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Seite 00 - Bad Wurzach

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§<br />

Bekanntgaben und Bekanntmachungen<br />

Grundstücken Flst. Nrn. 294/2 teilweise<br />

und 294/7, jeweils Gemarkung Haidgau,<br />

eine Ergänzungssatzung „Mennisweiler<br />

Straße“ zur Abrundung des im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteils Haidgau<br />

durch Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke<br />

zu erlassen.<br />

Die zur Überplanung vorgesehenen Flächen<br />

sind im wirksamen Flächennutzungsplan<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong> als<br />

gemischte Baufläche und Flächen für die<br />

Landwirtschaft dargestellt.<br />

Der Aufstellungsbeschluss vom 15. 6.<br />

2<strong>00</strong>9 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des<br />

Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekanntgemacht.<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde<br />

die Öffentlichkeit möglichst<br />

frühzeitig über die allgemeinen Ziele und<br />

Zwecke der Planung, sich wesentlich<br />

unterscheidende Lösungen, die für die<br />

Neugestaltung oder Entwicklung eines<br />

Gebietes in Betracht kommen, und die<br />

voraussichtlichen Auswirkungen der Planung<br />

öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit<br />

ist Gelegenheit zur Äußerung<br />

und Erörterung zu geben (Darlegung und<br />

Anhörung). Die öffentliche Darlegung<br />

und Anhörung erfolgt am 9. 7. 2<strong>00</strong>9 um<br />

17.<strong>00</strong> Uhr im Sitzungssaal des Rathauses<br />

in <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong>/Haidgau, Dorfstraße<br />

8.<br />

Interessierte Bürger und Betroffene sind<br />

zu diesem Erörterungstermin herzlich<br />

eingeladen. Außerdem besteht die Möglichkeit,<br />

vom 6. 7. 2<strong>00</strong>9 bis einschließlich<br />

8. 7. 2<strong>00</strong>9 die Planvorstellungen beim<br />

Bürgermeisteramt <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong> (Stadtbauamt<br />

im Amtshaus, Schlossstraße 19)<br />

während der Dienstzeiten einzusehen.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong>, den 22. 6. 2<strong>00</strong>9<br />

gez. Bürkle, Bürgermeister<br />

Bebauungsplan „St. Lorenz-Erweiterung“<br />

in <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong>/Unterschwarzach<br />

– Öffentliche Auslegung<br />

des Entwurfs –<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong><br />

hat in seiner öffentlichen Sitzung<br />

am 29. 1. 2<strong>00</strong>1 beschlossen, für die<br />

Grundstücke Flst. Nrn. 151/5 (jetzt:<br />

Flst. Nr. 151/10) und 916/1 (St.-Lorenz-<br />

Straße) teilw., jeweils Gemarkung Unterschwarzach,<br />

einen Bebauungsplan „St.<br />

Lorenz - Erweiterung“ aufzustellen. Das<br />

Bebauungsplangebiet soll als Allgemei-<br />

<strong>Seite</strong> 48<br />

nes Wohngebiet im Sinne des § 4 der<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen<br />

werden.<br />

Die zur Überplanung vorgesehene Fläche<br />

grenzt im Süden und Osten an das<br />

bestehende Baugebiet „St. Lorenz“ und<br />

im Westen an die St.-Lorenz-Straße (K<br />

7930) in <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong>/Unterschwarzach<br />

an; im Norden schließen sich landwirtschaftliche<br />

Flächen an.<br />

Im Zuge des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens<br />

wird eine Umweltprüfung gemäß<br />

§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) durchgeführt. Im Rahmen der<br />

Begründung zum Bebauungsplan wird<br />

ein Umweltbericht gemäß § 2 a Nr. 2<br />

BauGB erstellt.<br />

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im<br />

Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) ist nicht<br />

erforderlich.<br />

Der vorgesehene Bebauungsplan entwickelt<br />

sich aus dem wirksamen Flächennutzungsplan<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong>.<br />

Der Aufstellungsbeschluss vom 29. 1.<br />

2<strong>00</strong>1 wurde im Amtsblatt der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Wurzach</strong> vom 9. 2. 2<strong>00</strong>1 gemäß § 2 Abs.<br />

