MedReport 26 - schroeders-agentur.de
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4 I 45. Tagung <strong>de</strong>r Deutschen Dermatologischen Gesellschaft <strong>MedReport</strong> Nr. <strong>26</strong> I 33. Jahrgang 2009<br />
Fazit u.a. daraus: „In einem zunehmend<br />
von Ökonomie geprägten<br />
Gesundheitssystem müssen auch<br />
Ärztinnen und Ärzte ökonomisch han<strong>de</strong>ln<br />
dürfen, um ihre freiberufliche<br />
Tätigkeit zu sichern und insgesamt<br />
wirtschaftlich auszurichten. Ärztinnen<br />
und Ärzte, die ihre Leistungen nach<br />
diesen Grundsätzen anbieten, gewährleisten<br />
nicht nur eine gute Versorgung<br />
ihrer Patienten, son<strong>de</strong>rn tragen durch<br />
die Art <strong>de</strong>s Angebotes dazu bei, dass<br />
das für je<strong>de</strong> Patienten-Arzt-Be ziehung<br />
notwendige Vertrauensverhältnis<br />
besteht, und dieses nicht durch ausschließlich<br />
merkantile Interessen<br />
überlagert wird.“<br />
Nach § 11 (Muster-) Berufsordnung<br />
verpflichten sich Ärztinnen und Ärzte<br />
<strong>de</strong>n Patientinnen und Patienten gegenüber<br />
mit <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>r Behandlung<br />
zur gewissenhaften Versorgung<br />
mit geeigneten Untersuchungs- und<br />
Behandlungsmetho<strong>de</strong>n. Nach dieser<br />
berufsrechtlichen Vorschrift dürfen<br />
je<strong>de</strong>nfalls solche „individuellen<br />
Gesundheitsleistungen“ nicht angeboten<br />
wer<strong>de</strong>n, die unsinnig sind o<strong>de</strong>r<br />
offensichtlich ungeeignete Diagnostik-<br />
o<strong>de</strong>r Therapieverfahren darstellen.<br />
Selbst auf Nachfrage <strong>de</strong>s Patienten<br />
dürfen Leistungen dann nicht<br />
erbracht wer<strong>de</strong>n, wenn sie Patientinnen<br />
und Patienten nur scha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
sittenwidrig sind.<br />
§ 11 Abs. 2 (Muster-)Berufsordnung<br />
verbietet es weiterhin, diagnostische<br />
und therapeutische Metho<strong>de</strong>n unter<br />
missbräuchlicher Ausnutzung <strong>de</strong>s Vertrauens,<br />
<strong>de</strong>r Unwissenheit, <strong>de</strong>r Leichtgläubigkeit<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Hilflosigkeit von<br />
Patientinnen und Patienten anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Unzulässig ist es nach dieser Vorschrift<br />
auch, Heilerfolge, insbeson<strong>de</strong>re<br />
bei unheilbaren Krankheiten, als<br />
gewiss zuzusichern.<br />
Aus dieser Vorschrift folgt, dass in<br />
allen Behandlungsverhältnissen, also<br />
auch bei „individuellen Gesundheitsleistungen“<br />
<strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>rheit <strong>de</strong>s<br />
Patienten-Arzt-Verhältnisses Rechnung<br />
zu tragen ist, und Patientinnen<br />
und Patienten nicht unter Ausnutzung<br />
<strong>de</strong>s beson<strong>de</strong>ren Fachwissens <strong>de</strong>r Ärztinnen<br />
und Ärzte zur Abnahme<br />
medizinischer Leistungen veranlasst<br />
wer<strong>de</strong>n dürfen o<strong>de</strong>r bestimmte medizinische<br />
Leistungen quasi „angepriesen“<br />
wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />
„Absatzgespräche“ durch Ärztinnen<br />
und Ärzte o<strong>de</strong>r unlautere<br />
„Akquise“ durch das Praxispersonal<br />
o<strong>de</strong>r gar das kommerziell motivierte<br />
Aufdrängen medizinischer Leistungen<br />
stellen <strong>de</strong>shalb berufsrechtswidriges<br />
Verhalten dar.<br />
