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Umweltpakt Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und ...

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Seite 48<br />

Nachhaltiges Wachstum mit <strong>Umwelt</strong>- <strong>und</strong> Klimaschutz<br />

Anlage 1: Verfahren zur Ernennung von Botschaftern<br />

<strong>und</strong> Sonderbotschaftern des <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong>s<br />

<strong>Bayern</strong><br />

• Zum Botschafter <strong>und</strong> Sonderbotschafter des <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong>s <strong>Bayern</strong> kann jede natürliche<br />

Person berufen werden, die entweder selbst oder mit der von ihnen vertretenen Organisation<br />

Teilnehmer am <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong> <strong>Bayern</strong> ist. Andere Personen können berufen werden,<br />

wenn sie sich mit besonderem Engagement <strong>für</strong> die Verwirklichung der Ziele des<br />

<strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong>s <strong>Bayern</strong> einsetzen <strong>und</strong> dies auch künftig zu tun beabsichtigen.<br />

• Die Vorschläge sind direkt oder über die jeweilige Kammer (<strong>für</strong> das Handwerk die regional<br />

zuständige Handwerkskammer, <strong>für</strong> die Industrie die regional zuständige IHK oder die<br />

jeweilige vbw-Regionalstelle) mit einer Begründung der Geschäftsstelle <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong><br />

<strong>Bayern</strong> zuzuleiten. Eigenanregungen sind gr<strong>und</strong>sätzlich nicht möglich.<br />

• Die Entscheidung über die Berufung von Botschaftern bzw. Sonderbotschaftern trifft der<br />

Arbeitsausschuss <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong> <strong>Bayern</strong>. Das Nähere regelt der Arbeitsausschuss in eigener<br />

Zuständigkeit.<br />

• Die Berufung von Botschaftern/Sonderbotschaftern wird gegenüber der Öffentlichkeit<br />

durch Verleihung einer Urk<strong>und</strong>e dokumentiert. Die Urk<strong>und</strong>e wird durch den Bayerischen<br />

Staatsminister <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit unterzeichnet. Gleichzeitig werden die Namen<br />

der Botschafter auf der Internet-Seite des <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong>s <strong>Bayern</strong> veröffentlicht<br />

(www.umweltpakt.bayern.de).<br />

• Die Funktion des Botschafters bzw. Sonderbotschafters ist ein Ehrenamt. Die Botschafter<br />

bzw. Sonderbotschafter werden mit dem <strong>für</strong> die Erfüllung ihres Ehrenamtes erforderlichen<br />

Informationsmaterial ausgestattet <strong>und</strong> von der Geschäftsstelle <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong> <strong>Bayern</strong><br />

unterstützt.<br />

• Die Berufung zum Botschafter bzw. Sonderbotschafter ist an die Laufzeit des <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong>s<br />

<strong>Bayern</strong> geb<strong>und</strong>en.

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