußerungen nicht<br />

erfüllt.<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, die Bezahlung dieser Vertragsstrafe i.H.v. € 17.441,48 von<br />

Hrn. Müllegger, und/oder von Herrn Wolfgang Unterberger und Frau Waltraud Unterberger,<br />

wh. Weißenbach 235, 5350 Strobl, sowie von der Fa. BSU Bauservice Unterberger GmbH,<br />

Seestr. 20, 5342 Abersee, gerichtlich einzufordern und das Stadtamt zu bevollmächtigen,<br />

eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Klagseinbringung und rechtlichen Vertretung der<br />

<strong>Stadtgemeinde</strong> zu beauftragen.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

18


PKT. 11. LIEGENSCHAFT SULZBACH <strong>16</strong>7, WAHRUNG DER GRUNDGRENZE<br />

ZUM ÖFFENTLICHEN GUT, KLAGSEINBRINGUNG<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Vizebgm. Josef Reisenbichler<br />

Der Eigentümerin der Liegenschaft Sulzbach <strong>16</strong>7 wurde mit Bescheid des Bürgermeisters<br />

u.a. aufgetragen, den auf der öffentlichen Wegparzelle 593/1GB Reiterndorf<br />

(Kalkgrubenstraße) gepflanzten lebenden Zaun - die Buchenhecke ragt entlang dieser<br />

Liegenschaft nach Auffassung der Gemeinde stellenweise bis zu 60 cm in das öffentliche<br />

Gut - innerhalb von zwei Monaten zu beseitigen. Die Bescheidadressatin hat dagegen<br />

berufen, der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.<strong>12</strong>.2008 den erstinstanzlichen<br />

Bescheid bestätigt.<br />

Über die dagegen vorgebrachte Vorstellung hat die Oö. <strong>Land</strong>esregierung u.a. entschieden,<br />

dass „… gegen jenen Teil der Buchenhecke, der sich nachweislich (!) auf öffentlichem Gut<br />

befindet, mit zivilrechtlichen Mitteln vorzugehen sein …“ wird. Dieser Bereich sei einer<br />

Regelung durch das Oö. Straßengesetz entzogen und dem Zivilrecht zugeordnet; die<br />

Entscheidungskompetenz darüber läge bei den ordentlichen Gerichten. Die Grenze<br />

zwischen dieser Liegenschaft und dem öffentlichem Gut ist nicht im Grenzkataster<br />

eingetragen, die Hecke soll lt. Liegenschaftseigentümerin „…vor über 35 Jahren …“ gesetzt<br />

worden sein.<br />

Der Dienstleistungsausschuss hat dennoch in seiner Sitzung vom 15. September <strong>2010</strong><br />

empfohlen, für die Entfernung der am öffentlichen Gut stehenden Buchenhecke die<br />

notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, den tatsächlichen Grenzverlauf gerichtlich oder im Wege<br />

des Vermessungsamtes festzustellen und die Liegenschaftseigentümerin dann<br />

gegebenenfalls auf Entfernung der Hecke bzw. auf Feststellung des richtigen Grenzverlaufes<br />

zu klagen. RA Dr. Peter Mair soll mit der Vertretung der Gemeinde bei allen damit in<br />

Zusammenhang stehenden außergerichtlichen, verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen<br />

Schritten incl. einer allfälligen Klagseinbringung beauftragt werden.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss:<br />

3 Stimmenthaltungen: GR. Peter Glatz<br />

GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />

GRE. Mag. a Margit Ketter<br />

34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

PKT. <strong>12</strong>. LIEGENSCHAFT SCHULGASSE 9, FLÄCHENGLEICHER GRUNDTAUSCH<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />

Die Baufläche .26, GB. <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> (Liegenschaft Schulgasse 9, ehemaliges Hotel) beinhaltet<br />

eine Bebauung (Müllraum), welche sich teilweise auf dem gemeindeeigenen Grundstück Nr.<br />

29/2 mit einer Fläche von 4 m² befindet.<br />

Diese Bebauung besteht seit längerer Zeit und sollte nunmehr aufgrund des geplanten<br />

Bauvorhabens (Generalsanierung) der neuen Eigentümer einer Bereinigung zugefügt<br />

werden.<br />

19


Die Bauherren haben aus diesem Anlass ersucht, die Bereinigung in Form eines<br />

flächengleiches Tausches (Fläche von 4 m²) laut vorliegendem Plan zu genehmigen. Alle<br />

dafür erforderlichen Planungs-, Vermessungs- und Grundbucheintragungskosten, inkl.<br />

Vertragserrichtung soweit erforderlich, werden vom Antragsteller bezahlt und es erwachsen<br />

der Gemeinde keinerlei Kosten.<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, den flächengleichen Tausch zu den oa. Bedingungen zu<br />

beschließen.<br />

Gemäß § 67 Abs. 3 OÖ. Gemeindeordnung bedürfen Veräußerungen von unbeweglichem<br />

Gemeindeeigentum zu ihrer Zulässigkeit eines mit 2/3-Mehrheit gefassten Beschlusses des<br />

Gemeinderates.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

PKT. 13. BEBAUUNGSPLAN „ALTSTADT LINKES TRAUNUFER“, ABÄNDERUNG NR. 13, GRST. 26,<br />

GB. BAD ISCHL (FESTLEGUNG GESIMS-/TRAUFENHÖHE MIT MAX. +<strong>16</strong>,04 M IM WESTLICHEN TEIL<br />

UND ÄNDERUNG GFZ VON 3,0 AUF 3,65 SOWIE ANPASSUNG DER BAUFLUCHTLINIE), EINLEITUNG<br />

DES STELLUNGNAHMEVERFAHRENS<br />

Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />

Seitens der genannten Grundmiteigentümer bzw. deren Vertreter wurde nachstehend<br />

angeführter Antrag als Abänderungsantrag zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. B-<br />

<strong>16</strong>/1985 – Altstadt Linkes Traunufer - eingereicht.<br />

Die Behandlung dieses Antrages erfolgte in der 6. Sitzung für Bauangelegenheiten vom 21.<br />

10. <strong>2010</strong>. Laut Begründung des Antragstellers ist Anpassung bzw. Änderung des<br />

Bebauungsplanes notwendig, um die Modernisierung/Revitalisierung des Objektes sowie<br />

den Einbau von 15 Wohneinheiten zu ermöglichen. Dazu wurden vom Antragsteller bzw.<br />

dessen Vertreter Projektsunterlagen übermittelt bzw. das Projekt erläutert. Zur<br />

Projektsumsetzung ist es notwendig die maximale Gesimshöhe = Traufhöhe im westlichen<br />

Baukörper auf +<strong>16</strong>,04 m über FFOK anzuheben, weiters die max. Höhe des Dachausstieges<br />

auf + 18,56 m über FFOK zu ermöglichen. Die GFZ soll von derzeit 3,0 auf 3,65 geändert<br />

werden; zudem ist eine Anpassung der Baufluchtlinie an den Bestand an der nördlichen u.<br />

südlichen Gebäudegrenze notwendig, wobei im Bereich der nördlichen Baufluchtlinie eine<br />

Staffelung ab dem ersten Obergeschoß – Versetzung um 1,97 m nach hinten erfolgen soll.<br />

Seitens des Bauausschusses wurde die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens in seiner 6.<br />

Sitzung vom 21. Okt. <strong>2010</strong> beschlossen und dem Stadt- und Gemeinderat empfohlen, dass<br />

die notwendigen Verfahrensschritte eingeleitet werden (vorerst Einleitung des<br />