Wie bei allen an<strong>de</strong>ren Behandlungsverhältnissen<br />
gilt auch bei <strong>de</strong>r<br />
Leistungserbringung „individueller<br />
Gesundheitsleistungen“, dass Ärztinnen<br />
und Ärzte nur solche Leistungen<br />
erbringen dürfen, die sie von ihrer<br />
fachlichen Kompetenz her auch<br />
Das Prinzip bei <strong>de</strong>r Therapie von<br />
kutanen Lymphomen ist nach<br />
wie vor palliativ ausgerichtet<br />
und beruht auf drei konzeptionellen<br />
Überlegungen: 1) Induktion einer<br />
Remission durch eine stadienorientierte<br />
Therapie; 2) Verlängerung <strong>de</strong>r<br />
Remissionsdauer und <strong>de</strong>r Überlebenszeit;<br />
sowie 3) Verbesserung <strong>de</strong>r<br />
Lebensqualität.<br />
Für die MF und ihre Son<strong>de</strong>rformen<br />
wird im Gegensatz zu <strong>de</strong>n nodalen<br />
Non-Hodgkin- Lymphomen eine stadiengerechte,<br />
eher zurückhalten<strong>de</strong><br />
Therapie empfohlen. Bereits 1989<br />
konnten Kaye et al. [2] zeigen, dass<br />
frühzeitige aggressivere Therapiemaßnahmen<br />
(z. B. Polychemotherapie)<br />
keine verlängerten Überlebenszeiten<br />
erzielen, aber mit einer erhöhten Morbidität<br />
verbun<strong>de</strong>n sind und zusätzlich<br />
weitere Therapiemöglichkeiten bei<br />
Progression <strong>de</strong>r Erkrankung minimieren.<br />
In frühen Stadien (Stadium Ia und<br />
Ib) stehen lokale Therapieverfahren<br />
IGeL-Dermatologie<br />
KLAUS FRITZ, LANDAU<br />
Igelleistungen stehen im politischen und ökonomischen Spannungsfeld <strong>de</strong>r<br />
Medizin. Allgemeingut wird inzwischen, dass <strong>de</strong>r wissenschaftliche Fort -<br />
schritt sich schon lange nicht mehr im Leistungskatalog <strong>de</strong>r Kassen und<br />
damit im so genannten EBM abbil<strong>de</strong>t. Die Delegierten <strong>de</strong>s 108. Deutschen<br />
Ärztetages 2005 verfassten bereits ein Arbeitspapier „Zum Umgang mit<br />
individuellen Gesundheitsleistungen“.<br />
erbringen können. Typischerweise<br />
ist diese Voraussetzung<br />
gegeben, wenn<br />
„individuelle Gesundheitsleistungen“<br />
angeboten und<br />
erbracht wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>m<br />
Fachgebiet zugeordnet wer<strong>de</strong>n<br />
können, das die Ärztinnen<br />
und Ärzte führen.<br />
Wie Dr. Martin Schlaeger<br />
in seinem Vortragsteil ausführte,<br />
sind folgen<strong>de</strong> Möglichkeiten<br />
häufiger Fehler ge geben:<br />
Fehler Nr. 1: Je<strong>de</strong> Leistung darf nur<br />
einmal abgerechnet wer<strong>de</strong>n! Nicht<br />
gleichzeitig IGEL plus GKV!<br />
Fehler Nr. 2: Überre<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Patienten<br />
(wird durch Zeitversatz entkräftet).<br />
Fehler Nr. 3: Abdingung ohne persönliches<br />
Gespräch (GOÄ)!<br />
Fehler Nr. 4: Exakte Summen für die<br />
Rechnung!<br />
Fehler Nr. 5: Inkassomodalitäten: Keine<br />
Rechnung, Vorkasse, Pauschalsummen.<br />
Dr. Klaus Fritz<br />
Werbung Ja, Überre<strong>de</strong>n Nein.<br />
Werbeorte sind:<br />
� Anmeldung<br />
� Wartezimmer<br />
� Behandlungsraum<br />
Werbeträger:<br />
� Personal<br />
� Plakate<br />
� Handzettel<br />
� Arzt<br />
Einordnung von IGeLn in <strong>de</strong>n<br />
gesundheitspolitischen Kontext<br />
Die meisten Selbstzahlerleistungen ge -<br />
hören , laut Dr. Fritz, zu vier Gruppen<br />
1. Neue Leistungen, die noch nicht in<br />
die Kostenerstattung aufgenommen<br />
sind<br />
Hierzu zählten bis Sommer 2008<br />
