Rathauskurier 20 2012 - Stadt Weimar
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AmtsblAtt der stAdt WeimAr | RathausKuRieR<br />
Wohnungsbauförderung – Richtlinien <strong>20</strong>12<br />
Jetzt die attraktiven Förderdarlehen<br />
der Thüringer Aufbaubank beantragen!<br />
Über die thüringer aufbaubank stellt der<br />
Freistaat thüringen zur Förderung der eigenen<br />
vier Wände auch in diesem Jahr wieder<br />
ein darlehensvolumen von 12 millionen euro<br />
zur Verfügung. die Förderdarlehen im eigenheimbereich<br />
sind vor allem für Familien mit<br />
mittleren einnahmen bestimmt.<br />
die Förderung des Freistaats besteht aus<br />
den drei Säulen Bauen/Kaufen, modernisieren<br />
sowie energieeffizient Sanieren.<br />
im Bereich Bauen/Kaufen finanziert die<br />
Bank anteilig bis 50.000 euro als ergänzung<br />
zur vorrangigen Finanzierung der Banken und<br />
Sparkassen. gefördert werden beim Neubau<br />
junge ehepaare auch ohne Kind, haushalte<br />
mit mindestens einem Kind (hier reicht bereits<br />
die Vorlage einer Schwangerschaftsbescheinigung)<br />
sowie haushalte ab zwei haushaltsmitgliedern,<br />
von denen mindestens ein<br />
haushaltsmitglied mit einem grad von 50 oder<br />
mehr schwerbehindert ist. Bei einem Bestandserwerb<br />
gelten diese Voraussetzungen nicht,<br />
so dass es hier keine einschränkung gibt.<br />
Beim modernisieren werden bis zu<br />
80 (in ausnahmefällen sogar 90) Prozent der<br />
gesamtkosten bzw. maximal 75.000 euro<br />
finanziert. die Bagatellgrenze liegt bei<br />
10.000 euro. abgesehen von den darlehens-<br />
und einkommensgrenzen gibt es bei der<br />
modernisierungsförderung praktisch keine<br />
einschränkungen: gefördert werden z.B. ein<br />
neues dach, neue Fenster und eine neue<br />
elektroinstallation. antragsberechtigt sind<br />
eigentümer von selbstgenutzten ein- und<br />
Zweifamilienhäusern.<br />
im Fördersegment energieeffizient<br />
Sanieren werden darlehensbeträge und<br />
antragsberechtigung wie bei der Standardmodernisierung<br />
gehandhabt. gefördert wird<br />
hierbei die Sanierung zum effizienzhaus. diese<br />
häuser müssen bestimmte Standards einhalten.<br />
messgröße ist die endgültige energiesparverordnung<br />
(eneV <strong>20</strong>09). eine Förderung von<br />
energieeffizienten einzelmaßnahmen (z.B.<br />
heizungserneuerung, Wärmedämmung oder<br />
Fenstererneuerung) ist ebenfalls möglich.<br />
die Finanzierungsmodalitäten erlauben<br />
feste Zinssätze für fünf bzw. zehn Jahre.<br />
die tilgungssätze können wahlweise auf<br />
1,7 Prozent oder auf 3,0 Prozent jährlich<br />
zuzüglich ersparter Zinsen ab dem zweiten<br />
Jahr festgesetzt werden.<br />
Wichtig ist, dass das jeweilige darlehen vor<br />
Baubeginn bzw. abschluss des Vertrages über<br />
den erwerb des eigenheims beantragt wird.<br />
der Freistaat thüringen gewährt Zuwen-<br />
Roland Erdtmann von der Thüringer Aufbaubank (rechts) übergibt Oberbürgermeister<br />
Stefan Wolf und Christin Fröhlich von der Abteilung Bauverwaltung Informationsbroschüren<br />
zum Thema Wohnungsbauförderung.<br />
dungen für den Bau und den erwerb von<br />
selbstgenutzten eigenwohnraum, für den Bau<br />
von miet- und genossenschaftswohnungen<br />
und für die modernisierung und instandsetzung<br />
von miet- und genossenschaftswohnungen.<br />
im einzelnen sind die<br />
• richtlinie zur Schaffung von Wohneigentum<br />
in der <strong>Stadt</strong> für das Programmjahr<br />
<strong>20</strong>12 (Wohneigentumsprogramm – WeP),<br />
sie regelt die Förderung der Schaffung<br />
und des erwerbs von selbst genutztem<br />
Wohneigentum mit einem Baudarlehen<br />
• richtlinie für die Förderung des sozialen<br />
mietwohnungsbaus in besonderen<br />
gebietskulissen zur innenstadtstabilisierung<br />
für das Programmjahr <strong>20</strong>12 (innenstadtstabilisierungsprogramm<br />
– iSSP), sie<br />
regelt die Förderung des mietwohnungsbaus<br />
mit einem Baudarlehen<br />
• richtlinie zur Förderung der modernisierung<br />
und instandsetzung von<br />
mietwohnungen für das Programmjahr<br />
<strong>20</strong>12 (thürmodr-mietwohnungen), sie<br />
regelt die Förderung für Vermieter zur<br />
modernisierung und instandsetzung von<br />
mietwohnungen durch gewährung eines<br />
Baudarlehens<br />
zum 1. Juni <strong>20</strong>12 in Kraft getreten und sie sind<br />
bis 31. dezember <strong>20</strong>13 gültig.<br />
Nähere einzelheiten zur Wohnungsbauförderung<br />
zu den richtlinien <strong>20</strong>12 können auch<br />
bei der thüringer aufbaubank, gorkistraße 9,<br />
99084 erfurt, telefon (03 61) 74 47-0,<br />
www.aufbaubank.de, sowie bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Weimar</strong>, Bau-, grünflächen- und<br />
umweltamt, abt. Bauverwaltung, Schwanseestraße<br />
17, 99423 <strong>Weimar</strong>, telefon (0 36 43)<br />
7 62-2 88, bauverwaltung@stadtweimar.de,<br />
eingeholt werden.<br />
anträge für die eigenheimförderung nimmt<br />
das thüringer Landesverwaltungsamt entgegen.<br />
Weitere informationen, auskünfte und<br />
antragsformulare erhalten interessierte auch<br />
beim Bau-, grünflächen- und umweltamt,<br />
abteilung Bauverwaltung.<br />
Zudem steht die thüringer aufbaubank allen<br />
interessierten am dienstag, 6. November<br />
<strong>20</strong>12, 13 bis 18 uhr, in der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Weimar</strong>, Schwanseestraße 17, haus ii, Zimmer<br />
218, im Bau-, grünflächen- und umweltamt,<br />
abt. Bauverwaltung, zu einem gesonderten<br />
Sprechtag zur Verfügung.<br />
Nr. <strong>20</strong> | <strong>20</strong>12 | 23. JAhrgANg | nichtamtlicheR teil 6267<br />
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