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Rathauskurier 20 2012 - Stadt Weimar

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AmtsblAtt der stAdt WeimAr | RathausKuRieR<br />

AmtlicheR teil<br />

Amtliche BekAnntmAchungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

BEKANNTmAcHUNG<br />

Feststellung der Jahresabschlüsse<br />

<strong>20</strong>09 und <strong>20</strong>10 des Zweckverbandes<br />

musikschule »Ottmar gerster« <strong>Weimar</strong><br />

Bekanntgabe<br />

Seite 6261<br />

… über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

<strong>20</strong>09 des Zweckverbandes<br />

Musikschule »Ottmar<br />

Gerster« <strong>Weimar</strong><br />

1. der Zweckverband hat in seiner Sitzung<br />

am 11. Juli <strong>20</strong>12 folgendes beschlossen:<br />

1.1. der Jahresabschluss <strong>20</strong>09 wird festgestellt.<br />

1.2. dem Verbandsvorsitzenden, seinem<br />

Stellvertreter und dem direktor wird für<br />

das haushaltsjahr <strong>20</strong>09 entlastung erteilt.<br />

1.3. der Jahresabschluss <strong>20</strong>09 in höhe von<br />

670,67 euro wird auf neue rechnung<br />

vorgetragen.<br />

2. der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers<br />

zum Jahresabschluss <strong>20</strong>09 lautet:<br />

»unter der Bedingung, dass der im<br />

vorliegenden Jahresabschluss vorgenommenen<br />

ausbuchung der Forderungen<br />

gegen Verbandsmitglieder durch die<br />

Verbandsversammlung nach § 1 abs. 2<br />

der geschäftsordnung der gesellschaft<br />

zugestimmt wird, erteilen wir den nachstehenden<br />

Bestätigungsvermerk.<br />

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend<br />

aus Bilanz, gewinn- und Verlustrechnung<br />

sowie anhang – unter einbeziehung<br />

der Buchführung und den Lagebericht<br />

des Zweckverband musikschule<br />

»Ottmar gerster« für das geschäftsjahr<br />

vom 1. Januar bis 31. dezember <strong>20</strong>09<br />

geprüft. die Buchführung und die aufstellung<br />

von Jahresabschluss und Lagebericht<br />

nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften und den ergänzenden<br />

Bestimmungen des gesellschaftsvertrags<br />

liegen in der Verantwortung der gesetzlichen<br />

Vertreter der gesellschaft. unsere<br />

aufgabe ist es, auf der grundlage der von<br />

uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung<br />

über den Jahresabschluss unter<br />

einbeziehung der Buchführung und über<br />

den Lagebericht abzugeben.<br />

Nr. <strong>20</strong> | <strong>20</strong>12 | 23. JahrgaNg | amtlichEr tEil<br />

AUSScHREIBUNG<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung sucht anwendungsbetreuer/in<br />

und mitarbeiter/innen<br />

Städtischer Ordnungsdienst<br />

Seite 6262 und 6263<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung<br />

nach § 317 hgB unter Beachtung<br />

der vom institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(idW) festgestellten deutschen grundsätze<br />

ordnungsmäßiger abschlussprüfung<br />

vorgenommen. danach ist die<br />

Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />

dass unrichtigkeiten und Verstöße, die<br />

sich auf die darstellung des durch den<br />

Jahresabschluss unter Beachtung der<br />

grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

und durch den Lagebericht vermittelten<br />

Bildes der Vermögens-, Finanz-<br />

und ertragslage wesentlich auswirken,<br />

mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />

werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen<br />

werden die Kenntnisse<br />

über die geschäftstätigkeit und über das<br />

wirtschaftliche und rechtliche umfeld der<br />

gesellschaft sowie die erwartungen über<br />

mögliche Fehler berücksichtigt. im rahmen<br />

der Prüfung werden die Wirksamkeit<br />

des rechnungslegungsbezogenen internen<br />

Kontrollsystems sowie Nachweise<br />

für die angaben in Buchführung, Jahresabschluss<br />

und Lagebericht überwiegend<br />

auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />

die Prüfung umfasst die Beurteilung der<br />

angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen einschätzungen<br />

der gesetzlichen Vertreter sowie die<br />

Würdigung der gesamtdarstellung des<br />

Jahresabschlusses und des Lageberichts.<br />

Wir sind der auffassung, dass unsere<br />

Prüfung eine hinreichend sichere grundlage<br />

für unsere Beurteilung bildet.<br />

unsere Prüfung hat zu keinen einwendungen<br />

geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung auf grund der<br />

bei der Prüfung gewonnenen erkenntnisse<br />

entspricht der Jahresabschluss<br />

den gesetzlichen Vorschriften und den<br />

ergänzenden Bestimmungen des gesellschaftsvertrags<br />

und vermittelt unter<br />

Beachtung der grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />

AUSScHREIBUNG<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung modernisiert und<br />

erweitert das Staatliche Berufsbildungszentrum<br />

<strong>Weimar</strong> (SBBZ)<br />

Vermögens-, Finanz- und ertragslage<br />

der gesellschaft. der Lagebericht steht<br />

in einklang mit dem Jahresabschluss,<br />

vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild<br />

von der Lage der gesellschaft und stellt<br />

die chancen und risiken der zukünftigen<br />

entwicklung zutreffend dar.<br />

Jena, 14. September <strong>20</strong>11<br />

Brammertz & Lau GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

gez. Detlef Brammertz<br />

Wirtschaftsprüfer«<br />

3. der Prüfbericht <strong>20</strong>09 mit Bilanz, gewinn-<br />

und Verlustrechnung und anhang sowie<br />

der Lagebericht liegen vom 12. bis 23.<br />

November <strong>20</strong>12 jeweils montags bis<br />

freitags während der dienststunden beim<br />

Zweckverband, Karl-Liebknecht-Straße 1,<br />

99423 <strong>Weimar</strong> öffentlich aus.<br />

<strong>Weimar</strong>, 01.10.<strong>20</strong>12<br />

gez. Dr. Gernot M. Grohs<br />

Direktor/Geschäftsleiter<br />

Bekanntgabe<br />

Seite 6263<br />

… über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

<strong>20</strong>10 des Zweckverbandes<br />

Musikschule »Ottmar<br />

Gerster« <strong>Weimar</strong><br />

1. der Zweckverband hat in seiner Sitzung<br />

am 11. Juli <strong>20</strong>12 folgendes beschlossen:<br />

1.1. der Jahresabschluss <strong>20</strong>10 wird festgestellt.<br />

1.2. dem Verbandsvorsitzenden, seinem<br />

Stellvertreter und dem direktor wird für<br />

das haushaltsjahr <strong>20</strong>10 entlastung erteilt.<br />

1.3. der Jahresabschluss <strong>20</strong>10 in höhe von<br />

11.052,79 euro wird auf neue rechnung<br />

vorgetragen.<br />

6261

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