beispielsweise das Hautkrebsscreening<br />
und die Balneophototherapie, ab<br />
Sommer 2008 wur<strong>de</strong>n diese zu außerbudgetären<br />
Kassenleistungen.<br />
Noch keine GKV-Leistung sind beispielsweise<br />
die Excimerlaserbehandlung<br />
von Erkrankungen wie Psoriasis<br />
o<strong>de</strong>r Vitiligo o<strong>de</strong>r die Farbstofflaserbehandlung<br />
von Hämangiomen (wohl<br />
aber die <strong>de</strong>r N. flammei). Die Excimerlaserbehandlung<br />
ist zwar im Nutzen<br />
wissenschaftlich bewiesen (steht in <strong>de</strong>r<br />
S3 Leitlinie), wird aber nicht von <strong>de</strong>r<br />
GKV bezahlt. Ähnliches gilt für die<br />
Photodynamische Diagnostik und<br />
Photodynamische Therapie von praecancerösen<br />
aktinischen Keratosen und<br />
Basaliomen.<br />
Die Vi<strong>de</strong>o<strong>de</strong>rmatoskopie<br />
ist eine typische IGeL-Leistung,<br />
bei <strong>de</strong>r Pigmentflecke<br />
digital erfasst und ausgewertet<br />
wer<strong>de</strong>n. So lassen sich<br />
Verän<strong>de</strong>rungen besser kontrollieren<br />
– auch über Jahre<br />
hinweg. Deshalb ist die<br />
Vi<strong>de</strong>o<strong>de</strong>rmatoskopie aus<br />
medizinischer Sicht sinnvoll,<br />
wird aber nicht von <strong>de</strong>r<br />
GKV erstattet. Gleiches gilt auch für<br />
neue Verfahren wie die Impedanzmessung<br />
zur Früh- und Schnelldiagnose<br />
von Melanomen o<strong>de</strong>r die hochauf -<br />
lösen<strong>de</strong> Ultraschall untersuchung, die<br />
manche histologische Diagnostik er -<br />
sparen kann und auch die Biopsie.<br />
2. Leistungen, die nicht <strong>de</strong>r curativen,<br />
son<strong>de</strong>rn einer ästhetischen Behandlung<br />
dienen<br />
Alle ästhetischen Leistungen – ob<br />
chirurgisch, mit Laser, Unterspritzung<br />
o<strong>de</strong>r Anti-Aging-Sprechstun<strong>de</strong>n – sind<br />
generell IGeL-Leistungen für das<br />
Wohlbefin<strong>de</strong>n einzelner. Da sie meist<br />
nicht medizinisch indiziert sind, son<strong>de</strong>rn<br />
eine Frage <strong>de</strong>s persönlichen<br />
Schönheitsempfin<strong>de</strong>ns, können die<br />
Kosten dafür nicht zu Lasten <strong>de</strong>r allgemeinen<br />
Versichertengemeinschaft<br />
finanziert wer<strong>de</strong>n. Die Laserbehandlung<br />
von Altersflecken o<strong>de</strong>r Besen -<br />
reisern sind dafür typische IGeL-<br />
Leistungen. Gleiches gilt für alle ästhetisch-operativen<br />
Maßnahmen, Faltenbehandlungen<br />
und Rejuvenationstherapien.<br />
Aus hautärztlicher Sicht spricht<br />
nichts gegen diese Behandlung.<br />
An<strong>de</strong>re Fachbereiche, wie insbeson<strong>de</strong>re<br />
die Plastische Chirurgie, bieten<br />
sogar überwiegend solche Leistungen<br />
an. Diese Chirurgen müssten fast als<br />
100 % IGeL-Ärzte gelten.<br />
3. Deluxe Behandlungen, die auch<br />
an<strong>de</strong>rs durchgeführt wer<strong>de</strong>n können,<br />
dann aber weniger komfortabel sind<br />
Hier sind Lei<strong>de</strong>n, wie die weit verbreitete<br />
Hyperhidrosis o<strong>de</strong>r Erkrankungen<br />
wie Akne zu nennen.<br />
Die Krankenkassen übernehmen<br />
zwar eine Vielzahl von Therapien von<br />
übermäßigem Schwitzen. Botoxinjektionen,<br />
bei <strong>de</strong>nen die schweißtreiben<strong>de</strong>n<br />
Nervenimpulse blockiert wer<strong>de</strong>n,<br />
sind jedoch nur in Ausnahmefällen<br />
eine Kassenleistung.<br />