1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde<br />

die Öffentlichkeit möglichst<br />

frühzeitig über die allgemeinen Ziele<br />

und Zwecke der Planung, sich wesentlich<br />

unterscheidende Lösungen, die für<br />

die Neugestaltung oder Entwicklung eines<br />

Gebietes in Betracht kommen, und<br />

die voraussichtlichen Auswirkungen der<br />

Planung öffentlich zu unterrichten. Der<br />

Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung<br />

und Erörterung zu geben (Darlegung<br />

und Anhörung). Die öffentliche<br />

Darlegung und Anhörung erfolgte am<br />

8. 4. 2<strong>00</strong>9 im Sitzungssaal des Rathauses<br />

in Unterschwarzach. Außerdem bestand<br />

die Möglichkeit, die Planvorstellungen<br />

beim Stadtbauamt <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong><br />

während der Dienstzeiten vom 30. 3.<br />

2<strong>00</strong>9 bis einschließlich 7. 4. 2<strong>00</strong>9 einzusehen<br />

und Auskünfte einzuholen.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange wurden mit Rundschreiben<br />

vom 10. 12. 2<strong>00</strong>8 am Verfahren<br />

zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

„St. Lorenz-Erweiterung“ beteiligt.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes „St.<br />

Lorenz-Erweiterung“ wurde vom Gemeinderat<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong> in seiner<br />

öffentlichen Sitzung am 15. 6. 2<strong>00</strong>9<br />

auf der Grundlage des zeichnerischen<br />

Teils, des Textteils und der Begründung<br />

samt Umweltbericht des Büros für<br />

Stadtplanung H. Sieber, Lindau, jeweils<br />

mit Stand vom 15. 6. 2<strong>00</strong>9 gebilligt.<br />

Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf<br />

des Bebauungsplanes „St. Lorenz-Erweiterung“<br />

mit zeichnerischem Teil, Textteil<br />

und Begründung samt Umweltbericht sowie<br />

den wesentlichen unweltbezogenen<br />

Stellungnahmen bzw. Gutachten liegt<br />

nunmehr in der Zeit vom 13. 7. 2<strong>00</strong>9 bis<br />

13. 8. 2<strong>00</strong>9, je einschließlich, im Foyer<br />

des Amtshauses der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong>,<br />

Schlossstraße 19, während der Dienstzeiten<br />

öffentlich aus.<br />

Folgende Arten umweltbezogener Informationen<br />

liegen vor:<br />

- Abwägungs- und Beschlussvorlage der<br />

Gemeinderatssitzung vom 15. 6. 2<strong>00</strong>9<br />

- Beispielhafte Geländeschnitte des Planungsbüros<br />

Sieber, Lindau, mit Stand<br />

vom 15. 6. 2<strong>00</strong>9<br />

- Ergebnisvermerk des Planungsbüros<br />

Sieber, Lindau, vom 28. 5. 2<strong>00</strong>8 über<br />

den Behördenunterrichtungstermin am<br />

27. 5. 2<strong>00</strong>8<br />

- Geotechnisches Gutachten (Baugrunduntersuchung)<br />

der BauGrund Süd, Gesellschaft<br />

für Bohr- und Geotechnik<br />

mbH, <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong>, vom 3. 7. 2<strong>00</strong>8<br />

- Geotechnisches Gutachten (Versickerung)<br />

der BauGrund Süd, Gesellschaft<br />

für Bohr- und Geotechnik mbH, <strong>Bad</strong><br />

<strong>Wurzach</strong>, vom 21. 7. 2<strong>00</strong>8<br />

Während der Auslegungsfrist kann jedermann<br />

die ausgelegten Unterlagen<br />

einsehen, über den Inhalt Auskunft verlangen<br />

und Stellungnahmen schriftlich<br />

einreichen oder mündlich zur Niederschrift<br />

erklären. Nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

„St. Lorenz-Erweiterung“ unberücksichtigt<br />

bleiben. Über die eingegangenen<br />

Stellungnahmen entscheidet der<br />

Gemeinderat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong>. Da<br />

das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen<br />

mitgeteilt wird, ist die Angabe<br />

der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong>, den 22. 6. 2<strong>00</strong>9<br />

gez. (Bürkle, Bürgermeister)

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