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Umweltpakt Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und ...

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Seite 50<br />

Nachhaltiges Wachstum mit <strong>Umwelt</strong>- <strong>und</strong> Klimaschutz<br />

• die sich durch die Mitgliedschaft bei der Gemeinschaftseinrichtung zur Altlastensanierung<br />

in <strong>Bayern</strong> e.V. (GAB e.V.) an einer umweltverträglichen <strong>und</strong> solidarischen Altlastensanierung<br />

beteiligen,<br />

• die notwendige Punktzahl in den vom Bayerischen Handwerkstag <strong>für</strong> bestimmte Zweige<br />

des Handwerks ausgearbeiteten Kriterienlisten erreichen,<br />

• die an der Initiative Responsible Care teilnehmen<br />

sowie Verbände<br />

• die sich an der Erstellung <strong>und</strong> Umsetzung branchenspezifischer <strong>Umwelt</strong>konzepte beteiligen,<br />

• die anderweitige freiwillige <strong>Umwelt</strong>leistungen <strong>für</strong> den Verband oder seine Mitgliedsunternehmen<br />

bzw. -betriebe zusagen.<br />

Leistungen, die überwiegend an Standorten außerhalb <strong>Bayern</strong>s erbracht werden, können<br />

nicht anerkannt werden.<br />

Die Leistung muss – soweit nichts anderes bestimmt ist – innerhalb der Laufzeit des <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong>s<br />

<strong>Bayern</strong> erbracht werden.<br />

Die Aufnahme in den Teilnehmerkreis setzt einen schriftlichen Antrag voraus.<br />

Mit der Teilnahme am <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong> <strong>Bayern</strong> wird die schriftliche Zustimmung zur Verwendung<br />

des Zeichens „<strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong> <strong>Bayern</strong>“ ausgesprochen. Das Zeichen darf nur in der nicht produktbezogenen<br />

Werbung unter gleichzeitiger Nennung der spezifischen, vom Arbeitsausschuss<br />

„<strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong> <strong>Bayern</strong>“ anerkannten, <strong>Umwelt</strong>schutzleistungen verwendet werden.<br />

Die Teilnahme am <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong> <strong>Bayern</strong> ist kostenlos.<br />

Die Beendigung der Teilnahme erfolgt<br />

• durch Erklärung des Teilnehmers:<br />

Jeder einzelne Betrieb kann die Beendigung seiner Teilnahme am <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong> <strong>Bayern</strong><br />

zu jeder Zeit mit sofortiger Wirkung erklären. Die Teilnahmeurk<strong>und</strong>e ist zurückzugeben.<br />

• durch Ablauf der Geltungsdauer des <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong>s:<br />

Mit Ablauf der Geltungsdauer des <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong>s läuft auch automatisch die Teilnahme<br />

am <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong> <strong>Bayern</strong> aus. Die Teilnahme kann unter bestimmten Voraussetzungen<br />

bei Abschluss eines neuen <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong>s erneuert werden. Das Nähere hierzu wird<br />

durch den Arbeitsausschuss „<strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong> <strong>Bayern</strong>“ geregelt.<br />

• bei Verstoß gegen <strong>Umwelt</strong>vorschriften:<br />

Wenn von der zuständigen Vollzugsbehörde über einen Verstoß gegen einschlägige<br />

<strong>Umwelt</strong>vorschriften am Standort des Unternehmens, der bestandskräftig festgestellt<br />

wurde, berichtet wird, wird die Teilnahme am <strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong> <strong>Bayern</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich aufgehoben<br />

oder vorübergehend ausgesetzt, bis das Unternehmen den Verstoß abstellt <strong>und</strong><br />

Vorkehrungen trifft, die eine Wiederholung ausschließen. Hierbei ist die Schwere des<br />

Verstoßes zu berücksichtigen. Die Entscheidung im Einzelfall trifft der Arbeitsausschuss<br />

„<strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong> <strong>Bayern</strong>“.<br />

Bei einer Beendigung der Teilnahme darf das Logo „<strong><strong>Umwelt</strong>pakt</strong> <strong>Bayern</strong>“ nicht mehr verwendet<br />

werden.

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