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MedReport 26 - schroeders-agentur.de

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4 I 45. Tagung <strong>de</strong>r Deutschen Dermatologischen Gesellschaft <strong>MedReport</strong> Nr. <strong>26</strong> I 33. Jahrgang 2009<br />

Fazit u.a. daraus: „In einem zunehmend<br />

von Ökonomie geprägten<br />

Gesundheitssystem müssen auch<br />

Ärztinnen und Ärzte ökonomisch han<strong>de</strong>ln<br />

dürfen, um ihre freiberufliche<br />

Tätigkeit zu sichern und insgesamt<br />

wirtschaftlich auszurichten. Ärztinnen<br />

und Ärzte, die ihre Leistungen nach<br />

diesen Grundsätzen anbieten, gewährleisten<br />

nicht nur eine gute Versorgung<br />

ihrer Patienten, son<strong>de</strong>rn tragen durch<br />

die Art <strong>de</strong>s Angebotes dazu bei, dass<br />

das für je<strong>de</strong> Patienten-Arzt-Be ziehung<br />

notwendige Vertrauensverhältnis<br />

besteht, und dieses nicht durch ausschließlich<br />

merkantile Interessen<br />

überlagert wird.“<br />

Nach § 11 (Muster-) Berufsordnung<br />

verpflichten sich Ärztinnen und Ärzte<br />

<strong>de</strong>n Patientinnen und Patienten gegenüber<br />

mit <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>r Behandlung<br />

zur gewissenhaften Versorgung<br />

mit geeigneten Untersuchungs- und<br />

Behandlungsmetho<strong>de</strong>n. Nach dieser<br />

berufsrechtlichen Vorschrift dürfen<br />

je<strong>de</strong>nfalls solche „individuellen<br />

Gesundheitsleistungen“ nicht angeboten<br />

wer<strong>de</strong>n, die unsinnig sind o<strong>de</strong>r<br />

offensichtlich ungeeignete Diagnostik-<br />

o<strong>de</strong>r Therapieverfahren darstellen.<br />

Selbst auf Nachfrage <strong>de</strong>s Patienten<br />

dürfen Leistungen dann nicht<br />

erbracht wer<strong>de</strong>n, wenn sie Patientinnen<br />

und Patienten nur scha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

sittenwidrig sind.<br />

§ 11 Abs. 2 (Muster-)Berufsordnung<br />

verbietet es weiterhin, diagnostische<br />

und therapeutische Metho<strong>de</strong>n unter<br />

missbräuchlicher Ausnutzung <strong>de</strong>s Vertrauens,<br />

<strong>de</strong>r Unwissenheit, <strong>de</strong>r Leichtgläubigkeit<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Hilflosigkeit von<br />

Patientinnen und Patienten anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Unzulässig ist es nach dieser Vorschrift<br />

auch, Heilerfolge, insbeson<strong>de</strong>re<br />

bei unheilbaren Krankheiten, als<br />

gewiss zuzusichern.<br />

Aus dieser Vorschrift folgt, dass in<br />

allen Behandlungsverhältnissen, also<br />

auch bei „individuellen Gesundheitsleistungen“<br />

<strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>rheit <strong>de</strong>s<br />

Patienten-Arzt-Verhältnisses Rechnung<br />

zu tragen ist, und Patientinnen<br />

und Patienten nicht unter Ausnutzung<br />

<strong>de</strong>s beson<strong>de</strong>ren Fachwissens <strong>de</strong>r Ärztinnen<br />

und Ärzte zur Abnahme<br />

medizinischer Leistungen veranlasst<br />

wer<strong>de</strong>n dürfen o<strong>de</strong>r bestimmte medizinische<br />

