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Bürok REK - Helgoland

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Herausarbeitung und Entwicklung des Alleinstellungsmerkmals<br />

„Wiederaufbauarchitektur“<br />

Einführung / Grundlagen<br />

Die Idee einer staatlichen Denkmalpflege entwickelte sich in Deutschland mit dem<br />

beginnenden 19. Jahrhundert. Maßgeblicher Motor war hier der preußische Architekt<br />

und Stadtplaner Karl Friedrich Schinkel (1781-1841). Er war am Ende seiner Laufbahn<br />

als Oberlandesbaudirektor der Architekt des Königs von Preußen. In dieser Funktion<br />

bestimmte er nicht nur maßgeblich durch eigene Bauwerke den Stil der Zeit. Über seinen<br />

Schreibtisch gingen als Prüfinstanz für Gesamtpreußen sämtliche Bauvorhaben des<br />

Staates. Dabei behielt sich Schinkel vor, sämtliche Entwürfe zu überarbeiten, was zu einer<br />

stilistischen Optimierung der öffentlichen Bauten in ganz Preußen führte. Der Schinkel-Stil<br />

wurde zur Mode. Er war Generalplaner und gleichzeitig Begründer einer später<br />

nach ihm benannten eigenen Architekturschule mit den bedeutenden Schülern und<br />

späteren Architekten Persius und Stüler. Mit seiner klassizistischen Architekturauffassung<br />

begründete er einen Stil, der sich stark an traditionell überlieferten Architekturen<br />

orientierte. Neben dem Erschaffen von „Neuem“ rückte erstmals das „Konservieren“<br />

bzw. „Weiterbauen“ von vorhandener Substanz in den Fokus. Man setzte sich dann im<br />

späteren Verlaufe des 19. Jahrhunderts, insbesondere in der Phase des sogenannten<br />

Historismus, intensiv mit Fragen der überlieferten Bausubstanz auseinander und kopierte<br />

von der klassischen Antike bis zum Barock sämtliche Architekturstile der Vergangenheit.<br />

So wurden außerdem am Ende des 19. Jahrhunderts viele gotische Bauwerke<br />

überhaupt erst (im Geist der Begründer) endgültig fertig gestellt (z. B. die Türme des<br />

Kölner und des Schleswiger Doms).<br />

Ein erstes Denkmalschutzgesetz entstand in Deutschland dann allerdings erst 1902 (für<br />

das Großherzogtum Hessen). Bezeichnend ist, dass diese aus der Historie überlieferten<br />

nunmehr fertig gestellten sowie die neuen im alten „historisierenden“ Stil errichteten<br />

Gebäude in der Gründerzeit des Kaiserreiches in Deutschland bis hin zu denen des<br />

beginnenden 20. Jahrhunderts schon damals zu besonderen Objekten des Tourismus<br />

wurden. Beispielhaft hierfür ist auch die „historisierende“ Bäderarchitektur an sämtlichen<br />

Küsten Europas.<br />

Mit dem erheblichen Verlust von historischer Bausubstanz im 2. Weltkrieg und dann<br />

zusätzlich später in der Phase des Wiederaufbaus in Deutschland in den 50er und<br />

60er Jahren, entwickelte sich beginnend in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts eine<br />

Denkweise, die auch profaneren Gebäuden der Alltagsarchitektur einen höheren Wert<br />

beimaß. Schlösser und sakrale Gebäude wurden bereits mit der Implementierung demokratischer<br />

Strukturen in Deutschland und der damit verbundenen stärkeren Verstaatlichung<br />

bzw. Säkularisierung ab Mitte des 19. Jahrhunderts zu Objekten des öffentlichen<br />

Interesses und auch zu ersten Attraktionen und Zielen des sich neu entwickelnden<br />

Wirtschaftsfeldes „Tourismus“.<br />

Zum Ende des 20. und mit Beginn des 21. Jahrhunderts rücken die Gebäude, die nach<br />

dem 2. Weltkrieg entstanden sind, in den Fokus der Betrachtung der Denkmalpflege. In<br />

der Regel erfolgt eine Unterschutzstellung nicht vor Ablauf von 30 Jahren. Inzwischen<br />

wird nach nunmehr ca. 60 Jahren die Wiederaufbauarchitektur in den damals getrennten,<br />

beiden deutschen Staaten einhellig als historische Zeitschicht betrachtet, der in<br />

ihrer Einfachheit und mit Anknüpfungen an die klassische Moderne, teilweise an die<br />

Heimatschutzarchitektur und im Falle <strong>Helgoland</strong> mit Anknüpfungen an die „nordische<br />

<strong>REK</strong> <strong>Helgoland</strong> - BAND III<br />

Einführung 20

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