Ihre Goldene Hochzeit feierten - Marktgemeinde Seckau
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8<br />
Gemeinde<br />
Die Feuerbeschau kommt<br />
Im kommenden Jahr wird ein Teil<br />
der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Seckau</strong> vom<br />
zuständigen Rauchfangkehrermeister,<br />
Dietmar Steiner, die Feuerbeschau<br />
durchgeführt.<br />
Die Feuerbeschau versteht sich als<br />
Serviceleistung der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Seckau</strong> im Rahmen der gesetzlichen<br />
Vorschriften – ihrem eigenen<br />
Schutz dienend.<br />
Der genaue Termin der Feuerbeschau<br />
wird den betroffenen Liegenschaftseigentümern<br />
rechtzeitig seitens<br />
der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Seckau</strong><br />
schriftlich bekannt gegeben werden.<br />
Wir bitten Sie oder einen von Ihnen<br />
Bevollmächtigten, zum auf dem<br />
Schreiben angegebenen Zeitpunkt<br />
Rauchfänge<br />
Überprüfen Sie den Bauzustand <strong>Ihre</strong>r<br />
Rauch- bzw. Abgasfänge, ergänzen<br />
Sie fehlenden Verputz und entfernen<br />
Sie brennbare Materialien<br />
(Anlagerungen, Holzbalken von Decken<br />
und Dachstühlen, usw.) vom<br />
Rauchfangmauerwerk. Ersetzen<br />
bzw. reparieren Sie beschädigte<br />
Putz- und Kehrtürchen. Verschließen<br />
Sie offene Anschlussstellen<br />
durch Vermauern oder Blechkapseln<br />
DICHT.<br />
Feuerstätten (Öfen, Herde)<br />
Achten Sie auf ausreichenden Abstand<br />
zu Einrichtungsgegenständen<br />
und brennbaren Lagerungen.<br />
Unter und vor den Feuerstätten<br />
sind nicht brennbare Fußbodenbelege<br />
(z.B. Bleche, Fliesen und der-<br />
anwesend zu sein. Haben Sie Mieter<br />
oder Pächter, verständigen Sie<br />
bitte diese, um durch deren Anwesenheit<br />
Zutritt zu <strong>Ihre</strong>m Objekt zu<br />
erhalten.<br />
Im Zuge der Überprüfung stellt die<br />
Kommission fest, ob<br />
• die im Hinblick auf die Brandsicherheit<br />
erlassenen Auflagen<br />
eingehalten werden,<br />
• Bauschäden, die eine Brandgefahr<br />
verursachen können, vorliegen<br />
• die vorhandenen Feuerungsanlagen<br />
in ordnungsgemäßen Zustand<br />
sind,<br />
gleichen) erforderlich. Die Asche<br />
aus Feuerstätten ist bis zur gefahrlosen<br />
Beseitigung in nicht brennbaren<br />
Behältern mit Deckel zu verwahren.<br />
Elektrische Anlagen<br />
und Betriebsmittel<br />
Haben Sie defekte Fernsehgeräte,<br />
Radios, oder ist das Kabel <strong>Ihre</strong>s<br />
Bügeleisens beschädigt? Sorgen<br />
Sie bitte dafür, dass diese fachgerecht<br />
repariert werden. Elektroheizgeräte<br />
vom Brennbarem freihalten,<br />
nicht abdecken und standsicher<br />
aufstellen oder montieren!!!<br />
Blitzschutzanlagen<br />
Wenn Ihr Gebäude mit einer Blitzschutzanlage<br />
ausgestattet ist,<br />
stellt eine regelmäßige Überprü-<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Seckau</strong> informiert<br />
• die notwendigen Fluchtwege und<br />
Freiflächen innerhalb und außerhalb<br />
von Bauten vorhanden sind<br />
und freigehalten werden,<br />
• die vorhandenen bzw. vorgeschriebenen<br />
Brandmelde- und<br />
Alarmeinrichtungen, Löschanlagen<br />
und Löschmittel in ordnungsgemäßem<br />
und einsatzbereiten<br />
Zustand sind,<br />
• Brennstoffe und andere Stoffe,<br />
die eine Brand- oder Explosionsgefahr<br />
verursachen oder begünstigen<br />
können, ordnungsgemäß<br />
gelagert sind,<br />
• Die vorgeschriebenen Blitzschutzanlagen<br />
vorhanden und<br />
in ordnungsgemäßen Zustand<br />
sind.<br />
Tipps – Verbesserung der Brandsicherheit<br />
fung durch einen Fachmann sicher,<br />
dass sie Blitzschläge gefahrlos ableitet.<br />
Überprüfungsprotokolle aufbewahren!<br />
Achten Sie auch darauf,<br />
dass Fernsehantennen am Dach<br />
geerdet sind!<br />
Tragbare Feuerlöscher<br />
In jedem Gebäude muss mindestens<br />
ein tragbarer Feuerlöscher als<br />
erste Löschhilfe vorhanden sein.<br />
Dieses Löschgerät ist an einer<br />
leicht erreichbaren Stelle zu montieren<br />
und alle 2 Jahre durch einen<br />
Sachkundigen auf Funktionsfähigkeit<br />
zu überprüfen.<br />
Die Feuerwehr der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Seckau</strong> bietet alle Jahre die Möglichkeit<br />
einer Feuerlöscherüberprüfung<br />
durch Autorisierte an.