Stellungnahmeverfahrens gem. Oö. ROG). Alle notwendigen Grundlagen (Auszug aus dem<br />

Kataster-, u. Flächenwidmungsplan und Antragsunterlagen mit Bebauungsvorschlag)<br />

hinsichtlich der Lage, sowie eine Beschreibung über die Größe und Art des Grundstückes<br />

liegen dem Stadt- u. Gemeinderat vor.<br />

Lfd.Nr. 13<br />

Antragsteller Huber u. Drott GmbH & CO OG, Dr. Martin Mayrhofer,<br />

Laxenburgerstraße 29, 2351 Wiener Neudorf<br />

Grundstück 26<br />

EZ 207<br />

KG <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

betroffene Fläche ca. 6<strong>12</strong> m²<br />

Widmung<br />

Aufschließung<br />

dzt. / Kerngebiet<br />

20


Widmung beantragt /<br />

erforderl.<br />

BBPL-Änderung Linkes Traunufer – Gesimshöhe =<br />

Traufenhöhe im westlichen Teil max. +<strong>16</strong>,04 m üb. FFOK; GFZ<br />

von 3,0 auf 3,65 u. Anpassung der Baufluchtlinie<br />

Begründung Antragsteller Einbau von 15 Wohneinheiten<br />

Begründung Ausschuss<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens zur<br />

angeführten Bebauungsplanänderung Nr. 13 des Bebauungsplanes B-<strong>16</strong>/1985 – Altstadt<br />

Linkes Traunufer mit einer maximalen Gesimshöhe = Traufhöhe im westlichen Baukörper auf<br />

+<strong>16</strong>,04 m über FFOK, die max. Höhe des Dachausstieges auf + 18,56 m über FFOK, weiters<br />

die GFZ von derzeit 3,0 auf 3,65 sowie die Anpassung der Baufluchtlinie an den Bestand an<br />

der nördlichen u. südlichen Gebäudegrenze, wobei im Bereich der nördlichen Baufluchtlinie<br />

eine Staffelung ab dem ersten Obergeschoß – Versetzung um 1,97 m nach hinten erfolgt- zu<br />

beschließen.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss:<br />

3 Stimmenthaltungen: GR. Peter Glatz<br />

GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />

GRE. Mag. a Margit Ketter<br />

34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

PKT. 14. BEBAUUNGSPLAN „ALTSTADT RECHTES TRAUNUFER“, ABÄNDERUNG NR. <strong>16</strong>,<br />

GRST. 484/18, GB. BAD ISCHL (ÄNDERUNG DER GESCHOßE VON II AUF II+D),<br />

EINLEITUNG DES STELLUNGNAHMEVERFAHRENS<br />

Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />

Seitens der betroffenen Grundeigentümer bzw. deren Vertreter wurde nachstehend<br />

angeführter Antrag als Abänderungsantrag zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. B-<br />

17/1989 – Altstadt Rechtes Traunufer - eingereicht.<br />

Die Behandlung dieses Antrages erfolgte in der 6. Sitzung für Bauangelegenheiten vom 21.<br />

10. <strong>2010</strong>. Laut Begründung des Antragstellers ist die Abänderung der Geschoße von derzeit<br />

II auf II + D für den geplanten Dachbodenausbau notwendig. Der Dachbodenausbau soll lt.<br />

Angabe der Antragsteller die dringende Wohnraumschaffung ermöglichen. Seitens des<br />

Bauausschusses wurde die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens in seiner 6. Sitzung<br />

vom 21. Okt. <strong>2010</strong> beschlossen und dem Stadt- und Gemeinderat empfohlen, dass die<br />

notwendigen Verfahrensschritte eingeleitet werden (vorerst Einleitung des<br />

Stellungnahmeverfahrens gem. Oö. ROG). Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens<br />

muss jedoch ein verbesserter Planentwurf über die geplante Bauausführung vorgelegt<br />

werden.<br />

Alle notwendigen Grundlagen (Auszug aus dem Kataster-, u. Flächenwidmungsplan und<br />

Antragsunterlagen mit Bebauungsvorschlag) hinsichtlich der Lage, sowie eine Beschreibung<br />

über die Größe und Art des Grundstückes liegen dem Stadt- u. Gemeinderat vor.<br />

Lfd.Nr. <strong>16</strong><br />

Antragsteller Anna Maria Horak, Traunkai 3, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

Grundstück 484/18<br />

EZ 546<br />

KG <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

betroffene Fläche ca. 250 m²<br />

Widmung<br />

Aufschließung<br />

dzt. / Kerngebiet, GFZ 0,65, offene Bauweise<br />

21


Widmung<br />

erforderl.<br />

beantragt / BBPL-Änderung Rechtes Traunufer, Geschoße von II auf II + D<br />

Begründung Antragsteller<br />

Begründung Ausschuss<br />

Dachgeschoßausbau<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens zur<br />

angeführten Bebauungsplanänderung Nr. <strong>16</strong> des Bebauungsplanes B-17/1989 – Altstadt<br />

Rechtes Traunufer vorbehaltlich dass vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens ein<br />

verbesserter Planentwurf über die geplante Bauausführung vorgelegt wird, zu beschließen.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

PKT. 15. BEBAUUNGSPLANERSTELLUNG NR. 3/<strong>2010</strong>, POSTGARAGEN ROITH,<br />

GRDST. 205/8, 205/10, BAUFL. .213, GB. JAINZEN,<br />

EINLEITUNG DES GENEHMIGUNGSVERFAHRENS<br />

Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />

Seitens der betroffenen Grundeigentümer, bzw. deren Vertreter wurde nachstehend<br />

angeführter Antrag zur Neuerstellung eines Bebauungsplanes Nr. 3/<strong>2010</strong> Postgaragen Roith<br />

eingereicht. Die Behandlung dieses Antrages erfolgte in der 4. Sitzung für<br />

Bauangelegenheiten vom 18. 05. <strong>2010</strong>. Laut Begründung des Antragstellers soll die<br />

Optimierung der Grundstücksnutzung für die betroffenen Liegenschaften 205/10 u. 205/8<br />

erreicht werden. Demnach soll durch die die Neuerstellung dieses Bebauungsplanes auch<br />

die Errichtung einer notwendigen Waschhalle für den ÖBB – Busdienst ermöglicht werden.<br />

Im Ausschuss wurden diese beantragten Optimierungsmaßnahmen eingehend besprochen.<br />

Die Maßnahme dient der Stärkung ansässiger Unternehmen u. entspricht der Forderung<br />

nach sparsamer Grundinanspruchnahme und der Sicherung der Voraussetzungen für eine<br />

leistungsfähige Wirtschaft und liegt somit im öffentlichen Interesse.<br />

Seitens des Bauausschusses wurde in seiner 4. Sitzung vom 18.05.<strong>2010</strong> die Einleitung des<br />

Stellungnahmeverfahrens beschlossen und dem Stadt- u. Gemeinderat empfohlen, dass die<br />

notwendigen Verfahrensschritte eingeleitet werden.<br />

In der 4. Sitzung des Gemeinderates vom 8.07.<strong>2010</strong> wurde die Einleitung des<br />

