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Fakult¨at Design, Medien, Information Department Medientechnik ...

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2.5 Meldeverfahren 27<br />

Nach Erhalt des Bescheids über die Zulassung zum Studium an der Hochschule für Angewandte<br />

Wissenschaften Hamburg ist innerhalb einer vorgeschriebenen Frist die Immatrikulation zu beantragen.<br />

Durch die Immatrikulation wird der/die Studierende Mitglied der Hochschule für Angewandte<br />

Wissenschaften Hamburg. Er/sie erhält darüber eine Studienbescheinigung und das Semesterticket.<br />

Bitte beachten Sie, dass seit dem Sommersemester 2009 die Chipkarte an der HAW Hamburg eingeführt<br />

wurde. Sie erhalten deshalb nur noch zeitlich begrenzte Semesterunterlagen. Während dieser<br />

Frist wird Ihre Chipkarte erstellt und gegen die Semesterunterlagen ausgetauscht. <strong>Information</strong>en<br />

zur Chipkarte erhalten Sie unter http://www.haw-hamburg.de/studium/service-fuer-studierende.html .<br />

Weitere <strong>Information</strong>en erhalten Sie bei der<br />

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg<br />

Studentensekretariat und Prüfungsamt im Studierendenzentrum<br />

Stiftstr. 69<br />

20099 Hamburg<br />

Infothek: Mo. - Do. 10 bis 16 Uhr, Fr. 10 bis 13 Uhr<br />

Service-Telefon: +49.40.809 07 17 40<br />

Sprechzeiten: Montag - Donnerstag 9 - 16 Uhr, Freitag 9 - 12 Uhr<br />

2.5.3 Rückmeldung<br />

Die Immatrikulation gilt nur für jeweils ein Semester. Für jedes weitere Studiensemester ist die<br />

Rückmeldung erforderlich.<br />

Rückmeldezeitraum für das Wintersemester: 1. Juni - 31. August<br />

Rückmeldezeitraum für das Sommersemester: 1. Dezember - 28./29. Februar<br />

Wenn sich in Ihrem Studienverlauf nichts ändert, werden Sie nach Zahlung des Semesterbeitrags<br />

automatisch zurückgemeldet.<br />

Bankdaten finden sich unter http://www.haw-hamburg.de/12545.html .<br />

2.5.4 Beurlaubung<br />

Eine Beurlaubung für jeweils ein Semester ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.<br />

Ein entsprechender Antrag muss innerhalb der Rückmeldefrist gestellt werden. Hierfür ist ein formloser<br />

schriftlicher Antrag mit den entsprechenden Nachweisen beim Studentensekretariat zu stellen.<br />

Der Antrag ist zu begründen.<br />

Ein Antrag auf Beurlaubung sollte z.B. dann gestellt werden, wenn ein Student oder eine Studentin<br />

aus gesundheitlichen, familiären, finanziellen oder ähnlichen Gründen befürchten muss, über längere<br />

Zeit an den Lehrveranstaltungen des Semesters nicht teilnehmen zu können.<br />

Urlaubssemester werden auf die Studienzeit nicht angerechnet, auch nicht auf die Maximalstudienzeit<br />

für die Förderung nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG).<br />

Der Anspruch auf den Studienplatz bleibt bei der Beurlaubung erhalten.<br />

2.5.5 Exmatrikulation<br />

Die Streichung der Studierenden aus der Liste der immatrikulierten Studierenden erfolgt<br />

– mit der Ausstellung des Zeugnisses über die bestandene Bachelorprüfung,<br />

– nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung mit dem Datum, an dem das Nichtbestehen<br />

festgestellt wird,<br />

– wenn der Studierende sich nicht fristgemäß zum nächsten Semester zurückmeldet

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