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Bürok REK - Helgoland

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2. Verbunden mit dem Leitprojekt „Landgewinnung“ wird bzw. kann auch der Siedlungsdruck<br />

auf die Helgoländer Bestandsbebauung reduziert werden. Damit verbunden<br />

ist einerseits die Chance und die Möglichkeit anderer Grundrisse, die verstärkt<br />

auf die moderne Nachfrage reagieren können. Gleichzeitig muss aber durch<br />

die Quantität des neuen Angebotes - im Interesse der Eigentümer von Bestandsimmobilien<br />

- auch darauf geachtet werden, dass es nicht zu einem Überangebot an<br />

Wohnflächen kommt. Dieses würde zu einem Preisverfall bei den Bestandsimmobilien<br />

führen, der weder im Interesse des Eigentümer noch der politischen Gemeinde<br />

<strong>Helgoland</strong> sein kann.<br />

Wirtschaftliche Gesichtspunkte beim Erhalt von Kulturdenkmalen aus Sicht der<br />

Eigentümer<br />

Der Eigentümer eines Kulturdenkmals ist gemäß Gesetzeslage zu seinem Erhalt verpflichtet.<br />

Diese Verpflichtung hat zwar wirtschaftliche Grenzen, besteht aber zunächst<br />

dem Grunde nach (Sozialbindung des Eigentums) und schränkt damit den Eigentümer<br />

in seinen nach Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz geschützten Rechten ein.<br />

In einem diversifizierten und ausdifferenzierten Immobilienmarkt auf dem Festland bestehen<br />

für Eigentümer in der Regel vielfältige Möglichkeiten, dem individuellen Lebensstil<br />

entsprechend und unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel, Lebensziele und<br />

Wohnvorstellungen umzusetzen. Die Märkte weisen hier eine hohe Flexibilität auf, die<br />

stärker auf die Bedürfnisse von Erwerbern historischer Gebäude bzw. von Flächen für<br />

Neubauten eingehen können.<br />

Die besonderen Bedingungen der Helgoländer Situation führen jedoch zu einem besonders<br />

unvollkommenen Wohnungsmarkt:<br />

▪ Der Markt hat eine nur begrenzte, sehr genau quantifizierbare Größe an Immobilienobjekten.<br />

▪ Ein Großteil der Immobilienobjekte sind mit einem denkmalrechtlichen Schutzstatus<br />

unterschiedlicher Tiefe und Schärfe belegt.<br />

▪ <strong>Helgoland</strong> hat auf Grund der insularen Lage und räumlichen Grenzen grundsätzlich<br />

bebaubarer Siedlungsflächen derzeit kaum Ausweichmöglichkeiten. Wesentliche<br />

Impulse zur Verbesserung könnten kurzfristig nur durch die Umsetzung des B-Plans<br />

4 (Leuchtturmstraße) gesetzt werden.<br />

▪ Das Angebot von unterschiedlichen Grundrisstypen in den geschützten Bestandsgebäuden<br />

ist sehr gering. Vielfältige Möglichkeiten für neue Wohnformen mit den<br />

Ansprüchen des 21. Jahrhunderts sind in den Bestandsgebäuden nur begrenzt realisierbar.<br />

▪ Zeitgemäßes, unter Einhaltung der Bestimmungen der EnEV - Wohnen ist erheblich<br />

erschwert, da die Konstruktionen vieler Gebäude bei Sanierung unter denkmalpflegerischen<br />

Gesichtspunkten lediglich aufwändige Detaillösungen erfordern (z.<br />

B. Innendämmung mit Silikatplatten) bzw. Außendämmungen Grenzen hinsichtlich<br />

der Dicken des Dämmmaterials haben.<br />

Im Ergebnis ist daher unter Beibehaltung der bestehenden Schutzstatuten eine Veränderung<br />

bzw. Verbesserung der wirtschaftlichen Situation nur möglich, indem der Markt<br />

Öffnung und Aufweitung durch neue Immobilienangebote erfährt. Hierfür sind neue<br />

Wohnbauflächen notwendig. (siehe auch im vorhergehenden Absatz unter „Chancen“<br />

Leitprojekt „ Landgewinnung“)<br />

<strong>REK</strong> <strong>Helgoland</strong> - BAND III<br />

Einführung 26

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