Leistungen quasi „angepriesen“<br />

wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

„Absatzgespräche“ durch Ärztinnen<br />

und Ärzte o<strong>de</strong>r unlautere<br />

„Akquise“ durch das Praxispersonal<br />

o<strong>de</strong>r gar das kommerziell motivierte<br />

Aufdrängen medizinischer Leistungen<br />

stellen <strong>de</strong>shalb berufsrechtswidriges<br />

Verhalten dar.<br />

Wie bei allen an<strong>de</strong>ren Behandlungsverhältnissen<br />

gilt auch bei <strong>de</strong>r<br />

Leistungserbringung „individueller<br />

Gesundheitsleistungen“, dass Ärztinnen<br />

und Ärzte nur solche Leistungen<br />

erbringen dürfen, die sie von ihrer<br />

fachlichen Kompetenz her auch<br />

Das Prinzip bei <strong>de</strong>r Therapie von<br />

kutanen Lymphomen ist nach<br />

wie vor palliativ ausgerichtet<br />

und beruht auf drei konzeptionellen<br />

Überlegungen: 1) Induktion einer<br />

Remission durch eine stadienorientierte<br />

Therapie; 2) Verlängerung <strong>de</strong>r<br />

Remissionsdauer und <strong>de</strong>r Überlebenszeit;<br />

sowie 3) Verbesserung <strong>de</strong>r<br />

Lebensqualität.<br />

Für die MF und ihre Son<strong>de</strong>rformen<br />

wird im Gegensatz zu <strong>de</strong>n nodalen<br />

Non-Hodgkin- Lymphomen eine stadiengerechte,<br />

eher zurückhalten<strong>de</strong><br />

Therapie empfohlen. Bereits 1989<br />

konnten Kaye et al. [2] zeigen, dass<br />

frühzeitige aggressivere Therapiemaßnahmen<br />

(z. B. Polychemotherapie)<br />

keine verlängerten Überlebenszeiten<br />

erzielen, aber mit einer erhöhten Morbidität<br />

verbun<strong>de</strong>n sind und zusätzlich<br />

weitere Therapiemöglichkeiten bei<br />

Progression <strong>de</strong>r Erkrankung minimieren.<br />

In frühen Stadien (Stadium Ia und<br />

Ib) stehen lokale Therapieverfahren<br />

IGeL-Dermatologie<br />

KLAUS FRITZ, LANDAU<br />

Igelleistungen stehen im politischen und ökonomischen Spannungsfeld <strong>de</strong>r<br />

Medizin. Allgemeingut wird inzwischen, dass <strong>de</strong>r wissenschaftliche Fort -<br />

schritt sich schon lange nicht mehr im Leistungskatalog <strong>de</strong>r Kassen und<br />

damit im so genannten EBM abbil<strong>de</strong>t. Die Delegierten <strong>de</strong>s 108. Deutschen<br />

Ärztetages 2005 verfassten bereits ein Arbeitspapier „Zum Umgang mit<br />

individuellen Gesundheitsleistungen“.<br />

erbringen können. Typischerweise<br />

ist diese Voraussetzung<br />

gegeben, wenn<br />

„individuelle Gesundheitsleistungen“<br />

angeboten und<br />

erbracht wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>m<br />

Fachgebiet zugeordnet wer<strong>de</strong>n<br />

können, das die Ärztinnen<br />

und Ärzte führen.<br />

Wie Dr. Martin Schlaeger<br />

in seinem Vortragsteil ausführte,<br />

sind folgen<strong>de</strong> Möglichkeiten<br />

häufiger Fehler ge geben:<br />

Fehler Nr. 1: Je<strong>de</strong> Leistung darf nur<br />

einmal abgerechnet wer<strong>de</strong>n! Nicht<br />

gleichzeitig IGEL plus GKV!<br />

Fehler Nr. 2: Überre<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Patienten<br />

(wird durch Zeitversatz entkräftet).<br />

Fehler Nr. 3: Abdingung ohne persönliches<br />

Gespräch (GOÄ)!<br />

Fehler Nr. 4: Exakte Summen für die<br />

Rechnung!<br />

Fehler Nr. 5: Inkassomodalitäten: Keine<br />

Rechnung, Vorkasse, Pauschalsummen.<br />

Dr. Klaus Fritz<br />

Werbung Ja, Überre<strong>de</strong>n Nein.<br />

Werbeorte sind:<br />

� Anmeldung<br />

� Wartezimmer<br />

� Behandlungsraum<br />

Werbeträger:<br />

� Personal<br />

� Plakate<br />

� Handzettel<br />

� Arzt<br />

Einordnung von IGeLn in <strong>de</strong>n<br />

gesundheitspolitischen Kontext<br />

Die meisten Selbstzahlerleistungen ge -<br />

hören , laut Dr. Fritz, zu vier Gruppen<br />

1. Neue Leistungen, die noch nicht in<br />

die Kostenerstattung aufgenommen<br />

sind<br />

Hierzu zählten bis Sommer 2008<br />

beispielsweise das Hautkrebsscreening<br />

und die Balneophototherapie, ab<br />

Sommer 2008 wur<strong>de</strong>n diese zu außerbudgetären<br />

Kassenleistungen.<br />

Noch keine GKV-Leistung sind beispielsweise<br />

die Excimerlaserbehandlung<br />

von Erkrankungen wie Psoriasis<br />

o<strong>de</strong>r Vitiligo o<strong>de</strong>r die Farbstofflaserbehandlung<br />

