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LEHRE UND FORSCHUNG 2011 - an der Fachhochschule Trier

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Gremien, Ausschüsse und Beauftragte<br />

Senat<br />

Der Senat hat, soweit durch das Hochschulgesetz<br />

o<strong>der</strong> die Grundordnung nichts <strong>an</strong><strong>der</strong>es bestimmt<br />

ist, alle Angelegenheiten wahrzunehmen,<br />

welche die gesamte Hochschule <strong>an</strong>gehen. Er<br />

hat insbeson<strong>der</strong>e die allgemeinen Grundsätze<br />

über die Verteilung <strong>der</strong> Stellen und Mittel zu beschließen,<br />

zu den Vorschlägen <strong>der</strong> Fachbereiche<br />

für die Berufung von Professorinnen und Professoren<br />

Stellung zu nehmen, über die Einrichtung,<br />

Än<strong>der</strong>ung und Aufhebung von Studiengängen zu<br />

beschließen und den Gesamtentwicklungspl<strong>an</strong><br />

für die Hochschule aufzustellen. Vorsitzen<strong>der</strong> ist<br />

Prof. Dr. Jörg Wallmeier, Präsident.<br />

Hochschulrat<br />

Der Hochschulrat berät und unterstützt die Hochschule<br />

in allen wichtigen Angelegenheiten und<br />

för<strong>der</strong>t ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.<br />

Der Hochschulrat besteht aus<br />

zehn Mitglie<strong>der</strong>n, von denen fünf Mitglie<strong>der</strong> aus<br />

den Bereichen Wirtschaftsleben, Wissenschaft<br />

und öffentliches Leben sowie fünf Mitglie<strong>der</strong> aus<br />

<strong>der</strong> Hochschule berufen werden. Die Amtszeit<br />

des Hochschulrats beträgt fünf Jahre. Vorsitzen<strong>der</strong><br />

des Hochschulrates ist Theo Scholtes, Personalchef<br />

<strong>der</strong> Bitburger Braugruppe.<br />

Kuratorium<br />

Für jede Hochschule wird ein Kuratorium gebildet,<br />

das ihrer Verbindung mit gesellschaftlichen Kräften<br />

dient. Das Kuratorium soll gegenüber dem<br />

Senat zu grundsätzlichen Fragen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

zu Lehr- und Forschungsberichten, zum Tr<strong>an</strong>sfer<br />

von Forschungsergebnissen in die Praxis, zur<br />

wissenschaftlichen Weiterbildung, zur schriftli-<br />

chen Haushaltsstellungnahme <strong>der</strong> Hochschule<br />

und zu Org<strong>an</strong>isationsfragen Stellung nehmen.<br />

Das Kuratorium leitet seinen Jahresbericht dem<br />

fachlich zuständigen Ministerium zu und stellt<br />

ihn <strong>der</strong> Öffentlichkeit vor. Beteiligt sich die Hochschule<br />

zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben <strong>an</strong> Einrichtungen,<br />

die insbeson<strong>der</strong>e dem Tr<strong>an</strong>sfer von<br />

Forschungsergebnissen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

dienen, soll ein Mitglied des Kuratoriums in ein<br />

Gremium dieser Einrichtung ents<strong>an</strong>dt werden.<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Kuratoriums ist Joachim Köls,<br />

Vorst<strong>an</strong>dsvorsitzen<strong>der</strong> Direktor <strong>der</strong> KSK Birkenfeld/Idar-Oberstein.<br />

Personalrat<br />

Die Aufgaben, Pflichten und Rechte des Personalrates<br />

sind im L<strong>an</strong>despersonalvertretungsgesetz<br />

Rheinl<strong>an</strong>d-Pfalz (LPersVG) festgelegt.<br />

Der Personalrat ist Vertretung <strong>der</strong> Beschäftigten,<br />

er bestimmt insbeson<strong>der</strong>e bei Einstellungs- und<br />

Eingruppierungsverfahren sowie bei org<strong>an</strong>isatorischen<br />

Maßnahmen mit. Der Personalrat hat darauf<br />

zu achten, dass zum Schutze aller Beschäftigten<br />

geltende Gesetze und Schutzvorschriften<br />

eingehalten werden. Er ist in beson<strong>der</strong>en Fällen<br />

auch „Sprecher“ <strong>der</strong> Beschäftigten, Vermittler<br />

und Helfer sowie aufgabenbezogen auch Mit-<br />

Entschei<strong>der</strong>, Kontrollinst<strong>an</strong>z und Ansprechpartner<br />

für alle dienstlichen Angelegenheiten.<br />

An <strong>der</strong> <strong>Fachhochschule</strong> <strong>Trier</strong> gibt es neben dem<br />

Gesamtpersonalrat, dessen Zuständigkeit sich<br />

auf Maßnahmen bezieht, die alle Hochschulst<strong>an</strong>dorte<br />

zusammen betreffen, jeweils einen<br />

Örtlichen Personalrat für den St<strong>an</strong>dort Birkenfeld<br />

und einen Örtlichen Personalrat für die St<strong>an</strong>dorte<br />

<strong>Trier</strong> und Idar-Oberstein gemeinsam.<br />

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