Grundsätzlich ist die Wirksamkeit<br />
<strong>de</strong>r Behandlung belegt, <strong>de</strong>nnoch gibt<br />
es einerseits Alternativen, und wer<br />
Lymphome – Neues zur Therapie<br />
wie topische Steroi<strong>de</strong> und Phototherapie<br />
(PUVA, UVB-311 nm) im<br />
Vor<strong>de</strong>rgrund. In <strong>de</strong>n USA und <strong>de</strong>n<br />
skandinavischen Län<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n<br />
auch lokal applizierte Zytostatika wie<br />
Mechlorethamin und Carmustin<br />
(BCNU) eingesetzt, in Mitteleuropa<br />
jedoch selten.<br />
In therapierefraktären Fällen wie<br />
auch in weiter fortgeschrittenen Stadien<br />
(II, III) bieten sich Kombinationen<br />
von lokaler und systemischer Therapie<br />
an, z. B. eine Kombination aus<br />
PUVA mit Retinoi<strong>de</strong>n (RePUVA)<br />
und/o<strong>de</strong>r rekombinantem Interferonalpha<br />
(IFN�). Bei größeren Tumoren<br />
kann zusätzlich eine Radiotherapie<br />
mit schnellen Elektronen<br />
(30-40 cGy) bzw. eine Röntgenweichstrahltherapie<br />
(10 x<br />
2 Gy, 30–50 kV, 2 x/ Woche)<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
In therapierefraktären<br />
Fällen o<strong>de</strong>r bei fortgeschrittenem<br />
CTCL zeigt sich auch<br />
insbeson<strong>de</strong>re das neue Retinoid<br />
Bexaroten als beson -<br />
<strong>de</strong>rs wirksam bei CTCL<br />
[3,4], das ebenso zur Wirkungspotenzierung<br />
mit IFN-� kombiniert<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Eine weitere Therapieoption<br />
stellt die extracorporale<br />
Photophorese (ECP) dar, die insbeson<strong>de</strong>re<br />
in Kombination mit IFN-�<br />
stark lei<strong>de</strong>t, kann sich die Schweißdrüsen<br />
auch kostengünstiger curettieren<br />
o<strong>de</strong>r absaugen lassen.<br />
Ergänzen<strong>de</strong> und die Behandlung<br />
ohne Zweifel optimieren<strong>de</strong> Angebote<br />
bei Akne wie Laser o<strong>de</strong>r Peels von<br />
Aknenarben o<strong>de</strong>r die manuell-physikalische<br />
Aknetherapie sind sinnvoll,<br />
aber im Vergleich zum GKV-Basis -<br />
angebot luxuriöse Zusatztherapien,<br />
die nicht erstattet wer<strong>de</strong>n wegen <strong>de</strong>s<br />
GKV-Grundsatzes, dass eine Behandlung<br />
notwendig und ausreichend sein<br />
muss (Betonung auf letzterem Adjektiv:<br />
ausreichend ist eben nicht gut)<br />
4. Alternativmedizin<br />
In allen Fachbereichen ausgeübte<br />
Techniken wie Akupunktur, Eigen -<br />
blut injektionen, Gegensensibilisierung<br />
o<strong>de</strong>r Bioresonanz fin<strong>de</strong>n auch in<br />
<strong>de</strong>r Dermatologie als alternative Heilverfahren<br />
statt, allerdings seltener als<br />
beispielsweise in <strong>de</strong>r Allgemeinmedizin.<br />
Diese Metho<strong>de</strong>n nehmen in <strong>de</strong>r<br />
Dermatologie vergleichsweise einen<br />
geringen Stellenwert bei <strong>de</strong>n Selbstzahlerleistungen<br />
ein. Da <strong>de</strong>r Nutzen<br />
nicht erwiesen ist, wer<strong>de</strong>n sie auch<br />
nicht von <strong>de</strong>r GKV vergütet. Die<br />
Nachfrage entspringt meist aus <strong>de</strong>m<br />
Bedürfnis von Patienten nach alter -<br />
nativ-medizinischen Metho<strong>de</strong>n und<br />
bisweilen nach bereits erfolglos versuchten<br />
Behandlungen im klassisch<br />
medizinischen Bereich.<br />
Abrechnung von IGeL-Leistungen<br />
Grundsätzlich sollte eine IGeL-Leistung<br />
angeboten und abgerechnet wer<strong>de</strong>n<br />