von Hämangiomen (wohl<br />

aber die <strong>de</strong>r N. flammei). Die Excimerlaserbehandlung<br />

ist zwar im Nutzen<br />

wissenschaftlich bewiesen (steht in <strong>de</strong>r<br />

S3 Leitlinie), wird aber nicht von <strong>de</strong>r<br />

GKV bezahlt. Ähnliches gilt für die<br />

Photodynamische Diagnostik und<br />

Photodynamische Therapie von praecancerösen<br />

aktinischen Keratosen und<br />

Basaliomen.<br />

Die Vi<strong>de</strong>o<strong>de</strong>rmatoskopie<br />

ist eine typische IGeL-Leistung,<br />

bei <strong>de</strong>r Pigmentflecke<br />

digital erfasst und ausgewertet<br />

wer<strong>de</strong>n. So lassen sich<br />

Verän<strong>de</strong>rungen besser kontrollieren<br />

– auch über Jahre<br />

hinweg. Deshalb ist die<br />

Vi<strong>de</strong>o<strong>de</strong>rmatoskopie aus<br />

medizinischer Sicht sinnvoll,<br />

wird aber nicht von <strong>de</strong>r<br />

GKV erstattet. Gleiches gilt auch für<br />

neue Verfahren wie die Impedanzmessung<br />

zur Früh- und Schnelldiagnose<br />

von Melanomen o<strong>de</strong>r die hochauf -<br />

lösen<strong>de</strong> Ultraschall untersuchung, die<br />

manche histologische Diagnostik er -<br />

sparen kann und auch die Biopsie.<br />

2. Leistungen, die nicht <strong>de</strong>r curativen,<br />

son<strong>de</strong>rn einer ästhetischen Behandlung<br />

dienen<br />

Alle ästhetischen Leistungen – ob<br />

chirurgisch, mit Laser, Unterspritzung<br />

o<strong>de</strong>r Anti-Aging-Sprechstun<strong>de</strong>n – sind<br />

generell IGeL-Leistungen für das<br />

Wohlbefin<strong>de</strong>n einzelner. Da sie meist<br />

nicht medizinisch indiziert sind, son<strong>de</strong>rn<br />

eine Frage <strong>de</strong>s persönlichen<br />

Schönheitsempfin<strong>de</strong>ns, können die<br />

Kosten dafür nicht zu Lasten <strong>de</strong>r allgemeinen<br />

Versichertengemeinschaft<br />

finanziert wer<strong>de</strong>n. Die Laserbehandlung<br />

von Altersflecken o<strong>de</strong>r Besen -<br />

reisern sind dafür typische IGeL-<br />

Leistungen. Gleiches gilt für alle ästhetisch-operativen<br />

Maßnahmen, Faltenbehandlungen<br />

und Rejuvenationstherapien.<br />

Aus hautärztlicher Sicht spricht<br />

nichts gegen diese Behandlung.<br />

An<strong>de</strong>re Fachbereiche, wie insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Plastische Chirurgie, bieten<br />

sogar überwiegend solche Leistungen<br />

an. Diese Chirurgen müssten fast als<br />

100 % IGeL-Ärzte gelten.<br />

3. Deluxe Behandlungen, die auch<br />

an<strong>de</strong>rs durchgeführt wer<strong>de</strong>n können,<br />

dann aber weniger komfortabel sind<br />

Hier sind Lei<strong>de</strong>n, wie die weit verbreitete<br />

Hyperhidrosis o<strong>de</strong>r Erkrankungen<br />

wie Akne zu nennen.<br />

Die Krankenkassen übernehmen<br />

zwar eine Vielzahl von Therapien von<br />

übermäßigem Schwitzen. Botoxinjektionen,<br />

bei <strong>de</strong>nen die schweißtreiben<strong>de</strong>n<br />

Nervenimpulse blockiert wer<strong>de</strong>n,<br />

sind jedoch nur in Ausnahmefällen<br />

eine Kassenleistung.<br />

Grundsätzlich ist die Wirksamkeit<br />

<strong>de</strong>r Behandlung belegt, <strong>de</strong>nnoch gibt<br />

es einerseits Alternativen, und wer<br />

Lymphome – Neues zur Therapie<br />

wie topische Steroi<strong>de</strong> und Phototherapie<br />

(PUVA, UVB-311 nm) im<br />

Vor<strong>de</strong>rgrund. In <strong>de</strong>n USA und <strong>de</strong>n<br />

