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Bürok REK - Helgoland

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Kommunale Daseinsvorsorge unter insularen Bedingungen<br />

Einführung / Grundlagen<br />

Möglichkeiten zur Stabilisierung bzw. zur Verbesserung der gemeindlichen Finanzsituation<br />

im 21. Jahrhundert unter Beachtung der demographischen Veränderungen auf<br />

<strong>Helgoland</strong>.<br />

Begriffsdefinition der kommunalen Daseinsvorsorge<br />

Der Begriff wurde von Ernst Forsthoff im Anschluss an Karl Jaspers in die verwaltungsrechtliche<br />

Diskussion eingebracht. In seiner 1938 in Königsberg erschienenen Schrift:<br />

„Die Verwaltung als Leistungsträger“ hat er auf die Entwicklung zur Leistungsverwaltung<br />

hingewiesen und wollte mit der Begriffsbildung eine Abkehr vom seit Otto Mayer<br />

vorherrschenden Verwaltungsverständnis einleiten, der unter der für die verwaltungsrechtliche<br />

Dogmatik maßgeblichen Verwaltung noch in erster Linie die (hoheitliche) Eingriffsverwaltung<br />

verstand. Forsthoff definierte den Begriff Daseinsvorsorge als „diejenigen<br />

Veranstaltungen, die zur Befriedigung des Appropriationsbedürfnisses getroffen<br />

wurden“. Forsthoff hat dem Begriff noch eine wirtschaftslenkende und die individuelle<br />

Freiheit verneinende Vorstellung zugrunde gelegt. Damals (1938) gab es unter der NS-<br />

Herrschaft in Deutschland keinen Grundrechtsschutz, der die individuelle Freiheitsentfaltung<br />

garantiert hätte. Damit einhergehend konnte die Daseinsverantwortung nicht<br />

beim Einzelnen liegen, sondern nur bei den Trägern der politischen Gewalt (Staat und<br />

Partei). Von der politischen Gewalt sollte die Daseinsvorsorge im Rahmen ihrer Daseinsverantwortung<br />

getroffen werden.<br />

Daseinsvorsorge ist ein unbestimmter verwaltungsrechtlicher Begriff, der auch in der<br />

politischen und sozialwissenschaftlichen Diskussion eine wichtige Rolle spielt. Er umschreibt<br />

die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein sinnvolles menschliches<br />

Dasein notwendigen Güter und Leistungen − die sogenannte Grundversorgung. Dazu<br />

zählt als Teil der Leistungsverwaltung die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen<br />

für die Allgemeinheit, also Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser-, und<br />

Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen,<br />

Krankenhäuser, Friedhöfe, Bäder usw. (Infrastruktur). Dabei handelt es sich<br />

größtenteils um Betätigungen, die heute von kommunalwirtschaftlichen Betrieben<br />

wahrgenommen werden.<br />

Im Rahmen der derzeitigen Privatisierungsdebatte wird der Begriff zunehmend polarisierend<br />

aufgefasst. Wer eher etatistisch denkend den Staat in erster Linie als „Gewährleistungsstaat“<br />

ansieht, neigt dazu, dem Begriff eine besondere und wichtige Rolle einzuräumen.<br />

Liberale, bzw. neoliberale Politiker halten das Ende der Daseinsvorsorge für<br />

gekommen. Jedenfalls ist seit der fortschreitenden Privatisierung zu beobachten, dass<br />

viele ehemals von Staats- bzw. Gemeindemonopolen wahrgenommene Betätigungen<br />

der Daseinsvorsorge heute mit privaten Anbietern konkurrieren müssen bzw., dass die<br />

traditionellen Leistungen der Daseinsvorsorge heute auch von Privaten wahrgenommen<br />

werden. Auch im Zuge der fortschreitenden Europäisierung des Wirtschaftsrechts<br />

sehen selbst viele Kommunen und Vertreter der Kommunalwirtschaft die Aufgabe der<br />

Kommunalwirtschaft schrumpfen.<br />

<strong>REK</strong> <strong>Helgoland</strong> - BAND III<br />

Einführung 12

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