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Wirtschaftliche Förderung - Förderdatenbank

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III. Energie und Nachhaltigkeit<br />

Wie?<br />

Finanzierungsanteil: Der Finanzierungsanteil beträgt<br />

bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten<br />

(ohne Mwst.).<br />

Höchstbetrag: Der Kredithöchstbetrag liegt bei i. d. R.<br />

10 Millionen Euro pro Vorhaben. Bei Vorhaben von<br />

besonderer umweltpolitischer Bedeutung ist die Überschreitung<br />

des Höchstbetrages möglich.<br />

Sicherheiten: Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt.<br />

Wo?<br />

Das KfW-Umweltprogramm wird von der KfW Bankengruppe<br />

(siehe Adressen) durchgeführt Die Anträge<br />

müssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse)<br />

gestellt werden, die die gesamte Finanzierung dann<br />

auch abwickelt.<br />

Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW<br />

Bankengruppe. Die Mittel müssen vor Beginn des Vorhabens<br />

beantragt werden.<br />

<strong>Förderung</strong> Erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm)<br />

Was?<br />

Gefördert werden Investitionen zur Nutzung Erneuerbarer<br />

Energien und zur Wärmebereitstellung.<br />

Die Einzelheiten der <strong>Förderung</strong> sind geregelt in den<br />

„Richtlinien zur <strong>Förderung</strong> von Maßnahmen zur Nutzung<br />

Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“.<br />

Die <strong>Förderung</strong> erfolgt im Interesse einer zukunftsfähigen<br />

Energieversorgung und angesichts der nur<br />

begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen<br />

sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes.<br />

Das Marktanreizprogramm umfasst zwei Förderteile:<br />

Investitionszuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft<br />

und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden gewährt für<br />

→ Solarkollektoranlagen bis 40 m² Kollektorfläche<br />

zur kombinierten Warmwasserbereitung und<br />

Raumheizung, für Prozesswärme oder die solare<br />

Kühlung (Anlagen nur zur Warmwasserbereitung<br />

werden ausschließlich in Mehrparteien- oder<br />

Nichtwohngebäuden gefördert)<br />

→ Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100<br />

kW Nennwärmeleistung (Pelletkessel, Pelletöfen<br />

mit Wassertasche, Hackschnitzelanlagen, Scheitholzvergaserkessel)<br />

→ elektrische oder gasbetriebene besonders energieeffiziente<br />

Wärmepumpen bis 100 kW<br />

Im Förderteil BAFA werden nur im Gebäudebestand<br />

errichtete Anlagen gefördert, Maßnahmen in Neubauten<br />

sind nicht förderfähig (Ausnahme: Anlagen zur<br />

Bereitstellung von Prozesswärme). Zum Gebäudebestand<br />

zählen die Gebäude, für welche vor dem 01.01.2009<br />

eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt<br />

wurde und welche bereits über ein Heizungssystem<br />

verfügten, das vor dem 01.01.2009 installiert wurde.<br />

65<br />

Im Förderteil KfW (KfW-Programm Erneuerbare Energien,<br />

Premium) werden Tilgungszuschüsse im Rahmen<br />

von zinsgünstigen Darlehen der KfW Bankengruppe<br />

gewährt für:<br />

→ Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m 2 (auf<br />

Mehrfamilienhäusern oder Nichtwohngebäuden)<br />

→ Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse ab<br />

100 kW Nennwärmeleistung<br />

→ Wärmenetze, die aus Erneuerbaren Energien<br />

gespeist werden<br />

→ große Wärmespeicher mit mehr als 20 m 3<br />

→ Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität<br />

→ effiziente Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung<br />

(mit Ausnahme von Luft/Wasser-Wärmepumpen)<br />

→ Tiefengeothermieanlagen mit mehr als 400 m<br />

Bohrtiefe<br />

Diese Anlagen können auch zur Versorgung von Neubauten<br />

dienen. Für Wärmepumpen und Wärmenetze<br />

gelten besondere Regelungen.

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