skandinavischen Län<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n<br />

auch lokal applizierte Zytostatika wie<br />

Mechlorethamin und Carmustin<br />

(BCNU) eingesetzt, in Mitteleuropa<br />

jedoch selten.<br />

In therapierefraktären Fällen wie<br />

auch in weiter fortgeschrittenen Stadien<br />

(II, III) bieten sich Kombinationen<br />

von lokaler und systemischer Therapie<br />

an, z. B. eine Kombination aus<br />

PUVA mit Retinoi<strong>de</strong>n (RePUVA)<br />

und/o<strong>de</strong>r rekombinantem Interferonalpha<br />

(IFN�). Bei größeren Tumoren<br />

kann zusätzlich eine Radiotherapie<br />

mit schnellen Elektronen<br />

(30-40 cGy) bzw. eine Röntgenweichstrahltherapie<br />

(10 x<br />

2 Gy, 30–50 kV, 2 x/ Woche)<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

In therapierefraktären<br />

Fällen o<strong>de</strong>r bei fortgeschrittenem<br />

CTCL zeigt sich auch<br />

insbeson<strong>de</strong>re das neue Retinoid<br />

Bexaroten als beson -<br />

<strong>de</strong>rs wirksam bei CTCL<br />

[3,4], das ebenso zur Wirkungspotenzierung<br />

mit IFN-� kombiniert<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Eine weitere Therapieoption<br />

stellt die extracorporale<br />

Photophorese (ECP) dar, die insbeson<strong>de</strong>re<br />

in Kombination mit IFN-�<br />

stark lei<strong>de</strong>t, kann sich die Schweißdrüsen<br />

auch kostengünstiger curettieren<br />

o<strong>de</strong>r absaugen lassen.<br />

Ergänzen<strong>de</strong> und die Behandlung<br />

ohne Zweifel optimieren<strong>de</strong> Angebote<br />

bei Akne wie Laser o<strong>de</strong>r Peels von<br />

Aknenarben o<strong>de</strong>r die manuell-physikalische<br />

Aknetherapie sind sinnvoll,<br />

aber im Vergleich zum GKV-Basis -<br />

angebot luxuriöse Zusatztherapien,<br />

die nicht erstattet wer<strong>de</strong>n wegen <strong>de</strong>s<br />

GKV-Grundsatzes, dass eine Behandlung<br />

notwendig und ausreichend sein<br />

muss (Betonung auf letzterem Adjektiv:<br />

ausreichend ist eben nicht gut)<br />

4. Alternativmedizin<br />

In allen Fachbereichen ausgeübte<br />

Techniken wie Akupunktur, Eigen -<br />

blut injektionen, Gegensensibilisierung<br />

o<strong>de</strong>r Bioresonanz fin<strong>de</strong>n auch in<br />

<strong>de</strong>r Dermatologie als alternative Heilverfahren<br />

statt, allerdings seltener als<br />

beispielsweise in <strong>de</strong>r Allgemeinmedizin.<br />

Diese Metho<strong>de</strong>n nehmen in <strong>de</strong>r<br />

Dermatologie vergleichsweise einen<br />

geringen Stellenwert bei <strong>de</strong>n Selbstzahlerleistungen<br />

ein. Da <strong>de</strong>r Nutzen<br />

nicht erwiesen ist, wer<strong>de</strong>n sie auch<br />

nicht von <strong>de</strong>r GKV vergütet. Die<br />

Nachfrage entspringt meist aus <strong>de</strong>m<br />

Bedürfnis von Patienten nach alter -<br />

nativ-medizinischen Metho<strong>de</strong>n und<br />

bisweilen nach bereits erfolglos versuchten<br />

Behandlungen im klassisch<br />

medizinischen Bereich.<br />

Abrechnung von IGeL-Leistungen<br />

Grundsätzlich sollte eine IGeL-Leistung<br />

angeboten und abgerechnet wer<strong>de</strong>n<br />

auf <strong>de</strong>r Basis eines Behandlungsvertrages:<br />

Muster :<br />

Erklärung zur Privatärztlichen Be -<br />

hand lung / Inanspruchnahme von<br />

Individuellen Gesundheitsleistungen<br />

Ich<br />

(Name) (Vorname) (Geb. Datum)<br />

wünsche die Durchführung <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n<br />

