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babe-kv-2008-fassung-september - KursleiterIn.at

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Zwischen derBerufsvereinigung der ArbeitgeberInnen priv<strong>at</strong>er Bildungseinrichtungen (BABE),Alfred-Dallinger-Pl<strong>at</strong>z 1, 1034 Wieneinerseits und demÖsterreichischen Gewerkschaftsbund,Gewerkschaft der Priv<strong>at</strong>angestellten, Druck, Journalismus, Papier,Wirtschaftsbereich Forschung, Bildung und Kultur,Alfred-Dallinger-Pl<strong>at</strong>z 1, 1034 Wienund derGewerkschaft vida,Margaretenstraße 166, 1050 Wienandererseits wird folgenderKOLLEKTIVVERTRAGbetreffend dieArbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der priv<strong>at</strong>enBildungseinrichtungenvereinbartKAPITEL 1GELTUNGSBEREICH§ 1 Geltungsbeginn und Geltungsdauer(1) Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Mai <strong>2008</strong> inKraft und wird hinsichtlich der Bestimmungen für dievom Geltungsbereich gemäß § 2 Abs<strong>at</strong>z 1, lit c) erfasstenArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf unbestimmteZeit abgeschlossen. Er kann jeweils unterEinhaltung einer Kündigungsfrist von 6 (sechs) Mon<strong>at</strong>enzum Quartalsende mittels eingeschriebenen Briefesgekündigt werden. Im Falle der Kündigung desVertrages nehmen die Vertragspartner innerhalb einesMon<strong>at</strong>es nach erfolgtem Ausspruch der Kündigungdie Verhandlungen über den Abschluss einesneuen Kollektivvertrages auf.(1a) Die §§ 2 (3), 4 (1)a, 15 (2)a, 16 (3) und 20 (8)treten in der geänderten Fassung mit 1. September<strong>2008</strong> in Kraft.(2) Hinsichtlich der Bestimmungen für die vom Geltungsbereichgemäß § 2 Abs<strong>at</strong>z 3 erfassten Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer kann der Kollektivvertragunter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Mon<strong>at</strong>zu jedem Mon<strong>at</strong>sletzten mittels eingeschriebenenBriefes gekündigt werden.§ 2 Geltungsbereich(1) Dieser Kollektivvertrag gilta) räumlich: für das Gebiet der Republik Österreichb) fachlich: für sämtliche Betriebe, Unternehmenund Vereine der Mitglieder der Berufsvereinigungder Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen priv<strong>at</strong>er Bildungseinrichtungen(BABE).– 7 –

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