Stellungnahmeverfahrens zu oa. Bebauungsplanerstellung beschlossen. Die Kundmachung<br />

der beabsichtigten Planerstellung erfolgte vom 9. 08.<strong>2010</strong> bis 7.9.<strong>2010</strong>. Im Zuge des<br />

durchgeführten Stellungnahmeverfahrens wurden sowohl die Stellungnahmen der Behörden,<br />

wie auch die der betroffenen Nachbarn eingeholt. Seitens der öffentlichen Dienststellen<br />

wurden verständigt:<br />

1. Amt der Oö. <strong>Land</strong>esregierung, Abtl. Örtl. Raumplanung, Bahnhofplatz 1, 4020 Linz<br />

m. d. Ersuchen um Weiterleitung an d. Abtlg. Naturschutz, Bahnhofplatz 1, 4020 Linz<br />

2. Wildbach- u. Lawinenverbauung <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Traunreiterweg 5a, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

3. Oö. Umweltanwaltschaft, Kärntnerstr. 10-<strong>12</strong>, 4021 Linz<br />

4. Flussbauleitung Gmunden, Stelzhamerstr. 13, 4810 Gmunden<br />

5. Energie AG Oö, Bahnhofstraße 67, 4810 Gmunden<br />

6. Bundesministerium f. Wirtschaft u. Arbeit, Montanbehörde West, Denisgasse 31,<strong>12</strong>00 Wien<br />

7. Bundesstraßenverwaltung Straßenmeisterei <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Hubkoglstr. 20, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

8. Öst. Salinen AG, Sulzbach 153, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

9. Bundesdenkmalamt, <strong>Land</strong>eskonservatorat, Rainerstraße 11, 4020 Linz<br />

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet für die Behörden am 05.10.<strong>2010</strong> und für die<br />

Nachbarn am 07.10.<strong>2010</strong><br />

22


Die öffentliche Planauflage des Entwurfs erfolgte in der Zeit vom 08.09.<strong>2010</strong> bis 07.10.<strong>2010</strong>.<br />

In der Stellungnahme der Dion. für <strong>Land</strong>esplanung, wirtsch. u. ländliche Entwicklung,<br />

Abteilung Raumordnung wird mitgeteilt, dass die vorgesehene Neuplanung betreffend<br />

Betriebsbaugebietsflächen entlang der B 145 nordöstlich des Ortszentrums auf eine<br />

Optimierung der Grundstücksnutzung für die Liegenschaften 205/10 u. 205/8 abzielt. Dies<br />

wird grundsätzlich zur Kenntnis genommen. Allerdings ist die Planung entsprechend dem<br />

definierten Mindestinhalt (§ 32 Oö. ROG 1994) zu ergänzen. Zudem fehlt die Definition für<br />

die Schutzzone im Bauland Bm3 und dürfte anstatt der gewählten geschlossenen Bauweise<br />

die Festlegung einer gekuppelten Bauweise zielführend sein. Die. dzt. noch ausständige<br />

Stellungnahme des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- u. Lawinenverbauung wird<br />

unmittelbar nach Einlangen zur Berücksichtigung nachgereicht. Auf die Forderungen der Oö.<br />

Straßenverwaltung wird abschließend hingewiesen. Überörtliche Interessen im besonderen<br />

Maß werden durch die ggstl. Planung berührt (Lage im Uferschutzbereich der Traun u.<br />

unmittelbar an der B 145.<br />

In der Stellungnahme der Abteilung Natur- u. <strong>Land</strong>schaftschutz wird festgestellt, dass der<br />

Bebauungsplan Postgaragen, KG Jainzen eine geschlossene Bebauung mit zweieinhalb<br />

Geschoßen für die Grundstücke 205/10 u. 205/8 vorsieht. Die gegenständlichen<br />

Grundstücke sind Teil eines bereits mit Betrieben bebauten Streifens nordwestlich der B145,<br />

die in diesem Bereich unmittelbar am Traunufer verläuft. Im Nordosten existiert im Anschluss<br />

an die betrieblichen Gebäude eine zeilenförmige Verbauung mit Einfamilienhäusern, die<br />

höher im Gelände gelegen sind; im Nordwesten schließen landwirtschaftliche genutzte<br />

Offenflächen an. In Summe ist bei ggst. Areal bereits von einem anthropogen umgestalteten<br />

Bereich mit teilweise lang gestreckten, zum Teil eingeschossigen, zum Teil<br />

zweigeschossigen Objekten in großen asphaltierten Flächen auszugehen, sodass aus der<br />

Sicht des <strong>Land</strong>schaftsschutzes von keiner hohen Wertigkeit dieses Bereiches mehr<br />

auszugehen ist. Es sind daher die Interessen des Natur- u. <strong>Land</strong>schaftsschutzes nicht mehr<br />

unmittelbar berührt und kann der Bebauungsplan, nachdem die vorgesehene Geschossigkeit<br />

noch im Rahmen der bestehenden Struktur zu sehen ist, akzeptiert werden.<br />

In der Stellungnahme der Abteilung Straßenerhaltung u. Betrieb wird unter anderem<br />

festgestellt, dass Durch die Umwidmung keine festliegenden Planungen der Abteilung<br />

Straßenplanung u. Netzbau sowie Straßenerhaltung und –betrieb betroffen sind. Es ist<br />

beabsichtigt die beiden Grundstücke mit der Nr. 205/10 worauf sich das Gebäude Nr. 213<br />

befindet, sowie Grundstück Nr. 205/8 zu optimieren wodurch die Gebäude direkt an die<br />

Grundstücksgrenze gebaut werden können. Die Widmung Betriebsbaugebiet bleibt<br />

unverändert. Der Mindestabstand zur <strong>Land</strong>esstraße B von 15 m wird eingehalten. Bei der<br />

Zufahrt wird ein Abstand von 4,5 m von der Kurvenaußenseite sichergestellt. An dieser Stelle<br />

ist bereits ein Links-Abbieger vorhanden. Somit kann unsererseits der Optimierung der<br />

beiden Grundstücke zugestimmt werden. Durch die Änderung sind Nachteile für den Verkehr<br />

auf der <strong>Land</strong>esstraße B nicht zu erwarten. Sollte es das Verkehrsaufkommen in Hinkunft<br />

erfordern, sind zur Ausschaltung von Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer auf der<br />

<strong>Land</strong>esstraße vom Antragsteller der gegenständlichen Bewilligung die erforderlichen<br />

Maßnahmen, wie die Errichtung von Zusatz- bzw. Abbiegespuren oder einer<br />

Verkehrslichtsignalanlage vorzusehen. Hinsichtlich dem Nahbereich der Widmungsflächen<br />

zur <strong>Land</strong>esstraße wird auf die 15 m Bauverbot- bzw. Schutzzone gem. Oö. Straßengesetz<br />

1991 i.d.g.F. § 18 in Verbindung mit § 40a hingewiesen, demnach für die Errichtung von<br />

Anlagen jeder Art in diesem Bereich eine Ausnahmebewilligung der<br />

<strong>Land</strong>esstraßenverwaltung erforderlich ist. Im Rahmen dieser Flächenwidmungsbewilligung<br />

dürfen der <strong>Land</strong>estraßenverwaltung keine Kosten hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen erwachsen.<br />

Gegen die Bewilligung des Flächenwidmungsplanes besteht bei Einhaltung<br />

vorstehender Bedingungen von der Abteilung Straßenerhaltung und – betreib kein Einwand.<br />

In den weiteren bisher abgegebenen Stellungnahmen, so ferne überhaupt welche<br />

eingereicht wurden, werden grundsätzlich keine Einwände der öffentlichen Dienststellen und<br />

