KSK Geschäftsbericht 2006.indd - Kreissparkasse Limburg
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<strong>Geschäftsbericht</strong> 2006<br />
20<br />
Anhang<br />
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind zum Nennwert oder zu den Anschaffungskosten<br />
ausgewiesen, erforderliche Wertberichtigungen werden gekürzt. Die Vorsorge für Risiken<br />
im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle Bonitätsrisiken und<br />
für latente Ausfallrisiken. Dem latenten Kreditrisiko wird in Form von Pauschalwertberichtigungen<br />
Rechnung getragen. Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken bestehen zudem<br />
versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und Reserven i. S. v. § 26a KWG a. F . Das Wahlrecht<br />
gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Die Veränderungen im Unterausweis<br />
„darunter grundpfandrechtlich gesichert“ bei den Forderungen an Kunden resultieren im Wesentlichen<br />
aus einer im Vorjahr eingeführten neuen DV-Anwendung und der im Berichtsjahr durchgeführten<br />
Pflege der Systemdaten.<br />
Die Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren Kurswerten<br />
oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip).<br />
Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bilanziert.<br />
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen bewerten wir zu<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend<br />
der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Dabei orientieren wir uns an den von der Finanzverwaltung<br />
veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden<br />
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr<br />
der Anschaffung voll abgeschrieben.<br />
Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen<br />
auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 280<br />
Abs. 1 HGB vorgenommen.<br />
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag beziehungsweise Nominalbetrag passiviert.<br />
Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten<br />
eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.<br />
Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden<br />
Verluste angemessen und ausreichend berücksichtigt.<br />
Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 340h HGB. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassa-<br />
und Termingeschäfte werden zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen<br />
werden unter Beachtung des Niederstwert- und des Imparitätsprinzips erfolgswirksam<br />
gebucht. Nicht realisierte Erfolge aus schwebenden Geschäften werden nur bei Vorliegen<br />
einer besonderen Deckung vereinnahmt.