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Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank

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90 IV. Chancen der Globalisierung<br />

2. Exportförderung<br />

ERP-Exportfinanzierungsprogramm<br />

Was?<br />

Das ERP-Exportfinanzierungsprogramm finanziert<br />

Exporte von Investitionsgütern und damit verbundene<br />

Dienstleistungen in Entwicklungsländer. In Frage<br />

kommende Länder müssen in der jeweils gültigen Liste<br />

des Ausschusses für Entwicklungsländer (DAC) der<br />

OECD aufgeführt sein.<br />

Für wen?<br />

Gefördert werden deutsche Exporteure durch Kreditvergabe<br />

an ausländische Importeure. Gefördert werden<br />

z. B. der Export von Industrie- und Umwelttechnologie,<br />

Medizintechnik, Telekommunikation wie auch Exportvorhaben<br />

in den Bereichen Rohstoffgewinnung, Energie<br />

und im Verkehrssektor.<br />

Wie?<br />

Kredite werden entweder direkt den jeweiligen Bestellern<br />

deutscher Lieferungen oder einer Bank des Bestellers<br />

im Bestellerland ausgereicht. Die Kredite werden<br />

in Euro oder US-Dollar gewährt.<br />

Finanzierungsanteil: Pro Einzelgeschäft gilt eine<br />

Regel obergrenze von 85 Millionen Euro. Finanzierbar<br />

sind bis zu 85 Prozent eines Exportauftragswertes.<br />

Sicherheiten: Es wird eine Hermesdeckung<br />

(siehe Exportkreditversicherung – Hermesdeckung)<br />

verlangt sowie ggfs. ausländische Sicherheiten, die von<br />

der KfW IPEX-Bank und Euler Hermes verlangt werden.<br />

Wo?<br />

Das ERP-Exportfinanzierungsprogramm wird von der<br />

KfW IPEX-Bank oder der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft<br />

(siehe Adressen) durchgeführt.<br />

Werden die wichtigsten Voraussetzungen des ERP-Exportfinanzierungsprogramms erfüllt?<br />

Sämtliche Fragen müssen mit „Ja“ beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben<br />

sein sollen!<br />

1. Soll das Darlehen der Finanzierung der Lieferung von Investitionsgütern oder<br />

Dienstleistungen deutscher Exporteure dienen? Ja Nein<br />

2. Erfolgt die Antragstellung durch den deutschen Exporteur oder<br />

den ausländischen Importeur? Ja Nein<br />

3. Erfolgt die Lieferung in Entwicklungsländer gemäß Liste des Ausschusses für<br />

Entwicklungsländer (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />

Entwicklung (OECD)? Ja Nein<br />

4. Liegt dem Ausfuhrgeschäft eine Bürgschaft oder Garantie eines<br />

Kreditversicherers zugrunde? Ja Nein<br />

5. Erstreckt sich die Zahlungsabwicklung auf einen Zeitraum von mindestens<br />

vier Jahren ab Betriebsbereitschaft? Ja Nein

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