Nachbarn gegen die geplante Abänderung des Bebauungsplanes erhoben, bzw. wird dieser<br />

zugestimmt.<br />

Ein Denkmalschutz in diesem Bereich besteht nicht. Die von der Neuerstellung betroffenen<br />

Grundstücke sind im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan als Betriebsbaugebiet mit einer<br />

23


Schutzzone im Bauland Bm3 entlang der nordwestlichen Grundgrenze ausgewiesen. Die<br />

Forderungen der Abteilung Raumordnung betreffend die Planung entsprechend dem<br />

definierten Mindestinhalt (§ 32 Oö. ROG 1994) wird erfüllt, indem die Straßenfluchtlinie, die<br />

Infrastruktur für Trinkwasser u. Stromleitungen vervollständigt wird. Weiters wird die<br />

Definition für die Schutzzone im Bauland Bm3 ergänzt und anstatt der geschlossenen<br />

Bauweise die Festlegung einer gekuppelten Bauweise definiert. Die notwendigen Unterlagen<br />

(Änderungsplan und Antragsunterlagen mit Bebauungsvorschlag) hinsichtlich der Lage,<br />

sowie eine Beschreibung über die Größe und Art des Grundstückes liegen dem Stadt- u.<br />

Gemeinderat vor.<br />

Es wird daher empfohlen dem Antrag stattzugeben und das Genehmigungsverfahren, unter<br />

Berücksichtigung der geforderten Planeränzungen, einzuleiten.<br />

Alle bisher eingegangenen Stellungnahmen liegen im Widmungsakt in Originalfassung auf.<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, der beantragten Bebauungsplanerstellung – Nr.3<br />

Postgaragen Roith Gst. 205/10, Bfl. .213 u. Gst. 205/8, EZ 227 u. EZ 404, KG Jainzen,<br />

gekuppelte Bauweise mit 2 Vollgeschoßen plus ausgebautes Dachgeschoß stattzugeben<br />

und das Genehmigungsverfahren einzuleiten.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

PKT. <strong>16</strong>. VERKEHRSANGELEGENHEITEN<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />

Es wird der Antrag gestellt, die nachstehenden Verordnungen zu beschließen.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

a) Kurzparkzone Grazerstraße<br />

Grazerstraße südseitig beim Haus Nr. 10 (KOV-Heim): Kurzparkzone (3 Stellplätze),<br />

werktags von Montag bis Freitag 8.00 - 18.00 Uhr und Samstag 8.00 - <strong>12</strong>.00 Uhr,<br />

Höchstparkdauer: 30 Minuten, gebührenfrei<br />

Verordnung<br />

betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkungen im Gemeindegebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> hat in seiner Sitzung vom <strong>16</strong>. Dezember<br />

<strong>2010</strong> im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gem. § 40, Abs. 2<br />

Z. 4, § 43, Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990 sowie § 25 Abs. 1, § 43 Abs. 1 lit. b und § 94<br />

d Z. 1b StVO 1960 i.d.g.F. verordnet:<br />

§ 1<br />

Entlang der Südseite der Grazerstraße wird vor dem Haus Nr. 10 (KOV-Heim) für<br />

3 Stellplätze eine Kurzparkzone, werktags von Montag bis Freitag 8.00 - 18.00 Uhr und<br />

Samstag 8.00 - <strong>12</strong>.00 Uhr, Höchstparkdauer 30 Minuten, verordnet.<br />

§ 2<br />

Der örtliche Geltungsbereich dieser Verordnung wird in der Anlage 1 blau eingezeichnet<br />

dargestellt und ist die Anlage Bestandteil dieser Verordnung.<br />

§ 3<br />

Die Verkehrszeichen nach § 52 lit. a, Z. 13 d und 13 e StVO 1960 i.d.g.F. sowie die<br />

entsprechenden Zusatztafeln sind vom zuständigen Straßenerhalter anzubringen.<br />

Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt gemäß § 25 Abs. 2 und § 44 Abs. 1 StVO 1960<br />

i.d.g.F. und tritt mit der Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft.<br />

24


Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

b) 30 km/h-Zonen („Haischberg“, „Sueß-Siedlung“, „Demmel-Siedlung“)<br />

1. Ergänzung der bestehenden 30 km/h-Zone „Haischberg“ um den südlichen Abschnitt der<br />

Lärchenwaldstraße zwischen der Kaltenbachstraße und der Leschetitzkygasse, sowie um<br />

die unbenannte Verbindungsstraße zwischen der Lärchenwaldstraße und der<br />

Lindaustraße<br />

2. Sog. „Sueß-Siedlung“ (Sueßweg, Grenzweg)<br />

3. Sog. „Demmel-Siedlung“ (Traunreiterweg (Teilstück), Friedrich-Gulda-Straße, Johann-<br />

Strauß-Straße)<br />

Verordnung<br />

betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkungen im Gemeindegebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> hat in seiner Sitzung vom <strong>16</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2010</strong> im<br />

Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gem. § 40 Abs. 2 Z. 4 und<br />

§ 43 Abs. 1 OÖ. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. sowie § 43 Abs. 1 lit b 1. und § 94 d Z. 4<br />

StVO 1960 i.d.g.F. angeordnet:<br />

§ 1<br />

Der Lenker eines Fahrzeugs darf in der nachstehend angeführten Zone die erlaubte<br />

Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht überschreiten (Vorschriftszeichen<br />

„Zonenbeschränkung“ gemäß § 52 lit. a Z. 11 a) bzw. „Ende einer Zonenbeschränkung“<br />

gem. § 52 lit. a Z. 11 b leg. cit.):<br />

Als 30 km/h-Zone wird das folgende Straßennetz festgelegt:<br />

a) Ergänzung der bestehenden 30 km/h-Zone „Haischberg“ um den südlichen Abschnitt der<br />

Lärchenwaldstraße zwischen der Kaltenbachstraße und der Leschetitzkygasse, sowie um<br />

die unbenannte Verbindungsstraße zwischen der Lärchenwaldstraße und der<br />

Lindaustraße<br />

b) Sog. „Sueß-Siedlung“ (Sueßweg, Grenzweg)<br />

c) Sog. „Demmel-Siedlung“ (Traunreiterweg (Teilstück), Friedrich-Gulda-Straße, Johann-<br />

Strauß-Straße)<br />

§ 2<br />

Der örtliche Geltungsbereich der Vorschriftzeichen gemäß § 1 wird in den Anlage a) – c) rot<br />

eingezeichnet dargestellt und sind die Anlagen Bestandteil dieser Verordnung.<br />

§ 3<br />

Die in § 1 zitierten Verkehrszeichen sind vom zuständigen Straßenerhalter anzubringen. Die<br />

Kundmachung erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 StvO. 1960 und tritt mit Anbringung der<br />

Verkehrszeichen in Kraft.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

PKT. 17. FUßGÄNGERZONE TALLACHINIGASSE, ANSUCHEN UM AUSNAHMEBEWILLIGUNG,<br />

BERUFUNGEN<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Vizebgm. Christian Zierler<br />

25


Der Bürgermeister verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal; Vizebgm. Christian<br />

Zierler übernimmt den Vorsitz.<br />

Frau Martina Mayerhuber, wh. 2103 Langenzersdorf, besitzt im Haus Pfarrgasse 2<br />

(„Wohnresidenz Elisabeth“) eine Zweitwohnung und hat um eine Ausnahmebewilligung zum<br />

Befahren der Fußgängerzone „Tallachinigasse“ für zeitlich unbeschränkte Ladetätigkeiten<br />

