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KSK Geschäftsbericht 2006.indd - Kreissparkasse Limburg

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<strong>Geschäftsbericht</strong> 2006<br />

20<br />

Anhang<br />

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind zum Nennwert oder zu den Anschaffungskosten<br />

ausgewiesen, erforderliche Wertberichtigungen werden gekürzt. Die Vorsorge für Risiken<br />

im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle Bonitätsrisiken und<br />

für latente Ausfallrisiken. Dem latenten Kreditrisiko wird in Form von Pauschalwertberichtigungen<br />

Rechnung getragen. Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken bestehen zudem<br />

versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und Reserven i. S. v. § 26a KWG a. F . Das Wahlrecht<br />

gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Die Veränderungen im Unterausweis<br />

„darunter grundpfandrechtlich gesichert“ bei den Forderungen an Kunden resultieren im Wesentlichen<br />

aus einer im Vorjahr eingeführten neuen DV-Anwendung und der im Berichtsjahr durchgeführten<br />

Pflege der Systemdaten.<br />

Die Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren Kurswerten<br />

oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip).<br />

Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bilanziert.<br />

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen bewerten wir zu<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend<br />

der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Dabei orientieren wir uns an den von der Finanzverwaltung<br />

veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden<br />

außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr<br />

der Anschaffung voll abgeschrieben.<br />

Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen<br />

auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 280<br />

Abs. 1 HGB vorgenommen.<br />

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag beziehungsweise Nominalbetrag passiviert.<br />

Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten<br />

eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.<br />

Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden<br />

Verluste angemessen und ausreichend berücksichtigt.<br />

Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 340h HGB. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassa-<br />

und Termingeschäfte werden zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen<br />

werden unter Beachtung des Niederstwert- und des Imparitätsprinzips erfolgswirksam<br />

gebucht. Nicht realisierte Erfolge aus schwebenden Geschäften werden nur bei Vorliegen<br />

einer besonderen Deckung vereinnahmt.

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