Rathauskurier 20 2012 - Stadt Weimar
Rathauskurier 20 2012 - Stadt Weimar
Rathauskurier 20 2012 - Stadt Weimar
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
AmtsblAtt der stAdt WeimAr | RathausKuRieR<br />
AmtlicheR teil<br />
Amtliche BekAnntmAchungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
BEKANNTmAcHUNG<br />
Feststellung der Jahresabschlüsse<br />
<strong>20</strong>09 und <strong>20</strong>10 des Zweckverbandes<br />
musikschule »Ottmar gerster« <strong>Weimar</strong><br />
Bekanntgabe<br />
Seite 6261<br />
… über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
<strong>20</strong>09 des Zweckverbandes<br />
Musikschule »Ottmar<br />
Gerster« <strong>Weimar</strong><br />
1. der Zweckverband hat in seiner Sitzung<br />
am 11. Juli <strong>20</strong>12 folgendes beschlossen:<br />
1.1. der Jahresabschluss <strong>20</strong>09 wird festgestellt.<br />
1.2. dem Verbandsvorsitzenden, seinem<br />
Stellvertreter und dem direktor wird für<br />
das haushaltsjahr <strong>20</strong>09 entlastung erteilt.<br />
1.3. der Jahresabschluss <strong>20</strong>09 in höhe von<br />
670,67 euro wird auf neue rechnung<br />
vorgetragen.<br />
2. der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers<br />
zum Jahresabschluss <strong>20</strong>09 lautet:<br />
»unter der Bedingung, dass der im<br />
vorliegenden Jahresabschluss vorgenommenen<br />
ausbuchung der Forderungen<br />
gegen Verbandsmitglieder durch die<br />
Verbandsversammlung nach § 1 abs. 2<br />
der geschäftsordnung der gesellschaft<br />
zugestimmt wird, erteilen wir den nachstehenden<br />
Bestätigungsvermerk.<br />
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend<br />
aus Bilanz, gewinn- und Verlustrechnung<br />
sowie anhang – unter einbeziehung<br />
der Buchführung und den Lagebericht<br />
des Zweckverband musikschule<br />
»Ottmar gerster« für das geschäftsjahr<br />
vom 1. Januar bis 31. dezember <strong>20</strong>09<br />
geprüft. die Buchführung und die aufstellung<br />
von Jahresabschluss und Lagebericht<br />
nach den deutschen handelsrechtlichen<br />
Vorschriften und den ergänzenden<br />
Bestimmungen des gesellschaftsvertrags<br />
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen<br />
Vertreter der gesellschaft. unsere<br />
aufgabe ist es, auf der grundlage der von<br />
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung<br />
über den Jahresabschluss unter<br />
einbeziehung der Buchführung und über<br />
den Lagebericht abzugeben.<br />
Nr. <strong>20</strong> | <strong>20</strong>12 | 23. JahrgaNg | amtlichEr tEil<br />
AUSScHREIBUNG<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung sucht anwendungsbetreuer/in<br />
und mitarbeiter/innen<br />
Städtischer Ordnungsdienst<br />
Seite 6262 und 6263<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung<br />
nach § 317 hgB unter Beachtung<br />
der vom institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(idW) festgestellten deutschen grundsätze<br />
ordnungsmäßiger abschlussprüfung<br />
vorgenommen. danach ist die<br />
Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />
dass unrichtigkeiten und Verstöße, die<br />
sich auf die darstellung des durch den<br />
Jahresabschluss unter Beachtung der<br />
grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
und durch den Lagebericht vermittelten<br />
Bildes der Vermögens-, Finanz-<br />
und ertragslage wesentlich auswirken,<br />
mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen<br />
werden die Kenntnisse<br />
über die geschäftstätigkeit und über das<br />
wirtschaftliche und rechtliche umfeld der<br />
gesellschaft sowie die erwartungen über<br />
mögliche Fehler berücksichtigt. im rahmen<br />
der Prüfung werden die Wirksamkeit<br />
des rechnungslegungsbezogenen internen<br />
Kontrollsystems sowie Nachweise<br />
für die angaben in Buchführung, Jahresabschluss<br />
und Lagebericht überwiegend<br />
auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />
die Prüfung umfasst die Beurteilung der<br />
angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen einschätzungen<br />
der gesetzlichen Vertreter sowie die<br />
Würdigung der gesamtdarstellung des<br />
Jahresabschlusses und des Lageberichts.<br />
Wir sind der auffassung, dass unsere<br />
Prüfung eine hinreichend sichere grundlage<br />
für unsere Beurteilung bildet.<br />
unsere Prüfung hat zu keinen einwendungen<br />
geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung auf grund der<br />
bei der Prüfung gewonnenen erkenntnisse<br />
entspricht der Jahresabschluss<br />
den gesetzlichen Vorschriften und den<br />
ergänzenden Bestimmungen des gesellschaftsvertrags<br />
und vermittelt unter<br />
Beachtung der grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung ein den tatsächlichen<br />
Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />
AUSScHREIBUNG<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung modernisiert und<br />
erweitert das Staatliche Berufsbildungszentrum<br />
<strong>Weimar</strong> (SBBZ)<br />
Vermögens-, Finanz- und ertragslage<br />
der gesellschaft. der Lagebericht steht<br />
in einklang mit dem Jahresabschluss,<br />
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild<br />
von der Lage der gesellschaft und stellt<br />
die chancen und risiken der zukünftigen<br />
entwicklung zutreffend dar.<br />
Jena, 14. September <strong>20</strong>11<br />
Brammertz & Lau GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
gez. Detlef Brammertz<br />
Wirtschaftsprüfer«<br />
3. der Prüfbericht <strong>20</strong>09 mit Bilanz, gewinn-<br />
und Verlustrechnung und anhang sowie<br />
der Lagebericht liegen vom 12. bis 23.<br />
November <strong>20</strong>12 jeweils montags bis<br />
freitags während der dienststunden beim<br />
Zweckverband, Karl-Liebknecht-Straße 1,<br />
99423 <strong>Weimar</strong> öffentlich aus.<br />
<strong>Weimar</strong>, 01.10.<strong>20</strong>12<br />
gez. Dr. Gernot M. Grohs<br />
Direktor/Geschäftsleiter<br />
Bekanntgabe<br />
Seite 6263<br />
… über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
<strong>20</strong>10 des Zweckverbandes<br />
Musikschule »Ottmar<br />
Gerster« <strong>Weimar</strong><br />
1. der Zweckverband hat in seiner Sitzung<br />
am 11. Juli <strong>20</strong>12 folgendes beschlossen:<br />
1.1. der Jahresabschluss <strong>20</strong>10 wird festgestellt.<br />
1.2. dem Verbandsvorsitzenden, seinem<br />
Stellvertreter und dem direktor wird für<br />
das haushaltsjahr <strong>20</strong>10 entlastung erteilt.<br />
1.3. der Jahresabschluss <strong>20</strong>10 in höhe von<br />
11.052,79 euro wird auf neue rechnung<br />
vorgetragen.<br />
6261