Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank
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60 II. Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren<br />
Wo?<br />
Das ERP-Regionalförderprogramm wird von der KfW<br />
Bankengruppe (s. Adressen) durchgeführt. Die Anträge<br />
für eine Finanzierung im ERP-Regionalförderprogramm<br />
sind bei einem Kreditinstitut zu stellen (Bank<br />
oder Sparkasse). Dessen Wahl steht dem Kreditnehmer<br />
frei. Auskünfte erteilen die KfW Bankengruppe und<br />
Kreditinstitute. Die Mittel müssen vor Beginn des Vorhabens<br />
bei einem Kreditinstitut beantragt werden.<br />
Kommunal Investieren<br />
Das Förderprogramm ermöglicht die zinsgünstige,<br />
langfristige Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen.<br />
Was?<br />
Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale<br />
Infrastruktur mitfinanziert, zum Beispiel im<br />
Rahmen der<br />
→ allgemeinen Verwaltung,<br />
→ öffentlichen Sicherheit und Ordnung,<br />
→ Wissenschaft, Technik und Kulturpflege,<br />
→ Stadt- und Dorfentwicklung, beispielsweise auch<br />
touristische Infrastruktur,<br />
→ sozialen Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen,<br />
Kindergärten, Schulen etc.),<br />
→ Ver- und Entsorgung,<br />
→ kommunalen Verkehrsinfrastruktur inklusive<br />
Öffentlicher Personennahverkehr,<br />
→ Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche<br />
Energieträger,<br />
→ Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen<br />
für Grunderwerb, die dauerhaft von dem<br />
kommunalen Unternehmen zu tragen und nicht<br />
umlagefähig sind.<br />
Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte.<br />
Für wen?<br />
Gefördert werden Unternehmen mit mehrheitlich<br />
kommunalem Gesellschafterhintergrund und Unternehmen<br />
(unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen)<br />
im Rahmen von Öffentlich-Privaten<br />
Partnerschaften (ÖPP-Modellen).<br />
Wie?<br />
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent<br />
der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.<br />
Der Kredithöchstbetrag beträgt 50 Millionen Euro<br />
pro Vorhaben.<br />
Sicherheiten: Für den Kredit sind bankübliche Sicherheiten<br />
erforderlich. Hierzu zählen zum Beispiel Grundschulden,<br />
die Sicherungsübereignung von Maschinen<br />
oder Bürgschaften (inklusive kommunaler Bürgschaften).<br />
Form und Umfang der Besicherung sind im Rahmen<br />
der Kreditverhandlungen mit der Hausbank zu vereinbaren.<br />
Wo?<br />
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich<br />
über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen),<br />
die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die<br />
Haftung übernehmen.<br />
Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut nach<br />
Wahl des Darlehensnehmers vor Beginn des Vorhabens<br />
zu stellen.<br />
Auskünfte erteilen die Kreditinstitute und die KfW<br />
Bankengruppe.