(Reisegepäck) angesucht. Das Ansuchen wurde in erster Instanz aus<br />

Gleichheitserwägungen und unter Hinblick auf die - auch für die Tallachinigasse -<br />

bestehende Ladezeit zwischen 18.30 und 9.30 Uhr abgelehnt.<br />

Die Antragstellerin hat gegen diese Entscheidung berufen, sie könne die Ladezeiten aus<br />

beruflichen und gesundheitlichen Gründen nicht einhalten.<br />

Frau Felicitas Ruhswurm, wh. 1190 Wien, Kaasgrabengasse 85, ebenfalls Eigentümerin<br />

einer Wohnung im Haus Pfarrgasse 2, hat auch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für<br />

Ladetätigkeiten - tagsüber - in der Tallachinigasse angesucht. Als Begründung wurden u. a.<br />

gesundheitliche Beschwerden des Gatten der Antragstellerin angeführt. Die bestehenden<br />

Ladezeiten seien zeitlich zu stark begrenzt.<br />

Auch dieses Ansuchen wurde in erster Instanz aus Gleichheitserwägungen und unter<br />

Hinblick auf die - auch für die Tallachinigasse - bestehende Ladezeit zwischen 18.30 und<br />

9.30 Uhr abgelehnt. Die Antragstellerin hat dagegen berufen.<br />

Es wird der Antrag gestellt, die beiden Berufungen abzuweisen und die nachstehenden<br />

Berufungsbescheide zu beschließen.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Berufungsbescheid<br />

Frau Martina Mayerhuber, wh. 2103 Langenzersdorf, Eschenweg 2, hat gem. § 45 Abs.2<br />

StVO 1960 um die Ausnahmebewilligung ersucht, die Fußgängerzone Tallachinigasse mit<br />

dem Kfz Pol.Kennzeichen MD 581 BD, zeitlich unbeschränkt für Ladetätigkeiten befahren zu<br />

dürfen. Das Ansuchen wurde mit Bescheid des Bürgermeisters abgelehnt. Dagegen erhob<br />

die Antragstellerin binnen offener Frist Berufung. Es ergeht daher vom Gemeinderat der<br />

<strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> als Straßenpolizeibehörde zweiter Instanz im eigenen<br />

Wirkungsbereich der Gemeinde im Rahmen der <strong>Land</strong>esvollziehung folgender<br />

Spruch:<br />

Die Berufung wird abgewiesen.<br />

Rechtsgrundlagen:<br />

- §§ 40 Abs.2, Z.4;95 Abs.1 OÖ. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F<br />

- §§ 76a, 45 Abs.2, 94d Z.8 StVO 1960 i.d.g.F.<br />

- §§ 45ff., 63ff., AVG 1991 i.d.g.F.<br />

Begründung:<br />

Folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt wurde erhoben:<br />

Die Fußgängerzone Tallachinigasse besteht seit 2008. In diesem Jahr wurde auch eine<br />

Ladezeit täglich von 18.30 bis 9.30 festgesetzt. Die Antragstellerin (geb. 1963) ist<br />

Eigentümerin einer im Haus Pfarrgasse 2 („Wohnresidenz Elisabeth“) gelegenen<br />

Zweitwohnung. Sie lebt in Langenzersdorf (Hauptwohnsitz) und fährt ein Kfz mit dem pol.<br />

Kennzeichen MD 581 BD. Das Tragen von Gepäck fällt ihr aus gesundheitlichen Gründen<br />

schwer.<br />

Beweiswürdigung:<br />

Die entscheidungswesentlichen Tatsachen wurden wurden festgestellt durch die<br />

glaubwürdigen Angaben der Antragstellerin, vorgelegte medizinische Befunde (30.6.2004,<br />

10.6.2008), sowie durch amtliche Wahrnehmungen.<br />

26


In rechtlicher Würdigung des festgestellten Sachverhaltes ist auszuführen:<br />

Die Behörde kann Ausnahmen von Geboten oder Verboten, die für die Benützung der<br />

Straßen gelten, auf Antrag bewilligen, wenn ein erhebliches persönliches (wie zB auch<br />

wegen einer schweren Körperbehinderung) oder wirtschaftliches Interesse des Antragstellers<br />

eine solche Ausnahme erfordert, oder wenn sich die ihm gesetzlich oder sonst obliegenden<br />

Aufgaben anders nicht oder nur mit besonderen Erschwernissen durchführen ließen und<br />

weder eine wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des<br />

Verkehrs, noch wesentliche schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung oder die Umwelt<br />

durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe zu erwarten sind. Bei der Prüfung der erforderlichen<br />

Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß dieser Bestimmung ist<br />

nach der ständigen Rechtsprechung ein strenger Maßstab anzulegen und eine solche daher<br />

nur bei Vorliegen von gravierenden, den Antragsteller außergewöhnlich hart treffenden<br />

Gründen zu erteilen.<br />

Die Antragstellerin hat auch in ihrer Berufung nicht hinreichend dargelegt, warum es ihr nicht<br />

möglich sein soll, mit den gegebenen Ladezeiten das Auslangen zu finden. Der pauschale<br />

Hinweis auf ihre Arbeitszeiten reicht jedenfalls nicht aus, die vom Gesetzgeber geforderte<br />

außergewöhnliche Erschwernis und jenen besonderen Fall, welcher eine<br />

Ausnahmebewilligung im geforderten Ausmaß rechtfertigen würde, zu begründen. Es war<br />

daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />

Vorstellungsbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid ist gem. § 102 OÖ. Gemeindeordnung 1990 die Vorstellung an die<br />

Aufsichtsbehörde zulässig. Die Vorstellung ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung<br />

des Bescheides schriftlich bei der Gemeinde einzubringen. Die schriftliche Vorstellung kann<br />

nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten auch telegraphisch,<br />

fernschriftlich, mit Telefax, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in<br />

jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht werden; sie hat den Bescheid zu<br />

bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Antrag zu enthalten. Die<br />

Vorstellung unterliegt der Gebührenpflicht.<br />

Berufungsbescheid<br />

Frau Felicitas Ruhswurm, wh. Kaasgrabenggasse 85, 1190 Wien, hat gem. § 45 Abs.2 StVO<br />

1960 um die Ausnahmebewilligung ersucht, die Fußgängerzone Tallachinigasse mit dem Kfz<br />

Pol.Kennzeichen W 49193 Z, zeitlich unbeschränkt für Ladetätigkeiten befahren zu dürfen.<br />

Das Ansuchen wurde mit Bescheid des Bürgermeisters abgelehnt. Dagegen erhob die<br />

Antragstellerin binnen offener Frist Berufung. Es ergeht daher vom Gemeinderat der<br />

<strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> als Straßenpolizeibehörde zweiter Instanz im eigenen<br />

Wirkungsbereich der Gemeinde im Rahmen der <strong>Land</strong>esvollziehung folgender<br />

Spruch:<br />

Die Berufung wird abgewiesen.<br />

Rechtsgrundlagen:<br />

- §§ 40 Abs.2, Z.4;95 Abs.1 OÖ. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F<br />

- §§ 76a, 45 Abs.2, 94d Z.8 StVO 1960 i.d.g.F.<br />

- §§ 45ff., 63ff., AVG 1991 i.d.g.F.<br />

Begründung:<br />

Folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt wurde erhoben:<br />

Die Fußgängerzone Tallachinigasse besteht seit 2008. In diesem Jahr wurde auch eine<br />

