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babe-kv-2008-fassung-september - KursleiterIn.at

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KAPITEL 11ANHÄNGE UND EMPFEHLUNGENA) DIENSTZETTELDieser h<strong>at</strong> den Bestimmungen des AVRAG zu entsprechenund insbesondere die fristgerechte Vorlage vonVordienstzeiten gemäß § 15 Abs 3 zu bestätigen bzwauf die Frist zur Vorlage derselben hinzuweisen.B) BEENDIGUNG DURCH ZEITABLAUFFür den Fall, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbartwird, empfiehlt die Berufsvereinigung der Arbeitgeberpriv<strong>at</strong>er Bildungseinrichtungen (BABE),Kinderspitalgasse 5, 1090 Wien ihren Mitgliedern hinsichtlichder Mitteilung über die Fortsetzung oder Beendigungder Befristung folgende Vorgehensweise:Bei einer Befristung die länger als 3 Mon<strong>at</strong>e bzw längerals 6 Mon<strong>at</strong>e andauert, ist der Arbeitnehmer bzw dieArbeitnehmerin und der Betriebsr<strong>at</strong> zwei Kalenderwochenbzw vier Kalenderwochen vor dem vereinbartenEnde im Vorhinein über die Fortsetzung oder Beendigungdes Dienstverhältnisses zu informieren.Erfolgt die Mitteilung an den Arbeitnehmer bzw die Arbeitnehmerinnicht fristgerecht und endet das Arbeitsverhältnist<strong>at</strong>sächlich, so erstreckt sich der Entgeltanspruchum die Tage der Säumnis (Kalendertage).Eine fristgerechte Mitteilung über Beendigung oderFortsetzung des Dienstverhältnisses liegt vor, wenndiese entweder mündlich, per Fax oder E-Mail bzwper Post erfolgte. Die fristgerechte Mitteilung überFortsetzung oder Beendigung des Dienstverhältnissesh<strong>at</strong> tunlichst mündlich zu erfolgen, soweit dies nichtmöglich ist, wird das Aufgabed<strong>at</strong>um einer schriftlicheno.a. Verständigungsformen an eine bekannte Zustelladressezur Berechnung der Frist herangezogen.– 27 –

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