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und Schulfahrten • Eigenes Fahrtenangebot • Schüler-, Werks

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Bürgerinformation<br />

Marktrechte<br />

Altbayern ist geprägt von sogenannten<br />

Hofmarksdörfern. Ein adeliger Schlossherr<br />

gebot über die Bewohner eines Dorfes; als<br />

Beispiele seien Aham, Gerzen oder Haarbach<br />

genannt. Die Verleihung von Marktrechten<br />

dagegen bedeutete, dass im Ort<br />

Jahrmärkte <strong>und</strong> Wochenmärkte abgehalten<br />

werden durften. Ferner hatten die Bürger<br />

im Unterschied zu den Dorfbewohnern das<br />

Recht, sich selbst zu verwalten. Das heißt,<br />

die Bürger wählten einen Inneren Rat (Gemeinderat)<br />

<strong>und</strong> später einen Äußeren Rat<br />

(je vier Mitglieder). Aus dem Inneren Rat<br />

wurde dann der Marktkammerer (Bürgermeister)<br />

gewählt. Er gab sein Amt nach einem<br />

Jahr an ein anderes Mitglied des Inneren<br />

Rates weiter. Wer in den Markt<br />

aufgenommen wurde, war nicht mehr leibeigen;<br />

somit waren die Geisenhausener<br />

freie Bürger.<br />

Zu den Marktrechten gehörte in erster Linie<br />

die Abhaltung zweier Jahrmärkte, am<br />

Sankt-Ulrichs-Tag (4. Juli) <strong>und</strong> am Sonntag<br />

nach Sankt Michael (29. September); ferner<br />

die Polizeigewalt, die Rechtsprechung, die<br />

Gewerbeaufsicht <strong>und</strong> die jährliche Verpachtung<br />

von Gemeindegr<strong>und</strong>stücken. Bei<br />

der Gewerbeaufsicht wurde z.B. Qualität<br />

von Fleisch, Brot <strong>und</strong> Bier geprüft <strong>und</strong> die<br />

Preise festgesetzt. Maße <strong>und</strong> Gewichte<br />

mussten ebenfalls kontrolliert werden.<br />

Auch für die Armen des Ortes waren die<br />

Bürger selbst zuständig. Übergeordnete Behörde<br />

war die Regierung in Landshut mit<br />

dem Vicedom (Stellvertreter des Herzogs,<br />

Regierungspräsident) oder später dem<br />

Rentmeister an der Spitze. Der Herzog (spä-<br />

Markt Geisenhausen<br />

E I N E M A R K T G E M E I N D E S T E L L T S I C H V O R …<br />

ter Kurfürst <strong>und</strong> König) fungierte als obers -<br />

ter Landesherr.<br />

So konnten sich in dem selbstverwalteten<br />

Gemeinwesen Handwerker <strong>und</strong> Händler<br />

niederlassen <strong>und</strong> zu ihrem eigenen <strong>und</strong><br />

zum Wohl des Ortes Geschäfte betreiben.<br />

Wappen <strong>und</strong> Siegel<br />

Damit nun der<br />

Markt seine Herrschaftsausübung<br />

auch äußerlich zur<br />

Darstellung bringen<br />

konnte, signierte er<br />

als Amtsträger Urk<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong><br />

Schriftstücke. Daraus entstanden Wappen<br />

<strong>und</strong> Siegel. Das älteste noch erhaltene Siegel<br />

von Geisenhausen stammt aus dem<br />

Jahr 1514. Im derzeitigen Wappen hält ein<br />

Engel das Wappenschild mit gotischem<br />

Haus <strong>und</strong> mit Zinnentürmen; darunter befinden<br />

sich die bayerischen Rauten. Der<br />

Schildinhalt, nämlich das Haus, weist auf<br />

die Namensendung „-hausen“ von Geisenhausen<br />

hin. Man spricht deshalb in der Heraldik<br />

vom „redenden Haus“ <strong>und</strong> nennt unser<br />

Wappen ein „halbredendes Wappen“,<br />

das einen Teil des Ortsnamens „im Schilde<br />

führt“. Die beiden zinnengekrönten Türme<br />

stellen die Wehrhaftigkeit des Ortes dar,<br />

sind aber auch ein Zeichen für die Macht<strong>und</strong><br />

Herrschaftsausübung, die durch die<br />

Marktrechtsverleihung <strong>und</strong> durch die Errichtung<br />

des Pfleggerichts seit etwa 1411<br />

manifestiert war. Die bayerischen Rauten<br />

zeigen, dass der Markt als Rechtsbereich<br />

schon zum Herzogtum gehörte.<br />

Die Zünfte der Handwerker<br />

Im Markt siedelten sich neben Ackerbürgern<br />

zahlreiche Handwerker an, die sich<br />

zu Zünften zusammenschlossen (Vereinigungen<br />

der ortsansässigen Handwerker).<br />

Bäcker <strong>und</strong> Müller bildeten gemeinsam<br />

eine Zunft. Ebenso Binder, Schreiner <strong>und</strong><br />

Schlosser; ferner Hufschmiede <strong>und</strong> Wagner.<br />

Selbstständige Zünfte waren die Leinweber,<br />

Metzger, Schneider, Schus ter, Zimmerer<br />

<strong>und</strong> sogar die Fischer. (Die Kleine Vils wies<br />

in früherer Zeit einen großen Fischreichtum<br />

auf.) Die Schuster konnten auf eine Zunftordnung<br />

aus dem Jahr 1515 verweisen; die<br />

nächstälteste war die der Fischer vom Jahr<br />

1584.<br />

St.-Theobald-Kreuzkapelle aus dem<br />

18. Jahrh<strong>und</strong>ert am Joseph-Hager-Weg<br />

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