auf <strong>de</strong>r Basis eines Behandlungsvertrages:<br />
Muster :<br />
Erklärung zur Privatärztlichen Be -<br />
hand lung / Inanspruchnahme von<br />
Individuellen Gesundheitsleistungen<br />
Ich<br />
(Name) (Vorname) (Geb. Datum)<br />
wünsche die Durchführung <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n<br />
individuellen Gesundheitsleistungen<br />
als Wunschleistungen, für die<br />
eine medizinische Indikation o<strong>de</strong>r<br />
Abrechnungsfähigkeit im Sinne <strong>de</strong>r<br />
gesetzlichen Krankenversicherung<br />
nicht vorliegt:<br />
1 …………………………..<br />
2 …………………………<br />
Mir ist bekannt, dass ich diese vorgenannten<br />
individuellen Gesundheitsleistungen<br />
privat nach <strong>de</strong>r Gebührenordnung<br />
für Ärzte (GOÄ) zu bezahlen<br />
habe, da diese Leistungen nicht zum<br />
Leistungskatalog o<strong>de</strong>r zum Leistungsumfang<br />
<strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherung<br />
gehören.<br />
Mir ist weiterhin bekannt, dass ich<br />
gegenüber meiner gesetzlichen Krankenkasse<br />
keinen Anspruch auf Kostenerstattung<br />
o<strong>de</strong>r Kostenbeteiligung<br />
habe.<br />
Eine Kopie dieser Erklärung habe ich<br />
erhalten.<br />
(Ort) (Datum) (Unterschrift)<br />
CHALID ASSAF, KREFELD1,2 Die Therapie kutaner Lymphome beruht auf einer exakten nosologischen Einordnung <strong>de</strong>r klinischen Entitäten nach<br />
<strong>de</strong>r gemeinsamen EORTC-WHO-Klassifikation [1]. Da kurative Therapieansätze zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur<br />
Verfügung stehen, ist die Therapie kutaner Lymphome stadienadaptiert durchzuführen. Eine Basis hierzu geben die<br />
Leitlinien <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie (www.ado-homepage.<strong>de</strong>).<br />
Priv.-Doz. Dr.<br />
Chalid Assaf<br />
eine etablierte Therapie für<br />
das Sézary Syndrom und die<br />
erythro<strong>de</strong>rmische MF (Stadium<br />
III) ist.<br />
Erst bei weiterer Progression<br />
<strong>de</strong>r Erkrankung (Stadium<br />
IV) kommen – vorzugsweise<br />
wenig toxische –<br />
Chemotherapien in Be -<br />
tracht: Chlorambucil in<br />
Kombination mit Prednison<br />
(„Knospe-Schema“), o<strong>de</strong>r<br />
das neuere Nucleosidanaloga wie das<br />
Gemcitabine. Mit einer berichteten<br />
Ansprechrate von über 80 % in <strong>de</strong>r<br />
Monotherapie kommt <strong>de</strong>m pegylierten<br />
Doxorubicin möglicherweise eine<br />
Für die Inanspruchnahme von IGeL<br />
gelten somit folgen<strong>de</strong> Grundsätze<br />
� Aufklärung über Nutzen und Kosten<br />
<strong>de</strong>r Leistung<br />
� Freie Entscheidung<br />
� Ordnungsgemäße Rechnungsstellung<br />
nach <strong>de</strong>r amtlichen Gebührenordnung<br />
für Ärzte (GOÄ)<br />
Sofern eine Leistung nicht <strong>de</strong>r Verbesserung<br />
gesundheitlicher Störungen<br />
dient, son<strong>de</strong>rn als ästhetische o<strong>de</strong>r<br />
Luxusmedizin ohne gesundheitliche<br />
Be<strong>de</strong>utung einzustufen ist, entfällt die<br />
Mehrwertsteuerfreiheit für ärztliche<br />
Leistungen, also muss auf <strong>de</strong>n GOÄ-<br />
Betrag zusätzlich MwSt. 19 % in Rechnung<br />
gestellt und abgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Das entfällt allerdings, sofern die Jahres -<br />
umsätze im laufen<strong>de</strong>n Jahr 50.000 €<br />
o<strong>de</strong>r 17.500 € im vergangenen Jahr<br />
nicht erreichen.<br />
