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Rathauskurier 20 2012 - Stadt Weimar

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AmtsblAtt der stAdt WeimAr | RathausKuRieR<br />

Wohnungsbauförderung – Richtlinien <strong>20</strong>12<br />

Jetzt die attraktiven Förderdarlehen<br />

der Thüringer Aufbaubank beantragen!<br />

Über die thüringer aufbaubank stellt der<br />

Freistaat thüringen zur Förderung der eigenen<br />

vier Wände auch in diesem Jahr wieder<br />

ein darlehensvolumen von 12 millionen euro<br />

zur Verfügung. die Förderdarlehen im eigenheimbereich<br />

sind vor allem für Familien mit<br />

mittleren einnahmen bestimmt.<br />

die Förderung des Freistaats besteht aus<br />

den drei Säulen Bauen/Kaufen, modernisieren<br />

sowie energieeffizient Sanieren.<br />

im Bereich Bauen/Kaufen finanziert die<br />

Bank anteilig bis 50.000 euro als ergänzung<br />

zur vorrangigen Finanzierung der Banken und<br />

Sparkassen. gefördert werden beim Neubau<br />

junge ehepaare auch ohne Kind, haushalte<br />

mit mindestens einem Kind (hier reicht bereits<br />

die Vorlage einer Schwangerschaftsbescheinigung)<br />

sowie haushalte ab zwei haushaltsmitgliedern,<br />

von denen mindestens ein<br />

haushaltsmitglied mit einem grad von 50 oder<br />

mehr schwerbehindert ist. Bei einem Bestandserwerb<br />

gelten diese Voraussetzungen nicht,<br />

so dass es hier keine einschränkung gibt.<br />

Beim modernisieren werden bis zu<br />

80 (in ausnahmefällen sogar 90) Prozent der<br />

gesamtkosten bzw. maximal 75.000 euro<br />

finanziert. die Bagatellgrenze liegt bei<br />

10.000 euro. abgesehen von den darlehens-<br />

und einkommensgrenzen gibt es bei der<br />

modernisierungsförderung praktisch keine<br />

einschränkungen: gefördert werden z.B. ein<br />

neues dach, neue Fenster und eine neue<br />

elektroinstallation. antragsberechtigt sind<br />

eigentümer von selbstgenutzten ein- und<br />

Zweifamilienhäusern.<br />

im Fördersegment energieeffizient<br />

Sanieren werden darlehensbeträge und<br />

antragsberechtigung wie bei der Standardmodernisierung<br />

gehandhabt. gefördert wird<br />

hierbei die Sanierung zum effizienzhaus. diese<br />

häuser müssen bestimmte Standards einhalten.<br />

messgröße ist die endgültige energiesparverordnung<br />

(eneV <strong>20</strong>09). eine Förderung von<br />

energieeffizienten einzelmaßnahmen (z.B.<br />

heizungserneuerung, Wärmedämmung oder<br />

Fenstererneuerung) ist ebenfalls möglich.<br />

die Finanzierungsmodalitäten erlauben<br />

feste Zinssätze für fünf bzw. zehn Jahre.<br />

die tilgungssätze können wahlweise auf<br />

1,7 Prozent oder auf 3,0 Prozent jährlich<br />

zuzüglich ersparter Zinsen ab dem zweiten<br />

Jahr festgesetzt werden.<br />

Wichtig ist, dass das jeweilige darlehen vor<br />

Baubeginn bzw. abschluss des Vertrages über<br />

den erwerb des eigenheims beantragt wird.<br />

der Freistaat thüringen gewährt Zuwen-<br />

Roland Erdtmann von der Thüringer Aufbaubank (rechts) übergibt Oberbürgermeister<br />

Stefan Wolf und Christin Fröhlich von der Abteilung Bauverwaltung Informationsbroschüren<br />

zum Thema Wohnungsbauförderung.<br />

dungen für den Bau und den erwerb von<br />

selbstgenutzten eigenwohnraum, für den Bau<br />

von miet- und genossenschaftswohnungen<br />

und für die modernisierung und instandsetzung<br />

von miet- und genossenschaftswohnungen.<br />

im einzelnen sind die<br />

• richtlinie zur Schaffung von Wohneigentum<br />

in der <strong>Stadt</strong> für das Programmjahr<br />

<strong>20</strong>12 (Wohneigentumsprogramm – WeP),<br />

sie regelt die Förderung der Schaffung<br />

und des erwerbs von selbst genutztem<br />

Wohneigentum mit einem Baudarlehen<br />

• richtlinie für die Förderung des sozialen<br />

mietwohnungsbaus in besonderen<br />

gebietskulissen zur innenstadtstabilisierung<br />

für das Programmjahr <strong>20</strong>12 (innenstadtstabilisierungsprogramm<br />

– iSSP), sie<br />

regelt die Förderung des mietwohnungsbaus<br />

mit einem Baudarlehen<br />

• richtlinie zur Förderung der modernisierung<br />

und instandsetzung von<br />

mietwohnungen für das Programmjahr<br />

<strong>20</strong>12 (thürmodr-mietwohnungen), sie<br />

regelt die Förderung für Vermieter zur<br />

modernisierung und instandsetzung von<br />

mietwohnungen durch gewährung eines<br />

Baudarlehens<br />

zum 1. Juni <strong>20</strong>12 in Kraft getreten und sie sind<br />

bis 31. dezember <strong>20</strong>13 gültig.<br />

Nähere einzelheiten zur Wohnungsbauförderung<br />

zu den richtlinien <strong>20</strong>12 können auch<br />

bei der thüringer aufbaubank, gorkistraße 9,<br />

99084 erfurt, telefon (03 61) 74 47-0,<br />

www.aufbaubank.de, sowie bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Weimar</strong>, Bau-, grünflächen- und<br />

umweltamt, abt. Bauverwaltung, Schwanseestraße<br />

17, 99423 <strong>Weimar</strong>, telefon (0 36 43)<br />

7 62-2 88, bauverwaltung@stadtweimar.de,<br />

eingeholt werden.<br />

anträge für die eigenheimförderung nimmt<br />

das thüringer Landesverwaltungsamt entgegen.<br />

Weitere informationen, auskünfte und<br />

antragsformulare erhalten interessierte auch<br />

beim Bau-, grünflächen- und umweltamt,<br />

abteilung Bauverwaltung.<br />

Zudem steht die thüringer aufbaubank allen<br />

interessierten am dienstag, 6. November<br />

<strong>20</strong>12, 13 bis 18 uhr, in der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Weimar</strong>, Schwanseestraße 17, haus ii, Zimmer<br />

218, im Bau-, grünflächen- und umweltamt,<br />

abt. Bauverwaltung, zu einem gesonderten<br />

Sprechtag zur Verfügung.<br />

Nr. <strong>20</strong> | <strong>20</strong>12 | 23. JAhrgANg | nichtamtlicheR teil 6267<br />

FOtO: SKP

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