Liebe Leserinnen und Leser - Caritas Werkstätten
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R e h a b i l i t a t i o n<br />
REHABILITATION<br />
Neuorientierung der Begleitenden Fachdienste<br />
Fürsorger, Verwaltungsmensch oder Therapeut<br />
Die <strong>Caritas</strong> <strong>Werkstätten</strong> legen die zukünftige Rolle der Begleitenden<br />
Dienste fest.<br />
Die gesetzlich festgeschriebene<br />
Rolle <strong>und</strong> die daraus resultierenden<br />
Aufgabengebiete der Begleitenden<br />
Dienste ist so alt wie die <strong>Werkstätten</strong>ordnung<br />
selbst (1980) <strong>und</strong> mittlerweile<br />
etwas „angestaubt“.<br />
Waren es früher die klassischen Sozialdiensttätigkeiten,<br />
die eher einen<br />
fürsorgerischen Charakter hatten,<br />
hat sich im Laufe der Jahre doch<br />
ein ganz verändertes Anforderungsprofil<br />
an die vage gesetzliche Vorgabe<br />
ergeben.<br />
Deshalb wurde vor kurzem ein zukunftsweisender<br />
Schritt im Reha-<br />
Bereich der <strong>Caritas</strong> <strong>Werkstätten</strong> abgeschlossen.<br />
Nach gut zweijähriger<br />
Projektzeit wurde die Neustrukturierung<br />
der Begleitenden Dienste entschieden<br />
<strong>und</strong> inhaltlich abgeschlossen.<br />
Über einen längeren Zeitraum<br />
wurde zunächst erhoben, wie intensiv<br />
die einzelnen Aufgaben an<br />
welcher Stelle zu Buche schlagen.<br />
Anschließend wurden Aufgaben zusammengefasst<br />
<strong>und</strong> drei einzelnen<br />
Fachbereichen zugeordnet.<br />
Aus der Erhebung <strong>und</strong> der Einschätzung<br />
ergab sich eine Dreiteilung,<br />
die so aussieht:<br />
Unter dem Fachdienst Reha-Planung<br />
werden vorrangig die administrativen<br />
Aufgabenbereiche zusammengefasst.<br />
Teilhabeplanung,<br />
Beratung in rechtlichen Fragestellungen<br />
sowie generelle Reha-Planung<br />
sind beispielsweise Schwerpunkte,<br />
die zukünftig hierunter<br />
fallen werden.<br />
Der Fachdienst Arbeitsbegleitende<br />
Maßnahmen zielt auf die Arbeit<br />
direkt mit dem Menschen in der<br />
Werkstatt im Sinne von optimaler<br />
Persönlichkeitsförderung ab.<br />
Die klassischen arbeitsbegleitenden<br />
Maßnahmen, aber auch die Durchführung<br />
von Ferienfreizeiten sind<br />
Beispiele für diesen Bereich.<br />
Beim Fachdienst Therapeutische<br />
Leistungen handelt es sich in der<br />
Ausrichtung um sehr spezielle individuelle<br />
Leistungen, die im Rahmen<br />
des Werkstattkontextes erbracht<br />
werden können <strong>und</strong> die meist auf<br />
einem besonderen individuellen Hilfebedarf<br />
beruhen.<br />
Für alle drei Fachdienste wurden<br />
neue Stellenschlüssel errechnet, die<br />
zukünftig die Gr<strong>und</strong>lage für die per-<br />
Mit der Neuorganisation des Begleitenden<br />
Dienstes wird das Ziel<br />
verfolgt, die fachlichen <strong>und</strong> personellen<br />
Ressourcen den veränderten<br />
Anforderungen anzupassen <strong>und</strong><br />
auf erkennbare zukünftige Entwicklungen<br />
vorbereitet zu sein:<br />
• Konsequente Ausrichtung der eigenen<br />
fachlichen Ressourcen an<br />
den K<strong>und</strong>enanforderungen<br />
• Professionalisierung im Sinne spezifischer<br />
Qualifikation für die Tätigkeit/en<br />
im Begleitenden Dienst<br />
• Ressourcengerechter Einsatz der<br />
Mitarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen<br />
im Begleitenden Dienst durch Aufteilung<br />
der Kernaufgaben in unterschiedliche<br />
Fachgebiete<br />
• Sicherstellung eines umfassenden<br />
Qualitätsverständnisses in den<br />
Unternehmensprozessen rehabilitativer<br />
Leistungsplanung <strong>und</strong> Leistungserbringung<br />
sonelle Absicherung der einzelnen<br />
Bereiche darstellen. Der ganze Prozess<br />
wurde in enger Zusammenarbeit<br />
zwischen den Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeitern des Begleitenden<br />
Fachdienstes <strong>und</strong> der Geschäftsführung<br />
gestaltet <strong>und</strong> diskutiert. Die<br />
konkrete Umsetzung wird im Jahr<br />
2009 vorbereitet <strong>und</strong> ab 2010 umgesetzt.<br />
Text: Reiner Plehwe<br />
§ 10 <strong>Werkstätten</strong>verordnung<br />
1) 1 Die Werkstatt muss zur pädagogischen, sozialen <strong>und</strong> medizinischen<br />
Betreuung der behinderten Menschen über begleitende<br />
Dienste verfügen, die den Bedürfnissen der behinderten Menschen<br />
gerecht werden.<br />
2 Eine erforderliche psychologische Betreuung ist sicherzustellen.<br />
2) Für je 120/90 behinderte Menschen sollen in der Regel ein Sozialpädagoge<br />
oder ein Sozialarbeiter zur Verfügung stehen, darüber<br />
hinaus im Einvernehmen mit den zuständigen Rehabilitationsträgern<br />
pflegerische, therapeutische <strong>und</strong> nach Art <strong>und</strong> Schwere der Behinderung<br />
sonst erforderliche Fachkräfte<br />
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