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babe-kv-2008-fassung-september - KursleiterIn.at

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Ansparen eines ZeitguthabensDie Differenz von kollektivvertraglicher wöchentlicherNormalarbeitszeit und der t<strong>at</strong>sächlich geleisteten wöchentlichenArbeitszeit wird auf einem Zeitkonto gutgeschrieben,wobei das gesetzlich zulässige Höchstausmaßder wöchentlichen und täglichen Arbeitszeitals Obergrenze gilt.Im Falle einer Fortzahlung des Entgeltes ohne t<strong>at</strong>sächlicheArbeitsleistung gilt die im Durchschnitt der letzten13 Wochen t<strong>at</strong>sächliche Arbeitsleistung als erbracht.(Anmerkung: Damit gilt nicht nur die Normalarbeitszeit alserbracht sondern auch jene Mehrarbeit die durchschnittlichfür das Vorruhestandsmodell angespart wird).Allfällige Grenzen für die Übertragbarkeit von Zeitguthabenin Betriebsvereinbarungen zur Gleitzeit geltenwährend der Rahmenzeit nicht.Optional:Es können Plusstunden aus dem Gleitzeitkonto imAusmaß von .................... Stunden für das Vorruhestands-Zeitguthabeneingebracht werden.Hier ist eine Bezugnahme auf die jeweilige Gleitzeitvereinbarungerforderlich.Überstunden-Pauschalen können ausgesetzt oderweiterverrechnet werden. In letzterem Fall werdennur jene geleisteten Stunden für das Zeitguthabengutgeschrieben, die über die Normalarbeitszeit unddie vereinbarte Überstundenanzahl hinausgehen.Kombin<strong>at</strong>ion aus Entgeltreduktion und Erwerbvon ZeitguthabenIm Rahmen der Grenzen beider Modelle, die sich auseinem maximalen Erwerb von Zeitguthaben durchMehrarbeit von bis zu 228 Wochen pro Jahr und einermaximalen Reduktion des Entgelts um 20% ergeben,können die beiden Modelle kombiniert werden.Beispiel:Wenn man das Entgelt auf 82,5% reduziert und die Arbeitszeitum 10% erhöht (von 38 auf 42 Stunden),kommt man mit Mehrarbeit schon nach 3 Jahren aufein Freijahr. Man leistet in 3 Jahren die Arbeit für3,3 Jahre und erhält in 4 Jahren das Entgelt für 3,3 Jahre.Rücktrittsmöglichkeiten beim AnsparmodellBis 6 Mon<strong>at</strong>e vor dem vereinbarten Freizeitblock kanndie Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer von dem Vertragohne Begründung zurücktreten; danach nur beinachweislich eingetretenen, schwerwiegenden Veränderungender priv<strong>at</strong>en Lebensumstände. Für dieseFälle ist ein Ausgleich der Zeitguthaben zu vereinbaren.Sollte das Vorruhestandsmodell in beiderseitigem Einvernehmengelöst werden, so gilt das Dienstverhältnisals aufrecht.Im Fall einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsvertragesgelten die im Kollektivvertrag zur Abgeltung vonMehrarbeit bzw. Überstunden vereinbarten Bedingungen.BestandsschutzDie Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer kann nur in begründetenFällen nach besonderer Ber<strong>at</strong>ung mit demBetriebsr<strong>at</strong> gekündigt werden.Ansprüche bei vorzeitiger BeendigungBei Beendigung des Dienstverhältnisses in der Rahmenzeitvor vollständigem Verbrauch der Freizeitphasemuss der Dienstgeber das offene Arbeitszeitguthabenauszahlen.Wird innerhalb der Rahmenzeit (einschließlich desFreizeitblockes) aus welchem Grund auch immer, vorzeitigbeendet, ist das Entgelt (inklusive Sonderzahlungen)für diesen Zeitraum so zu stellen, als ob esnicht gekürzt worden wäre und die dabei sich ergebendeDifferenz nachzuzahlen bzw. es müssen im AnsparmodellMehrarbeitsansprüche i.S. des §19e AZGin der Fassung BGBl 1997/46 voll abgegolten werden.SchlussbestimmungenWährend des Zeitraumes des Vorruhestandsmodellsbleibt der/die Arbeitnehmer oder ArbeitnehmerinDienstnehmer des Unternehmens. Die Entscheidungüber die Verwendung des Freizeitblockes liegt im Ermessendes/der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin.Durch den Abschluss einer Vorruhestandsvereinbarungbleiben alle übrigen Rechte und Pflichten ausdem Dienstverhältnis unberührt............................................................... ..............................................................Für die Geschäftsführung:Für den Betriebsr<strong>at</strong>:– 34 –

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