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Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank

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44 II. Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren<br />

Die Berater dürfen nicht in Bereichen tätig werden, aus<br />

denen sich Interessenkonflikte zu der geförderten<br />

Beratung ergeben. Die Qualifikationen und Kenntnisse<br />

des vorgesehenen Projektpersonals sind nachzuweisen.<br />

Es dürfen keine JOBSTARTER- bzw. STARegio-Projekte<br />

bzw. Projekte über Bundes- oder Landesprogramme in<br />

Anspruch genommen werden, die ein vergleich bares<br />

Ziel verfolgen. Sofern bereits eine <strong>Förderung</strong> von Projekten<br />

mit vergleichbarer Zielsetzung erfolgt, muss der<br />

eingereichte Projektantrag eine Darstellung der Schnittstellen<br />

zu diesen Projekten einschließlich einer tragfähigen<br />

Aufgabenabgrenzung enthalten.<br />

Die <strong>Förderung</strong> erfolgt in Form eines Zuschusses.<br />

Die Höhe der <strong>Förderung</strong> beträgt maximal 80 Prozent<br />

der zuwendungsfähigen Projektausgaben. Förderfähig<br />

sind grundsätzlich die zur Durchführung notwendigen<br />

projektbezogenen zusätzlichen Personalausgaben und<br />

eine Sachausgabenpauschale sowie erforderliche Reisekosten<br />

auf der Basis des Bundesreisekostengesetzes.<br />

Wo?<br />

Anträge sind bis zum 31. Januar des jeweiligen Haushaltsjahres<br />

beim<br />

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)<br />

Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin<br />

Tel.: + 49 30 20619-0, Fax: + 49 30 20619-460<br />

E-Mail: info@zdh.de<br />

www.zdh.de<br />

zu stellen, der diese an das Bundesamt für Wirtschaft<br />

und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterleitet. Die aktuellen<br />

Richtlinien gelten derzeit bis zum 31. Dezember<br />

2013.<br />

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter<br />

älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)<br />

Was?<br />

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt insbesondere<br />

kleine und mittlere Unternehmen mit dem Programm<br />

„Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter<br />

älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) bei<br />

der Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Ziel ist es,<br />

Geringqualifizierten einen Berufsabschluss oder eine<br />

anerkannte Teilqualifikation zu ermöglichen sowie<br />

Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen<br />

arbeitsmarktlich verwertbare Kenntnisse zu vermitteln.<br />

Wer?<br />

Die Angebote des Programms WeGebAU sind insbesondere<br />

auf Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern<br />

ausgerichtet.<br />

Wie?<br />

Gering qualifizierte Mitarbeiter können gefördert werden,<br />

wenn sie keinen Berufsabschluss haben oder seit<br />

mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit<br />

verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr<br />

ausüben können. Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung<br />

oder Pflege eines Angehörigen werden dabei<br />

berücksichtigt.<br />

Zudem können ältere Arbeitnehmer gefördert werden,<br />

wenn sie in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern<br />

tätig sind und der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt<br />

während der Weiterbildung fortzahlt. Bis 2014<br />

ist eine <strong>Förderung</strong> auch dann möglich, wenn der zu<br />

fördernde Arbeitnehmer das 45. Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet hat.<br />

Die Weiterbildungsangebote müssen von einer fachkundigen<br />

Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen<br />

sein.<br />

Die <strong>Förderung</strong> erfolgt durch volle bzw. teilweise<br />

Übernahme der Weiterbildungskosten und – bei<br />

Geringqualifizierten – durch einen Zuschuss zum<br />

Arbeitsentgelt.<br />

Wo?<br />

Weiterführende Informationen erteilt die örtliche<br />

Agentur für Arbeit. Ein Verzeichnis der Agenturen für<br />

Arbeit kann auf der Internetseite der Bundesagentur<br />

für Arbeit www.arbeitsagentur.de abgerufen werden.

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