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Bürok REK - Helgoland

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Erste Schritte und weitere Maßnahmen<br />

▪ Merkblatt über steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bei Kulturdenkmalen<br />

auf <strong>Helgoland</strong>. Im Sommer 2010 ist mit Unterstützung und durch Koordinierung<br />

der IPP-Ingenieurgesellschaft als Pilotprojekt eine gemeinsame Informationsbroschüre<br />

des Landesamtes für Denkmalpflege und der Gemeinde <strong>Helgoland</strong> erschienen<br />

und an sämtliche Grundstückseigentümer auf <strong>Helgoland</strong> verteilt worden. Mit<br />

diesem Merkblatt ist erstmals eine detaillierte Übersicht über die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten<br />

vorhanden, die umfassend die aktuellen steuerrechtlichen<br />

Bedingungen formuliert und dem Eigentümer die jeweiligen Prozessschritte<br />

verdeutlicht und Ansprechpartner benennt. Angepasst an die besondere Situation<br />

werden Abschreibungsmöglichkeiten nicht nur den Eigentümern eingetragener,<br />

sondern auch einfacher Kulturdenkmale gegeben.<br />

▪ Umbau des Hotels Hilligenlei zum Aparthotel Klassik auf <strong>Helgoland</strong>. Durch den<br />

insularen Hotelier Detlev Rickmers wurde im Sommer 2010 ein Hotel mit Interieur<br />

im Stile der 50er Jahre eröffnet. Die Zielsetzung ist es, dem Gast unter Zuhilfenahme<br />

moderner Technik einen Eindruck des Flairs der 50er Jahre zu vermitteln.<br />

Damit wird im Sinne einer ganzheitlichen Inselentwicklung in diesem Bereich des<br />

Tourismus an die Geschichte <strong>Helgoland</strong>s angeknüpft und Bestehendes zeitgemäß<br />

in Wert gesetzt.<br />

▪ Fortschreibung der denkmalpflegerischen Zielplanung bzw. Fortentwicklung<br />

zum Masterplan „Denkmalschutzbereiche auf <strong>Helgoland</strong>“.<br />

(formelle Ebene)<br />

Die 1991/1992 vom Landesamt für Denkmalpflege SH aufgestellte denkmalpflegerische<br />

Zielplanung verfolgte das Ziel, die besondere Situation <strong>Helgoland</strong>s und<br />

seiner Bebauung zu erfassen und mittels einer Dokumentation die schützenswerten<br />

Objekte zu erheben. Entstehung und Anwendung dieses Instrumentariums haben<br />

in der Vergangenheit mehrfach zu Auseinandersetzungen zwischen Behörden<br />

auf Kreis- und Landesebene einerseits und der Gemeinde <strong>Helgoland</strong> sowie privaten<br />

Eigentümern anderseits geführt, da vielfach nicht vermittelt werden konnte, in welchem<br />

Kontext das jeweilige Einzelgebäude zu sehen ist und welchen Stellenwert es<br />

unter Berücksichtigung seiner näheren und weiteren Umgebung hat. Mit der Anwendung<br />

des Instruments eines Masterplans könnten auf <strong>Helgoland</strong> eine Neubewertung<br />

der denkmalpflegerischen Zielplanung erfolgen und die Kulturdenkmale<br />

in Denkmalbereiche „überführt“ werden. Eine Veränderung hinsichtlich des Denkmalschutzes<br />

in Schleswig-Holstein ist damit allerdings nicht verbunden. Weiter<br />

reichende Veränderungen blieben einer Novellierung des Denkmalschutzgesetzes<br />

Schleswig-Holstein bzw. einiger seiner Teile vorbehalten. Mit der Einführung von<br />

Denkmalschutzbereichen wären Genehmigungsentscheidungen deutlich transparenter<br />

und einfacher nachzuvollziehen. Vorteile ergäben sich ggf. auch hinsichtlich<br />

steuerlicher Begünstigungen, wenn „keine“ Veränderungen am Denkmal durchgeführt<br />

werden. (siehe IP 01.01)<br />

▪ Aufstellung eines Denkmalpflegeplanes mit Veröffentlichung einer Fibel für<br />

Denkmaleigentümer.<br />

(informelle Ebene)<br />

Teil des Maßnahmenkonzeptes für <strong>Helgoland</strong> ist die Erstellung einer Denkmal-Fibel.<br />

Grundlage hierfür sind zunächst Kartierungen gemäß Impulsprojektskizze. Im<br />

Anschluss daran können Denkmalpflegepläne aufgestellt werden, die eine sachgerechte<br />

Einzelfallentscheidung ermöglichen würden. (siehe IP 01.01)<br />

<strong>REK</strong> <strong>Helgoland</strong> - BAND III<br />

Einführung 30

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