12.07.2015 Aufrufe

babe-kv-2008-fassung-september - KursleiterIn.at

babe-kv-2008-fassung-september - KursleiterIn.at

babe-kv-2008-fassung-september - KursleiterIn.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 4 Durchrechnungszeitraum und Konsum<strong>at</strong>ion der angesparten Zeit4.1.1 RahmenzeitUnter der Rahmenzeit wird die Ansparzeit plus demFreizeitblock verstanden. Die Dauer der Rahmenzeit(Ansparzeit plus Freizeitblock) ist je nach gewähltemModell mit maximal 3 bzw 2,5 Jahren begrenzt.Die Dauer der Ansparzeit und des Freizeitblocks ist imVorhinein zu vereinbaren, wobei das Verhältnis vonAnsparzeit und Freizeitblock im Rahmen der zulässigengesetzlichen und kollektivvertraglichen Grenzenindividuell zu vereinbaren ist.Der Freizeitblock zählt zur Dienstzeit und ist daher füralle Ansprüche anzurechnen, die sich nach der Dauerder Dienstverhältnisse beim/bei der selben DienstgeberInrichten.4.1.2 Lage des FreizeitblockesDer Freizeitblock liegt immer unmittelbar vor Ende derRahmenzeit.Der Freizeitblock ist ungeteilt zu verbrauchen.4.1.3 UrlaubsverbrauchWenn in ein Arbeitsjahr Zeiten der Freistellung fallen,dann gebührt ein Urlaubsanspruch in diesem Jahr nurin dem Ausmaß, das der Zeit der Arbeitsphase in diesemJahr entspricht.Es kann nur ein Jahresurlaubsanspruch gemeinsammit dem Freizeitblock konsumiert werden.4.1.4 EntgeltfortzahlungKrankenstände bis zum Ausmaß der Dauer der gesetzlichenEntgeltfortzahlung haben auf die Dauerund Einteilung der Rahmenzeit keinen Einfluss.Für den Fall einer Fortzahlung des Entgeltes ohne t<strong>at</strong>sächlicheArbeitsleistung gilt die innerhalb der Rahmenzeitvereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeitim Durchschnitt der letzten 13 Wochen als erbracht.Der Ablauf der Rahmenfrist wird durch Krankenstand,Karenz, Präsenz- und Zivildienst gehemmt, wenn beiAbwesenheitszeiten ohne Entgeltanspruch keine Zeitguthabenerworben beziehungsweise verbraucht werden.Dementsprechend kann dadurch die Rahmenzeitüberschritten werden.Die Rahmenzeit verlängert sich um jene Periode in derauf Grund einer Schwangerschaft keine Überstundengeleistet werden dürfen. In dieser Zeit wird die wöchentlicheNormalarbeitszeit nicht überschritten.Berechnung des Gehaltes – Modell der Entgeltreduktion in der RahmenzeitDas Gehalt und Pauschalen werden aliquot zur Reduzierungder Arbeitszeit in der Rahmenzeit gekürzt.Taggelder, Vortragshonorare etc werden nicht reduziert.Die Festlegung des geringeren Entgelts beim Modellder Entgeltreduktion ergibt sich folgendermaßen:Sabb<strong>at</strong>icalbruttomon<strong>at</strong>sentgelt= Vollzeitbruttomon<strong>at</strong>sentgelt* (1 – Laufzeitder Freistellungsphasein Mon<strong>at</strong>en / Laufzeitder Sabb<strong>at</strong>ical-Rahmenzeit)Beispiel:Bruttomon<strong>at</strong>sentgelt: € 2.000Rahmenzeit: 30 Mon<strong>at</strong>e, Freistellungsphase: 6 Mon<strong>at</strong>e(also ein FünftelSabb<strong>at</strong>icalbruttomon<strong>at</strong>sentgelt= 2000* (1- 6/30) = 2000*(4/5)= € 1.600Die Ansprüche auf das 13. und 14. Mon<strong>at</strong>sgehalt bleibenaliquot aufrecht.Die Grenzen für die Übertragbarkeit von Zeitguthabennach Betriebsvereinbarungen zur Gleitzeit geltenwährend der Rahmenzeit nicht.Hier ist eine Bezugnahme auf die jeweilige Gleitzeitvereinbarungerforderlich.Ansparmodell – Andere Verteilung der Normalarbeitszeit ohne Entgeltreduktion beiErwerb von Zeitguthaben in der AnsparphaseWährend der gesamten vereinbarten Rahmenzeit gebührtdem/der ArbeitnehmerIn das für die vereinbarteNormalarbeitszeit zustehende Entgelt (inklusive derSonderzahlungen).Ansparen eines ZeitguthabensDie Differenz von kollektivvertraglicher wöchentlicherNormalarbeitszeit und der t<strong>at</strong>sächlich geleisteten wöchentlichenArbeitszeit wird auf einem Zeitkonto gutgeschrieben,wobei das gesetzlich zulässige Höchst-– 30 –

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!