individuellen Gesundheitsleistungen<br />

als Wunschleistungen, für die<br />

eine medizinische Indikation o<strong>de</strong>r<br />

Abrechnungsfähigkeit im Sinne <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Krankenversicherung<br />

nicht vorliegt:<br />

1 …………………………..<br />

2 …………………………<br />

Mir ist bekannt, dass ich diese vorgenannten<br />

individuellen Gesundheitsleistungen<br />

privat nach <strong>de</strong>r Gebührenordnung<br />

für Ärzte (GOÄ) zu bezahlen<br />

habe, da diese Leistungen nicht zum<br />

Leistungskatalog o<strong>de</strong>r zum Leistungsumfang<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherung<br />

gehören.<br />

Mir ist weiterhin bekannt, dass ich<br />

gegenüber meiner gesetzlichen Krankenkasse<br />

keinen Anspruch auf Kostenerstattung<br />

o<strong>de</strong>r Kostenbeteiligung<br />

habe.<br />

Eine Kopie dieser Erklärung habe ich<br />

erhalten.<br />

(Ort) (Datum) (Unterschrift)<br />

CHALID ASSAF, KREFELD1,2 Die Therapie kutaner Lymphome beruht auf einer exakten nosologischen Einordnung <strong>de</strong>r klinischen Entitäten nach<br />

<strong>de</strong>r gemeinsamen EORTC-WHO-Klassifikation [1]. Da kurative Therapieansätze zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur<br />

Verfügung stehen, ist die Therapie kutaner Lymphome stadienadaptiert durchzuführen. Eine Basis hierzu geben die<br />

Leitlinien <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie (www.ado-homepage.<strong>de</strong>).<br />

Priv.-Doz. Dr.<br />

Chalid Assaf<br />

eine etablierte Therapie für<br />

das Sézary Syndrom und die<br />

erythro<strong>de</strong>rmische MF (Stadium<br />

III) ist.<br />

Erst bei weiterer Progression<br />

<strong>de</strong>r Erkrankung (Stadium<br />

IV) kommen – vorzugsweise<br />

wenig toxische –<br />

Chemotherapien in Be -<br />

tracht: Chlorambucil in<br />

Kombination mit Prednison<br />

(„Knospe-Schema“), o<strong>de</strong>r<br />

das neuere Nucleosidanaloga wie das<br />

Gemcitabine. Mit einer berichteten<br />

Ansprechrate von über 80 % in <strong>de</strong>r<br />

Monotherapie kommt <strong>de</strong>m pegylierten<br />

Doxorubicin möglicherweise eine<br />

Für die Inanspruchnahme von IGeL<br />

gelten somit folgen<strong>de</strong> Grundsätze<br />

� Aufklärung über Nutzen und Kosten<br />

<strong>de</strong>r Leistung<br />

� Freie Entscheidung<br />

� Ordnungsgemäße Rechnungsstellung<br />

nach <strong>de</strong>r amtlichen Gebührenordnung<br />

für Ärzte (GOÄ)<br />

Sofern eine Leistung nicht <strong>de</strong>r Verbesserung<br />

gesundheitlicher Störungen<br />

dient, son<strong>de</strong>rn als ästhetische o<strong>de</strong>r<br />

Luxusmedizin ohne gesundheitliche<br />

Be<strong>de</strong>utung einzustufen ist, entfällt die<br />

Mehrwertsteuerfreiheit für ärztliche<br />

Leistungen, also muss auf <strong>de</strong>n GOÄ-<br />

Betrag zusätzlich MwSt. 19 % in Rechnung<br />

gestellt und abgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Das entfällt allerdings, sofern die Jahres -<br />

umsätze im laufen<strong>de</strong>n Jahr 50.000 €<br />

o<strong>de</strong>r 17.500 € im vergangenen Jahr<br />

nicht erreichen.<br />

� Schriftliche Zustimmung vor Be -<br />

handlungsbeginn<br />

Die abzugeben<strong>de</strong> Erklärung sollte<br />

folgen<strong>de</strong> Bestandteile haben:<br />

� Auflistung <strong>de</strong>r zu erbringen<strong>de</strong>n Einzelleistungen<br />

