01.12.2012 Aufrufe

Ihre Goldene Hochzeit feierten - Marktgemeinde Seckau

Ihre Goldene Hochzeit feierten - Marktgemeinde Seckau

Ihre Goldene Hochzeit feierten - Marktgemeinde Seckau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Seckau</strong> informiert<br />

Neues Service am Telefon<br />

Sehr geehrte Mitbürgerinnen<br />

und Mitbürger,<br />

die Apotheken in Österreich bieten<br />

eine neue Servicenummer an. Unter<br />

der Kurznummer 1455 erhält<br />

jeder Anrufer zum Ortstarif rasch<br />

und unbürokratisch Auskunft über<br />

die nächstgelegene dienstbereite<br />

Apotheke, auf Wunsch sogar mit<br />

Wegbeschreibung.<br />

Der Apothekenruf 1455 ist rund<br />

um die Uhr, 24 Stunden, 365 Tage<br />

lang erreichbar. In den vergangenen<br />

vier Monaten haben bereits<br />

mehr als 24.000 Personen das<br />

Gemeinde<br />

Apothekenruf 1455 • 24-Stunden Auskunft in ganz Österreich<br />

Sanierung des Lehmgrundwegs<br />

Der erste Teilabschnitt des Lehmgrundwegs<br />

konnte mit finanzieller<br />

Für die Schülerinnen und Schüler<br />

der Volksschule und Hauptschule<br />

<strong>Seckau</strong> konnte in den Ferien eine<br />

neue überdachte Bushaltestelle errichtet<br />

werden.<br />

Mithilfe des Landes Steiermark saniert<br />

werden. Danke den Anrainern<br />

Neue Bushaltestelle<br />

Bgm. Pletz konnte zu Schulbeginn<br />

gemeinsam mit den Schülerinnen<br />

und Schülern und Vertretern der<br />

Schule das Bauwerk feierlich eröffnen.<br />

Auskunftsservice der Apotheken<br />

genutzt. Wer eine dienstbereite<br />

Apotheke sucht oder sogar telefonisch<br />

dorthin verbunden werden<br />

möchte, wählt einfach 1455. Unter<br />

der neuen Servicenummer werden<br />

auch pharmazeutische Fragen professionell<br />

von einer Apothekerin,<br />

einem Apotheker beantwortet.<br />

und allen Verkehrsteilnehmern für<br />

ihr Verständnis und ihre Rücksichtnahme<br />

während der Bauzeit.<br />

Winterdienst<br />

Bitte beachten Sie folgendes:<br />

Wenn die <strong>Marktgemeinde</strong> auch<br />

den Gehsteig entlang <strong>Ihre</strong>r Liegenschaft<br />

aus arbeitstechnischen<br />

Gründen mit räumt, dann<br />

stellt dies für die Gemeinde<br />

keine Verpflichtung und für die<br />

Liegenschaftsbesitzer schon<br />

gar keinen Rechtsanspruch dar,<br />

sondern ist eine reine Serviceleistung!<br />

Die grundsätzliche Räum- und<br />

Streuverpflichtung bleibt beim<br />

Eigentümer der angrenzenden<br />

Liegenschaft wie auch die Haftung<br />

für Schäden, die durch eine<br />

Vernachlässigung dieser Pflichten<br />

entstehen. Es ist dafür zu<br />

sorgen, dass Schneewechten<br />

oder Eisbildungen von den Dächern<br />

ihrer an der Straße gelegenen<br />

Gebäude entfernt werden.<br />

Nicht erlaubt ist auch das Ablagern<br />

bzw. Hinausschaufeln des<br />

Schnees auf die Straße!<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!