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Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank

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II. Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren<br />

Stellen Sie den Antrag auf Fördermittel immer<br />

vor Beginn Ihres Vorhabens bzw. bevor Sie<br />

investieren. Investieren Sie erst, wenn Ihnen die<br />

schriftliche Bewilligung der Fördermittel vorliegt.<br />

Klären Sie mit Ihrer Hausbank, d. h. Ihrer Bank oder<br />

Sparkasse,<br />

→ ob Ihre Branche gefördert wird.<br />

→ ob Sie mit den Fördermitteln u. U. auch<br />

gebrauchte Investitionsgüter, Gegenstände, Waren<br />

anschaffen dürfen.<br />

→ ob Sie für nicht abgerufene Mittel Bereitstellungsprovision<br />

zahlen müssen.<br />

→ innerhalb welcher Frist Sie die Fördermittel einsetzen<br />

müssen und ob Verzugszinsen anfallen,<br />

wenn Sie die Frist nicht einhalten.<br />

→ wie Sie den Einsatz der Fördermittel nachweisen<br />

müssen.<br />

3. Beratung/Information<br />

Gründercoaching Deutschland<br />

Was?<br />

Um Existenzgründerinnen und Existenzgründern (im<br />

Folgenden Existenzgründer genannt) die Finanzierung<br />

von Coachingmaßnahmen zu ermöglichen und den<br />

Bestand von Existenzgründungen zu erhöhen, können<br />

Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahme<br />

gewährt werden. Existenzgründer können einen fachspezifischen<br />

Gründercoach aus der KfW-Beraterbörse<br />

(http://beraterboerse.kfw.de) auswählen. Gefördert<br />

werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaft li chen,<br />

finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung<br />

der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern.<br />

Für wen?<br />

Gefördert werden Existenzgründer/-innen im Bereich<br />

der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk,<br />

→ ob Sie die Mittel auch außerplanmäßig zurückzahlen<br />

können und ob damit eine Vorfälligkeitsentschädigung<br />

verbunden ist.<br />

→ Setzen Sie sich auf jeden Fall mit dem Kundenberater<br />

Ihrer Hausbank in Verbindung, wenn<br />

– sich Ihr Investitionsvorhaben oder Ihr Finanzierungsplan<br />

ändert.<br />

– sich die Gesellschafterstruktur oder Geschäftsführung<br />

Ihres Unternehmens ändert.<br />

– Sie die Mittel nicht fristgerecht abrufen oder einsetzen<br />

können, ggf. können Sie eine Verlängerung<br />

der Abruf- bzw. der Einsatzfrist beantragen<br />

(anderenfalls müssen Sie eventuell Verzugszinsen<br />

entrichten).<br />

– Sie Zinsen und Tilgung nicht rechtzeitig zahlen<br />

können, ggf. kann eine Stundung beantragt<br />

werden.<br />

– Sie außerplanmäßig tilgen möchten (eventuell<br />

müssen Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung<br />

zahlen).<br />

Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter<br />

und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe,<br />

Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen wirtschaftsnaher<br />

Freier Berufe, sofern ihr überwiegender<br />

Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung<br />

ausgerichtet ist. Die Gründung bzw.<br />

Übernahme muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt<br />

der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.<br />

Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem<br />

Unternehmensstandort. Von der <strong>Förderung</strong> ausgeschlossen<br />

sind Unternehmen der landwirtschaftlichen<br />

Primärerzeugung, Fischerei, Aquakultur und des Verkehrswesens<br />

sowie Unternehmen in wirtschaftlichen<br />

Schwierigkeiten.<br />

35<br />

Wie?<br />

Als antragannehmende Stelle fungieren von der KfW<br />

akkreditierte Regionalpartner.<br />

(Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner finden Sie<br />

unter www.kfw.de)

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