Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank
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II. Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren<br />
Stellen Sie den Antrag auf Fördermittel immer<br />
vor Beginn Ihres Vorhabens bzw. bevor Sie<br />
investieren. Investieren Sie erst, wenn Ihnen die<br />
schriftliche Bewilligung der Fördermittel vorliegt.<br />
Klären Sie mit Ihrer Hausbank, d. h. Ihrer Bank oder<br />
Sparkasse,<br />
→ ob Ihre Branche gefördert wird.<br />
→ ob Sie mit den Fördermitteln u. U. auch<br />
gebrauchte Investitionsgüter, Gegenstände, Waren<br />
anschaffen dürfen.<br />
→ ob Sie für nicht abgerufene Mittel Bereitstellungsprovision<br />
zahlen müssen.<br />
→ innerhalb welcher Frist Sie die Fördermittel einsetzen<br />
müssen und ob Verzugszinsen anfallen,<br />
wenn Sie die Frist nicht einhalten.<br />
→ wie Sie den Einsatz der Fördermittel nachweisen<br />
müssen.<br />
3. Beratung/Information<br />
Gründercoaching Deutschland<br />
Was?<br />
Um Existenzgründerinnen und Existenzgründern (im<br />
Folgenden Existenzgründer genannt) die Finanzierung<br />
von Coachingmaßnahmen zu ermöglichen und den<br />
Bestand von Existenzgründungen zu erhöhen, können<br />
Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahme<br />
gewährt werden. Existenzgründer können einen fachspezifischen<br />
Gründercoach aus der KfW-Beraterbörse<br />
(http://beraterboerse.kfw.de) auswählen. Gefördert<br />
werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaft li chen,<br />
finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung<br />
der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern.<br />
Für wen?<br />
Gefördert werden Existenzgründer/-innen im Bereich<br />
der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk,<br />
→ ob Sie die Mittel auch außerplanmäßig zurückzahlen<br />
können und ob damit eine Vorfälligkeitsentschädigung<br />
verbunden ist.<br />
→ Setzen Sie sich auf jeden Fall mit dem Kundenberater<br />
Ihrer Hausbank in Verbindung, wenn<br />
– sich Ihr Investitionsvorhaben oder Ihr Finanzierungsplan<br />
ändert.<br />
– sich die Gesellschafterstruktur oder Geschäftsführung<br />
Ihres Unternehmens ändert.<br />
– Sie die Mittel nicht fristgerecht abrufen oder einsetzen<br />
können, ggf. können Sie eine Verlängerung<br />
der Abruf- bzw. der Einsatzfrist beantragen<br />
(anderenfalls müssen Sie eventuell Verzugszinsen<br />
entrichten).<br />
– Sie Zinsen und Tilgung nicht rechtzeitig zahlen<br />
können, ggf. kann eine Stundung beantragt<br />
werden.<br />
– Sie außerplanmäßig tilgen möchten (eventuell<br />
müssen Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung<br />
zahlen).<br />
Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter<br />
und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe,<br />
Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen wirtschaftsnaher<br />
Freier Berufe, sofern ihr überwiegender<br />
Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung<br />
ausgerichtet ist. Die Gründung bzw.<br />
Übernahme muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt<br />
der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.<br />
Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem<br />
Unternehmensstandort. Von der <strong>Förderung</strong> ausgeschlossen<br />
sind Unternehmen der landwirtschaftlichen<br />
Primärerzeugung, Fischerei, Aquakultur und des Verkehrswesens<br />
sowie Unternehmen in wirtschaftlichen<br />
Schwierigkeiten.<br />
35<br />
Wie?<br />
Als antragannehmende Stelle fungieren von der KfW<br />
akkreditierte Regionalpartner.<br />
(Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner finden Sie<br />
unter www.kfw.de)