und Schulfahrten • Eigenes Fahrtenangebot • Schüler-, Werks
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Bürgerinformation<br />
Marktrechte<br />
Altbayern ist geprägt von sogenannten<br />
Hofmarksdörfern. Ein adeliger Schlossherr<br />
gebot über die Bewohner eines Dorfes; als<br />
Beispiele seien Aham, Gerzen oder Haarbach<br />
genannt. Die Verleihung von Marktrechten<br />
dagegen bedeutete, dass im Ort<br />
Jahrmärkte <strong>und</strong> Wochenmärkte abgehalten<br />
werden durften. Ferner hatten die Bürger<br />
im Unterschied zu den Dorfbewohnern das<br />
Recht, sich selbst zu verwalten. Das heißt,<br />
die Bürger wählten einen Inneren Rat (Gemeinderat)<br />
<strong>und</strong> später einen Äußeren Rat<br />
(je vier Mitglieder). Aus dem Inneren Rat<br />
wurde dann der Marktkammerer (Bürgermeister)<br />
gewählt. Er gab sein Amt nach einem<br />
Jahr an ein anderes Mitglied des Inneren<br />
Rates weiter. Wer in den Markt<br />
aufgenommen wurde, war nicht mehr leibeigen;<br />
somit waren die Geisenhausener<br />
freie Bürger.<br />
Zu den Marktrechten gehörte in erster Linie<br />
die Abhaltung zweier Jahrmärkte, am<br />
Sankt-Ulrichs-Tag (4. Juli) <strong>und</strong> am Sonntag<br />
nach Sankt Michael (29. September); ferner<br />
die Polizeigewalt, die Rechtsprechung, die<br />
Gewerbeaufsicht <strong>und</strong> die jährliche Verpachtung<br />
von Gemeindegr<strong>und</strong>stücken. Bei<br />
der Gewerbeaufsicht wurde z.B. Qualität<br />
von Fleisch, Brot <strong>und</strong> Bier geprüft <strong>und</strong> die<br />
Preise festgesetzt. Maße <strong>und</strong> Gewichte<br />
mussten ebenfalls kontrolliert werden.<br />
Auch für die Armen des Ortes waren die<br />
Bürger selbst zuständig. Übergeordnete Behörde<br />
war die Regierung in Landshut mit<br />
dem Vicedom (Stellvertreter des Herzogs,<br />
Regierungspräsident) oder später dem<br />
Rentmeister an der Spitze. Der Herzog (spä-<br />
Markt Geisenhausen<br />
E I N E M A R K T G E M E I N D E S T E L L T S I C H V O R …<br />
ter Kurfürst <strong>und</strong> König) fungierte als obers -<br />
ter Landesherr.<br />
So konnten sich in dem selbstverwalteten<br />
Gemeinwesen Handwerker <strong>und</strong> Händler<br />
niederlassen <strong>und</strong> zu ihrem eigenen <strong>und</strong><br />
zum Wohl des Ortes Geschäfte betreiben.<br />
Wappen <strong>und</strong> Siegel<br />
Damit nun der<br />
Markt seine Herrschaftsausübung<br />
auch äußerlich zur<br />
Darstellung bringen<br />
konnte, signierte er<br />
als Amtsträger Urk<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong><br />
Schriftstücke. Daraus entstanden Wappen<br />
<strong>und</strong> Siegel. Das älteste noch erhaltene Siegel<br />
von Geisenhausen stammt aus dem<br />
Jahr 1514. Im derzeitigen Wappen hält ein<br />
Engel das Wappenschild mit gotischem<br />
Haus <strong>und</strong> mit Zinnentürmen; darunter befinden<br />
sich die bayerischen Rauten. Der<br />
Schildinhalt, nämlich das Haus, weist auf<br />
die Namensendung „-hausen“ von Geisenhausen<br />
hin. Man spricht deshalb in der Heraldik<br />
vom „redenden Haus“ <strong>und</strong> nennt unser<br />
Wappen ein „halbredendes Wappen“,<br />
das einen Teil des Ortsnamens „im Schilde<br />
führt“. Die beiden zinnengekrönten Türme<br />
stellen die Wehrhaftigkeit des Ortes dar,<br />
sind aber auch ein Zeichen für die Macht<strong>und</strong><br />
Herrschaftsausübung, die durch die<br />
Marktrechtsverleihung <strong>und</strong> durch die Errichtung<br />
des Pfleggerichts seit etwa 1411<br />
manifestiert war. Die bayerischen Rauten<br />
zeigen, dass der Markt als Rechtsbereich<br />
schon zum Herzogtum gehörte.<br />
Die Zünfte der Handwerker<br />
Im Markt siedelten sich neben Ackerbürgern<br />
zahlreiche Handwerker an, die sich<br />
zu Zünften zusammenschlossen (Vereinigungen<br />
der ortsansässigen Handwerker).<br />
Bäcker <strong>und</strong> Müller bildeten gemeinsam<br />
eine Zunft. Ebenso Binder, Schreiner <strong>und</strong><br />
Schlosser; ferner Hufschmiede <strong>und</strong> Wagner.<br />
Selbstständige Zünfte waren die Leinweber,<br />
Metzger, Schneider, Schus ter, Zimmerer<br />
<strong>und</strong> sogar die Fischer. (Die Kleine Vils wies<br />
in früherer Zeit einen großen Fischreichtum<br />
auf.) Die Schuster konnten auf eine Zunftordnung<br />
aus dem Jahr 1515 verweisen; die<br />
nächstälteste war die der Fischer vom Jahr<br />
1584.<br />
St.-Theobald-Kreuzkapelle aus dem<br />
18. Jahrh<strong>und</strong>ert am Joseph-Hager-Weg<br />
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