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Aktuelles aus <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong><br />

Aktuelles<br />

aus <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong><br />

Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong><br />

Marktstraße 16<br />

88410 <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong><br />

Telefon: (07564) 302-0<br />

Telefax: (07564) 302-170<br />

E-Mail: info@bad-wurzach.de<br />

Öffnungszeiten<br />

Stadtverwaltung<br />

Mo – Fr 8 –12 Uhr, Do 14 –17 Uhr<br />

Bürgerbüro<br />

Mo – Mi und Fr 8 –13 Uhr, Do 8 –18<br />

Uhr, Sa 9 –12 Uhr<br />

Bericht aus dem Gemeinderat<br />

vom 15. Juni 2<strong>00</strong>9<br />

TOP 1 – Fragen der Bürger<br />

Es sind sieben Zuhörer anwesend. Es<br />

werden keine Fragen gestellt.<br />

TOP 2 – Bekanntgaben<br />

Bürgermeister Bürkle blickte auf die Europa-<br />

und Kommunalwahlen am 7. Juni<br />

zurück und sprach allen Kandidaten seinen<br />

Dank aus und gab seine Glückwünsche<br />

an die neu gewählten Stadt- und<br />

Ortschaftsräte weiter. Gleichzeitig dankte<br />

er allen Wahlhelfern für ihren Einsatz<br />

am Wahltag. Insgesamt sei die Wahlauszählung<br />

zügig vonstatten gegangen. Die<br />

Erfahrungen aus dieser Wahl sollten zu<br />

gegebener Zeit noch einmal im Gemeinderat<br />

diskutiert werden.<br />

Bürgermeister Bürkle gratulierte Stadtrat<br />

Karl-Heinz Buschle nachträglich zum<br />

Geburtstag.<br />

Er sprach die Feierlichkeiten zu „50<br />

Jahre Bund Naturschutz Oberschwaben<br />

<strong>Seite</strong> 04<br />

(BNO)“ an, das Jubiläum „3<strong>00</strong> Jahre Gottesberg“<br />

und die Fahrzeugweihe des neuen<br />

Feuerwehrfahrzeugs in Hauerz an.<br />

Der Lenkungsausschuss des Projektes<br />

„Herz und Gemüt“ habe getagt und erste<br />

Arbeiten und Konzepte vorgestellt. Das<br />

Projekt genieße großes Interesse und<br />

habe auch erste Erfolge in Hauerz verbuchen<br />

können.<br />

Er erwähnt die neue Broschüre der<br />

Stadtverwaltung mit der kompakten<br />

Übersicht über Busverbindungen von<br />

den Ortschaften nach <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong><br />

und umgekehrt von <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong> in die<br />

Ortschaften. Die Broschüre sei auf Anregung<br />

des Stadtseniorenrats entstanden.<br />

Die Verteilung der Broschüre werde<br />

demnächst anlaufen.<br />

TOP 3 – Bebauungsplan „St. Lorenz-<br />

Erweiterung“ in <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong>/<br />

Unter schwarzach – Abwägung der<br />

vorgebrachten Anregungen und Bedenken,<br />

Entwurfsfeststellung<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong><br />

hatte in seiner öffentlichen Sitzung am<br />

29. Januar 2<strong>00</strong>1 beschlossen, für bestimmte<br />

Grundstücke der Gemarkung<br />

Unterschwarzach teilweise einen Bebauungsplan<br />

„Sankt Lorenz-Erweiterung“<br />

aufzustellen. Das Bebauungsplangebiet<br />

soll als Allgemeines Wohngebiet im Sinne<br />

des § 4 der Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) ausgewiesen werden. Der<br />

Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2<br />

Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Wurzach</strong> am 9. Februar 2<strong>00</strong>1 ortsüblich<br />

bekannt gemacht. Im Zuge des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens<br />

wird<br />

eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4<br />

des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt.<br />

Im Rahmen der Begründung zum<br />

Bebauungsplan wird ein Umweltbericht<br />

gemäß § 2 a Nr. 2 BauGB erstellt. Eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne<br />

des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) ist nicht<br />

erforderlich. Der vorgesehene Bebauungsplan<br />

entwickelt sich aus dem wirksamen<br />

Flächennutzungsplan der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong>. Zu dem am 8. April 2<strong>00</strong>9<br />

um 17.<strong>00</strong> Uhr im Sitzungssaal des Rathauses<br />

Unterschwarzach anberaumten<br />

Termin zur frühzeitigen Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB)<br />

erschienen insgesamt drei interessierte<br />

Bürger. Die beim Erörterungstermin<br />

vorgebrachte Stellungnahme wurde<br />

abgehandelt. Die Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange wurden<br />

mit Rundschreiben vom 10. Dezember<br />

2<strong>00</strong>8 am Verfahren zur Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes „Sankt Lorenz-<br />

Erweiterung“ beteiligt. Für die Abgabe<br />

der Stellungnahmen dieser Fachbehörden<br />

wurde eine Frist bis zum 24. Januar<br />

2<strong>00</strong>9 gesetzt. Die eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Behörden und Träger<br />

öffentlicher Belange wurden ebenfalls<br />

abgehandelt.<br />

Das Büro für Stadtplanung H. Sieber<br />

stellte dabei die Stellungnahmen und<br />

Anregungen vor. Der Gemeinderat hat<br />

noch einmal die Erschließungssituation<br />

im Plangebiet beraten.<br />

Der Gemeinderat hat danach einstimmig<br />

beschlossen, dass der Gemeinderat<br />

sich die Inhalte der Abwägungs- und<br />

Beschlussvorlage zur Fassung vom<br />

27.10.2<strong>00</strong>8 zueigen macht und die in der<br />

Gemeinderatssitzung darüber hinaus<br />

beschlossenen Inhalte die Inhalte der<br />

Abwägungs- und Beschlussvorlage zu<br />

ergänzen. Für die in der Gemeinderatssitzung<br />

beschlossenen Inhalte wurde<br />

bereits vor der Sitzung eine vollständige<br />

Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der<br />

möglichen Änderungen ausgearbeitet.<br />

Die vom Gemeinderat vorgenommenen<br />

Änderungsbeschlüsse im Rahmen der<br />

nun vorgenommenen Abwägungen sind<br />

mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung<br />

identisch. Der Gemeinderat billigte diese<br />

Entwurfsfassung vom 15.06.2<strong>00</strong>9.<br />

Die Verwaltung wurde beauftragt, den<br />

Entwurf zum Bebauungsplan „Sankt Lorenz<br />

Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften<br />

hierzu in der Fassung vom<br />

15.06.2<strong>00</strong>9 öffentlich auszulegen (Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.<br />

2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange einzuholen (Beteiligung der<br />

Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB).<br />

TOP 4 – Ergänzungssatzung “Mennisweiler<br />

Straße” in <strong>Bad</strong> <strong>Wurzach</strong>/<br />

Haidgau – Aufstellungsbeschluss<br />

und Vorstellung der Planung<br />

Der Ortschaftsrat Haidgau hat in seiner<br />

öffentlichen Sitzung am 12. April 2<strong>00</strong>6<br />

das Erfordernis zweier Wohnbauplätze<br />

an der Mennisweiler Straße für den<br />

Ortsteil Haidgau beraten und durch

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