Ihre Goldene Hochzeit feierten - Marktgemeinde Seckau
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Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Seckau</strong> informiert<br />
Neues Service am Telefon<br />
Sehr geehrte Mitbürgerinnen<br />
und Mitbürger,<br />
die Apotheken in Österreich bieten<br />
eine neue Servicenummer an. Unter<br />
der Kurznummer 1455 erhält<br />
jeder Anrufer zum Ortstarif rasch<br />
und unbürokratisch Auskunft über<br />
die nächstgelegene dienstbereite<br />
Apotheke, auf Wunsch sogar mit<br />
Wegbeschreibung.<br />
Der Apothekenruf 1455 ist rund<br />
um die Uhr, 24 Stunden, 365 Tage<br />
lang erreichbar. In den vergangenen<br />
vier Monaten haben bereits<br />
mehr als 24.000 Personen das<br />
Gemeinde<br />
Apothekenruf 1455 • 24-Stunden Auskunft in ganz Österreich<br />
Sanierung des Lehmgrundwegs<br />
Der erste Teilabschnitt des Lehmgrundwegs<br />
konnte mit finanzieller<br />
Für die Schülerinnen und Schüler<br />
der Volksschule und Hauptschule<br />
<strong>Seckau</strong> konnte in den Ferien eine<br />
neue überdachte Bushaltestelle errichtet<br />
werden.<br />
Mithilfe des Landes Steiermark saniert<br />
werden. Danke den Anrainern<br />
Neue Bushaltestelle<br />
Bgm. Pletz konnte zu Schulbeginn<br />
gemeinsam mit den Schülerinnen<br />
und Schülern und Vertretern der<br />
Schule das Bauwerk feierlich eröffnen.<br />
Auskunftsservice der Apotheken<br />
genutzt. Wer eine dienstbereite<br />
Apotheke sucht oder sogar telefonisch<br />
dorthin verbunden werden<br />
möchte, wählt einfach 1455. Unter<br />
der neuen Servicenummer werden<br />
auch pharmazeutische Fragen professionell<br />
von einer Apothekerin,<br />
einem Apotheker beantwortet.<br />
und allen Verkehrsteilnehmern für<br />
ihr Verständnis und ihre Rücksichtnahme<br />
während der Bauzeit.<br />
Winterdienst<br />
Bitte beachten Sie folgendes:<br />
Wenn die <strong>Marktgemeinde</strong> auch<br />
den Gehsteig entlang <strong>Ihre</strong>r Liegenschaft<br />
aus arbeitstechnischen<br />
Gründen mit räumt, dann<br />
stellt dies für die Gemeinde<br />
keine Verpflichtung und für die<br />
Liegenschaftsbesitzer schon<br />
gar keinen Rechtsanspruch dar,<br />
sondern ist eine reine Serviceleistung!<br />
Die grundsätzliche Räum- und<br />
Streuverpflichtung bleibt beim<br />
Eigentümer der angrenzenden<br />
Liegenschaft wie auch die Haftung<br />
für Schäden, die durch eine<br />
Vernachlässigung dieser Pflichten<br />
entstehen. Es ist dafür zu<br />
sorgen, dass Schneewechten<br />
oder Eisbildungen von den Dächern<br />
ihrer an der Straße gelegenen<br />
Gebäude entfernt werden.<br />
Nicht erlaubt ist auch das Ablagern<br />
bzw. Hinausschaufeln des<br />
Schnees auf die Straße!<br />
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