(unter Angabe <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />

GOÄ- bzw. Analogziffer<br />

und <strong>de</strong>s Steigerungssatzes)<br />

� Angabe <strong>de</strong>r voraussichtlichen<br />

Hono rarhöhe (€-Betrag)<br />

� Erklärungen, dass die Behandlung<br />

auf Wunsch <strong>de</strong>s Patienten erfolgt ist<br />

� Dass von <strong>de</strong>r Ärztin/<strong>de</strong>m Arzt darüber<br />

aufgeklärt wur<strong>de</strong>, dass die<br />

Behandlung nicht Bestandteil <strong>de</strong>r<br />

vertragsärztlichen Versorgung ist<br />

� Dass darüber informiert wur<strong>de</strong>,<br />

dass die Leistungen nicht mir <strong>de</strong>r<br />

Krankenkasse abgerechnet wer<strong>de</strong>n<br />

können und ein Anspruch auf Kostenerstattung<br />

nicht besteht.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>s Honorars richtet sich<br />

nach Aufwand und Zeit und ist in<br />

GOÄ zu fakturieren. Dabei besteht<br />

eine gewisse Flexibilität durch die Steigerungsfaktoren<br />

von 1–6 (und sogar<br />

in Einzelfällen unwi<strong>de</strong>rsprochen noch<br />

darüber), durch die Wahl <strong>de</strong>r Analogziffern,<br />

die meist bemüht wer<strong>de</strong>n müssen,<br />

und durch Zusatzziffern.<br />

Sinnvoll ist es auf je<strong>de</strong>n Fall, sich<br />

einerseits betriebswirtschaftlich, an -<br />

<strong>de</strong>rerseits auch am Liquidationsverhalten<br />

an<strong>de</strong>rer Leitungsanbieter zu<br />

orientieren o<strong>de</strong>r abzustimmen. Das<br />

geht nur regional. Eckdaten wie: keine<br />

Leistung unter 80 € und unkritische<br />

Akzeptanz bis ca. 300 € sind lokal<br />

unterschiedlich, können aber eine<br />

Orientierung geben.<br />

Dr. med. Klaus Fritz<br />

Hautärzte und Laserzentrum Landau und<br />

Kan<strong>de</strong>l<br />

sowie Universitätshautklinik Bern (CH)<br />

Korrespon<strong>de</strong>nzadresse:<br />

Reduitstraße 13<br />

76829 Landau<br />

drklausfritz@t-online.<strong>de</strong><br />

wachsen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung zu.<br />

Polychemotherapien z. B. CHOP<br />

sind bei kutanen Lymphomen sehr<br />

zurückhaltend zu empfehlen. Hier ist<br />

zu be<strong>de</strong>nken, dass sich in <strong>de</strong>r Regel ein<br />

schnelles Ansprechen zeigt, im weiteren<br />

Verlauf aber nicht selten ein nicht<br />

mehr zu beherrschen<strong>de</strong>s Rezidiv auftreten<br />

kann. Die Patienten sterben<br />

häufig unter <strong>de</strong>r Polychemotherapie<br />

an Infektionen und Kachexie [2].<br />

Das in <strong>de</strong>n USA bereits zugelassene<br />

Fusionsprotein Denileukin-Diftitox<br />

ist insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n fortgeschrittenen<br />

Stadien eine gute Alternative. Es<br />

han<strong>de</strong>lt sich um ein Fusionsprotein aus<br />

Diphtherietoxin und IL-2, welches bei<br />

IL-2-Rezeptor positiver (CD25+) MF<br />

zugelassen ist und Ansprechraten von<br />

30 % auch in fortgeschrittenen Stadien<br />

und bei multiplen Vorbehandlungen<br />

zeigt [5].<br />

Bislang ebenfalls nur in <strong>de</strong>n USA<br />

zugelassen ist auch <strong>de</strong>r Histon<strong>de</strong>acetylase-<br />

(HDAC-) Inhibitor Vorinostat<br />

Fortsetzung auf Seite 5

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