� Schriftliche Zustimmung vor Be -<br />
handlungsbeginn<br />
Die abzugeben<strong>de</strong> Erklärung sollte<br />
folgen<strong>de</strong> Bestandteile haben:<br />
� Auflistung <strong>de</strong>r zu erbringen<strong>de</strong>n Einzelleistungen<br />
(unter Angabe <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />
GOÄ- bzw. Analogziffer<br />
und <strong>de</strong>s Steigerungssatzes)<br />
� Angabe <strong>de</strong>r voraussichtlichen<br />
Hono rarhöhe (€-Betrag)<br />
� Erklärungen, dass die Behandlung<br />
auf Wunsch <strong>de</strong>s Patienten erfolgt ist<br />
� Dass von <strong>de</strong>r Ärztin/<strong>de</strong>m Arzt darüber<br />
aufgeklärt wur<strong>de</strong>, dass die<br />
Behandlung nicht Bestandteil <strong>de</strong>r<br />
vertragsärztlichen Versorgung ist<br />
� Dass darüber informiert wur<strong>de</strong>,<br />
dass die Leistungen nicht mir <strong>de</strong>r<br />
Krankenkasse abgerechnet wer<strong>de</strong>n<br />
können und ein Anspruch auf Kostenerstattung<br />
nicht besteht.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>s Honorars richtet sich<br />
nach Aufwand und Zeit und ist in<br />
GOÄ zu fakturieren. Dabei besteht<br />
eine gewisse Flexibilität durch die Steigerungsfaktoren<br />
von 1–6 (und sogar<br />
in Einzelfällen unwi<strong>de</strong>rsprochen noch<br />
darüber), durch die Wahl <strong>de</strong>r Analogziffern,<br />
die meist bemüht wer<strong>de</strong>n müssen,<br />
und durch Zusatzziffern.<br />
Sinnvoll ist es auf je<strong>de</strong>n Fall, sich<br />
einerseits betriebswirtschaftlich, an -<br />
<strong>de</strong>rerseits auch am Liquidationsverhalten<br />
an<strong>de</strong>rer Leitungsanbieter zu<br />
orientieren o<strong>de</strong>r abzustimmen. Das<br />
geht nur regional. Eckdaten wie: keine<br />
Leistung unter 80 € und unkritische<br />
Akzeptanz bis ca. 300 € sind lokal<br />
unterschiedlich, können aber eine<br />
Orientierung geben.<br />
Dr. med. Klaus Fritz<br />
Hautärzte und Laserzentrum Landau und<br />
Kan<strong>de</strong>l<br />
sowie Universitätshautklinik Bern (CH)<br />
Korrespon<strong>de</strong>nzadresse:<br />
Reduitstraße 13<br />
76829 Landau<br />
drklausfritz@t-online.<strong>de</strong><br />
wachsen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung zu.<br />
Polychemotherapien z. B. CHOP<br />
sind bei kutanen Lymphomen sehr<br />
zurückhaltend zu empfehlen. Hier ist<br />
zu be<strong>de</strong>nken, dass sich in <strong>de</strong>r Regel ein<br />
schnelles Ansprechen zeigt, im weiteren<br />
Verlauf aber nicht selten ein nicht<br />
mehr zu beherrschen<strong>de</strong>s Rezidiv auftreten<br />
kann. Die Patienten sterben<br />
häufig unter <strong>de</strong>r Polychemotherapie<br />
an Infektionen und Kachexie [2].<br />
Das in <strong>de</strong>n USA bereits zugelassene<br />
Fusionsprotein Denileukin-Diftitox<br />
ist insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n fortgeschrittenen<br />
Stadien eine gute Alternative. Es<br />
han<strong>de</strong>lt sich um ein Fusionsprotein aus<br />
Diphtherietoxin und IL-2, welches bei<br />
IL-2-Rezeptor positiver (CD25+) MF<br />
zugelassen ist und Ansprechraten von<br />
30 % auch in fortgeschrittenen Stadien<br />
und bei multiplen Vorbehandlungen<br />
zeigt [5].<br />
Bislang ebenfalls nur in <strong>de</strong>n USA<br />
zugelassen ist auch <strong>de</strong>r Histon<strong>de</strong>acetylase-<br />
(HDAC-) Inhibitor Vorinostat<br />
Fortsetzung auf Seite 5