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Amtsblatt Stadt Wernigerode 07 - 2013 (4.45 MB)

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Umlegungsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> gibt bekannt:Verf. Nr.: V11-22/2008Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über dieVorwegnahme der Entscheidung Nr. 45 nach § 76 Baugesetzbuch (BauGB)Der durch den Umlegungsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> am 30.05.<strong>2013</strong>gefasste Beschluss über die Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76BauGB ist am 14.06.<strong>2013</strong> unanfechtbar geworden. Von der Inkraftsetzungsind folgende Flurstücke betroffen: Gemarkung <strong>Wernigerode</strong>, Flur 7, Flurstücke154, 155, 156, 157Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den imBeschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.Soweit sich aus dem Beschluss nichts anderes ergibt, geht das Eigentum anausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuenEigentümer über. Die zugewiesenen Grundstücke und Grundstücksteilewerden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt wurden. Die dinglichenRechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstückeund Grundstücksteile.Die oben genannten Flurstücke sind dem Umlegungsverfahren unterworfen.Mit der Bekanntmachung werden die Geldleistungen fällig.Der Beschluss über die Vorwegnahme der Entscheidung kann bis zur Berichtigungdes Grundbuches im Landesamt für Vermessung und GeoinformationSachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg, von jedemeingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats, vom Tage nach derBekanntgabe an gerechnet, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruchist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>unter folgender Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen:Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-AnhaltOtto-von-Guericke-Straße 15, 39104 MagdeburgDer Widerspruch soll einen bestimmten Antrag enthalten. Zur Begründungdienende Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.<strong>Wernigerode</strong>, 20.06.<strong>2013</strong>gez. Dieter KönekeDer Vorsitzende des Umlegungsausschusses der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>Verf. Nr.: V11-22/2008Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über dieVorwegnahme der Entscheidung Nr. 46 nach § 76 Baugesetzbuch (BauGB)

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