Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank
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44 II. Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren<br />
Die Berater dürfen nicht in Bereichen tätig werden, aus<br />
denen sich Interessenkonflikte zu der geförderten<br />
Beratung ergeben. Die Qualifikationen und Kenntnisse<br />
des vorgesehenen Projektpersonals sind nachzuweisen.<br />
Es dürfen keine JOBSTARTER- bzw. STARegio-Projekte<br />
bzw. Projekte über Bundes- oder Landesprogramme in<br />
Anspruch genommen werden, die ein vergleich bares<br />
Ziel verfolgen. Sofern bereits eine <strong>Förderung</strong> von Projekten<br />
mit vergleichbarer Zielsetzung erfolgt, muss der<br />
eingereichte Projektantrag eine Darstellung der Schnittstellen<br />
zu diesen Projekten einschließlich einer tragfähigen<br />
Aufgabenabgrenzung enthalten.<br />
Die <strong>Förderung</strong> erfolgt in Form eines Zuschusses.<br />
Die Höhe der <strong>Förderung</strong> beträgt maximal 80 Prozent<br />
der zuwendungsfähigen Projektausgaben. Förderfähig<br />
sind grundsätzlich die zur Durchführung notwendigen<br />
projektbezogenen zusätzlichen Personalausgaben und<br />
eine Sachausgabenpauschale sowie erforderliche Reisekosten<br />
auf der Basis des Bundesreisekostengesetzes.<br />
Wo?<br />
Anträge sind bis zum 31. Januar des jeweiligen Haushaltsjahres<br />
beim<br />
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)<br />
Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin<br />
Tel.: + 49 30 20619-0, Fax: + 49 30 20619-460<br />
E-Mail: info@zdh.de<br />
www.zdh.de<br />
zu stellen, der diese an das Bundesamt für Wirtschaft<br />
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterleitet. Die aktuellen<br />
Richtlinien gelten derzeit bis zum 31. Dezember<br />
2013.<br />
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter<br />
älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)<br />
Was?<br />
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt insbesondere<br />
kleine und mittlere Unternehmen mit dem Programm<br />
„Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter<br />
älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) bei<br />
der Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Ziel ist es,<br />
Geringqualifizierten einen Berufsabschluss oder eine<br />
anerkannte Teilqualifikation zu ermöglichen sowie<br />
Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen<br />
arbeitsmarktlich verwertbare Kenntnisse zu vermitteln.<br />
Wer?<br />
Die Angebote des Programms WeGebAU sind insbesondere<br />
auf Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern<br />
ausgerichtet.<br />
Wie?<br />
Gering qualifizierte Mitarbeiter können gefördert werden,<br />
wenn sie keinen Berufsabschluss haben oder seit<br />
mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit<br />
verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr<br />
ausüben können. Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung<br />
oder Pflege eines Angehörigen werden dabei<br />
berücksichtigt.<br />
Zudem können ältere Arbeitnehmer gefördert werden,<br />
wenn sie in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern<br />
tätig sind und der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt<br />
während der Weiterbildung fortzahlt. Bis 2014<br />
ist eine <strong>Förderung</strong> auch dann möglich, wenn der zu<br />
fördernde Arbeitnehmer das 45. Lebensjahr noch nicht<br />
vollendet hat.<br />
Die Weiterbildungsangebote müssen von einer fachkundigen<br />
Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen<br />
sein.<br />
Die <strong>Förderung</strong> erfolgt durch volle bzw. teilweise<br />
Übernahme der Weiterbildungskosten und – bei<br />
Geringqualifizierten – durch einen Zuschuss zum<br />
Arbeitsentgelt.<br />
Wo?<br />
Weiterführende Informationen erteilt die örtliche<br />
Agentur für Arbeit. Ein Verzeichnis der Agenturen für<br />
Arbeit kann auf der Internetseite der Bundesagentur<br />
für Arbeit www.arbeitsagentur.de abgerufen werden.