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Liebe Leserinnen und Leser - Caritas Werkstätten

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R e h a b i l i t a t i o n<br />

REHABILITATION<br />

Neuorientierung der Begleitenden Fachdienste<br />

Fürsorger, Verwaltungsmensch oder Therapeut<br />

Die <strong>Caritas</strong> <strong>Werkstätten</strong> legen die zukünftige Rolle der Begleitenden<br />

Dienste fest.<br />

Die gesetzlich festgeschriebene<br />

Rolle <strong>und</strong> die daraus resultierenden<br />

Aufgabengebiete der Begleitenden<br />

Dienste ist so alt wie die <strong>Werkstätten</strong>ordnung<br />

selbst (1980) <strong>und</strong> mittlerweile<br />

etwas „angestaubt“.<br />

Waren es früher die klassischen Sozialdiensttätigkeiten,<br />

die eher einen<br />

fürsorgerischen Charakter hatten,<br />

hat sich im Laufe der Jahre doch<br />

ein ganz verändertes Anforderungsprofil<br />

an die vage gesetzliche Vorgabe<br />

ergeben.<br />

Deshalb wurde vor kurzem ein zukunftsweisender<br />

Schritt im Reha-<br />

Bereich der <strong>Caritas</strong> <strong>Werkstätten</strong> abgeschlossen.<br />

Nach gut zweijähriger<br />

Projektzeit wurde die Neustrukturierung<br />

der Begleitenden Dienste entschieden<br />

<strong>und</strong> inhaltlich abgeschlossen.<br />

Über einen längeren Zeitraum<br />

wurde zunächst erhoben, wie intensiv<br />

die einzelnen Aufgaben an<br />

welcher Stelle zu Buche schlagen.<br />

Anschließend wurden Aufgaben zusammengefasst<br />

<strong>und</strong> drei einzelnen<br />

Fachbereichen zugeordnet.<br />

Aus der Erhebung <strong>und</strong> der Einschätzung<br />

ergab sich eine Dreiteilung,<br />

die so aussieht:<br />

Unter dem Fachdienst Reha-Planung<br />

werden vorrangig die administrativen<br />

Aufgabenbereiche zusammengefasst.<br />

Teilhabeplanung,<br />

Beratung in rechtlichen Fragestellungen<br />

sowie generelle Reha-Planung<br />

sind beispielsweise Schwerpunkte,<br />

die zukünftig hierunter<br />

fallen werden.<br />

Der Fachdienst Arbeitsbegleitende<br />

Maßnahmen zielt auf die Arbeit<br />

direkt mit dem Menschen in der<br />

Werkstatt im Sinne von optimaler<br />

Persönlichkeitsförderung ab.<br />

Die klassischen arbeitsbegleitenden<br />

Maßnahmen, aber auch die Durchführung<br />

von Ferienfreizeiten sind<br />

Beispiele für diesen Bereich.<br />

Beim Fachdienst Therapeutische<br />

Leistungen handelt es sich in der<br />

Ausrichtung um sehr spezielle individuelle<br />

Leistungen, die im Rahmen<br />

des Werkstattkontextes erbracht<br />

werden können <strong>und</strong> die meist auf<br />

einem besonderen individuellen Hilfebedarf<br />

beruhen.<br />

Für alle drei Fachdienste wurden<br />

neue Stellenschlüssel errechnet, die<br />

zukünftig die Gr<strong>und</strong>lage für die per-<br />

Mit der Neuorganisation des Begleitenden<br />

Dienstes wird das Ziel<br />

verfolgt, die fachlichen <strong>und</strong> personellen<br />

Ressourcen den veränderten<br />

Anforderungen anzupassen <strong>und</strong><br />

auf erkennbare zukünftige Entwicklungen<br />

vorbereitet zu sein:<br />

• Konsequente Ausrichtung der eigenen<br />

fachlichen Ressourcen an<br />

den K<strong>und</strong>enanforderungen<br />

• Professionalisierung im Sinne spezifischer<br />

Qualifikation für die Tätigkeit/en<br />

im Begleitenden Dienst<br />

• Ressourcengerechter Einsatz der<br />

Mitarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen<br />

im Begleitenden Dienst durch Aufteilung<br />

der Kernaufgaben in unterschiedliche<br />

Fachgebiete<br />

• Sicherstellung eines umfassenden<br />

Qualitätsverständnisses in den<br />

Unternehmensprozessen rehabilitativer<br />

Leistungsplanung <strong>und</strong> Leistungserbringung<br />

sonelle Absicherung der einzelnen<br />

Bereiche darstellen. Der ganze Prozess<br />

wurde in enger Zusammenarbeit<br />

zwischen den Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern des Begleitenden<br />

Fachdienstes <strong>und</strong> der Geschäftsführung<br />

gestaltet <strong>und</strong> diskutiert. Die<br />

konkrete Umsetzung wird im Jahr<br />

2009 vorbereitet <strong>und</strong> ab 2010 umgesetzt.<br />

Text: Reiner Plehwe<br />

§ 10 <strong>Werkstätten</strong>verordnung<br />

1) 1 Die Werkstatt muss zur pädagogischen, sozialen <strong>und</strong> medizinischen<br />

Betreuung der behinderten Menschen über begleitende<br />

Dienste verfügen, die den Bedürfnissen der behinderten Menschen<br />

gerecht werden.<br />

2 Eine erforderliche psychologische Betreuung ist sicherzustellen.<br />

2) Für je 120/90 behinderte Menschen sollen in der Regel ein Sozialpädagoge<br />

oder ein Sozialarbeiter zur Verfügung stehen, darüber<br />

hinaus im Einvernehmen mit den zuständigen Rehabilitationsträgern<br />

pflegerische, therapeutische <strong>und</strong> nach Art <strong>und</strong> Schwere der Behinderung<br />

sonst erforderliche Fachkräfte<br />

JOURNAL<br />

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