Ladezeit täglich von 18.30 bis 9.30 festgesetzt. Die Antragstellerin (geb. 1945) ist<br />

Eigentümerin einer im Haus Pfarrgasse 2 („Wohnresidenz Elisabeth“) gelegenen Wohnung.<br />

Sie lebt in Wien (Hauptwohnsitz) und fährt ein Kfz mit dem pol. Kennzeichen W 49193 Z. Sie<br />

ist in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> nicht mit Zweitwohnsitz gemeldet. Die Wohnung in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> wird aktuell von<br />

der Antragstellerin sowie von ihrem Gatten genutzt. (Die Mutter der Antragstellerin und<br />

frühere Eigentümerin der Wohnung ist mittlerweile verstorben). Dem Gatten der<br />

27


Eigentümerin fällt es aus gesundheitlichen Gründen (Wirbelsäulenbeschwerden) schwer,<br />

Gepäck über weitere Strecken zu tragen.<br />

Beweiswürdigung:<br />

Die entscheidungswesentlichen Tatsachen wurden festgestellt durch die Angaben der<br />

Antragstellerin, sowie durch amtliche Feststellungen.<br />

In rechtlicher Würdigung des festgestellten Sachverhaltes ist auszuführen:<br />

Die Behörde kann Ausnahmen von Geboten oder Verboten, die für die Benützung der<br />

Straßen gelten, auf Antrag bewilligen, wenn ein erhebliches persönliches (wie zB auch<br />

wegen einer schweren Körperbehinderung) oder wirtschaftliches Interesse des Antragstellers<br />

eine solche Ausnahme erfordert, oder wenn sich die ihm gesetzlich oder sonst obliegenden<br />

Aufgaben anders nicht oder nur mit besonderen Erschwernissen durchführen ließen und<br />

weder eine wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des<br />

Verkehrs, noch wesentliche schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung oder die Umwelt<br />

durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe zu erwarten sind. Bei der Prüfung der erforderlichen<br />

Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß dieser Bestimmung ist<br />

nach der ständigen Rechtsprechung ein strenger Maßstab anzulegen und eine solche daher<br />

nur bei Vorliegen von gravierenden, den Antragsteller außergewöhnlich hart treffenden<br />

Gründen zu erteilen. Die Antragstellerin hat auch in ihrer Berufung nicht hinreichend<br />

dargelegt, warum es ihr nicht möglich sein soll, mit den gegebenen Ladezeiten das<br />

Auslangen zu finden. Der Verweis darauf, dass in dieser Zeit die Zu- und Abfahrt nur über<br />

die Pfarrgasse erfolgen kann, ist zutreffend, kann jedoch die vom Gesetzgeber geforderte<br />

außergewöhnliche Erschwernis nicht begründen. Es war daher spruchgemäß zu<br />

entscheiden.<br />

Vorstellungsbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid ist gem. §102 OÖ. Gemeindeordnung 1990 die Vorstellung an die<br />

Aufsichtsbehörde zulässig. Die Vorstellung ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung<br />

des Bescheides schriftlich bei der Gemeinde einzubringen. Die schriftliche Vorstellung kann<br />

nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten auch telegraphisch,<br />

fernschriftlich, mit Telefax, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in<br />

jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht werden; sie hat den Bescheid zu<br />

bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Antrag zu enthalten. Die<br />

Vorstellung unterliegt der Gebührenpflicht.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

PKT. 18. ANTRÄGE GEM. § 46, ABS.2 OÖ. GEMO<br />

a) Resolution „Änderung des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes (OÖ. WFG 1993)“<br />

Berichterstatter und Antragsteller: GR. DI .Laimer<br />

Der Gemeinderat möge folgende Resolution beschließen:<br />

RESOLUTION<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> fordert den Oö. <strong>Land</strong>tag und die Oö.<br />

<strong>Land</strong>esregierung auf, das Oö. Wohnbauförderungsgesetz dahingehend zu ändern, dass<br />

Förderungen nach diesem <strong>Land</strong>esgesetz nur österreichischen Staatsbürgern sowie anderen<br />

EU-/EWR-Bürgern zu gewähren sind und sonstige Drittstaatsangehörige von der<br />

Wohnbeihilfe ausgeschlossen werden.<br />

28


Begründung<br />

Derzeit haben auch Nicht-EU-/EWR-Bürger Anspruch auf Wohnbeihilfe. Im Jahr 2009 haben<br />

durchschnittlich 3.000 Haushalte von Nicht-EU-/EWR-Bürgern eine Wohnbeihilfe bezogen.<br />

Dies verursachte Kosten für das <strong>Land</strong> Oberösterreich in Höhe von rund 7,3 Millionen Euro.<br />

Für das Jahr <strong>2010</strong> wird ein Ansteigen auf 3.400 Haushalte mit einem Auszahlungsvolumen<br />

von rund 8 Mio. Euro prognostiziert.<br />

Der Einwand, dass Nicht-EU-/EWR-Bürger, die eine Wohnbeihilfe beziehen, ohnehin mehr<br />

als fünf Jahre ununterbrochen und rechtmäßig in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben<br />

müssten und in dieser Zeit Steuern zahlen würden, kann klar entkräftet werden. Tatsächlich<br />

ist es so, dass nur eine geringe Zahl dieser Wohnbeihilfenbezieher fünf Jahre<br />

Erwerbstätigkeit vorweisen können und daher nur in geringem Umfang Steuerzahlungen<br />

geleistet haben.<br />

Auch andere Bundesländer, wie Niederösterreich und Kärnten, haben den Anspruch auf<br />

Wohnbeihilfe nur für österreichische Staatsbürger bzw. EU-/EWR-Bürger vorgesehen.<br />

Die Streichung der Wohnbeihilfe für Drittstaatangehörige stellt ein großes<br />

Einsparungspotenzial dar, welches es zu Nutzen gilt. Die staatliche Unterstützung von<br />

Drittstaatsangehörigen, die nach Österreich zuwandern und sich das Wohnen nur dank einer<br />

Wohnbeihilfe leisten können, muss im Interesse der österreichischen Steuerzahler<br />

abgeschafft werden.<br />

StR. Wimmer: Die ÖVP-Fraktion wird dieser TOP nicht zustimmen, weil diese Nicht-EU-Bürger<br />

rechtsmäßig ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben müssen. Eine künftige Frist muss vom<br />

zuständigen Gremium genauestens kontrolliert werden, um einen Missbrauch von Steuergeldern zu<br />

vermeiden.<br />

StR. Fuchs: Der Druck, der auf die Gemeinden ausgeübt wird, erzeuge naturgemäß einen<br />

Gegendruck. Zur Finanzsiutation in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>: Trotz größt möglicher Einsparungen sei immer noch ein<br />

Abgang vorhanden. Die Nichtzustimmmung zum Budget sei daher globaler zu sehen. So hätten<br />

theoretisch 500 Mio. Menschen Anspruch auf Wohnbeihilfe, würden sie in Österreich leben. Die<br />

soziale und wirtschaftlichen Verhältnisse in Europa werden immer schlechter, die Belastungen für die<br />

Bürger immer größer, die notwendigen Einsparungen werden in weiterer Folge auch Einfluss auf die<br />

Ausbildung der Jugendlichen haben. Die F spreche sich deshalb gegen das Budget aus, weil man<br />

nicht bereit sei, die unnötigen Ausgaben von € 7 Mio. Euro des <strong>Land</strong>es zu akzeptieren, was in<br />

weiterer Folge die Gemeinden zu tragen haben.<br />

GR. Glatz: Das Thema der Resolution sei ein anderes, der Spargedanke von 7 Mio. stehe im<br />

