Fakult¨at Design, Medien, Information Department Medientechnik ...
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2.5 Meldeverfahren 27<br />
Nach Erhalt des Bescheids über die Zulassung zum Studium an der Hochschule für Angewandte<br />
Wissenschaften Hamburg ist innerhalb einer vorgeschriebenen Frist die Immatrikulation zu beantragen.<br />
Durch die Immatrikulation wird der/die Studierende Mitglied der Hochschule für Angewandte<br />
Wissenschaften Hamburg. Er/sie erhält darüber eine Studienbescheinigung und das Semesterticket.<br />
Bitte beachten Sie, dass seit dem Sommersemester 2009 die Chipkarte an der HAW Hamburg eingeführt<br />
wurde. Sie erhalten deshalb nur noch zeitlich begrenzte Semesterunterlagen. Während dieser<br />
Frist wird Ihre Chipkarte erstellt und gegen die Semesterunterlagen ausgetauscht. <strong>Information</strong>en<br />
zur Chipkarte erhalten Sie unter http://www.haw-hamburg.de/studium/service-fuer-studierende.html .<br />
Weitere <strong>Information</strong>en erhalten Sie bei der<br />
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg<br />
Studentensekretariat und Prüfungsamt im Studierendenzentrum<br />
Stiftstr. 69<br />
20099 Hamburg<br />
Infothek: Mo. - Do. 10 bis 16 Uhr, Fr. 10 bis 13 Uhr<br />
Service-Telefon: +49.40.809 07 17 40<br />
Sprechzeiten: Montag - Donnerstag 9 - 16 Uhr, Freitag 9 - 12 Uhr<br />
2.5.3 Rückmeldung<br />
Die Immatrikulation gilt nur für jeweils ein Semester. Für jedes weitere Studiensemester ist die<br />
Rückmeldung erforderlich.<br />
Rückmeldezeitraum für das Wintersemester: 1. Juni - 31. August<br />
Rückmeldezeitraum für das Sommersemester: 1. Dezember - 28./29. Februar<br />
Wenn sich in Ihrem Studienverlauf nichts ändert, werden Sie nach Zahlung des Semesterbeitrags<br />
automatisch zurückgemeldet.<br />
Bankdaten finden sich unter http://www.haw-hamburg.de/12545.html .<br />
2.5.4 Beurlaubung<br />
Eine Beurlaubung für jeweils ein Semester ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.<br />
Ein entsprechender Antrag muss innerhalb der Rückmeldefrist gestellt werden. Hierfür ist ein formloser<br />
schriftlicher Antrag mit den entsprechenden Nachweisen beim Studentensekretariat zu stellen.<br />
Der Antrag ist zu begründen.<br />
Ein Antrag auf Beurlaubung sollte z.B. dann gestellt werden, wenn ein Student oder eine Studentin<br />
aus gesundheitlichen, familiären, finanziellen oder ähnlichen Gründen befürchten muss, über längere<br />
Zeit an den Lehrveranstaltungen des Semesters nicht teilnehmen zu können.<br />
Urlaubssemester werden auf die Studienzeit nicht angerechnet, auch nicht auf die Maximalstudienzeit<br />
für die Förderung nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG).<br />
Der Anspruch auf den Studienplatz bleibt bei der Beurlaubung erhalten.<br />
2.5.5 Exmatrikulation<br />
Die Streichung der Studierenden aus der Liste der immatrikulierten Studierenden erfolgt<br />
– mit der Ausstellung des Zeugnisses über die bestandene Bachelorprüfung,<br />
– nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung mit dem Datum, an dem das Nichtbestehen<br />
festgestellt wird,<br />
– wenn der Studierende sich nicht fristgemäß zum nächsten Semester zurückmeldet