Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank
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90 IV. Chancen der Globalisierung<br />
2. Exportförderung<br />
ERP-Exportfinanzierungsprogramm<br />
Was?<br />
Das ERP-Exportfinanzierungsprogramm finanziert<br />
Exporte von Investitionsgütern und damit verbundene<br />
Dienstleistungen in Entwicklungsländer. In Frage<br />
kommende Länder müssen in der jeweils gültigen Liste<br />
des Ausschusses für Entwicklungsländer (DAC) der<br />
OECD aufgeführt sein.<br />
Für wen?<br />
Gefördert werden deutsche Exporteure durch Kreditvergabe<br />
an ausländische Importeure. Gefördert werden<br />
z. B. der Export von Industrie- und Umwelttechnologie,<br />
Medizintechnik, Telekommunikation wie auch Exportvorhaben<br />
in den Bereichen Rohstoffgewinnung, Energie<br />
und im Verkehrssektor.<br />
Wie?<br />
Kredite werden entweder direkt den jeweiligen Bestellern<br />
deutscher Lieferungen oder einer Bank des Bestellers<br />
im Bestellerland ausgereicht. Die Kredite werden<br />
in Euro oder US-Dollar gewährt.<br />
Finanzierungsanteil: Pro Einzelgeschäft gilt eine<br />
Regel obergrenze von 85 Millionen Euro. Finanzierbar<br />
sind bis zu 85 Prozent eines Exportauftragswertes.<br />
Sicherheiten: Es wird eine Hermesdeckung<br />
(siehe Exportkreditversicherung – Hermesdeckung)<br />
verlangt sowie ggfs. ausländische Sicherheiten, die von<br />
der KfW IPEX-Bank und Euler Hermes verlangt werden.<br />
Wo?<br />
Das ERP-Exportfinanzierungsprogramm wird von der<br />
KfW IPEX-Bank oder der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft<br />
(siehe Adressen) durchgeführt.<br />
Werden die wichtigsten Voraussetzungen des ERP-Exportfinanzierungsprogramms erfüllt?<br />
Sämtliche Fragen müssen mit „Ja“ beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben<br />
sein sollen!<br />
1. Soll das Darlehen der Finanzierung der Lieferung von Investitionsgütern oder<br />
Dienstleistungen deutscher Exporteure dienen? Ja Nein<br />
2. Erfolgt die Antragstellung durch den deutschen Exporteur oder<br />
den ausländischen Importeur? Ja Nein<br />
3. Erfolgt die Lieferung in Entwicklungsländer gemäß Liste des Ausschusses für<br />
Entwicklungsländer (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />
Entwicklung (OECD)? Ja Nein<br />
4. Liegt dem Ausfuhrgeschäft eine Bürgschaft oder Garantie eines<br />
Kreditversicherers zugrunde? Ja Nein<br />
5. Erstreckt sich die Zahlungsabwicklung auf einen Zeitraum von mindestens<br />
vier Jahren ab Betriebsbereitschaft? Ja Nein