Vordergrund. EU-Bürger hätten bei gewissen Voraussetzungen jedenfalls Anspruch auf eine<br />

Wohnbeihilfe.<br />

StR. Fuchs: Es gehe rein um die Finanzen, jedes Sparpotenzial müsse voll ausgeschöpft werden.<br />

GR. DI. Laimer: Durch diese Resolution soll lediglich der Zustand von 2002 wieder hergestellt<br />

werden, diese Resolution sei eine Möglichkeit zur Einsparung.<br />

GR. Hödlmoser: Die Bedingungen zur Erfüllung liegen klar vor, die Wohnbeihilfe erhalten nur jene,<br />

die Anspruch darauf haben.<br />

Vizebgm. Reisenbichler: Mit den angesprochenen € 7 Mio. könne das Budget nicht saniert werden.<br />

Beschluss:<br />

4 Stimmen für den Antrag: StR. Anton Fuchs<br />

GR. DI. Andreas Laimer<br />

GR. Hermine Siegl<br />

GRE. Hans-Jörg Aster<br />

33 Gegenstimmen: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

b) Resolution „Retten wir die Oö. Regionalbahnen“<br />

Berichterstatter und Antragsteller: LAbg. GR. Markus Reitsamer<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> beschließt folgende Resolution an die<br />

Österreichische Bundesregierung:<br />

Resolution<br />

29


Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und<br />

Technologie wird aufgefordert, dafür Sorge zu treffen, dass die Österreichischen<br />

Bundesbahnen (ÖBB),<br />

� nicht nur in die West- und Südbahn respektive sündteure Tunnelprojekte (Koralm-<br />

Semmering- und Brennerbasistunnel), sondern<br />

� auch verstärkt in die Regionalbahnen zu investieren und so eine nachhaltige<br />

zukunftsfähige Mobilität für alle Regionen sicherzustellen.<br />

Begründung<br />

Unübersehbar immer prekärer wird die Situation um unsere Regionalbahnen. Nach<br />

Planungen einer ÖBB-internen Arbeitsgruppe soll das Netz der Bahn in ganz Österreich aus<br />

Kostengründen auf wenige Hauptstrecken reduziert werden. Der angedachte Kahlschlag trifft<br />

alle Bundesländer – Oberösterreich mit seinen vielen Regionalbahnen ganz besonders.<br />

In Oberösterreich sollen nach diesen Plänen die Salzkammergut-, Hausruck-, Innviertler-<br />

und Almtalbahn sowie Abschnitte der Donauufer-, Steyrtal- und Mühlkreisbahn dem<br />

Einsparwahn zum Opfer fallen. Gerade jetzt, wo hohe Energiepreise ein Anreiz zum<br />

Umsteigen sind, ist das systematische demontieren von Regionalbahnen das völlig falsche<br />

verkehrspolitische Signal.<br />

Dass diese ÖBB-Pläne eine wirklich reale Bedrohung für OÖ darstellen, zeigt die aktuelle<br />

Entwicklung der Regionalbahnen in Niederösterreich: Zu Beginn des Jahres wurden 28<br />

Regionalbahnen von den ÖBB an das <strong>Land</strong> NÖ „verkauft“. 26 Regionalbahnen werden auf<br />

Grund einer Vereinbarung zwischen Bund, ÖBB und <strong>Land</strong> NÖ nun stillgelegt und teilweise<br />

durch Busse ersetzt. Würden die ÖBB das in Oberösterreich auch umsetzen, wird sich das<br />

Gesicht von Oberösterreich negativ verändern.<br />

Das Regionalbahnsterben basiert auf akkordierten Planungen von Ministerium und ÖBB –<br />

demnach soll das Netz der Bahn auf wenige Hauptstrecken reduziert werden.<br />

Demnach sollen<br />

a) Regionalbahnen, auf denen nicht mindestens 60 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit<br />

erreicht wird, nicht ausgebaut, sondern aufgegeben werden, und<br />

b) sofern an der Endstelle nicht „zumindest zweihundert Aus- und Einsteiger pro Tag“<br />

vorhanden sind, sollen diese nicht mehr „bedient“ werden.<br />

Das ist ein weiterer Schritt zur Aushungerung ländlicher Regionen und widerspricht ganz klar<br />

allen Klimaschutzzielen und insbesondere dem Oberösterreichischen Gesamtverkehrskonzept<br />

aus dem Jahre 2008.<br />

Trotz desaströsem Infrastrukturzustand nahezu aller Regionalbahnen halten die ÖBB aber<br />

an den drei, seit Jahren umstrittenen Prestigeprojekten, der Errichtung des Brenner-<br />

Basistunnels, des Semmering-Basistunnels sowie der Koralmbahn, fest. Eine Botschaft, die<br />

in den Vorstandsetagen der heimischen Baukonzerne aufmerksam zur Kenntnis genommen<br />

wurde. Schließlich bleibt der Baulobby nur wenig Zeit, um die drei milliardenschweren<br />

Tunnelprojekte mit fragwürdigem Nutzen endgültig auf Schiene zu bringen. Nur<br />

vordergründig ist es das Ziel der Bauvorhaben, Österreichs Schieneninfrastruktur zu<br />

modernisieren. Tatsächlich geht es um Milliardengewinne für die Bauindustrie und<br />

Milliardenschulden für die Steuerzahler. Es geht um die letzten großen Bauaufträge, bevor<br />

die ÖBB die Notbremse ziehen muss, um nicht zu entgleisen.<br />

Beispiel Koralmbahn: Unverdrossen setzt die Politik auf diese Hochleistungsschneise, die<br />

durch die Steiermark und Kärnten führt. Beim zurzeit größten Infrastrukturprojekt der Bahn<br />

wurden bereits 2,3 Kilometer Tunnel vorangetrieben, das Vergabeverfahren für weitere 20<br />

Kilometer läuft. Gemeinsam versuchen <strong>Land</strong>espolitiker und Industrie dem Bund Zusagen für<br />

neue Baulose abzutrotzen. Jeder zusätzliche Tunnelmeter, der in den Fels gebohrt wird,<br />

verringert die Gefahr eines Baustopps. Bis ein Aus politisch nicht mehr durchsetzbar ist.<br />

Nicht weniger als <strong>12</strong>5 Tunnelkilometer werden für die drei Großprojekte durch das<br />

Alpenmassiv getrieben. Für die Koralmbahn samt ihrem Herzstück, einem 33 Kilometer<br />

langen Tunnel, sind 5,2 Milliarden Euro, für das Projekt Semmering neu (28 Kilometer) 2,8<br />

Milliarden Euro veranschlagt. Der Brenner-Basistunnel, für den Gleisröhren von insgesamt<br />

64 Kilometern Länge vorgesehen sind, wird mit 9,6 Milliarden Euro projektiert. Macht in<br />

Summe 17,6 Milliarden Euro. Doch diese Kalkulation wird aufgrund von<br />

Kostenüberschreitungen, steigendem Finanzierungsaufwand und den Unwägbarkeiten an<br />

30


den Finanzmärkten kaum zu halten sein. Mittlerweile ist allein bei den Baukosten von einer<br />

Verdoppelung der Investitionen auszugehen. Inklusive der Zinsen für die aufgenommenen<br />

Kredite könnten die drei Megaprojekte am Ende des Tages unfassbare 50 Milliarden Euro<br />

kosten. Für die Sanierung der heruntergewirtschafteten Regionalbahnen, die aufgrund ihrer<br />

