Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank
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12 I. Innovation, Technologie und Neue Mobilität<br />
→ Kosten, die zur Weiterentwicklung und Verbesserung<br />
der Innovation aufgrund von Erfahrungen in<br />
der kommerziellen Nutzung nötig sind, können<br />
ebenso mitfinanziert werden wie Maßnahmen zur<br />
Qualitätssicherung. Die FuE-Phase endet mit dem<br />
Abschluss der Entwicklungsarbeiten, die für die<br />
kommerzielle Nutzung erforderlich sind.<br />
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?<br />
(FuE-Phase)<br />
Förderfähige Kosten werden bis zu 100 Prozent und bis<br />
zu einem Höchstbetrag von 5 Millionen Euro pro Vorhaben<br />
mitfinanziert. Die Finanzierung besteht aus<br />
einer Fremdkapital- und einer Nachrangtranche, bei<br />
einer Laufzeit von je zehn Jahren. Im Rahmen der<br />
Energiewende können auch Anträge für größere Innovationsvorhaben<br />
zur Energieeinsparung, -erzeugung,<br />
-speicherung und -übertragung mit einem Finanzierungsbedarf<br />
bis max. 25 Millionen Euro je Vorhaben<br />
bzw. 50 Millionen Euro pro Unternehmen je Kalenderjahr<br />
gestellt werden.<br />
Programmteil II:<br />
Für wen?<br />
(<strong>Förderung</strong> in der Markteinführungsphase)<br />
Gefördert werden können Unternehmen, welche die<br />
KMU-Kriterien der EU-Kommission (Definition gemäß<br />
Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003<br />
betreffend die Definition der Kleinstunternehmen<br />
sowie der kleinen und mittleren Unternehmen – ABl.<br />
der EU L 124/36 vom 20.05.2003) erfüllen, und Freiberufler,<br />
die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen<br />
in Deutschland einführen oder sich an der<br />
Markteinführung maßgeblich beteiligen.<br />
Wie?<br />
Was wird mitfinanziert? (Innovationskosten in der<br />
Markteinführungsphase)<br />
Hierzu zählen alle Maßnahmen, die bei der Erschließung<br />
neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden<br />
nötig sind (beispielsweise Kosten<br />
für Unternehmensberatung, Ausbildung, Marktforschung<br />
und Marktinformation, daneben Investitionen<br />
im Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte<br />
oder Produktionsverfahren). Die Markteinführungsphase<br />
endet spätestens drei Jahre nach Beginn<br />
der kommerziellen Nutzung.<br />
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?<br />
(Markteinführungsphase)<br />
Alte Bundesländer:<br />
Hier werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen<br />
Kosten finanziert. Der Kredit beläuft sich auf maximal<br />
1 Million Euro pro Vorhaben.<br />
Neue Bundesländer und Berlin:<br />
Es werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten<br />
finanziert. Der Kredit beläuft sich auf max. 2,5 Millionen<br />
Euro pro Vorhaben.<br />
Weitere – für alle Programmteile geltende –<br />
Bedingungen:<br />
In den zwei Programmteilen können mehrere Vorhaben<br />
pro Unternehmen gefördert werden.<br />
Haftungsfreistellung: Die Kreditinstitute werden von<br />
ihrer Haftung für die Rückzahlung der Nachrangtranche<br />
freigestellt. Die Bank tritt mit ihren Forderungen aus<br />
der Nachrangtranche im Rang hinter die Forderungen<br />
aller gegenwärtigen und künftigen Fremdkapitalgeber<br />
zurück. Vom Unternehmen sind für die Nachrangtranche<br />
keine Sicherheiten zu stellen. Die Fremdkapitaltranche<br />
steht im Risiko des Kreditinstituts und ist<br />
banküblich zu besichern. Eine Absicherung der Fremdkapitaltranche<br />
mit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken<br />
ist ausgeschlossen.<br />
Verhältnis zwischen Nachrangtranche und Fremdkapitaltranche:<br />
Der Anteil der Nachrangtranche am<br />
Finanzierungspaket aus Fremdkapitaltranche und<br />
Nachrangtranche beträgt bei Antragstellern mit einem<br />
Jahresumsatz<br />
→ bis zu 50 Millionen Euro 60 Prozent<br />
→ über 50 Millionen Euro 50 Prozent<br />
Ein Innovationsvorhaben kann auf Wunsch des Unternehmens<br />
auch zu 100 Prozent mit der Fremdkapitaltranche<br />
finanziert werden (Verzicht auf die Nachrangtranche).<br />
Tilgungsfreie Anlaufjahre: Bei der Fremdkapitaltranche<br />
sind bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre<br />
möglich und die Nachrangtranche umfasst sieben tilgungsfreie<br />
Anlaufjahre. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf