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Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank

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12 I. Innovation, Technologie und Neue Mobilität<br />

→ Kosten, die zur Weiterentwicklung und Verbesserung<br />

der Innovation aufgrund von Erfahrungen in<br />

der kommerziellen Nutzung nötig sind, können<br />

ebenso mitfinanziert werden wie Maßnahmen zur<br />

Qualitätssicherung. Die FuE-Phase endet mit dem<br />

Abschluss der Entwicklungsarbeiten, die für die<br />

kommerzielle Nutzung erforderlich sind.<br />

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?<br />

(FuE-Phase)<br />

Förderfähige Kosten werden bis zu 100 Prozent und bis<br />

zu einem Höchstbetrag von 5 Millionen Euro pro Vorhaben<br />

mitfinanziert. Die Finanzierung besteht aus<br />

einer Fremdkapital- und einer Nachrangtranche, bei<br />

einer Laufzeit von je zehn Jahren. Im Rahmen der<br />

Energiewende können auch Anträge für größere Innovationsvorhaben<br />

zur Energieeinsparung, -erzeugung,<br />

-speicherung und -übertragung mit einem Finanzierungsbedarf<br />

bis max. 25 Millionen Euro je Vorhaben<br />

bzw. 50 Millionen Euro pro Unternehmen je Kalenderjahr<br />

gestellt werden.<br />

Programmteil II:<br />

Für wen?<br />

(<strong>Förderung</strong> in der Markteinführungsphase)<br />

Gefördert werden können Unternehmen, welche die<br />

KMU-Kriterien der EU-Kommission (Definition gemäß<br />

Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003<br />

betreffend die Definition der Kleinstunternehmen<br />

sowie der kleinen und mittleren Unternehmen – ABl.<br />

der EU L 124/36 vom 20.05.2003) erfüllen, und Freiberufler,<br />

die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen<br />

in Deutschland einführen oder sich an der<br />

Markteinführung maßgeblich beteiligen.<br />

Wie?<br />

Was wird mitfinanziert? (Innovationskosten in der<br />

Markteinführungsphase)<br />

Hierzu zählen alle Maßnahmen, die bei der Erschließung<br />

neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden<br />

nötig sind (beispielsweise Kosten<br />

für Unternehmensberatung, Ausbildung, Marktforschung<br />

und Marktinformation, daneben Investitionen<br />

im Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte<br />

oder Produktionsverfahren). Die Markteinführungsphase<br />

endet spätestens drei Jahre nach Beginn<br />

der kommerziellen Nutzung.<br />

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?<br />

(Markteinführungsphase)<br />

Alte Bundesländer:<br />

Hier werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen<br />

Kosten finanziert. Der Kredit beläuft sich auf maximal<br />

1 Million Euro pro Vorhaben.<br />

Neue Bundesländer und Berlin:<br />

Es werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten<br />

finanziert. Der Kredit beläuft sich auf max. 2,5 Millionen<br />

Euro pro Vorhaben.<br />

Weitere – für alle Programmteile geltende –<br />

Bedingungen:<br />

In den zwei Programmteilen können mehrere Vorhaben<br />

pro Unternehmen gefördert werden.<br />

Haftungsfreistellung: Die Kreditinstitute werden von<br />

ihrer Haftung für die Rückzahlung der Nachrangtranche<br />

freigestellt. Die Bank tritt mit ihren Forderungen aus<br />

der Nachrangtranche im Rang hinter die Forderungen<br />

aller gegenwärtigen und künftigen Fremdkapitalgeber<br />

zurück. Vom Unternehmen sind für die Nachrangtranche<br />

keine Sicherheiten zu stellen. Die Fremdkapitaltranche<br />

steht im Risiko des Kreditinstituts und ist<br />

banküblich zu besichern. Eine Absicherung der Fremdkapitaltranche<br />

mit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Verhältnis zwischen Nachrangtranche und Fremdkapitaltranche:<br />

Der Anteil der Nachrangtranche am<br />

Finanzierungspaket aus Fremdkapitaltranche und<br />

Nachrangtranche beträgt bei Antragstellern mit einem<br />

Jahresumsatz<br />

→ bis zu 50 Millionen Euro 60 Prozent<br />

→ über 50 Millionen Euro 50 Prozent<br />

Ein Innovationsvorhaben kann auf Wunsch des Unternehmens<br />

auch zu 100 Prozent mit der Fremdkapitaltranche<br />

finanziert werden (Verzicht auf die Nachrangtranche).<br />

Tilgungsfreie Anlaufjahre: Bei der Fremdkapitaltranche<br />

sind bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre<br />

möglich und die Nachrangtranche umfasst sieben tilgungsfreie<br />

Anlaufjahre. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf

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