Multifunktionalität für jede Region eine Lebensader sind, steht jedoch für die nächsten 10<br />

Jahre nicht einmal eine Milliarde Euro zur Verfügung.<br />

Eine überschaubare Summe, angesichts der schwindelerregenden Beträge, die der<br />

Staatsbetrieb in seine Tunnelprojekte versenkt. Und das, obwohl allein im Jahr 2009 nicht<br />

weniger als 6,8 Milliarden Euro direkte und indirekte Subventionen der ÖBB zuflossen. Im<br />

vergangenen Jahr überwies der Bund etwa 1,9 Milliarden Euro »Leistungsabgeltung«.<br />

Darüber hinaus nahm die Bahn über Bundeshaftungen etwa 2,8 Milliarden Euro auf. In<br />

Summe berappen Österreichs Steuerzahler für die Subventionierung der Bahn bereits jetzt<br />

doppelt so viel wie für die Universitäten des <strong>Land</strong>es.<br />

Wenn diese von allen Steuerzahlern geleisteten rd. 7 Milliarden Euro an Subventionen, auch<br />

nur ansatzweise einer regionalpolitisch ausgleichenden Infrastruktur-Investitionspolitik<br />

gerecht werden soll und wenn wir Klima- und Umweltschutz sowie eine nachhaltige<br />

Regionalpolitik im Bereich Mobilität ernst nehmen, dann muss rasch die Weiche für eine<br />

Sanierung beziehungsweise Attraktivierung der Regionalbahnen gestellt werden.<br />

Es ist Aufgabe der ÖBB, für ein angemessenes Grundangebot im Personen-<br />

Schienenverkehr zu sorgen und dafür erhalten diese auch eine erhebliche Summe an<br />

öffentlichen Mitteln. Ungenügender Nachfrage sollten kreative ManagerInnen und<br />

verantwortungsbewusste politisch Zuständige mit Angebotsverbesserungen und einer<br />

Attraktivierung des Schienenverkehrs, also offensiv begegnen, weil nur dies eine langfristige<br />

Lösung des Verkehrsproblems bedeutet.<br />

Beschluss:<br />

4 Gegenstimmen: StR. Anton Fuchs<br />

GR. DI. Andreas Laimer<br />

GR. Hermine Siegl<br />

GRE. Hans-Jörg Aster<br />

10 Stimmenthaltungen: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

23 Stimmen für den Antrag: GR. Peter Glatz<br />

GRE. Mag. a Sigrid Schneeberger<br />

GRE. Mag. a Margit Ketter<br />

Vizebgm. Christian Zierler<br />

StR. Mag. Helga Leitner<br />

StR. Margarete Wimmer<br />

GR. Rainer Mayrhofer<br />

GR. Wilhelm Gollowitzer<br />

GR. Luise Unterberger<br />

GR. Cornelia Krall<br />

GR. Ursula Bittner<br />

GR. Wilhelm Blohberger<br />

GR. Johannes Kogler<br />

GR. Engelbert Grießmeier<br />

Vizebgm. Josef Reisenbichler<br />

StR. Ines Schiller, BEd<br />

GR. Ursula Leitner<br />

GR. Martin Kefer<br />

GR. Rudolf Laimer<br />

GR. Siegfried Lemmerer<br />

GR. Christian Binder<br />

GRE. Rainer Traisch<br />

GR. Marianne Kloibhofer, MSc<br />

31


PKT. 19. ALLFÄLLIGES<br />

Bgm. Heide dankt den Bediensteten für die geleistete Arbeit, speziell auch in Bezug auf die<br />

Weihnachtsbeleuchtung und Schneeräumung. Ebenfalls danke er den<br />

Gemeinderatsmitgliedern für deren öffentliche Funktion. Für 2011 wünsche er sich eine neue<br />

Qualität der Zusammenarbeit, zB. das Budget auf breiter Basis beschließen zu können. Er<br />

wünscht frohe Weihnachten und alles Gute im Jahr 2011.<br />

StR. Fuchs: Es sei eine Respektlosigkeit vor den <strong>Ischl</strong>er Steuerzahlern, dass der FO der<br />

Grünen nicht beim Budgetbeschluss anwesend ist. Die F-Fraktion erwarte sich eine offizielle<br />

Meinung des Fraktionsobmannes zum Budget, nicht die seiner Vertretung. Er kassiere als<br />

Fraktionsobmann gutes Geld, sei aber bei wichtigen Sitzungen nie anwesend.<br />

Als Sicherheits-Stadtrat plädiere er an die Katrin-Tourengeher, dass sich diese vor der Tour<br />

jeweils sehr genau informieren, da durch die Wintersperre der Seilbahn die<br />

Lawinensicherheit nicht mehr überprüft wird.<br />

Er dankt allen, die für <strong>Ischl</strong> arbeiten, auch den Verwaltungsmitarbeitern. Er wünscht alles<br />

Gute für die bevorstehenden Feiertag.<br />

GR. Glatz: Reitsamer sei auch <strong>Land</strong>tagsabgeordneter, dort habe er ebenfalls seine<br />

Verpflichtungen wahrzunehmen. Auch in Zukunft wird man nicht die F fragen, welche<br />

Personen in welchen Gremium vertreten sind.<br />

Vizebgm. Zierler: Man solle nicht über Personen urteilen, die sich aufgrund ihrer<br />

Abwesenheit nicht rechtfertigen können. Er dankt dem Gemeinderat für die Zusammenarbeit<br />

und den VerwaltungsmitarbeiterInnen für die offenen Auskünfte. Auch er schließt sich den<br />

Weihnachtswünschsen an.<br />

FO. GR. Ursula Leitner schließt sich ebenfalls mit Weihnachtswünschen an die<br />

VerwaltungsmitarbeiterInnen und Gemeinderatsmitglieder an und hofft auf gute<br />

Zusammenarbeit.<br />

PKT. 20. PERSONALANGELEGENHEITEN<br />

Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />

Änderung des Dienstpostenplanes, Auflassung von VB-Planstellen<br />

Gem. §6 Abs. OÖ.GBG 2001 und § 7 OÖ.GDG 2002 hat der Dienstpostenplan die im<br />

Haushaltsjahr erforderlichen Dienstposten aufzuweisen. Demnach sollen folgende VB-<br />

Planstellen aufgelassen werden:<br />

Verwaltung:<br />

- 1,25 DP I/d bzw. GD 22/4<br />

- 1,925 DP I/d bzw. GD 22/5<br />

Handwerklicher Dienst:<br />

- 1 DP II/p2 bzw. GD 19/1<br />

- 1 DP II/p4 bzw. GD 23/1<br />

- 4 DP II/p5 bzw. GD 25/1<br />

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Es wird hiermit der Antrag gestellt, die oben genannten VB-Planstellen aufzulassen.<br />

Der Bau- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadt- und Gemeinderat, antragsgemäß zu<br />

beschließen.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

Ende 19:30 Uhr<br />

Vorsitzender Bgm. Hannes Heide SPÖ<br />

StR. Heidemaria Stögner SPÖ<br />

GR. Engelbert Grießmeier ÖVP<br />

GR. DI. Andreas Laimer FPÖ<br />

GR. Peter Glatz GRÜNE<br />

Die Verhandlungsschrift über 6. Sitzung wurde am 17.03.2011<br />

mit / ohne Einwendungen genehmigt.<br />

Der Vorsitzende:<br />

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