Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank
Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank
Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
III. Energie und Nachhaltigkeit<br />
Wie?<br />
Finanzierungsanteil: Der Finanzierungsanteil beträgt<br />
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten<br />
(ohne Mwst.).<br />
Höchstbetrag: Der Kredithöchstbetrag liegt bei i. d. R.<br />
10 Millionen Euro pro Vorhaben. Bei Vorhaben von<br />
besonderer umweltpolitischer Bedeutung ist die Überschreitung<br />
des Höchstbetrages möglich.<br />
Sicherheiten: Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt.<br />
Wo?<br />
Das KfW-Umweltprogramm wird von der KfW Bankengruppe<br />
(siehe Adressen) durchgeführt Die Anträge<br />
müssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse)<br />
gestellt werden, die die gesamte Finanzierung dann<br />
auch abwickelt.<br />
Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW<br />
Bankengruppe. Die Mittel müssen vor Beginn des Vorhabens<br />
beantragt werden.<br />
<strong>Förderung</strong> Erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm)<br />
Was?<br />
Gefördert werden Investitionen zur Nutzung Erneuerbarer<br />
Energien und zur Wärmebereitstellung.<br />
Die Einzelheiten der <strong>Förderung</strong> sind geregelt in den<br />
„Richtlinien zur <strong>Förderung</strong> von Maßnahmen zur Nutzung<br />
Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“.<br />
Die <strong>Förderung</strong> erfolgt im Interesse einer zukunftsfähigen<br />
Energieversorgung und angesichts der nur<br />
begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen<br />
sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes.<br />
Das Marktanreizprogramm umfasst zwei Förderteile:<br />
Investitionszuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft<br />
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden gewährt für<br />
→ Solarkollektoranlagen bis 40 m² Kollektorfläche<br />
zur kombinierten Warmwasserbereitung und<br />
Raumheizung, für Prozesswärme oder die solare<br />
Kühlung (Anlagen nur zur Warmwasserbereitung<br />
werden ausschließlich in Mehrparteien- oder<br />
Nichtwohngebäuden gefördert)<br />
→ Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100<br />
kW Nennwärmeleistung (Pelletkessel, Pelletöfen<br />
mit Wassertasche, Hackschnitzelanlagen, Scheitholzvergaserkessel)<br />
→ elektrische oder gasbetriebene besonders energieeffiziente<br />
Wärmepumpen bis 100 kW<br />
Im Förderteil BAFA werden nur im Gebäudebestand<br />
errichtete Anlagen gefördert, Maßnahmen in Neubauten<br />
sind nicht förderfähig (Ausnahme: Anlagen zur<br />
Bereitstellung von Prozesswärme). Zum Gebäudebestand<br />
zählen die Gebäude, für welche vor dem 01.01.2009<br />
eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt<br />
wurde und welche bereits über ein Heizungssystem<br />
verfügten, das vor dem 01.01.2009 installiert wurde.<br />
65<br />
Im Förderteil KfW (KfW-Programm Erneuerbare Energien,<br />
Premium) werden Tilgungszuschüsse im Rahmen<br />
von zinsgünstigen Darlehen der KfW Bankengruppe<br />
gewährt für:<br />
→ Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m 2 (auf<br />
Mehrfamilienhäusern oder Nichtwohngebäuden)<br />
→ Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse ab<br />
100 kW Nennwärmeleistung<br />
→ Wärmenetze, die aus Erneuerbaren Energien<br />
gespeist werden<br />
→ große Wärmespeicher mit mehr als 20 m 3<br />
→ Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität<br />
→ effiziente Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung<br />
(mit Ausnahme von Luft/Wasser-Wärmepumpen)<br />
→ Tiefengeothermieanlagen mit mehr als 400 m<br />
Bohrtiefe<br />
Diese Anlagen können auch zur Versorgung von Neubauten<br />
dienen. Für Wärmepumpen und Wärmenetze<br />
gelten besondere Regelungen.