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Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank

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60 II. Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren<br />

Wo?<br />

Das ERP-Regionalförderprogramm wird von der KfW<br />

Bankengruppe (s. Adressen) durchgeführt. Die Anträge<br />

für eine Finanzierung im ERP-Regionalförderprogramm<br />

sind bei einem Kreditinstitut zu stellen (Bank<br />

oder Sparkasse). Dessen Wahl steht dem Kreditnehmer<br />

frei. Auskünfte erteilen die KfW Bankengruppe und<br />

Kreditinstitute. Die Mittel müssen vor Beginn des Vorhabens<br />

bei einem Kreditinstitut beantragt werden.<br />

Kommunal Investieren<br />

Das Förderprogramm ermöglicht die zinsgünstige,<br />

langfristige Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen.<br />

Was?<br />

Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale<br />

Infrastruktur mitfinanziert, zum Beispiel im<br />

Rahmen der<br />

→ allgemeinen Verwaltung,<br />

→ öffentlichen Sicherheit und Ordnung,<br />

→ Wissenschaft, Technik und Kulturpflege,<br />

→ Stadt- und Dorfentwicklung, beispielsweise auch<br />

touristische Infrastruktur,<br />

→ sozialen Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen,<br />

Kindergärten, Schulen etc.),<br />

→ Ver- und Entsorgung,<br />

→ kommunalen Verkehrsinfrastruktur inklusive<br />

Öffentlicher Personennahverkehr,<br />

→ Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche<br />

Energieträger,<br />

→ Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen<br />

für Grunderwerb, die dauerhaft von dem<br />

kommunalen Unternehmen zu tragen und nicht<br />

umlagefähig sind.<br />

Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte.<br />

Für wen?<br />

Gefördert werden Unternehmen mit mehrheitlich<br />

kommunalem Gesellschafterhintergrund und Unternehmen<br />

(unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen)<br />

im Rahmen von Öffentlich-Privaten<br />

Partnerschaften (ÖPP-Modellen).<br />

Wie?<br />

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent<br />

der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.<br />

Der Kredithöchstbetrag beträgt 50 Millionen Euro<br />

pro Vorhaben.<br />

Sicherheiten: Für den Kredit sind bankübliche Sicherheiten<br />

erforderlich. Hierzu zählen zum Beispiel Grundschulden,<br />

die Sicherungsübereignung von Maschinen<br />

oder Bürgschaften (inklusive kommunaler Bürgschaften).<br />

Form und Umfang der Besicherung sind im Rahmen<br />

der Kreditverhandlungen mit der Hausbank zu vereinbaren.<br />

Wo?<br />

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich<br />

über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen),<br />

die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die<br />

Haftung übernehmen.<br />

Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut nach<br />

Wahl des Darlehensnehmers vor Beginn des Vorhabens<br />

zu stellen.<br />

Auskünfte erteilen die Kreditinstitute und die KfW<br />

Bankengruppe.

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